Leipziger Sozialrichter sind sich einig
Die Stadt Leipzig verweigert sich der Rechtsprechung zu den Mietobergrenzen
Neben der Tatsache, dass das Sozialgericht in Leipzig, dringend neue
bzw. zusätzliche Richter benötigt um die Klageflut in den Griff zu
bekommen, konnten heute weitere interessante Details in Erfahrung
gebracht werden.
Wie in einem heutigen Gespräch unserer Redaktion mit der Pressestelle des SG Leipzig zu erfahren war, ist die Richterschaft selbst erstaunt darüber:
- Mit welcher Beharrlichkeit die Stadt Leipzig sich weigert, dem
Mietkostenregelsatz im ALG II dem "tatsächlichen Mietspiegel"
anzupassen.
- In vielen Verfahren wurde festgestellt, das die
Berechnungsgrundlage der Agentur für Arbeit für die leipziger Kaltmiete
bis maximal 4, 48 nicht den Vorgaben des Bundessozialgerichtes und nicht
der Realität auf dem Wohnungsmarkt entspricht.
- Das
Richterkollegium des Fachbereiches Soziales ist von der Rechtswidrigkeit
der Angemessenheitsregelung überzeugt und sich einig, das diese
geändert werden muss.
Weiterhin, kann man sich auch nicht erklären:
- Warum nach den div. Urteilen nicht zumindest das WGG 12 Anwendung findet, zumal der Stadt sehr wohl bekannt ist;
das die durchschnittlichen Mietpreise bereits bei etwa 5,75 €/m² und
somit weit über der tatsächlichen Hartz IV Leistung liegen.
- Mit den immer wieder eingereichten Beschwerden der Stadt gegen diese Urteile, verhindere man die Rechtskraft der Urteile.
Erst beim LSG würde eine endgültige Entscheidung getroffen, welche dann
aber auch noch, "bei Zulassung vor dem BSG", angefochten werden könnte!
- Der Stadt müsse man zugute halten, das sie von ihrer Auffassung:
"Eine angemessene Mietpreisregelung für Hartz IV Bezieher zu haben,
tatsächlich überzeugt ist" (das ergebe sich aus den Argumentationen bei
den Prozessen) und;
- man möchte keine böse Absicht unterstellen, "bewusst die aktuellen Urteile zu unterlaufen".
- Es wird jedoch "jedem Betroffenen" angeraten, seine rechtlichen
Möglichkeiten zu nutzen und neben dem obligatorischen Widerspruch bei
der Arbeitsagentur, auch bei Gericht "eine entsprechende Klage"
einzureichen.
Schlussfolgerung:
Das keine "böse Absicht" der Stadt Leipzig vorliegt?
Nun,
dieser Auffassung kann sich die FHP keineswegs anschließen, denn genau diese:
Ist das "Konzept und die Strategie der Stadt" und eine andere
Schlußfolgerung, wäre nicht schlüssig. Die Akzeptanz der Urteile würde
der Stadt nämlich mind. 5 - 8 Millionen € zusätzlich pro Jahr kosten
Sich selbst auferlegt:
Kosten im Hartz IV Bereich einzusparen, muss man "Zeit schinden", wohl wissend;
das auch das LSG Sachsen mit einer großen Klageflut und Richtermangel
zu kämpfen hat und die Verfahren sich über mehrere Jahre hinziehen.
Es kann spekuliert werden, ob man eine Verdrängung von Hart IV Beziehern stattfinden soll, sicher ist aber:
Jeder Tag, der kein LSG Urteil hervorbringt, spart der Stadt Leipzig viel Geld.
Bedenkt man jetzt, das im Zuge der "Rechtsvereinfachungen" u.a. auch beabsichtigt ist:
Das rückwirkende Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können, liegt die Schlussfolgerung;
"das hier eine strategische Marschroute vorliegt" auf der Hand.
Deshalb ist jedem Hartz IV Bezieher, auch in den anderen betroffenen Regionen / Bundesländern, anzuraten:
1) Keine Verpflichtung zu unterschreiben, die eine Kostensenkung der
Miete verlangt, wenn diese sich bereits im Rahmen des WGG 12 bewegt,
oder diese sich nicht tatsächlich zb: durch Auflösung der
Bedarfsgemeinschaft, aus der Rechtsprechung ergibt.
2) Bei
Ablehnung von Kostenübernahme bei (Neu-) Mietverträgen, deren Mietehöhe
sich nach den WGG 12 richten, nicht nur Widerspruch, sondern zb: "zur
Vermeidung der Obdachlosigkeit", auch sofort eine Eilrechtschutzklage
bei SG einzureichen.
Liegt nämlich ein positiver Beschluss vor,
muss die BA die vollständige Leistung erbringen und man ist ggf. vor
Wohnungskündigungen geschützt.
Bedenkt man:
Das die Stadt
Leipzig seit den 1sten Urteilen aus 2010, dann 2012 durchgehend bis 2014
seit nunmehr Jahren, sich der gültigen Rechtsnorm verweigert und zudem
führend in der Sanktionspolitik ist, muss man die viel beschriebene
"Bürgerfreundlichkeit" ernsthaft in Frage stellen.
Sparen zu
Lasten der Ärmsten, führt nicht nur zur "Radikalisierung der
Gedankengänge und Verhaltensweisen bei den Betroffenen", sondern macht;
die gesamte Sozialpolitik der leipziger Verantwortlichen unglaubwürdig.
Man stelle sich vor;
"der normaler Bürger würde Urteile gegen sich missachten"! Jeder weiß
um die Konsequenzen daraus und deshalb ist das Verhalten der leipziger
Verantwortlichen an a-sozialer Wohnungspolitik und menschenverachtener
Ignoranz kaum zu überbieten und darf nicht toleriert werden. Schon
garnicht von den Betroffenen selbst, akzeptiert werden!
Eine Ghettobildung und die Entstehung von sozialen Brennpunkten, kann nur dann vermieden werden, wenn;
"Arme, Mittelstand und Reiche" nebeneinander und miteinander leben
können und dürfen, ohne von der "A.-Sozialpolitik" reglementiert zu
werden.
Den Verantwortlichen der Stadt Leipzig ist dringend
angeraten, von ihrer bisherigen Haltung und dem Ignorieren von Urteilen,
"Abstand zu nehmen und ihre Politik zu überdenken", wenn sie vermeiden
will:
Das Leipzig erneut zum Symbol des Widerstandes, nur diesmal eben im negativen Sinne, wird!
Euer
P.F.
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