Sonntag, 30. März 2014

Bundesregierung rüstet wegen Hartz IV Widerstand auf!
Werden bald die "Jüngsten" dann vor ihren Eltern stehen?!

Die neue deutsche Militärpolizei:
Wem es schon beim Anblick prügelnder riot police-Einheiten auf Demonstrationen eiskalt den Rücken herunterläuft (wie beispielsweise auf der Lampedusa-Solidemo am vergangenen Dienstag in Hamburg, wo dieses bezeichnende Foto entstanden ist) und trotzdem das Protestieren nicht lassen kann, muss sich künftig noch wärmer anziehen. Seit dem 1. April diesen Jahres wurden im Rahmen des Umbaus der Bundeswehr von einer Verteidigungs- zur “Interventionsarmee” so genannte Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr) gebildet, die für den “Heimatschutz” zuständig sind und bundesweit aus 30 Einheiten bestehen.

Die RSUKr sind bereitwillige Helfer_innen nicht nur im Bereich des zivilen Katastrophenschutzes, also bei “Unglücks- und Katastrophenfällen”, sondern auch dann, wenn “kritische Infrastruktur” gefährdet ist, “organisierte und bewaffnete Aufstände” anstehen oder allzu “widerstrebende” Bevölkerungsteile die innere Ordnung bedrohen.

Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren war zwar traditionell und gemäß Grundgesetz daran geknüpft, dass eine 2/3-Mehrheit des Bundestags den “inneren Notstand” ausruft, aber unsere Politiker_innen, die wir alle 4 Jahre fleißig an die Macht wählen, haben schon immer Wege und Mittel gefunden, missliebige Gesetze zu umgehen.

So wurden in der Vergangenheit Fußballspiele und der G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm kurzerhand zu “Unglücks- und Katastrophenfällen” erklärt, um einen Militäreinsatz zurechtfertigen, bei dem neben Bodentruppen auch Awacs-Aufklärungsflugzeuge, Abfangjäger und Fuchs-Spürpanzer eingesetzt wurden.
Die Aufweichung des Grundgesetzes durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im August 2012, wonach der bewaffnete Einsatz mit militärischen Mitteln nun grundsätzlich erlaubt ist – gewiss: nur “in Ausnahmefällen”, nur als “Ultima Ratio” – tut ihr Übriges.

Wo und in welchen konkreten Alltagssituationen uns künftig militärisch beigestanden wird, bleibt abzuwarten. In einem “militärischen Vielseitigkeitswettbewerb” vor gut drei Wochen im brandenburgischen Lehnin bekamen die Reservisten einen ersten Eindruck davon, was Heimatschutz in unseren krisengeschüttelten Zeiten bedeutet. Neben den Schlüsselqualifikationen “Wach- und Sicherheitsaufgaben” sowie “Suchen und Retten”, lautete eine zentrale Komponente der Militärübung: “Schießen mit Handwaffen”.
(Quelle: der Freitag)

Kein Wunder das dringend der Nachwuchs schon bei unseren Minderjährigen gesucht wird!
Denn welches Elternteil probt schon den Aufstand, wenn er weiß; Auf der anderen Seite steht sein Kind mit der Waffe in der Hand und befolgt Befehle!

Was für ein perfides Spiel unserer Regierung!

Wacht endlich auf und geht auf die Straßen!
Euer
P.F.
Die Lügen der Bild und wie die Wahrheit aussieht!

Die Bildzeitung betreibt Propaganda gegen Hartz IV Betroffende und gezielt, ja eben Regierungstreu, werden Lügen über Hartz IV-Bezieher verbreitet bzw. nur die Einzel-Sonderfälle von "Betrug der Leistungsempfänger" aufgezeigt, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen!
Sie verschweigt jedoch politisch völlig unkritisch, wie die Tatsachen in Deutschland wirklich aussehen, nämlich das;
zB:
Weit über 5millionen Arbeitsplätze in Deutschland fehlen und allein schon deshalb nicht von "Sozialschmarotzern" oder Hartz-IV Leistungsbetrüger geredet werden kann und darf!
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Im übrigen hat es die Bild bis heute (10 Jahre und mehr) nicht geschafft;
Eine glaubhafte Studie zu erstellen, die aufzeigt, wieviele familienfreundliche Vollzeitarbeitsplätze tatsächlichen geschaffen werden müssten;
Damit niemand mehr auf Hartz IV oder andere Transfer- und Sozialleistungen angewiesen wäre!

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Unter anderem verschweigt sie auch bewusst:

Das Alleinerziehende mit Kinder ab dieses Jahr 2014 über 100 € weniger bekommen sollen und damit über 2 millionen betroffene Eltern und Kinder in noch ärmere Verhältnisse getrieben werden!

Beispiele für dieser Bild-Hartz IV-Lügen-Propaganda sind:

Am Osterwochenende 2011 veröffentlichte die Zeitung mit den vier großen Buchstaben einen Artikel mit der Überschrift: "Hartz-IV-Schande: So dreist sind Stütze-Empfänger" und stellte fünf vermeintliche Hartz IV Bezieher vor, die durch das Jobcenter angeblich sanktioniert wurden. Nach genauer Betrachtung der Darstellungen in dieser Zeitung und diese genauer angeschaut, zeigt sich, dass vermutlich alle dargelegten Fälle erlogen sind, um Arbeitslosengeld II Beziehende zu diskriminieren.

Zitat:
Der arbeitslose Georg M. (22) aus Hamburg-Lurup wird zum Gespräch ins Jobcenter beordert, bleibt aber ohne Entschuldigung fern. Ihm wird Hartz IV für drei Monate komplett gestrichen.

Was die BILD verschweigt:
Lt. § 31 SGB II beträgt eine Sanktion wegen Nichtmeldung lediglich 10%, es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Komplettsanktion, auch nicht bei mehrmaliger Verletzung der Meldepflicht. Entweder lügt die BILD, oder die Sanktion war rechtswidrig.

Zitat:

Gerd H. (27), Hartz-IV-Empfänger aus Kassel zieht aus seiner Wohnung zunächst zu einem Freund, dann in eine andere Stadt, ohne die Behörden vom Umzug zu informieren. Folge: Mietzahlungen und Hartz-IV-Regelsatz werden rückwirkend vom Amt zurückgefordert, weil der Mann seiner Auskunftspflicht nicht nachkam.

Was die BILD verschweigt: 

 Hierbei handelt es sich klar erkennbar um keine Sanktion, sondern die Rückforderung einer Überzahlung wegen Wechsel der Zuständigkeit durch den Umzug. Hier lügt die BILD offensichtlich.

Zitat:
Aaron B. (23) aus Berlin bekommt Arbeitslosengeld II. Die Arbeitsagentur vermittelt ihm einen 1,50-Euro-Job als Möbelpacker, doch Aaron bricht ab. Strafe: 30 Prozent weniger Stütze, bis er wieder arbeitswillig ist.

Was die BILD verschweigt:

Ein 1,50-Euro-Job als Möbelpacker verstößt klar erkennbar gegen die gesetzlichen Vorschriften für 1€ Jobs, wonach ein 1€-Job keinesfalls auf dem 1. Arbeitsmarkt angesiedelt sein darf. Ein Job als Möbelpacker ist klar erkennbar unzweifelhaft eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt, die gegen Arbeitslohn als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Dieser 1,50-Euro-Job als Möbelpacker war also klar rechtswidrig, es hätte diesen 1,50-Euro-Job gar nicht geben dürfen. Damit war der Abbruch der Maßnahme rechtlich gerechtfertigt und die Sanktion ist rechtswidrig. Außerdem steht Aaron für die Zeit, in der er als Möbelpacker gearbeitet hat, sogar eine Bezahlung nach Tariflohn zu, wie das BSG vor wenigen Tagen urteilte (B 14 AS 98/10). Aaron war also keinesfalls arbeitsunwillig, sondern hat nur einen rechtswidrigen 1,50-Euro-Job als Möbelpacker verweigert. Hier lügt die BILD also.

Zitat:

Nina J. (48), arbeitslose Sekretärin aus Hamburg, lehnt eine Arbeit als Putzfrau ab. Ihr wird Hartz IV für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Danach nimmt sie den Job an. Sonst wären ihr weitere 30 Prozent gekürzt worden.
Was die BILD verschweigt:
Wegen der Weigerung der Annahme eines konkreten Jobs kann man nur einmal (pro Job) sanktioniert werden. Hier lügt die BILD, denn eine zweite Sanktion für ein und das selbe Jobangebot ist unzulässig und wäre absolut rechtswidrig.

Zitat:
Friedrich S. (41) aus Herford ist arbeitsloser Journalist und Hartz-IV-Empfänger. Stellenangebote des Jobcenters „vergisst“ er regelmäßig. Folge: Das Amt kürzt dem Alleinerziehenden für drei Monate den Regelsatz um 312 Euro.
Was die BILD verschweigt:
Eine Sanktion in Höhe von 312€ aufgrund der genannten Pflichtverletzungen ist rechnerisch und rechtlich unmöglich. Die erste Sanktionsstufe beträgt bei solchen Pflichtverletzungen 30% (hier = 108€, seit 01.04.2011: 109€), die zweite 60% (hier = 216€, seit 01.04.2011: 218€). Bei der dritten Sanktionsstufe entfällt das ALG II (Regelsatz und Unterkunftskosten) komplett. Hier lügt die BILD, oder die Sanktion war rechtswidrig.

Fazit:
Von den angeblichen 5 Sanktionen ist eine tatsächlich gar keine und mindestens 3 von den 4 Sanktionen sind unzulässig oder erlogen. Die einzige Schande, die hier vorliegt, ist die vermutlich absichtliche und vorsätzliche sowie hemmungslose Falschinformation der BILD-Leser und die damit bezweckte Hetze gegen ALG II-Empfänger. Denn lediglich eine Einzige der genannten Sanktionen (Nr. 4 der obigen Aufzählung) ist nach den von der BILD dazu genannten Fakten rechtlich zulässig gewesen.
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Es erscheint unbedingt notwendig:

Das die Menschen aufwachen und der Bild Kontra geben; 
Sie arbeitet keineswegs informatitiv für den Bürger, sondern bedient ausschließlich ihre eigenen Interessen, die finanzieller Natur sind und zeitgleich manipuliert sie die Stimmung des Volkes gegen die ärmsten!

Zensur findet auf den Webseiten von Bild und div. Springer Zeitungen (BZ usw.) in der Weise statt:
Das Kommentarfunktionen abgeschaltet werden, in dem Augenblick, wo die Kommentare nicht der Bild-Meinung entsprechen!
Das ist widerwärtig denn gerade dadurch und der oft falschen Berichterstattung, wird die öffentliche Meinung auf perfideste manipuliert und Stimmung gegen Hartz IV Bezieher betrieben!

Das kann nur noch in der Form beendet werden, nämlich durch den:

"Bundesweiten Aufruf zum Bild-Boykott"

Die Bild - Sprigerzeitung muss boykottiert und sollte nicht mehr gekauft werden!

Denn nur über die sinkenden Umsatzzahlen kann erreicht werden;
Das die Zensur der "anständigen" Journalisten eingestellt wird! Wieder genau und wahrheitsgemäß berichtet wird und die Bild / BZ ect. sich ihrer eigentlichen Aufgaben innerhalb der gesellschaftlichen Verantwortung wieder bewusst werden!

Nämlich die Wahrheit zu schreiben, auch wenn es der Regierung und einigen Lobbyisten nicht gefällt!
Euer
P.F.

Freitag, 28. März 2014

Kriegsministerin "Von den Leiden" rekrutiert Minderjährige ab 16j. und riskiert das Leben unser Kinder!

Perfides Spiel mit dem Leben unserer Kinder, welches bereits 2008 der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder stark kritisierte und die Bundesregierung aufforderte das Alter auf 18jahre anzuheben!
Deshalb hier mein Aufruf; Boykottiert die Bundeswehr! Selbst bei der Berufs-Feuerwehr ist das Mindesalter 18j.
"Verteidigungsministerin" Ursula von der Leyen greift auf Minderjährige zurück, wenn es um die die Rekrutierung von Soldaten geht.
Einem Bericht der Rheinischen Post zufolge werden die jungen Menschen unter 18 sogar an der Waffe ausgebildet. Das bestätigte die Verteidigungsministerin auf Anfrage der Linken.
Allein im Jahr 2012 wurden danach 1216 freiwillig Wehrdienstleistende und Zeitsoldaten unter 18 Jahren eingestellt.
Jugendliche ab 16 Jahren werden gezielt angeschrieben
Nach Angaben der Bundesregierung werden im großen Stil bereits 16-jährige Mädchen und Jungen angeschrieben und auch Bewerbungen von 16- und 17-Jährigen entgegengenommen.
Bis zur Mitte letzten Jahre hatten sich allein 48 Bewerber im Alter von 16 Jahren beim Bund beworben, die bereits an einer Tauglichkeitsuntersuchung teilgenommen hatten.
Verteidigungsministern von der Leyen muss sich harter Kritik stellen.
Die Linken-Verteidigungsexpertin Katrin Kunert warf der Bundesregierung eine „Doppelmoral“ vor, da die weltweiten Bemühungen gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten unter deutscher Federführung stünden.
Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder hat die Bundesregierung bereits 2008 aufgefordert, das Mindestrekrutierungsalter auf 18 Jahre anzuheben, erklärte Kunert.
Angesichts von der Leyens Absicht, die Bundeswehr familienfreundlicher zu machen, meinte Kunert, der beste Schutz für Familien wäre, „Minderjährige nicht mehr für militärische Zwecke zu rekrutieren“.
>Das Verteidigungsministerium verteidigt sich selbst<
"Weil die Entscheidung über den Berufswunsch nicht erst am 18. Geburtstag falle", seien „personalwerbliche Maßnahmen auch auf den Personenkreis der Jugendlichen abgestimmt“, heißt es in der Stellungnahme des Verteidigungsministeriums.
Dieser Umstand stelle in einer Gesellschaft, die von der frühen Reife und Mündigkeit ihrer Jugend überzeugt sei, „keine kritikwürdige Praxis“ dar.
Wie krank ist diese Argumentation? Mündig mag ja sein, aber bitteschön: "welches Kind ist mit 18 wirklich erwachsen"?
...
"Nur ein toter deutscher Soldat ist ein guter Soldat" ? Vermutlich schon, wenn es nach dieser Frau und unserer Regierung geht:, Denn,...ein Toter braucht ja dann kein Hartz IV mehr!
P.F.
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=848071261885971&id=710450658981366 
Missbrauch von Sozialleistungen durch EU-Zuwanderer soll erschwert werden!
Anmerkung:
Durch schleichenden Populismus versucht die Regierung schon jetzt: Gründe für die zu erwartenden erheblichen Verschärfungen im SGB II zu "er-finden" und von den eigentlichen Problemstellungen die daraus für alle Bezieher(vor allem bei Familien) folgen, abzulenken!
Die Bundesregierung will gegen den Missbrauch von deutschen Sozialleistungen, wie z. B. Hartz IV, durch Zuwanderer aus der EU vorgehen. Den besonders betroffenen Kommunen sagte die Regierung Hilfe zu.
Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch, 26.3.2014 den Zwischenbericht einer Arbeitsgruppe aus Staatssekretären fast aller Ministerien. «Das Problem ist bundesweit überschaubar, aber regional besorgniserregend», sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in Berlin.
Maßnahmen zur Verhinderung des Sozialmissbrauchs
Er legte zusammen mit Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) einen Zwischenbericht zum Thema Zuwanderung vor. Er ist die Reaktion auf die Debatte über die seit Jahresbeginn geltende Freizügigkeit für Bürger aus Rumänien und Bulgarien. Den besonders betroffenen Kommunen sagte die Bundesregierung Hilfe zu.
In dem 133 Seiten starken Papier plädieren die beteiligten Ministerien dafür, EU-Zuwanderern bei Rechtsverstößen für eine gewisse Zeit die Wiedereinreise zu verbieten. Zudem soll die zulässige Aufenthaltsdauer zur Arbeitssuche befristet und die Auszahlung von Kindergeld an strengere Vorgaben geknüpft werden. Damit soll verhindert werden, dass Behörden für ein Kind doppelt Geld auszahlen.
Die Gewerbeaufsicht soll Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit besser bekämpfen. Arbeitskräfte müssten künftig ihre Personalpapiere bei sich führen, schlug de Maizière vor. Maßnahmen zur besseren Integration sollten verstärkt werden.
Beide Minister betonten, dass die Freizügigkeit in Europa unverzichtbar sei. Nahles forderte eine «differenzierte und sachliche Debatte». Die Bundesregierung stehe geschlossen hinter den vorgeschlagenen Schritten.
Bisherige Debatte über Missbrauch der Sozialleistungen und Reaktion:
Die CSU hatte zum Jahreswechsel eine hitzige Diskussion über angeblichen Sozialmissbrauch angestoßen. Besonders der Satz «Wer betrügt, der fliegt» in einem CSU-Papier hatte Kritik und Populismus-Vorwürfe ausgelöst.
Die Regierung setzte daraufhin im Januar eine Staatssekretärsrunde ein, um die Debatte zu versachlichen. Die Runde mit Vertretern aus elf Ministerien und der Integrationsbeauftragten der Regierung, Aydan Özoguz (SPD), tagte sechs Mal und legte nun den Zwischenbericht vor. Im Juni soll der Abschlussbericht folgen.
Finanzielle Hilfe für besonders betroffene Kommunen
Die vom Zuzug vor allem aus Rumänien und Bulgarien besonders betroffenen Städte sollen in den nächsten sieben Jahren 200 Millionen Euro Unterstützung erhalten, etwa über das Städtebauförderprogramm «Soziale Stadt» oder europäische Hilfs- und Sozialfonds, aus denen mit 140 Millionen der größte Anteil kommt.
Seit dem 1. Januar gilt für Bürger aus Bulgarien und Rumänien die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Das heißt, sie brauchen keine Arbeitserlaubnis mehr, um sich in Deutschland niederzulassen. Beide Staaten sind seit 2007 EU-Mitglieder.
Anstieg der Hartz IV-Bezieher um etwa 50 Prozent
Die Zuwanderung aus diesen Ländern ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen - vor allem nach Duisburg, Offenbach, Frankfurt am Main, München, Dortmund, Hamburg, Hannover und Mannheim. Die Zahl der Hartz-IV-Bezieher aus diesen beiden Ländern stieg von 2012 auf 2013 um etwa 50 Prozent. Der Anstieg sei besorgniserregend, sagte der Innenminister. «Deshalb ist es richtig jetzt gegenzusteuern, damit daraus kein großes Problem für Deutschland als Ganzes wird.»
Die betroffenen Kommunen hatten über Probleme mit gering qualifizierten und sozial schwachen Zuwanderern geklagt. Diese hätten zum Teil keine Schul- oder Berufsbildung, keine Krankenversicherung, kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt und kein Geld für vernünftige Unterkünfte, heißt es in dem Bericht. Das belaste die Städte und Gemeinden.
Städtetagspräsident Ulrich Maly sagte der «Süddeutschen Zeitung», es sei «sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung das Thema inzwischen deutlich ernster nimmt als noch vor einem Jahr». Nach Ansicht der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt bestätigt der Bericht, dass es keinen massenhaften Sozialbetrug einzelner Zuwanderungsgruppen gebe.
(Quelle: Haufe)
Für die Linke kritisierte die Abgeordnete Ulla Jelpke, dass das Freizügigkeitsrecht eingeschränkt werden solle, obwohl es «keinerlei Anhaltspunkte» für einen massenhaften Missbrauch gebe.
Und ganz leise
wird mit diesen Argumenten zeitgleich und hinter verschlossenen Türen, daran gebastelt, die Hartz IV - Regelungen für alle Leistungsbezieher noch einmal explizit zu verschärfen.
Es wird sicher noch einige Zeit dauern, aber es ist absehbar:
Wir steuern auf sehr unruhige Zeiten zu und was daraus folgt, machen uns die Franzosen und Spanier bereits vor!
"Willkommen im Sozialkriegsgebiet Deutschland"!
Euer
P.F.

Mittwoch, 26. März 2014

Unverschämter Rechtsbruch durch die ARGE

Jobcenter will Zahl der Widersprüche reduzieren, indem sie Hartz IV-Bezieher nicht auf die Möglichkeit hinweist, Bescheiden widersprechen zu können


Im Kreis Ostprignitz-Ruppin hat sich der Leiter des Jobcenters, Dr. Bernd Lüdemann, anscheinend eine spezielle Strategie ausgedacht, um die Zahl de Widersprüche gegen Jobcenter-Hartz-IV-Bescheide zu reduzieren. Denn diese sei unverhältnismäßig hoch. Wie die „Märkische Online-Zeitung“ berichtet, sollen Hartz IV-Bezieher zukünftig nicht mehr explizit darauf hingewiesen werden, dass sie die Möglichkeit haben, gegen Bescheide Widerspruch einzulegen. Fraglich ist jedoch, ob das rechtlich zulässig ist.

Hartz IV-Bezieher sollen im Kreis Ostprignitz-Ruppin zukünftig nicht mehr über ihre Rechte informiert werden Wer Leistungen nach SGB II beantragt, erhält einen Hartz IV-Bescheid über die Höhe und Dauer der gewährten Leistungen. Bei allen Entscheidungen, die das Jobcenter zum Antrag trifft, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der als schriftlicher Bescheid ergeht. Jeder Leistungsbezieher hat das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid als Ganzes oder gegen einzelne Punkte einzulegen. Da immer wieder Bescheide vom Jobcenter versendet werden, die entweder formelle oder inhaltliche Fehler beinhalten, ist die Zahl der Widersprüche in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen.

Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, besteht die Möglichkeit per Klage gegen den Bescheid vorzugehen. Auch diese Möglichkeit nutzen immer mehr Menschen – zu Recht. Auf Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ bestätigte das Bundesarbeitsministerium im vergangenen Jahr, dass 44 Prozent der Klagen vor den Sozialgerichten zugunsten der Hartz IV-Bezieher entschieden werden.

Dr. Bernd Lüdemann vom Jobcenter im Kreis Ostprignitz-Ruppin scheint dennoch nicht der Ansicht zu sein, dass die hohe Zahl der Widersprüche und daraus resultierenden Klagen mit fehlerhaften Bescheiden in Verbindung steht. Zumindest beinhaltet seine Lösung des Problems nicht etwa eine bessere Qualifizierung der Mitarbeiter, um die Zahl der fehlerhaften Bescheide zu reduzieren. Vielmehr plant er, die Leistungsbezieher zukünftig nicht mehr explizit auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinzuweisen, wie die Online-Zeitung berichtet. Stattdessen sollen aber vermehrt Gespräche mit den Hartz IV-Beziehern stattfinden, um Unklarheiten bei den Bescheiden bereits im Vorfeld auszuräumen. Gleichzeit weist Lüdemann jedoch auf personelle Engpässe hin. Wie dann zusätzliche Gespräche ermöglicht werden sollen, bleibt fraglich. Im vergangenen Jahr seien aber zusätzliche Mitarbeiter zur Verstärkung der Service-Gruppe, die die Widerspruchsbearbeitung übernimmt, bereitgestellt worden. (ag)

Ganz so einfach wird das aber nicht sein, denn:

Verwaltungsrecht

Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung enthält nach § 58 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
  • die Bezeichnung als Rechtsbehelfsbelehrung oder Rechtsmittelbelehrung,
  • die Behörde oder das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist sowie
  • die Frist, innerhalb der das Rechtsmittel einzulegen und gegebenenfalls zu begründen ist (nach § 70 VwGO ein Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes),
  • eventuell einzuhaltende Formvorschriften bei der Einlegung oder Begründung (beispielsweise Unterzeichnung einer schriftlichen Begründung durch einen Rechtsanwalt).
Ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie sogar ganz, so gilt für die Einlegung eines Rechtsbehelfs nach § 58 Abs. 2 VwGO eine Frist von einem Jahr. Gleiches gilt nach § 66 Sozialgerichtsgesetz für das sozialgerichtliche Verfahren und nach § 356 Abgabenordnung im Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden.
Auch im verwaltungsbehördlichen Bereich bestehen keine allgemein gültigen Regelungen über eine Rechtsbehelfsbelehrungspflicht. Bundesbehörden sind verpflichtet, dem schriftlichen Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung anzufügen (§ 59 VwGO). Allen Widerspruchsbescheiden (ganz gleich, ob von Bundes- oder von Landesbehörden erlassen) muss eine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt sein (§ 73 Abs. 3 VwGO). Im Bereich der Landesverwaltung verlangt teilweise das Sachrecht das Anfügen einer Rechtsbehelfsbelehrung (z. B. das Sozialrecht (§ 36 SGB X). Im Landesbereich besteht sonst, sofern dies nichts ausdrücklich gesetzlich angeordnet ist (z. B. in Berlin in § 3 VwVfGBln), keine allgemeine Pflicht, Rechtsbehelfsbelehrungen zu erteilen.
Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten besteht eine allgemeine Belehrungspflicht (§ 117 Abs. 2 Nr. 6 VwGO).
Bleibt also abzuwarten, wann die ersten Klagen beim Verwaltungsgericht wegen Rechtsbeugung
eingehen

Wieder ein Selbstmordversuch wegen Hartz IV

Hartz IV-Bezieher wollte sich anzünden

Manchmal ist die Verzweiflung so groß, dass die Betroffenen keinen Ausweg mehr sehen. So ist es wohl auch einem etwa 50 Jahre alten Mann aus Neuss ergangen, der sich vor dem Rathaus selbst anzünden wollte.

Hartz IV-Bezug belastet die Psyche
Während in der öffentlichen Meinung nicht selten das Bild vom "Sozialschmarotzer" gezeichnet wird, der angeblich "zu faul zum Arbeiten wäre" und sich auf Kosten der Steuerzahler ein "schönes Leben" mit Hartz IV macht, sieht die Realität von Arbeitslosengeld II-Beziehern gänzlich anders aus: Hartz IV reicht für niemandem, um sich ein „schönes Leben“ zu machen. Der permanente finanzielle Druck belastet viele Leistungsbezieher sogar so stark, dass Körper und Psyche leiden. Hinzu kommen Unverschämtheiten und Diskriminierungen, denen die Betroffen alltäglich begegnen - sowohl im Jobcenter als auch im Umgang mit den Mitmenschen. Viele Hartz IV-Betroffenen schämen sich deshalb dafür, dass sie auf staatliche Leistungen angewiesen ist.

Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen die Belastung durch Hartz IV so große Verzweiflung auslöst, dass die Betroffenen keinen Ausweg mehr sehen und sich das Leben nehmen wollen. Einem etwa 50-jährigen Neusser muss es so ergangen sein. Der Mann hatte in verschiedenen Behörden, darunter auch das Jobcenter, gedroht sich vor dem Rathaus anzuzünden und als „lebendige Fackel“ auf politische Missstände aufmerksam zu machen. Die Polizei griff den Hartz IV-Bezieher auf und brachte ihn, bevor Schlimmeres geschehen konnte, in ein Krankenhaus. Der Mann hatte laut Angaben der Polizei keinen Benzin-Kanister bei sich.

„Ich würde nicht sagen, dass die Sachbearbeiter des Jobcenters die Mitschuld an den Vorfällen trifft. Viele Menschen kommen in sehr schwierigen Lebenslagen zu uns, in denen sie ohnehin schon psychisch belastet sind und alles emotionalisieren. Das ist eine komplizierte Angelegenheit, die man nicht pauschal erklären kann", berichtete der Jobcenter-Sprecher Christoph Janßen gegenüber dem „Stadt-Kurier“.

Wie es genau zu dem heutigen Vorfall kommen konnte, ist jedoch nicht bekannt. Weder das Jobcenter noch die Polizei wollten genauere Angaben machen. Zeugen erklärten gegenüber der Zeitung, dass der Mann nach eigener Aussage obdachlos geworden sei und deshalb in einem PKW übernachten müsse.

Das perverse Hartz IV Geschäft mit der Angst!...

Das perverse Hartz IV Geschäft mit der Angst!...

Die soziale Zeitbombe tickt: Statt Arbeitsplätze zu vermitteln, kürzten Sachbearbeiter in Jobcentern ihren Klienten zuletzt eine Million mal pro Jahr das knappe Existenzminimum. In jedem Monat wird rund 10000 Menschen der gesamte Regelsatz gestrichen. Um sanktioniert zu werden, genügt es, dem Amt nicht bedingungslos zu gehorchen. Das produziert Not am laufenden Band. Nicht selten geraten Betroffene in ausweglose Schuldenspiralen, es drohen Obdachlosigkeit, Hunger und inzwischen sogar schon der TOD

Kein Wunder, daß mehr als ein Drittel der viereinhalb Millionen Hartz-IV-Bezieher psychische Probleme hat, wie im Herbst eine Studie offenbarte. Welcher Erwachsene läßt sich schon gern mit Erziehungsmaßnahmen traktieren, die nicht einmal bei Strafgefangenen erlaubt sind? Wer läßt sich freudig befehlen, bei welcher Leihfirma er als nächstes zum Dumpinglohn antreten darf? Wessen Selbstwertgefühl leidet nicht, wenn ein »Fallmanager« ihn für eine lächerliche Aufwandsentschädigung zur städtischen Parkpflege verdonnert?

Sanktionen schaffen nicht mehr Arbeitsplätze, sondern schüren Angst. 
Denn mit leerem Magen und offenen Rechnungen lebt es sich selten gut. Besonders bedrohlich wird es, wenn Kinder in der Familie leben, die im System nur noch »Bedarfsgemeinschaft« heißt. Wird ihren Eltern das Geld gekürzt, leiden sie mit. Hartz IV hat Menschen, die nichts verbrochen, sondern schlicht zu wenig Einkommen haben, zu Bedürftigen degradiert. Sie dürfen den wohnortnahen Bereich nicht verlassen, den miesesten Job nicht ausschlagen, stehen stets in der Beweispflicht. Von Springers Bild als »Sozialbetrüger« und »Schmarotzer« beschimpft, von Jobcentern mit seitenlangen Bescheiden und Formularen überflutet, welche ein Nicht-Beamter kaum verstehen kann, sollen sie parieren.
Hartz IV macht nicht nur Betroffenen Angst. Bundesweit leben, Studien zufolge, weitere fünf Millionen Menschen unter der Armutsgrenze, die ihr Recht, aufzustocken, gar nicht wahrnehmen. Für sie ist alles besser als die amtliche Gängelei. Das Gesetz ist auch ein rechtliches Desaster. Es tritt nicht nur die Grundrechte auf Selbstbestimmung, freie Berufswahl und Freizügigkeit mit Füßen – von der Menschenwürde ganz zu schweigen. Es hapert auch in der Anwendung. Fast 40 Prozent der Widersprüche werden zugunsten Betroffener entschieden, bei den Klagen sogar über die Hälfte.
Das alles aber juckt die Politiker der großen Koalition nicht, wie sie im Petitionsausschuß wieder unter Beweis stellten. Und die Staatssekretärin im Arbeitsministerium setzt weiter auf Erziehen und Bestrafung. Anders, so meinte sie, habe man kein Mittel in der Hand, Betroffene »zur Mitwirkung zu bringen«. Das erinnert an einstige Sklaventreiber und impliziert nur einmal mehr die krude These, daß Menschen wegen Faulheit arbeitslos seien, und nicht etwa, weil Arbeitsplätze kontinuierlich abgebaut werden.
(Quelle: JW)

Und, was die Medien verschweigen; Das schlichtweg über 5 millionen Arbeitsplätze fehlen!
Wehrt euch endlich und geht auf die Strassen, denn die Einzelkämpfer haben auf Dauer keine Chance, wenn ihr nicht geschlossen aufsteht!
Euer P.Feth