Dienstag, 28. April 2015


FHP: Freie Hartz IV Presse
Hartz IV

Jobcenter Leipzig verliert gegen Vater

Urteil vom 23.3.2015 Hartz IV: 
Neues wichtiges Urteil u.a. für alle alleinerziehenden Eltern mit kleinen Kindern, die in spezielle "Maßnahmen für Alleinerziehende" gesteckt werden (sollen) 

Jobcenter Leipzig erleidet erneut schwere Niederlage, nachdem es versuchte einen "Gerichtsbeschluss" zu verhindern.

Mit der Fortsetzungsfeststellungsklage konnte der betroffene Vater jedoch einen klaren Punktsieg: Sowohl gegen das Jobcenter Leipzig als auch den Maßnahmeträger VMBK e.v. erringen.
 
Der nachstehende Beschluss der inzwischen Rechtskräftig ist, - belegt die Rechtswidrigkeit der Maßnahme " für Alleinerziehende" vom Leipziger Jobcenter, in Zusammenarbeit mit dem VBMK e.V.

Zusammenfassung/ Vorgeschichte
Ein alleinerz. Vater wurde gezwungen an einer Maßnahme für Alleinerz. teilzunehmen, deren Bedingung eine 9h  Anwesenheitspflicht ( in den ersten 6 Wochen) war. Zudem hatte der Vater noch jeweils 1h An-und Abfahrzeit. Damit wäre er trotz des Anspruches auf Teilzeit (max. 4h) 11h täglich aus dem Haus gewesen. Betreuung seiner Kinder war lediglich für 8-9 h durch Schule und Hort gewährleistet.  Zudem hatte das Jobcenter etwa 1 Monat nach einer riskanten Aneurysma-OP mit einem Coilling im Kopf des Vater`s per Ferndiagnose festgestellt, das der Vater voll Arbeitsfähig wäre.  In dieser Zeit wurde er unter Mißachtung des Rechtsanspruches auf Teilzeit zur der täglich 9h Maßnahme per Verwaltungsakt verpflichtet.  Nach seinen Widerspruch zur 1sten "Ferndiagnose" wurde in einer 2ten richtigen Untersuchung dann für wenigstens 6 Monate eine Vermittlungsunfähigkeit festgestellt.  Die Maßnahme selbst erfüllte zudem nicht Ansatzweise die Kriterien der gesetzlichen Vorgaben. Durch die Hintertür mit einer E-mail, wollte das Jobcenter seine Fehler noch rechtzeitig korrigieren und wies den Maßnahmeträger an, ihm einen 4 h Teilzeitvertrag zu geben. Nur kam diese "Order" ein Tag zu spät.  Diesen Trick erkannte das Gericht nach Prüfung der Unterlagen. Es stellte auch fest, das der Vater zu diesem Zeitpunkt hätte garnicht verpflichtet werden dürfen und eben die Bedingungen und Vorrausetzungen für einen Verwaltungsakt nicht gegeben waren. Es hätte u.a. ohne eine Potenzialanalyse und Klärung der Familien und Gesundheitssituation kein Verwaltungsakt erlassen werden dürfen. (Aortenaneurysma = "tickende Zeitbombe"   http://de.wikipedia.org/wiki/Aortenaneurysma)    



In soweit kann und sollte dieser Beschluss von anderen Betroffenen bzw. ihren Anwälten, angewendet werden!

Das Sozialgericht Leipzig beschreibt darin sehr genau:
Welche Anforderungen sowohl an das Jobcenter, als auch den Maßnahmeträger gestellt werden, damit eine EGV oder ein Verwaltungsakt überhaupt Rechtswirksam werden kann.
Dabei geht es auf weitere Rechtsansprüche wie "Teilzeit" nur am Rande ein, da im Kontext soviele Normen verletzt wurden, das darauf kein näherer Bezug genommen werden musste!
Das Sozialgericht Leipzig normiert und bestätigt rechtliche Vorraussetzungen, die erfüllt sein müssen!

Beschluss: vom 23.03.2015
Abschrift
S 22 AS 2009/12

SOZIALGERICHT LEIPZIG
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL

In dem Rechtsstreit
XXXXXXXXX
XXXXXXXXX 04159 Leipzig
- Kläger -
Prozessbevollmächtigte: fsn-recht Rechtsanwälte, Dirk Feiertag und Kristina Sosa
Noreña, Georg-Schumann-Straße 179, 04159 Leipzig
gegen
Jobcenter Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer, Erich-Weinert-Straße 20, 04105
Leipzig
- Beklagter -
hat die 22. Kammer des Sozialgerichts Leipzig auf die mündliche Verhandlung vom 23. März 2015 in Leipzig durch den Richter am Sozialgericht Schiller und die ehrenamtlichen Richter Herr Piepersberg und Frau Dr. Uhlig für Recht erkannt:
I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid vom 2.5.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.6.2012 rechtwidrig war.
II. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.

T a t b e s t a n d:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Regelungen über Leistungen zur Eingliederung, die durch Verwaltungsakt erfolgten, nachdem eine Eingliederungsvereinbarung
nicht zustande kam.

Nach eigenen Angaben ist der 1965 geborene Kläger Vater von sechs Kindern und wohnt er seit Dezember 2005 in Leipzig. Mit Beschluss vom 24.9.2010 übertrug das Amtsgericht
Leipzig dem Kläger u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die 2005, 2007 und 2008 geborenen Kinder des Klägers. Mit diesen Kindern lebt der Kläger nach eigenen Angaben als Alleinerziehender.
Nach Aktenlage ist der Kläger gelernter Hotelfachmann.
Zum 15.12.2011 wurde der Kläger vom Beklagten einem Projekt "Neue Wege für Alleinerziehende" zugewiesen. Eine Teilnahme des Klägers erfolgte nicht. Die "Einleitung von
Rechtsfolgen" durch den Beklagten unterblieb nach Anhörung des Klägers "aufgrund der
Beginnzeiten".

Am 2.5.2012 wurde vom Beklagten ein weiteres Beratungsgespräch mit dem Kläger dokumentiert. Auf den Inhalt des Beratungsvermerkes wird Bezug genommen (Bl. 16 der Eingliederungsakte).
Am 2.5.2012 erließ der Beklagte eine "Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt" (sog. Eingliederungsverwaltungsakt). Unter "Ziel(e)" wird darin ausgeführt: "Integration in 1. Arbeitsmarkt" und "Teilnahme an der Maßnahme 'Alles' für Alleinerziehende gem.... beim VMKB e.V.".
Weitere Einzelheiten seien dem separat ausgehändigten Zuweisungsschreiben zu entnehmen. Dieses sei als Anlage zur Eingliederungsvereinbarung zu verstehen. Die Festlegungen des Eingliederungsverwaltungsaktes galten für die Zeit vom 2.5.2012 bis 6.2.2013. Die Zuweisung benennt eine Dauer vom 7.5.2012 bis 6.2.2013.

Auf den weiteren Inhalt des Eingliederungsverwaltungsaktes und der Zuweisung vom 2.5.2012 wird Bezug genommen (Bl. 1 ff. der Eingliederungsakte).
Beim VMKB e. V. handelt es sich um den Verein für Motivation, Kommunikation und berufliche Bildung (vgl. http://www.vmkb.de).

Am 7.5.2012 (einem Montag) stellte sich der Kläger beim VMKB e.V. vor. Dabei unterzeichnete er einen Teilnehmervertrag. § 1 des Vertrages benennt als Beginn der Maßnahme
den 7.5.2012 und als Ende den 6.5.2013. § 2 Abs. 3 des Vertrages lautet:
"Die Wochenstundenzahl beim Träger der Maßnahme während der Startphase von in der Regel 6 Wochen beträgt in Vollzeit 39 Zeitstunden ohne Pausen. Die tägliche Anwesenheitszeit beträgt 9 Zeitstunden einschließlich der Pausen."

Daneben vermerkte der Kläger handschriftlich: "Nicht möglich". Auf den weiteren Inhalt des Teilnehmervertrages vom 7.5.2012 wird Bezug genommen (Bl. 15 f. der Gerichtsakte).
Ab dem 8.5.2012 wurde dem Kläger eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Am 21.5.2012 erhob der Kläger Widerspruch gegen den Eingliederungsverwaltungsakt und die Zuweisung vom 2.5.2012. Die Teilnahme an der Maßnahme sei ihm als gesund-
heitlich beeinträchtigter Alleinerziehender unzumutbar.

Am 30.5.2012 hat der Kläger beim erkennenden Gericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt (Az.: S 22 AS 1787/12 ER).

Mit Widerspruchsbescheid vom 5.6.2012 wies der Beklagte den Widerspruch des Klägers gegen den Bescheid vom 2.5.2012 zurück. Unter Ausübung des ihm eingeräumten Ermes-
sens habe er den Kläger die Teilnahme an einer speziell auf Alleinerziehende zugeschnittenen Maßnahmekombination zugewiesen. Diese Maßnahme sei zur Eingliederung des Klägers in das Erwerbsleben geeignet und erforderlich. Alternativen zur Eingliederung seien nicht erkennbar. Auf erfolglose Eigenbemühungen des Klägers dürfe sich der Beklagte nicht mehr verlassen. Durch
das Fehlen eines starren Zeitrahmens und der verkürzten Anwesenheit sei dem Kläger auch als Alleinerziehender die Teilnahme an der Maßnahme möglich.

Dagegen richtet sich die am 14.6.2012 erhobene Klage.

Im Verfahren S 22 AS 1787/12 ER hat der Beklagte mit Schreiben vom 29.6.2012 mitgeteilt, der VMKB e.V. habe den Kläger zum 21.6.2012 aufgrund einer mehr als sechs Wochen andauernden Abwesenheit aus der Maßnahme genommen.
Mit Schreiben vom 28.2.2014 hat der Beklagte weitere Einträge aus dem VermittlungsBeratungs- und Informationssystem (VerBIS) vorgelegt. Auf den Inhalt des Schreibens und der Anlagen hierzu wird Bezug genommen (Bl. 30 ff. der Gerichtsakte).
Der Kläger meint, der angefochtene Bescheid sei rechtswidrig. An dieser Feststellung habe er aufgrund einer bestehenden Wiederholungsgefahr ein berechtigtes Interesse. Zur Begründung der Rechtswidrigkeit wiederholt der Kläger sein Vorbringen im Vorverfahren und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Der Kläger stellt den Antrag aus dem Schreiben seines Bevollmächtigten vom 16.1.2013 (Bl. 28 der Gerichtsakte).

Der Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Zur Rechtmäßigkeit der Zuweisung verweist der Beklagte auf seine Ausführungen im Widerspruchsbescheid vom 5.6.2012. Der vom Kläger gewünschte Verzicht auf zukünftige Zuweisungen von Eingliederungsmaßnahmen sei zurückzuweisen.

Das Gericht hat eine vom Beklagten vorgelegte Akte (nachfolgend: Eingliederungsakte;
Bl. 1 bis 30) und die Gerichtsakte zum Verfahren S 22 AS 1787/12 ER beigezogen.


E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e:
Die zulässige Klage ist begründet.
Der Bescheid vom 2.5.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.6.2012 war rechtswidrig. Eine teilweise Feststellung der Rechtswidrigkeit schied aus.

Gegenstand des Verfahrens (§ 95 SGG) ist der Bescheid vom 2.5.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.6.2012. Der Bescheid vom 2.5.2012 enthält mehrere Verwaltungsakte i.S.d. § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. § 31 Satz 1 SGB X.

Denn mit dem Eingliederungsverwaltungsakt vom 2.5.2012 erfolgten Regelungen nach § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB II (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Ob das gesonderte Zuweisungsschreiben vom 2.5.2012 lediglich als "Anlage zur Eingliederungsvereinbarung" (zum Eingliederungsverwaltungsakt) ohne eigenständige Regelungen i.S.d. § 31 Satz 1 SGB X oder als weitere(r) Verwaltungsakt(e) zu behandeln ist, bedarf keiner Entscheidung (vgl. hierzu bei Zuweisungen zu Arbeitsgelegenheiten z.B. BSG, Urteil vom 22.8.2013 - B 14 AS 75/12 R, juris: Rn. 16 ff. m.w.N.).

Selbst wenn das Zuweisungsschreiben als eigenständiger Verwaltungsakt auszulegen sein sollte, hätte sich dieser Verwaltungsakt ebenso wie der Eingliederungsverwaltungsakt erledigt i.S.d. § 39 Abs. 2 SGB X. Da sämtliche Verlautbarungen des Beklagten vom 2.5.2012 nicht förmlich zurückgenommen, widerrufen oder anderweitig aufgehoben wurden, haben sie sich spätestens zum 6.5.2013 durch Zeitablauf erledigt.
Zwar bezog sich der Bescheid vom 2.5.2012 nur auf die Zeit bis zum 6.2.2013. Jedoch bezeichnet der Teilnehmervertrag als Ende der Maßnahme den 6.5.2013.

Die vom Kläger begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit des - nach der Klageerhebung erledigten - Bescheides vom 2.5.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides 5.6.2012
ist nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG statthaft
(sog. Fortsetzungsfeststellungsklage).
Dabei handelt es sich um eine stets (kraft Gesetzes) zulässige Klageänderung (§ 99 Abs. 3 Nr. 3
SGG).

Der Kläger hat - auch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung - ein Interesse an der von ihm begehrten Feststellung (vgl. § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG und hierzu z.B. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 131 Rn. 10 ff.).

Denn es besteht eine sog. Wiederholungsgefahr (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 14.2.2013 - B 14
AS 195/11 R, juris: Rn. 16 und Keller, a.a.O., Rn. 10b f.).


Der Kläger ist weiterhin leistungsberechtigt i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Daran würde selbst die nach Aktenlage nachgewiesene und zeitlich auf bis zu sechs Monate beschränkt gewesene verminderte Erwerbsfähigkeit des Klägers (vgl. VerBIS-Vermerk vom 22.1.2014) nichts ändern.

Denn "auf (nicht) absehbare Zeit" i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB II bedeutet mehr als sechs Monate (sog. Systemabgrenzung zwischen dem SGB V und VI im Rahmen des § 43 SGB VI, welche im SGB II entsprechend zu berücksichtigen ist, vgl. z.B. Blüggel in: Eicher, SGB II, 3. Auf-
lage 2013, § 8 Rn. 31 m.w.N.).
Dem entsprechend bezieht der Kläger vom Beklagten ununterbrochen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Diese dürfen nach § 3 Abs. 3 Halbsatz 1 SGB II nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann. Dieser sog. Vorrang der Selbsthilfe bezieht sich nach der Gesetzesbegründung auf den Grundsatz des Förderns und Forderns (vgl. Greiser in: Eicher, a.a.O., § 3 Rn. 23).

Unter Berücksichtigung der in Kapitel 1 des SGB II (Fördern und Fordern) enthaltenen Regelungen (vgl. weiterhin insb. § 1 Abs. 2 Satz 1 f., § 1 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1, 2 und 6, § 1 Abs. 3 sowie § 2 SGB II) kann (darf) der Beklagte auf weitere Leistungen zur Eingliederung (des Klägers) in Arbeit (§ 3 Abs. 1 und Kapitel 3, Abschnitt 1, §§ 14 ff. SGB II) auch zukünftig nicht verzichten (vgl. grundsätzlich zu Ansprüche[n] auf bedingte soziale Leistungen z.B. Eichenhofer, VSSR 2014, 195 ff. m.w.N.).

Schließlich ist der Kläger nach eigenen Angaben ebenso noch alleinerziehender Vater von drei minderjährigen Kindern.

Somit kann unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen auch in Zukunft eine mit der in diesem Verfahren streitigen Maßnahme vergleichbare Zuweisung des Klägers erfolgen.

Daran ändert nichts, dass stets die aktuellen sog. familienspezifischen Lebensverhältnisse zu berücksichtigen sind (§ 1 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 SGB II).

Rechtsgrundlage für den Eingliederungsverwaltungsakt vom 2.5.2012 ist § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II. Eine Eingliederungsvereinbarung über die Teilnahme des Klägers an der "Maßnahmekombination Alles" vom 7.5.2012 bis 6.2.(5.)2013 beim VBMK e.V. schlossen die Beteiligten nicht.

Der vom Beklagten vorgelegten Eingliederungsakte kann nicht entnommen werden, ob und wenn, inwieweit es hierzu vor dem 2.5.2012 "Kontakte" oder am 2.5.2012 Gespräche zwischen den Beteiligten zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung gab.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung erinnerte sich der Kläger hierzunach fast drei Jahren Zeitablauf nachvollziehbar - nur noch eingeschränkt.
Danach habe er wohl einige Tage davor eine entsprechende Vereinbarung erhalten. Mit den vorgelegten VerBIS-Vermerken kann dies nicht nachvollzogen werden. Danach wurde der Kläger erstmals am 2.5.2012 - nach Auswertung einer gutachterlichen Äußerung vom 13.4.2012 über seine Erwerbsfähigkeit - über eine erneute "Zuweisung" (durch "Vereinbarung") in eine sog. Maßnahme für Alleinerziehende ab dem 7.5.2012 informiert (vgl. Beratungsvermerk vom 2.5.2012: "... erfolgt heute Zuweisung in MK Alles ...; Zuweisung ausgehändigt,
Entwurf zdA; EV per VA erstellt und ... zur Teilnahme an 'Alles' verpflichtet ...").

Unter Berücksichtigung des Vorstehenden bestehen bereits Bedenken, ob eine - stets vorrangige (vgl. BSG, Urteil vom 14.2.2103, a.a.O., Rn. 18 f.) - Eingliederungsvereinbarung zwischen den Beteiligten nicht zustande kam (vgl. hierzu z.B. Sächs. LSG, Urteil vom 27.2.2014 - L 3 AS 639/10, juris: Rn. 31 f. m.w.N.) und damit eine Voraussetzung für die Ermächtigungsgrundlage des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II gegeben ist.

Weiterhin können den vorgelegten Akten keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein vorangegangenes, umfassendes und aktuelles sog. Profiling (in der geltenden Gerichtssprache u.a.: nutzbare Erstellung des Gesamtbildes einer Persönlichkeit) entnommen werden
(vgl. hierzu auch § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB III i.d.F. ab dem 1.4.2012: "Potenzialanalyse").


Dies ist eine weitere wesentliche (Rechtmäßigkeits-) Voraussetzung für eine übereinstimmende (konsensuale) Lösung durch eine ingliederungsvereinbarung, welche durch einen hoheitlichen Rechtsakt des Beklagten ersetzt werden soll.

Die Kammer hält insoweit an der bisherigen Auffassung des Kammervorsitzenden (vgl. Urteil vom 19.2.2007 - S 19 AS 392/06, juris: Rn. 33 f.) fest (vgl. hierzu ["sogar"] die Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit, z.B. zu § 15 SGB II, Fassung vom 20.8.2012, Rz. 15.1 und Nr. 2.1. f. der Anlage hierzu sowie zu den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III - Maßnahmen bei einem Träger,

Stand: Juli 2012, Teil A Nr. 4). Bis zum Abschluss des Vorverfahrens war dem Beklagten nicht einmal die bisherige Erwerbsbiographie des Klägers vollständig bekannt (vgl. Widerspruchsbescheid vom 5.6.2012, Seite 2, Absatz 1, Unterabsatz 2).
Ungeachtet der vorstehenden Bedenken ist der Eingliederungsverwaltungsakt, einschließlich der Zuweisung des Klägers für die Zeit ab dem 7.5.2012, rechtswidrig. 

Denn die Verlautbarungen des Beklagten vom 2.5.2012 genügen grundsätzlichen Anforderungen an ein rechtmäßiges Handeln nicht. 

§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II verweist hinsichtlich des zulässigen Inhaltes eines Eingliederungsverwaltungsaktes auf § § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB II (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 2.4.2014 - B 4 AS 26/13 R, juris: Rn. 36 ff.). Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung und damit eines Eingliederungsverwaltungsaktes können konkrete Leistungen zurEingliederung in Arbeit nach § 16 ff. SGB II sein (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II).

Als Rechtsgrundlage für die Zuweisung des Klägers ab dem 7.5.2012 kommt § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 SGB III und § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II (jeweils i.d.F. ab dem 1.4.2012) in Betracht.

Dies würde auch gelten, wenn es sich bei dieser Zuweisung um eine gesonderte, d.h. unabhängig vom Eingliederungsverwaltungsakt ergangene, Regelung handeln sollte. Nach der vorgenannten Ermächtigungsnorm kann der Beklagte sog. Leistungen bzw. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erbringen.
§ 45 SGB III verzichtet weitgehend - soweit hier entscheidungserheblich (§ 45 Abs. 1 SGB III) - auf konkrete gesetzliche Regelungen zu den Voraussetzungen und zum Inhalt der zu gewährenden Leistungen (vgl. ausführlich und teils kritisch hierzu z.B. Bieback in: Gagel, SGB II und III, 56. EL 2014, SGB III § 45 insb. Rn. 1 ff., 6 f. und 44 ff. sowie Rademacker in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand: 5/2012, K § 45 insb. Rn. 6, 20 und 36 f.).

Jedenfalls müssen die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III) für ihren Zweck (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB III) geeignet (§ 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III: "die ihre berufliche Eingliederung") und notwendig sein (§ 45 Abs. 1 Satz 4 SGB III).

Wesentliche Grundlage für die Entscheidungen hierzu ist eine individuelle Feststellung der Eignung und individuellen Lebenssituation, insbesondere der familiären Situation bzw. familienspezifischen Lebensverhältnisse,
des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (§ 1 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 SGB II und § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II) bzw. dessen beruflichen und persönlichen Merkmale sowie beruflichen Fähigkeiten und Eignungen (vgl. § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB III). 


Dies erstreckt sich auch auf die Feststellung, ob und durch welche Umstände die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschwert sein wird (§ 37 Abs. 1 Satz 2 SGB III). Ohne diese Feststellungen kann (auch) der Beklagte in der Regel nicht entscheiden, ob und wenn, inwieweit Leistungen zur Eingliederung, hier zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geeignet und notwendig sind (vgl. ausführlicher hierzu z.B. Bieback, a.a.O., § 76 ff. und Rademacker, a.a.O., Rn. 71 ff.).

Weiterhin muss die auf dieser Grundlage vereinbarte oder wie hier zugewiesene - geeignete und notwendige - Leistung (Maßnahme) in der Eingliederungsvereinbarung oder wie hier durch Verwaltungsakt(e) individuell und eindeutig nach Art, Dauer sowie Zweck und Inhalt (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB III) bestimmt werden (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB X bzw. § 33 Abs. 1 SGB X). Darauf weisen - wiederum "selbst" - die vorgenannten Fachlichen Hinweise hin (vgl. z.B. zu § 15 SGB II, Rz. 15.18 ff.).
Unter diesen Voraussetzungen kommen bei sog. Pflichtverletzungen auch sog. Sanktionen in Betracht (§ 31 Abs. 1 Satz 1 insb. Nr. 1 und 3 SGB II).

Ohne Einhaltung der vorgenannten (Mindest-) Anforderungen kann vom Gericht - insbesondere wie hier bei Verlautbarung von Verwaltungsakten - nicht überprüft werden, ob die dem Beklagten zustehenden Ermessensentscheidungen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung ausgeübt und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden (§ 9 Abs. 1 Satz 1 SGB I und § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG).

Weitere allgemeine Ausführungen zu den rechtlichen Anforderungen an die hier streitige Entscheidung des Beklagten sind mangels Entscheidungserheblichkeit entbehrlich. Denn die Verlautbarungen des Beklagten vom 2.5.2012 werden bereits den vorgenannten (Mindest-) Anforderungen nicht gerecht.

Abgesehen von der fehlenden
- zumindest Dokumentation der Ergebnisse einer - "Potenzialanalyse" beim bzw. mit dem Kläger kann weder dem Eingliederungsverwaltungsakt noch der Zuweisung vom 2.5.2012 der konkrete Inhalt der "Maßnahmekombination" entnommen werden.

Unter 2. des Eingliederungsverwaltungsaktes wird hierzu ausgeführt: "Die ... soll Ihre berufliche Eingliederung durch eine Kombination der Fördermöglichkeiten gem. § 45 SGB III (u.a. Heranführung an den Arbeitsmarkt, Verringerung bzw. Beseitigung von Vermittlungshemnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung) unter-
stützen."
Die Wiederholung des - insoweit ebenso nicht aussagekräftigen (vgl. oben) - Gesetzeswortlautes (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB III) ist nicht geeignet, um den individuellen Zweck und Inhalt der "Maßnahmekombination" zu bestimmen. 

Weitere Ausführungen hierzu enthalten die vorgenannten Verlautbarungen nicht. Auch aus den nachfolgenden Mitteilungen des Beklagten im Vorverfahren und in den gerichtlichen Verfahren lässt sich der Inhalt der Maßnahme nicht entnehmen. Selbst der Teilnehmervertrag vom 7.5.2012 beschränkt sich unter § 2 Abs. 1 lediglich auf die Wiedergabe des Ablaufes der
Maßnahme.

Davon abgesehen lag dieser Vertrag dem Beklagten nicht vor und wäre er nicht geeignet, eventuelle Mängel der Entscheidungen des Beklagten zu beheben.

Weiterhin hätte der Beklagte am 2.5.2012 über die genaue Dauer der Maßnahme entscheiden müssen.

Zwar sei eine "Zuweisung in Teilzeit vereinbart" worden (vgl. Beratungsvermerk vom 2.5.2012). Dies lässt sich jedoch dem Eingliederungsverwaltungsakt und der Zuweisung vom 2.5.2012 nicht entnehmen.
Der Teilnehmervertrag vom 7.5.2012 erweitert die Zuweisungsdauer - ggf. versehentlich - um drei Monate bis zum 6.5.2013 (§ 1) und normiert eine tägliche Anwesenheitszeit - in der sog. Startphase von "in der Regel" sechs Wochen - von neun Zeitstunden (§ 2 Abs. 3).

(Erst) Danach - am 8.5.2012 mit elektronischer Nachricht von 6:43 Uhr - teilte der Beklagte dem Träger mit, die tägliche Anwesenheit sei für vier Stunden (ab 9 Uhr) vereinbart worden. Wann und mit wem dies vereinbart wurde, ist nicht erkennbar.

Eine Vereinbarung mit dem Kläger kam - zumindest nach Auffassung des Beklagten - gerade nicht zustande. Die ihm gegenüber bekannt gegebenen Entscheidungen vom 2.5.2012 enthalten eine derartige "Vereinbarung" oder "Zuweisung" nicht.

Aus welchen Gründen der Kläger am 7.5.2012 einen Vertrag zu unterzeichnen hatte, dessen Inhalt hinsichtlich der Zeiten der Maßnahme weder mit der "Leistungsbeschreibung, die durch das zuständige Einkaufszentrum herausgegeben wird" (vgl. Schreiben des VMBK e.V. vom 27.6.2012), vereinbar ist noch in vollem Umfang beabsichtigt gewesen sei (vgl. Schreiben des Beklagten vom 29.6.2012 im Verfahren S 22 AS 1787/12 ER), ist rechtlich betrachtet - nicht nachvollziehbar.

Darüber hinaus
verweist der Eingliederungsverwaltungsakt vom 2.5.2012 hinsichtlich "der Übernahme von Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen und Maßnahmen beim Arbeitgebern" an den VMKB e.V. (vgl. unter 1. a.E.). Eine "diesbezügliche Förderung" sei durch den Beklagten nicht möglich.

Dies ist (auch) mit § 4 Abs. 2 des Teilnehmervertrages (Maßnahmekosten) nicht ohne weiteres vereinbar.

Denn darin werden nur - weder nach Art noch Höhe konkretisierte - "Fahrtkosten" benannt, für die der Kläger "seinen Anspruch (wohl gegen den Beklagten) an den Träger der Maßnahme abzutreten" bereit erkläre.
Die vom Beklagten erwähnte Übernahme der "Kinderbetreuungskosten ist wie der wesentliche Teil des Eingliederungsverwaltungsaktes - ebenso nicht hinreichend konkretisiert.

Von weiteren Ausführungen wird unter Würdigung des Vorstehenden abgesehen.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG.

Rechtsmittelbelehrung
Dieses Urteil kann mit der Berufung angefochten werden.
Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Sächsischen Landessozialgericht,
Kauffahrtei 25, 09120 Chemnitz, schriftlich, mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form einzulegen.
Die Berufungsfrist ist auch gewahrt, wenn die Berufung innerhalb der Frist beim Sozialgericht Leipzig, Berliner Straße 11, 04105 Leipzig schriftlich, mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingelegt wird.
Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den elektronischen Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO) vom 6. Juli 2010 (SächsGVBl. S. 190) in den elektronischen Gerichtsbriefkasten zu übermitteln ist; nähere Hinweise finden Sie auf der Internetseite www.egvp.de.
Die Einlegung der Berufung durch einfache E-Mail wahrt daher die Form nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rechtsmittel innerhalb der Frist in der vorgeschriebenen Form einzulegen ist.
Die Berufungsschrift soll das angefochtene Urteil bezeichnen, einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung der Berufung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben.

Der Vorsitzende der 22. Kammer
Schiller
Richter am SG

Montag, 27. April 2015


Hartz IV - "Verschärfungen im "Sommerloch"

Perfider geht es nicht!

Hartz IV Verschärfungen
sollen wieder mit einem Trick im Sommerloch durchgewunken werden!

Im Sommerloch will die Regierung weitere strategische Hartz IV - Schlingen, nicht nur gegen alleinerziehende Eltern auslegen, sondern jetzt geht es auch noch gegen unsere älteren und erkrankenten Mitbürger! ES REICHT! Steht endlich AUF und WEHRT euch!>>>https://www.jungewelt.de/2015/04-28/003.php
@ FHP   

Sonntag, 26. April 2015


Mindestens 5 Millionen familiengerechte Arbeitsplätze fehlen!


Die SPD+CDU Lüge 
5 Millionen familiengerechte Arbeitsplätze fehlen Bundesweit, eineTatsache die von der Politik bis Heute verschwiegen wird.
Warum diese Frage bis heute noch niemand gestellt hat, ist wohl der HARTZ IV Propaganda über die "faulen" Sozialschmarotzer zu verdanken! Denn so kommt keiner auf die Idee zu Fragen, ob es überhaupt genug Arbeit für alle gibt!

Das gegeneinander ausspielen von den Arbeitslosen/-suchenden und Arbeitnehmer muss beendet werden!

JA, mindestens 5 Millionen familiengerechte Arbeitsplätze fehlen!

Und,
auch in der Kinderbetreuung  haben SPD + CDU u.a. in Leipzig, seit den letzten 10 Jahren vollständig versagt!
Allein in Leipzig fehlen an den Oberschulen (ab der 5ten Klasse) mindestens 10.000 Ganztagsplätze!
Dh: Alleinerziehende können häufig garnicht arbeiten gehen, weil es ab der Mittagszeit keine Betreuung gibt! 
Und, kein normaler und verantwortungsbewusster Mensch kann behaupten, das er 10 jährige KInder, (vielleicht auch noch mehrere) für mehrere Stunden, wenn möglich bis in die späten Abendstunden, alleine Zuhause lässt!

Wehrt euch
 "Arm" gegen "Ganz arm" darf nicht länger ungestraft bleiben und bedarf den aktiven Widerstand von Arbeitslosen, Arbeitnehmer, Geringverdienern, Vereine, Bündnisse und Gewerkschaften! https://www.radioeins.de/…/der…/_/die-hartz-iv-diktatur.html

"Die Hartz-IV-Diktatur. Eine Arbeitsvermittlerin klagt an". Mit diesem Buch machte Inge Hannemann Furore. Inzwischen arbeitet die als "Hartz-IV-Rebellin" bekannt gewordene Hamburgerin in einer anderen Behörde. Aber ihr Kampf geht weiter - und bekommt nun auch eine politische Wendung.
Eine kleine, aufgeräumte Wohnung in Hamburg-Altona, vierter Stock. Von hier aus wird beharrlich das "System Hart IV" torpediert. Und alles, was Inge Hannemann dazu braucht, ist ihr Laptop auf dem Küchentisch. Auf altonabloggt.com schreibt sie einen Beitrag nach dem anderen. Zuletzt mokierte sich Inge Hannemann über die Ankündigung vom Chef der Bundesagentur für Arbeit Hans-Jürgen Weise, zurückhaltender mit Sanktionen gegenüber Hartz IV-Empfängern umzugehen:.
"Wenn Herr Weise davon spricht, dass wir die Sanktionspraxis lockern müssen, ist das entweder die Jahres-PR oder Satire. Weil er bisher immer gegenteilig gesprochen hat. Er geht einfach in diesen Tenor rein "10 Jahre Hartz IV" und die BA wird ja seit anderthalb Jahren regelmäßig kritisiert. Also muss er ja mal was anderes reden. Auf der anderen Seite habe ich gefreut, weil er mich ja damit bestätigt.
Jahrelanger Kampf gegen den Sanktionsapparat
Immerhin kämpft Inge Hannemann schon seit Jahren gegen diesen Sanktionsapparat. Früher - sehr zum Ärger ihrer Vorgesetzten - als Mitarbeiterin eines Hamburger Jobcenters. Heute, nach einem jahrelangen Rechtsstreit gegen ihre Versetzung, nur noch vom heimischen Schreibtisch aus.

Arbeitslose kämpfen gegen eine große Medienlüge!
Viele Arbeitslosen werden in eine Lage versetzt, aus der Sie nicht mehr allein herauskommen.
Noch immer wird von Aufschwung am Arbeitsmarkt geredet, der aber tatsächlich garnicht gegeben ist.
Die Anzahl der Arbeitsplätze ist noch immer die selbe wie vor über 10 Jahren, nur sind diese inzwischen aufgeteilt zwischen Zeitarbeit und prekärer Beschäftigung wie zB: Teilzeit.
Fazit: Immer mehr Menschen teilen sich einen Arbeitsplatz!

Alleinerziehende finden keine Beschäftigung, weil es keine ausreichende Ganztagsbetreuung und schon garnicht ausreichende Arbeitsplätze gibt.

In Leipzig zB: gibt es gerade mal 3 "Ganztagsoberschulen (680Plätze) für etwa 43.800 Schüler!
Über 30.000 Arbeitssuchende, und etwa 1100 gemeldete freie Stellen. Davon die über Hälfte in Zeitarbeitsbetrieben und in der Callcenterbranche, mit "Schichtbetrieb"!

So kann und darf es nicht weitergehen!
Eltern steht endlich auf und wehrt euch gegen Hartz IV

@FHP
by Perry Feth

Samstag, 25. April 2015

 

FHP: Freie Hartz IV Presse

 

Hartz IV: Betrug an Alleinerziehende


Hartz IV Eltern werden erneut von der SPD betrogen! 

Mindesten 2 Millionen Kinder und natürlich wieder die Ärmsten von ihnen, gehen leer aus!...


Alleinerziehende werden in Stich gelassen!
Wer mehr hat, bekommt mehr und wer nichts hat, bekommt nichts!
"Scheinheiliger Engel der Alleinerziehenden": Manuela Schwesig

Haben Sie schon gehört?
Alleinerziehende bekommen jetzt mehr Geld. Die Schwesig hat das durchgesetzt. Tagelang hat die große Koalition darum gestritten, aber jetzt bekommen alle Alleinerziehenden 600 Euro extra, für das erste Kind. Für das zweite noch einmal 240 Euro.

Das kommt fast an die Beträge ran, die sich der Bundestag immer wieder mal als Diätenerhöhung genehmigt. Da muss es jetzt aber wirklich richtig Spaß machen, alleinerziehend zu sein. Und Kindergeld gibt’s ja auch noch …
Ich fürchte, Sie haben da etwas missverstanden. Die 600 Euro gibt’s ja nicht pro Monat. Das ist für das ganze Jahr.

Ja, aber immerhin, das ist ja jetzt nur die Erhöhung. Und 600 geteilt durch 12, das sind ja immer noch 50 Euro pro Monat. Da kann man für die Kleinen schon was mit anfangen.
Sie haben das immer noch nicht gerafft. Da wird kein Geld ausgezahlt …

Nee. Das hab ich aber anders verstanden. Freilich bekommen die Geld, was denn sonst? Lebensmittelgutscheine?
 Nun lassen Sie mich doch mal ausreden. Die 600 Euro extra sind ein Freibetrag. Auf diese 600 Euro müssen keine Lohn- oder Einkommensteuern bezahlt werden.

Ach.
Da ist es dann ja doch gar nicht so viel. Aber immerhin, was zahlen wir durchschnittlich an Lohnsteuer? So um die 30 Prozent, oder? Da sag ich nur: Rund 200 Euro extra, für alle Alleinerziehenden, das ist immer noch ein Batzen Geld - und das schafft schließlich auch Nachfrage und Wirtschaftswachstum. Wissen Sie, wie viele Alleinerziehende es gibt, in Deutschland?
Ja. Das sind jetzt 2,2 Millionen, und es werden immer mehr.

So viele? Das hätte ich jetzt nicht gedacht. Dann kostet das ja richtig Geld. 200 mal 2,2 Millionen, das sind ja, das sind ja … 440 Millionen, fast eine halbe Milliarde. Das ist aber schon nobel. Und der Schäuble gibt das aus? Das ist doch mal eine echte Erfolgsgeschichte der großen Koalition. CDU und SPD vereint im Ringen um die Besserstellung der Alleinerziehenden. Bravo!
Nun ja. Mit den überschläglichen Rechnungen ist das so eine Sache. Die Regierung hat das natürlich auf Basis der echten Zahlen durchrechnen lassen. Es kostet 80 Millionen pro Jahr - und die zahlt nicht der Finanzminister, die muss das Familienministerium anderswo einsparen.

Das verstehe ich nicht. Wieso sind das nur 80 Millionen und nicht 440. Wo ist der Rechenfehler?
Gerechnet haben Sie richtig, Sie sind nur von den falschen Voraussetzungen ausgegangen. Den Freibetrag bekommen zwar alle, aber längst nicht alle haben davon auch was. 40 Prozent aller Alleinerziehenden leben mit ihren Kindern in Armut von Hartz-IV. Die zahlen keine Lohnsteuer, also können sie auch nicht weniger Lohnsteuer zahlen - und selbst wenn sie arbeiten und aufstocken, wird das ja sofort wieder angerechnet. Also: Profitieren werden nicht 2,2 Millionen Kinder von alleinerziehenden Eltern, sondern nur 1,3 Millionen.

O.K., aber dann kann das mit den 80 Millionen ja immer noch nicht stimmen. Es müssen ja immer noch 260 Millionen sein. Eine Viertelmilliarde.
Schön wär’s. Aber die Alleinerziehenden, die überhaupt etwas bekommen, werden im Durchschnitt eben nur um 60 Euro pro Jahr entlastet. Das hängt mit der Progression zusammen. Alleinerziehende, die sehr gut verdienen, also den Spitzensteuersatz bezahlen, die haben demnächst sogar mehr als 250 Euro extra, den Soli noch gar nicht mitgerechnet.
Wer aber wenig verdient, der kann gar nichts bekommen oder nur eine Handvoll Euro. Wer mit dem Eingangssteuersatz besteuert wird, kann es auf 40 Euro bringen. Und Sie wissen doch: Frauen werden durchweg schlechter bezahlt als Männer - und die meisten Alleinerziehenden sind nun mal Frauen …

Dann ist das ja alles ein großer Beschiss!
So kann man das nicht sagen. Es findet eine Besserstellung der Alleinerziehenden statt. Es haben halt nicht alle was davon, und diejenigen, die das Geld am dringendsten bräuchten, haben schon mal gar nichts davon, während die wenigen, denen es so gut geht, dass sie die Betreuung für ihre Kinder locker aus dem eigenen Einkommen bezahlen können, durch diese soziale Großtat 250 Euro mehr auf dem Konto haben, und davon wahrscheinlich überhaupt nichts merken.

Ich bleib dabei. Das ist ein großer Beschiss! Wenn das stimmt, was Sie sagen. Im Fernsehen klang das nämlich ganz anders. Sie wollen mich verarschen, oder?
Noch einmal: Das ist kein Beschiss, das ist Sozialpolitik. Und wenn Sie hier jemand verarscht, dann bin das ganz bestimmt nicht ich.
(Autor Egon W. Kreutzer)

Freitag, 24. April 2015

Hartz IV produziert Obdachlosigkeit

Der Hartz IV Beweis:
Jobcenter und Politik produzieren massenhaft Obdachlosigkeit

Jobcenter verursachen die meisten Zwangsräumungen

Allein in In Berlin gibt es zwischen 5.000 und 7.000 Räumungstermine jährlich

Das "Hilfesystem" ist gescheitert
Eine Studie der Humboldt-Universität sieht in den Jobcentern die Hauptverursacher für die zunehmenden Zwangsräumungen in Berlin.

Sie und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften seien »die Motoren von Verdrängung und Zwangsräumungen« in der Bundeshauptstadt, sagte der Berliner Stadtsoziologe Andrej Holm bei der Vorstellung der Untersuchung »Zwangsräumungen und die Krise des Hilfesystems« am Donnerstag in Berlin.  
Mit fast 10.000 Räumungsklagen pro Jahr sei Berlin die Hauptstadt der Wohnungsnotlagen.
Schätzungen zufolge gibt es in Berlin zwischen 5.000 und 7.000 Räumungstermine jährlich. Davon gehen laut den Mitautoren der Studie, Laura Berner und Inga Jensen, mit etwa 20 Prozent überdurchschnittlich viele auf das Konto der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, die eigentlich preiswerten Wohnraum zur Verfügung stellen müssten.

Durch Überforderung, Gleichgültigkeit oder eine repressive Auslegung der Hartz-IV-Gesetzgebung in den Jobcentern würden häufig Mietrückstände auflaufen, weil Gelder zu spät oder auf falsche Konten gezahlt oder Bewilligungen verweigert werden.

Auch halten die sogenannten Bemessungsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU) mit den steigenden Mieten in der Bundeshauptstadt nicht mehr mit, so dass Betroffene die Differenz entweder aus eigener Tasche zahlen müssen oder dem Vermieter schuldig bleiben.

Die Studienautoren sprechen deshalb in ihrem Fazit von einem Scheitern des Hilfesystems in Berlin.
Für die Untersuchung wurden sämtliche öffentliche Daten zwischen 2009 und 2013 ausgewertet. Zudem führten die Wissenschaftler Interviews mit Betroffenen, Mitarbeiter in Jobcentern, Freien Trägern und Vertretern von Wohnungsbaugesellschaften.
(Quelle: epd/nd)

Donnerstag, 23. April 2015

Hartz IV: Der Sozialschmarotzer

Ich gestehe, bin "Sozialschmarotzer" und alleinerziehend

Vätern geht es wie den Müttern
Es gab Tage, da glaubte ich mich schämen zu müssen, weil auch ich als "zu Faul zum Arbeiten", bezeichnet wurde!

Nun, diesen "Mainstreamjunkies"möchte ich heute ein wenig und mit voller Absicht auf die Füße treten und ihnen helfen, "ihren Verstand" zu be-nutzen!

Bin seit etwa 6 Jahren alleinerziehend und der Umgang mit der Mutter funktioniert aus verschiedenen Gründen nicht.
In meinem Beruf als Hotelfachmann kann ich aufgrund der Wochenendschichten und der Spät/Nachtdienste;
die in der Gastronomie, aber auch im Einzelhandel, Medizin, Pflege, uvm. eben Standard sind, sowie aus gesundtheitlichen Gründen, nicht mehr arbeiten.

Verwandschaft habe ich kaum und leben mehrere hundert Km entfernt. Zudem zu jung oder zu alt und /oder krank, um eine "familiäre Stütze" sein zu können. Die Familie der Mutter wohnt auch hunderte Km entfernt und ihr selbst kann man die Kinder nicht anvertrauen, da der Lebenswandel dies nicht zulässt. Vielleicht ändert sich das ja, aber diese Chance muss man als "extrem gering" einstufen.

Jedesmal, wenn ich mich vorgestellt habe und nach "Muttischichten" so der Sprachgebrauch, weil es das Wort "Papaschichten" (warum eigentlich?) noch nicht gibt, fragte;
war die 1ste Gegenfrage:
"Warum sie sind alleinerziehend"?, Und die 2teFrage: "Wie viele Kinder, wie alt"?

Warum ich mich als alleinerziehender Vater noch Heute rechtfertigen muss darüber, warum dies so ist;
blieb mir bisher verschlossen.
Offenbar ist an einigen (zu vielen) die "Emanzipation" und "Gleichstellung des Mannes" vorbeigerauscht!

>>Ist ja auch ´ne lustige" Vorstellung: Mann mit Schürze, Staubsager in der Hand, während im Hintergrund das 1ne Kind schreit, in der Küche die Milch überkocht und die anderen 2 "Tarzan" an den Gardinen spielen<<

Nein, ist es nicht; Alles schon selbst erlebt und sogar,...überlebt!

Wenn ich dann:
Bei Vorstellungsgesprächen, wahrheitsgemäß antwortete und erklärte:
Das die Kinder noch " etwas jünger sind", erfolgte die nächste Frage:
"Können sie Samstag und Sonntag arbeiten, denn sie wissen das auch am Wochenende gearbeitet werden muss und das es auch mal bis ...mit offnenen Ende, gehen muss"!?

...Ja, das weiß ich,- geht aber leider nicht und "warum werben die mit Muttischichten" und "was soll diese wirklich blöde Frage", schoss mir dann so manchesmal durch den Kopf!

Was war denn an meiner Antwort:
Zu der Anzahl meiner Kinder und deren Alter nicht zu verstehen?
"Dummheit" stand nicht auf meiner Stirn und "alleinerziehend" ohne greifbare Unterstützung, war doch eine klare Ansage, oder wie?
"Nein, kann ich nicht", musste ich dann manchen Arbeitgeber enttäuschen.

Welcher Vater würde denn 3 Kinder im Alter von 7,8 und knapp 10 Jahren alleine für mehrere Stunden zu Hause lassen, geschweige denn auch noch bis in die späten Abendstunden, ohne Aufsicht?
Da würde sich das nächste, vermutlich dann "private Kinderheim" (die staatlichen sind ja inzwischen überfüllt) freuen, denn:
Man bekäme gleich wieder 3 Plätze belegt, welche vom Staat mit bis zu 6000€ im Monat finanziert werden!

>>Ein anderes Thema,...aber leider wahr: Denn, unberechtigter Kindesentzug ist ein sehr "ertragreiches Geschäftsmodell" in Deutschland geworden!<<

Dumm, das ich meine Kinder gegenüber potenziellen Arbeitgebern nicht verschweigen will und auch nicht darf, weil das widerum eine fristlose Kündigung rechtfertigt und sowieso nicht zu verheimlichen wäre!
Aber auch da gab es schon "Empfehlungen" von der Seite der BA:
"Erwähnen sie doch einfach nicht die Kinder, dann steigen ihre Chancen"...

>>Mal ehrlich: Für solche Tip`s brauch ich keinen "Arbeitsvermittler", zumal: Diese Aussage, eine Aufforderung zur "Vortäuschung falscher Tatsachen" darstellt und mithin also sogar eine Straftat bedeuten kann!<<

"Wir melden uns"
Eine der häufigsten Antworten, die ich nicht mehr hören kann.
Auch Antworten wie:
"Wenn die Kinder krank sind, müssten sie unbezahlte Tage nehmen", gab es regelmäßig.
Das dreisteste welches mir widerfuhr war einmal die "Rechnung" die ein Arbeitgeber im Kontext der "Fehlzeiten" machte.

3 Kinder x 20 Krankheitstage (gesetzlich zulässig) + Ferienschließzeiten vom Hort ca..14 Tage sowie, der eigene gesetzliche Urlaubsanspruch von etwa 21+ Tage.

"Das käme ihm ja viel teurer"...

Irgendwann war mir klar:
"Ohne familiären Background hast du echt die A-Karte".

Im "Stigma" gefangen bleiben wollte ich aber auch nicht und so fing ich an, mich mehr mit meiner Situation, der damit verbundenen Hartz IV - Thematik auseinander zu setzen und bemerkte schnell:
Das es nicht nur mir so, sondern vielen tausenden (wirklich) alleinerziehenden so erging.
Berufsabschluss, Berufserfahrung aber kein soziales Netzwerk/ Umfeld, welches eine erforderliche Kinderbetreuung auffangen könnte.

Die schiefen Blicke aus der Nachbarschaft, "der lebt ja auf unsere Kosten", wurden zum Alltag und provozierten Diskusionen, gerade bei und von denen, die nicht einmal "alleinerziehend" waren, weil sie entweder noch gar keine Kinder hatten oder eben,...den Verwandten direkt nebenan zu wohnen hatten!

Schnell begriff ich aber auch:
Das viele dieser Vorurteile aus "Unwissenheit" entstanden und auch den einschlägigen, eben einseitigen Schlagzeilen aus den Medien wie die "BLÖD" genannt BILD, geschuldet waren.

Selber Denken:
Bevor man den Mund aufmacht, wäre auch "zu anstrengend", könnte man meinen. Ist es doch viel einfacher, den Unsinn von einschlägigen Medien nachzuplappern.
Besonders "intelligent" sind aber die "großen Reden", gerade von solchen Menschen,...die nicht einmal Kinder haben, bzw. nicht alleinerziehend sind!

Enttäuschend sind die Erfahrungen mit Menschen die vermutlich regelmäßig "Bild" lesen und sich von den Mainstream-Medien manipulieren lassen!

Tatsächlich alleinerziehend zu sein und als "alleinerziehend zu gelten", sind eben doch immer noch 2 paar verschiedene Schuhe!

So....viel Geld?
Das Leistungen wie Unterhaltsvorschuss und Kindergeld jeder erhält, egal ob Berufstätig oder nicht, solche Transferleistungen für Jedermann sind, wissen viele offenbar nicht und diese Tatsache:
Übersteigt vermutlich so manches Denkvermögen und outet so manchen "Besserwisser" eben als selbigen, der immer wieder mit demselben stupiden Todschlag-Argument kommt.
" Es gibt doch überall Arbeit"!

Noch weniger aber begreifen die "ge -BILD - deten" dann, das eben alle Transferleistungen bei den Hartz IV- Empfängern zu 100% angerechnet (auf Deutsch auch "abgezogen" genannt) werden, welches aber:
Bei der nicht faulen, also "arbeitenden" Bevölkerung eben,... NICHT der Fall ist! (Mit Ausnahme der sog. Aufstocker, die einen geringen Freibetrag erhalten)

Als alleinerziehender Vater erhält man eben nicht angebliche "1700 € oder mehr" vom Arbeitsamt, sondern "Miete und den Rest" der zum Regelsatzbedarf fehlt.
In meinen Fall sind das einschließlich Miete gut 700€. Dafür würde ich auch gerne Arbeiten gehen, weiß ich doch, das ich dann:
Wie viele andere am Ende des Jahres meinen Steuerfreibetrag / Steuerrückzahlungen geltend machen kann.
Meinen Kindern konnte ich zB:bisher in den letzten 6 Jahren keine Urlaubsreise gönnen, weil beinahe täglich zu ersetzende Kleidungsstücke und/oder stetig steigende Stromkosten, uvm. ein Ansparen vom Hartz IV-Regelsatz, schlichtweg UNMÖGLICH ist.
Wie Weihnachten, Ferien und Geburtstage oder sonstige Anlässe aussehen, weiß jede-r, der /die tatsächlich "alleinerziehend" ist!

Mit dem Argument:
"Du lebst ja auf unsere Kosten", habe ich mich dann auch beschäftigt und musste zu meiner Überraschung feststellen:
"ja das stimmt", nur leider;
...NICHT so, wie Du lieber Steuerzahler behauptest!

Ich koste dich dem "Steuerzahler" max. 2€ brutto im Monat (kann man in vielen Statistiken nachlesen) von deinem Bruttogehalt, während ich aber gleichzeitig davon:
Sofort mit jedem Produkt welches ich kaufe, in der Regel 19% (mithin auch mal nur 7%) an den "Staat" also DIR dem Steuerzahler, wieder zurückgebe.

Du lieber SteuerzahlerIn, kannst zudem Mehraufwendungen ua. auch für deine Kinder geltend machen, welches ich aber nicht kann /darf und so sind "Neuanschaffungen" perse erst einmal ausgeschlossen, weil man von meinen Geld nichts ansparen kann.
Die Politik, hat leider (willkürlich) vergessen, das es "echte alleinerziehende" gibt und deshalb sämtliche Vergünstigungen für alleinerziehende "Hartzer", komplett ausgeschlossen.

Nun könnte ich sagen:
"Danke liebe SteuerzahlerIn, das du mir gut 1€ netto im Monat von deinem Gehalt gönnst, damit mache ich jetzt Urlaub".

Ich könnte aber auch sagen:
"Entschuldige, das ich dir 1ltr. Cola oder Bier an Kosten verursache" oder für was auch immer du 1€ möglicherweise und garantiert "Sinnfrei" ausgibst".

Gefragt hat sowieso noch keiner, wie ich mich dabei fühle, meinen Kindern sagen zu müssen: "Geht nicht"

Aber das:
Sage ich natürlich nicht, sondern erzähle dir einfach mal folgendes;
"Ich habe vor meiner heutigen Lebenssituation über 15 Jahre oft.6 Tage in der Woche, zwischen mind. 9 -12 Std häufig sogar 14 -15Std. in Schichten gearbeitet. Eines Tages dann aber alleinerziehender Papa wurde".
Heute mache ich neben Haushalt und Kinder, einige ehrenamtliche Dinge, welche dabei helfen:
Betroffenen den Umgang mit "dummen" Vorurteilen und Problemsituationen, zu erleichtern und wieder auf die Beine zu kommen. Auch das,...ist ARBEIT!

Bevor du weiter über mich und meinesgleichen, also so etwa 1,2 Millionen alleinerziehenden Elternteile (ohne Arbeit) herziehst, + weitere gut 3,0 Millionen Erwerbslose (offizielle BA-Zahlen) weil ich dich 1€ im Monat koste, wäre es doch viel sinnvoller:

Dich selber mal zu fragen:
1)- Warum mit und von "deinen Steuergeldern" im Ausland Menschen getötet werden, deren Angehörige dann aber widerum hier mit "deinen Steuern" versorgt werden müssen?

>>Auf den Hintergrund; "wer von diesen Kriegen tatsächlich profitiert", will ich hier nicht näher eingehen, denn vermutlich würdest du das noch weniger verstehen können /wollen!<<

Erst werden unschuldige Menschen mit und von deinem Geld getötet und wer dennoch entkommen kann, wird dann von dir "humanitär" finanziert. Das ist auch das mindeste, was man für diese Menschen tun muss!
Aber, du nennst dreister Weise diese Menschen, welche Bomben und Maschinengewehre entkommen konnten und nur knapp dem Tod auf dem Meer entkamen, dann lieber "Wirtschaftsflüchtlinge und Schmarotzer".

2)-Wäre es nicht sinnvoller, DEIN Geld erst gar nicht zum Töten zu nutzen, sondern für Frieden, Infrastuktur und einer funktionierenden Wirtschaft in der Heimat von Betroffenen und den Ärmsten einzusetzen?

3)-Warum mit deinen Steuergeldern, Hunderte von Großbetrieben "Lohndumping" betreiben (Amazon zB: wurde mit deinem Geld zu dem gemacht, was es Heute ist) und mit deinen Steuergelder das Arbeitsamt "prekäre Arbeitsverhältnisse" finanziert?

>>Wusstest Du, das mit Lohnsubventionen und Lohndumping in unserem Land, die Menschen bei uns gefügig gemacht und in anderen Ländern andere Menschen, deshalb sogar arbeitslos werden?<<

4)-Warum der Großverdiener weniger (prozentual zum Einkommen) Steuern zahlt als Du?

5)-Und welche ungewöhnlichen Lebensbedingungen wie zB: Die Krankheiten von Kinder oder deren alleinerziehenden Elternteile, könnten dazu führen, das:
Die Arbeitskraft und Zeit nicht mehr im vollem Umfang zur Verfügung steht?

Warum bezahlst du:
Genau die Politiker welche dir, (nachdem sie sich mal wieder ihre "Diäten" um 600€ pro Monat erhöht haben)
Mich, den "Sozialschmarotzer" ja erst auf "die Tasche" gelegt haben, in dem Sie nicht genügend "Arbeitsplätze auch für "Alleinerziehende mit und ohne Hadicap" schaffen?
uvm.

Nun kannst Du natürlich sagen:
"Andere Alleinerziehende gehen ja auch arbeiten"!

Ja, das tun rund 50% von insgesamt 2,6 Millionen. Warum die Medien die tatsächliche Anzahl der alleinerziehenden Eltern immer wieder "runterrechnen" ist längst kein Geheimnis mehr und deshalb bleib ich bei den 2,6 Millionen!

Als vom Staat lebender alleinerziehender Vater mit 3 kleinen Kids im Haushalt, habe ich mir dann einmal die Mühe gemacht, auf die Frage: "Was können die, was ich nicht kann", eine Antwort zu finden!
>>Zeit, habe ich ja nach deiner Auffassung genug<<

Das Ergebniss war bemerkenswert:
- Von den gut 50% erwerbstätigen Mutti`s welche offiziell als Alleinerziehend gelten, haben:
- Gut 15% einen Partner (gelten trotzdem als Alleinerziehend)
- Gut 20% im direkten Umfeld die Großeltern, andere Familienmitglieder (Onkels/Tanten) und Freunde zu leben, die Betreuungsmöglichkeiten bieten bzw. Unterstützung leisten.
- Weitere 10% das große Glück einen famileinfreundlichen Arbeitgeber zu haben
und
- Weitere 5% einen Job von zu Hause
Von diesen gut 50% gehen aber über 51% "nur" in Teilzeit
arbeiten!

Und:
Neben der Tatsache, das in Deutschland über 5 Millionen Arbeitsplätze fehlen, hat die Politik schlicht (gewollt) versäumt;
die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine "Bevölkerungsminderheit" wie die Alleinerziehenden, festzulegen. Diese gibt es glücklicherweise bereits für "Behinderte", aber nachwievor, eben nicht für "echte Alleinerziehende"!

>>Von den "sogenannten Alleinerziehenden", die ihren Partner "verheimlichen" und doppelt kassieren, will ich an dieser Stelle erst garnicht anfangen, denn da lieber Steuerzahler:
Stimme ich dir zu, wenn du diese verurteilst. Vom Staat und von einem (nicht offiziellen) Partner unterstützt zu werden, ist schlicht Betrug!<<

Nun hatte ich mir aber am Anfang die Frage gestellt:
"Muss ich mich schämen weil ich zu den anderen knapp 50% nicht Erwerbstätigen (denn Arbeitslos oder gar faul, bin ich nicht) gehöre"?

NEIN!
Muss ich nicht, denn ich bin nicht dafür verantwortlich, das du keine struktuellen, poltische und wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen kannst und dich von der Mainstream manipuleren lässt!

Nicht verstehen willst:
"Das ich trotz "Erwerbslosigkeit" mit meinen Kindern einen 24h. Job -7 Tage Arbeitswoche habe" und das es eben nicht an jeder Ecke, eine anständig bezahlte Arbeit für "echte Alleinerziehende" gibt!

Ach, und:
Ein Auto habe ich nicht, der Haushalt ( Wäschewaschen, Putzen, Kochen, Einkaufen, uvm) macht sich bekanntlich nicht von alleine und meine Kinder werden auch mal ( Gott sei Dank selten) krank.
Ja, ich bin das perfekte Abbild eines "dummen und faulen Sozailschmarotzers" der auf deine Kosten lebt!

Leider hast du diesen langen Text, vermutlich umsonst gelesen, weil du bis hierher noch nicht wirklich verstanden hast, wo die Probleme und tatsächlichen Ursachen liegen,... oder?

Wenn du lieber "SteuerzahlerIn" aber dann doch eines Tages erkennst:
Dass, der Müll, den du über mich als Hartz IV-Papa erzählst, einfach nur ein "Nachgeplapper der Mainstream und Massenmedien" ist, wirst du verstehen:

Nachdenken tut Not, und:
"Welche gute Tat du mit deinen 1€ netto im Monat für mich und meine 3 Kinder vollbringst"! (1:4= 0,25€ - 19% Mehrwertsteuer))

Wenn meine Kinder eines Tages dann Erwachsene sind und hoffentlich einen guten Weg gehen, werden Sie und das gönne ich DIR lieber SteuerzahlerIn von ganzen Herzen:

...Mindestens 30-40 Jahre deine,...Rente bezahlen!

Bestimmte Umstände, welche du heute noch nicht wissen kannst, geschweige denn "voraus" siehst, können aber auch ganz schnell dazu führen:

Das du eines Tages "alleinerziehend und /oder mit gesundtheitliche Problemen", an der Tür vom Hartz IV- Massenverwaltungsamt klingelst und sagst:
"Hallo da bin ich"

Mit lieben Grüßen
an die "SteuerzahlerIn

Euer "alleinerziehender Sozialschmarotzer"
Perry Feth
Autor by FHP


Mittwoch, 22. April 2015

FHP: Freie Hartz IV Presse

Der Betrug an alleinerziehende Hartz IV Empfänger


"Engel der Alleinerziehenden"?  Manuela Schwesig

Haben Sie schon gehört?
Alleinerziehende bekommen jetzt mehr Geld. Die Schwesig hat das durchgesetzt. Tagelang hat die große Koalition darum gestritten, aber jetzt bekommen alle Alleinerziehenden 600 Euro extra, für das erste Kind. Für das zweite noch einmal 240 Euro.

Das kommt fast an die Beträge ran, die sich der Bundestag immer wieder mal als Diätenerhöhung genehmigt. Da muss es jetzt aber wirklich richtig Spaß machen, alleinerziehend zu sein. Und Kindergeld gibt’s ja auch noch …

Ich fürchte, Sie haben da etwas missverstanden. Die 600 Euro gibt’s ja nicht pro Monat. Das ist für das ganze Jahr.

Ja, aber immerhin, das ist ja jetzt nur die Erhöhung. Und 600 geteilt durch 12, das sind ja immer noch 50 Euro pro Monat. Da kann man für die Kleinen schon was mit anfangen.

Sie haben das immer noch nicht gerafft. Da wird kein Geld ausgezahlt…

Nee. Das hab ich aber anders verstanden. Freilich bekommen die Geld, was denn sonst? Lebensmittelgutscheine?

 Nun lassen Sie mich doch mal ausreden. Die 600 Euro extra sind ein Freibetrag. Auf diese 600 Euro müssen keine Lohn- oder Einkommensteuern bezahlt werden.

Ach.
Da ist es dann ja doch gar nicht so viel. Aber immerhin, was zahlen wir durchschnittlich an Lohnsteuer? So um die 30 Prozent, oder? Da sag ich nur: Rund 200 Euro extra, für alle Alleinerziehenden, das ist immer noch ein Batzen Geld - und das schafft schließlich auch Nachfrage und Wirtschaftswachstum. Wissen Sie, wie viele Alleinerziehende es gibt, in Deutschland?

Ja. Das sind jetzt 2,2 Millionen, und es werden immer mehr.

So viele? Das hätte ich jetzt nicht gedacht. Dann kostet das ja richtig Geld. 200 mal 2,2 Millionen, das sind ja, das sind ja … 440 Millionen, fast eine halbe Milliarde. Das ist aber schon nobel. Und der Schäuble gibt das aus? Das ist doch mal eine echte Erfolgsgeschichte der großen Koalition. CDU und SPD vereint im Ringen um die Besserstellung der Alleinerziehenden. Bravo!

Nun ja. Mit den überschläglichen Rechnungen ist das so eine Sache. Die Regierung hat das natürlich auf Basis der echten Zahlen durchrechnen lassen. Es kostet 80 Millionen pro Jahr - und die zahlt nicht der Finanzminister, die muss das Familienministerium anderswo einsparen.

Das verstehe ich nicht. Wieso sind das nur 80 Millionen und nicht 440. Wo ist der Rechenfehler?

Gerechnet haben Sie richtig, Sie sind nur von den falschen Voraussetzungen ausgegangen. Den Freibetrag bekommen zwar alle, aber längst nicht alle haben davon auch was. 40 Prozent aller Alleinerziehenden leben mit ihren Kindern in Armut von Hartz-IV. Die zahlen keine Lohnsteuer, also können sie auch nicht weniger Lohnsteuer zahlen - und selbst wenn sie arbeiten und aufstocken, wird das ja sofort wieder angerechnet. Also: Profitieren werden nicht 2,2 Millionen Kinder von alleinerziehenden Eltern, sondern nur 1,3 Millionen.

O.K., aber dann kann das mit den 80 Millionen ja immer noch nicht stimmen. Es müssen ja immer noch 260 Millionen sein. Eine Viertelmilliarde.

Schön wär’s. Aber die Alleinerziehenden, die überhaupt etwas bekommen, werden im Durchschnitt eben nur um 60 Euro pro Jahr entlastet. Das hängt mit der Progression zusammen. Alleinerziehende, die sehr gut verdienen, also den Spitzensteuersatz bezahlen, die haben demnächst sogar mehr als 250 Euro extra, den Soli noch gar nicht mitgerechnet.
Wer aber wenig verdient, der kann gar nichts bekommen oder nur eine Handvoll Euro. Wer mit dem Eingangssteuersatz besteuert wird, kann es auf 40 Euro bringen. Und Sie wissen doch: Frauen werden durchweg schlechter bezahlt als Männer - und die meisten Alleinerziehenden sind nun mal Frauen …

Dann ist das ja alles ein großer Beschiss!
So kann man das nicht sagen. Es findet eine Besserstellung der Alleinerziehenden statt. Es haben halt nicht alle was davon, und diejenigen, die das Geld am dringendsten bräuchten, haben schon mal gar nichts davon, während die wenigen, denen es so gut geht, dass sie die Betreuung für ihre Kinder locker aus dem eigenen Einkommen bezahlen können, durch diese soziale Großtat 250 Euro mehr auf dem Konto haben, und davon wahrscheinlich überhaupt nichts merken.

Ich bleib dabei. Das ist ein großer Beschiss! Wenn das stimmt, was Sie sagen. Im Fernsehen klang das nämlich ganz anders. Sie wollen mich verarschen, oder?

Noch einmal: Das ist kein Beschiss, das ist Sozialpolitik. Und wenn Sie hier jemand verarscht, dann bin das ganz bestimmt nicht ich.
(Autor Egon W. Kreutzer)

Hartz IV: 200.000 Schüler "verschwunden"

Lehrkräftemangel? 
Unglaublicher Hartz IV Skandal: 200.000 Schulabgänger /Ausbildungswillige verschwanden aus der Statistik! 

Hartz IV-politisch hoch brisante Details und Trickserei fanden jetzt einige pfiffige Schüler heraus:

Die Vermittlungszahlen des Jobcenters bei Ausbildungsplätzen in Bremen sind zu hoch gegriffen.
Viele Schulabgänger tauchen in der Statistik gar nicht erst auf.
Nur wer vom Sachbearbeiter als „ausbildungsreif“ eingeschätzt wird, gilt offiziell als Bewerber. Die anderen bekommen keine Vermittlung und werden nicht mehr gezählt. 

Frage: Wer als "Ausbildungsreif und -fähig" gelten darf, entscheiden jetzt also die Sachbearbeiter? Für was gibt es dann noch Zeugnisse? Bis dato galt eigentlich die Entscheidung des Lehrbetriebes.

Dabei sind schon die offiziellen Vermittlungszahlen besorgniserregend: 
Denn obwohl lediglich ein kleiner Teil der 4.566 vom Jobcenter geführten BewerberInnen als „unversorgt“ gilt, ist im vergangenen Jahr nur rund ein Drittel von ihnen tatsächlich in regulärer Ausbildung gelandet. Der Rest steckt in Fördermaßnahmen oder hat das Bewerbungsverfahren aus unklaren Gründen verlassen.

Herausgefunden hat das alles eine kleine Gruppe angehender ErstwählerInnen. Sie trieb die Sorge um einen Ausbildungsplatz um – und das trotz der neuen Jugendberufsagentur (JBA) und der Ausbildungsplatzgarantie, die Arbeitssenator Martin Günthner (SPD) für das kommende Ausbildungsjahr angekündigt hat.

Bei einem Projekt zur Wahl beschäftigten sich die SchülerInnen mit dem Thema und bekamen die Zahlen vom Senat.
Allerdings auf Umwegen: Auf der vergangenen Nacht der Jugend im Bremer Rathaus haben sie mit PolitikInnen über den Ausbildungsmarkt diskutiert.
Und weil dabei viele Fragen offen geblieben sind, hat die SPD-Abgeordnete Sarah Ryglewski die Anregung der Jugendlichen aufgegriffen und eine Anfrage an den Senat gestellt.

Das Ergebnis habe die SchülerInnen beunruhigt, sagt der pensionierte Lehrer Hans-Wolfram Stein. Er ist seit vielen Jahren Regionalkoordinator des Jugendförderprogramms „Demokratisch Handeln“ und betreut das Schülerprojekt zur Bürgerschaftswahl.

Politisch brisant ist die von seinen SchülerInnen herausgefundene Zählweise auch wegen der anstehenden Arbeitsplatzgarantie.
 
Sie betrifft schließlich die Frage, wie viele Menschen tatsächlich einen Anspruch darauf hätten. Eigentlich sieht das auch das Berufsbildungsgesetz so.
Gezählt werden müssten die „bei der Bundesagentur gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen“ heißt es dort – nicht nur die als „ausbildungsreif“ geltenden. „Mit dem Schulabschluss sind sie berechtigt, eine Ausbildung anzufangen“, sagt Stein – aussortiert würden sie ja erst vom Jobcenter.

Bevor die Schüler im Mai erstmals wählen dürfen, mischen sie sich in den Wahlkampf ein. An der Gesamtschule Ost beteiligt sich ein ganzer Jahrgang an dem Projekt, dazu kommen weitere Klassen von fünf verschiedenen Schulen. Und nach der Wahl wollen sie auf Bundesebene weitermachen.

Unterstützung könnten sie da auch bei den Gewerkschaften finden: auch beim DGB wird die Zählweise kritisiert, da sie die Verantwortung von den nicht ausbildenden Betrieben auf die Betroffenen abwälze.
Noch gar nicht die Rede ist dabei von den Jugendlichen, die sich eigenmächtig auf die Suche nach einem Platz machen, weil sie vom Jobcenter nichts erwarten.

Zumindest deren Erfassung soll durch die neue JBA verbessert werden.
Unumstritten ist das nicht: 
Die Linke hatte vergangene Woche datenschutzrechtliche Bedenken geäußert und angemahnt, dass mit der bloßen Verwaltung und Sanktionierung der Jugendlichen nichts besser werde (taz berichtete).
Für die Zahlen aber, die von den SchülerInnen gefordert werden, bräuchte es kein neues Verfahren. Es gab sie schon mal: Bis 2006 wurden alle BewerberInnen gezählt, heute nur die „reifen“! 
...Unfassbar!

Rund 200.000 Ausbildungswillige verschwanden damit plötzlich aus der Statistik und befeuerten die öffentliche Diskussion um den Fachkräftemangel.

Für Stein wären die tatsächlichen Zahlen ganz leicht zu beschaffen, wenn man denn wollte: Man müsse nur vor der Einschätzung der Ausbildungsreife „einen Strich auf einem Zettel machen“.
Die SchülerInnen diskutieren mit den Abgeordneten: am 29. April um 11.30 Uhr in der Aula der Gesamtschule Ost
(Quelle: TAZ)

Dienstag, 21. April 2015

FHP: Freie Hartz IV Presse

Hartz IV: "Job-Wunder-Lüge" aufgedeckt

BILD-Blase geplatzt! 
Hartz IV: "Deutsches Jobwunder" ist schlichtweg eine Lüge!

Arbeitsmarktschlagzeilen aus den letzten Wochen entpuppen sich nun als "Seifenblasen"!
"BILD" und BA, sowie andere scheuten sich nicht, das Märchen vom "faulen Hartz IV Empfänger" und "Deutsches Jobwunder" mit gesellschaftsmanipulierenden Schlagzeilen und Lügen-Propaganda der untersten Schublade, u.a. gegen Hartz IV - Bezieher medienwirksam zu verbreiten.

Was einige bereits wussten, aber von der Regierung immer noch geleugnet wird!
Anteil regulärer Jobs nimmt weiter rapide ab und "das "gepriesene Jobwunder" ist schlichtweg eine Lüge!

Teilzeit, Befristungen, geringfügige Beschäftigung - mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten ohne regulären Job. Der Anteil dieser früher normalen Arbeitsverhältnisse verringert sich weiter!
Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten nicht in regulären Jobs:

Die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer stieg binnen 20 Jahren um mehr als 70 Prozent. Sie sind befristet, in Teilzeit mit 20 oder weniger Wochenstunden, Zeitarbeit oder geringfügig beschäftigt.
Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor.

1993 waren noch 4,4 Millionen Arbeitnehmer atypisch beschäftigt - 2013 bereits 7,6 Millionen.
Demgegenüber ist der Anteil der Normalarbeitnehmer an den Erwerbstätigen in dem Zeitraum von 76,8 auf 67,5 Prozent gesunken. So waren es 1993 noch 25,9 Millionen Arbeitnehmer in itVollzeit oder Teilzeit mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 21 Stunden, einem unbefristeten Job sowie einer vollen sozialen Absicherung. Die Zahl sank bis 2005 auf 22,1 Millionen. In dem Jahr trat die Hartz-IV-Reform in Kraft.

Bis 2013 stieg die Zahl der Normalarbeitnehmer wieder auf 24,06 Millionen - binnen 20 Jahren ist das aber immer noch ein Rückgang um 7,2 Prozent. Der Anteil der atypisch Beschäftigten stieg in der Zeit den Angaben zufolge von 13,1 auf 21,4 Prozent.

Der Anteil der Normalarbeitnehmer sank von 76,8 auf 67,5 Prozent.
Dass es insgesamt also mehr abhängig Beschäftigte gibt, ist vor allem auf die immer weitere Verbreitung von Teilzeitjobs zurückzuführen. 2013 arbeitete demnach fast jeder Vierte in Teilzeit.

Die Linke-Arbeitsmarktexpertin Jutta Krellmann, die die Anfrage gestellt hatte, sagte:

"Nun ist es amtlich: 20 Jahre Reformen am Arbeitsmarkt haben für mehr Beschäftigung gar nichts gebracht." Es gebe heute genau so viel Arbeit wie 1994. "Nur mehr Menschen teilen sich den gleichen Umfang - aber zu deutlich schlechteren Bedingungen."
Heute litten Beschäftigte unter erzwungener Teilzeit, Minijobs, Befristungen und Leiharbeit.
"Reguläre Vollzeit-Jobs kennen junge Leute nur noch aus Erzählungen."
Arbeit müsse wieder sicher werden, tariflich bezahlt, und sie müsse Mitgestaltung bieten, forderte die Politikerin.
(Quelle: Ntv.de)


Redaktionelle Anmerkung:
Neben der "Demaskierung von Jobwunderschagzeilen" ist nun auch klar, das die Altersarmut aufgrund geringer bis gar keine Rentenbeiträge aus diesen prekären Arbeitsverhältnissen, rapide zunehmen wird!
Ein weiterer Grund, das Thema Grundeinkommen zu forcieren und vor allem darüber nachzudenken:
Die "Rentenanwartschaft" auch für Arbeitssuchende / Arbeitslose und Alleinerziehende ohne Beschäftigung, einzuführen!
@ FHP




Samstag, 18. April 2015

FHP: Freie Hartz IV Presse

HartzIV: Tauben-Kot beseitigt Hartz IV- Not?

Geld vs.Gesundheit: Poker`n mit der Gesundheit von Hartz IV Empfänger

Hartz IV contra Gesundheit

Vermutlich ist die Gefahr durch die Tauben Krankheiten zu bekommen, genauso groß wie beim "Russischen Roulette" eine Kugel zu bekommen.
Keine Frage, Tauben können eine Plage sein: Dafür gibt es jedoch professionelle Firmen. Achso: Selbige kosten natürlich,...einiges mehr!
Es muss davon ausgegangen werden, das nicht Ansatzweise, die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden, geschweige denn;
Die Kosten für die zum Beispiel: erforderliche "professionelle Reinigung" der Bekleidung von der Stadt getragen werden!?
Die Ansammlung von Krankheiteregern darf der Hartz IV- Bezieher vermutlich mit nach Hause zu seinen Kindern nehmen und selbst versuchen, "loszuwerden"!?

Weiterhin stellen sich Fragen, wie:
-Welche Entschädigung bekommen eigentlich die Menschen, wenn Sie oder jemand aus ihrem Umfeld dann Krank werden sollten?
-Wie sind sie tatsächlich versichert?
-Wer deckt eventuelle auch finanzielle Folgen durch Erkrankungen ab?

Hartz IV-Bezieher müssen Tauben fangen
(Quelle: gegge, hartz IV .de)
http://www.gegen-hartz.de/…/hartz-iv-bezieher-muessen-taube…

Bevor nun einige (Bildgeprägte) Leser ihre Kommentare abgeben, ist es erforderlich: Den nachfolgenden (etwas längeren) Beitrag ebenfalls zu lesen.
Nach dem Motto: "Erst Lesen", "als zweites nachdenken" und dann erst "Kommentar schreiben", freue ich mich wie immer, über eure Reaktionen:
Eure @FHP

Zur Aufklärung:
Taubenplagen und Verschmutzungen sind grundsätzlich durch Fachleute und professionelle Ausrüstung zu bekämpfen!

Straßentauben sind fast immer mit Viren, Bakterien, Einzellern oder anderen Parasiten infiziert,die prinzipiell auch dem Menschen gefährlich werden können.
Man spricht in diesem Fall von sog. humanpathogenen Krankheitserregern. An dieser Stelle möchten wir Ihnen vor allem Viruserkrankungen, bakterielle Krankheiten und durch Pilze hervorgerufene Erkrankungen vorstellen, die von Straßentauben auf den Menschen übertragen werden können.
Gefahrenpotenzial = Sehr Hoch

Biologisch / Medizinische Fakten

Humanpathogene Viruserkrankungen der Straßentaube
Bislang wurden bei Straßentauben 6 humanpathogene Viruskrankheiten nachgewiesen. Dies waren Influenza (Echte Grippe), Paramyxovirose, Röteln, St. Louis Enzephalitis, Western Equine Encephalomyelitis und West Nil Virus. Allerdings konnte bislang noch keine Virus-Übertragung von infizierten Tauben auf den Menschen zweifelsfrei belegt werden.
Besonders interessant für den Schädlingsbekämpfer ist die Frage, ob Tauben die auch für den Menschen gefährliche Form der Vogelgrippe übertragen können. Die Vogelgrippe ist eine seit mehr als einhundert Jahren bekannte Erkrankung bei Vögeln, die weltweit verbreitet ist. Sie wird vom Influenza-A-Virus verursacht, das in 16 Unterarten auftritt. Der aus Asien stammende Influenza-A-Subtyp H5N1 ist u. a. für Hühner und Enten hoch ansteckend und auch Menschen können an diesem Virus erkranken. Tauben kommen ebenfalls als Vektoren für die Übertragung von Influenza-A-Viren in Frage. Im Jahre 2002 wurde das H5N1-Virus erstmals bei einer toten Straßentaube in Hong Kong nachgewiesen. Laboruntersuchungen zeigten aber, dass Straßentauben für das H5N1-Virus nur wenig empfänglich sind und das Virus daher vermutlich auch nur selten weitergeben dürften.

Dass dies aber nicht völlig ausgeschlossen werden kann, zeigt eine Beobachtung aus Thailand. Hier wurde eine an H5N1 erkrankte Hauskatze gefunden, die zuvor eine tote Straßentaube gefressen hatte. In der Umgebung wurden anschließend mehrere tote Straßentauben aufgesammelt, bei denen das H5N1-Virus ebenfalls nachgewiesen wurde. Nach den bislang vorliegenden Informationen besteht zwar derzeit keine Gefahr, dass es in Straßentauben-Populationen zum Ausbruch von Vogelgrippe-Epidemien kommen könnte. Falls das humanpathogene H5N1-Virus allerdings so mutieren sollte, dass es für Tauben hoch infektiös werden würde, müssten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Bevölkerung vor einer Ansteckung zu schützen.

Schädlingsbekämpfer können sich vor einer möglichen Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus am besten durch das Anlegen von Schutzkleidung und Atemschutzmaske schützen, wenn sie Taubenkot beseitigen oder Taubenabwehrmaßnahmen durchführen.

Eine andere Viruserkrankung, die häufig bei Straßentauben nachgewiesen wird, ist die Paramyxovirose. Eine Übertragung der Paramyxovirose von Straßentauben auf den Menschen wurde bislang zwar noch nicht beschrieben, scheint aber durchaus möglich zu sein. Da Stämme vom Paramyxovirus Typ I für Hühner ansteckend sind, besteht außerdem die Gefahr dass die Erkrankung von verwilderten Haustauben auf Geflügel übertragen wird.

Humanpathogene bakterielle Erkrankungen der Straßentaube
Bei Straßentauben kommen mindestens 41 humanpathogene Bakterienarten bzw. Serovare vor. Für drei dieser Pathogene konnte bislang eine Übertragung von infizierten Tauben auf den Menschen nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um Salmonella enterica, den Erreger der Salmonellose, Coxiella burnetti, den Erreger des Q-Fiebers, sowie um Chlamydophila psittaci, den Erreger der Ornithose.
Die häufigste, von Tauben übertragene bakterielle Erkrankung ist die Ornithose oder Papageienkrankheit, die durch das Bakterium Chlamydophila psittaci verursacht wird.

Im Rahmen zahlreicher, weltweit durchgeführter Studien wurden durchschnittlich bei 44,6 % der untersuchten Tauben Antikörper gegen Chlamydophila psittaci gefunden. Somit kam fast die Hälfte der untersuchten Vögel im Laufe ihres Lebens mit dem Erreger in Kontakt. 

Dieser hohe Wert lässt sich damit erklären, dass das Bakterium regelmäßig von den Altvögeln an die Nestlinge weitergegeben wird. Chlamydophila psittaci kommt v. a. bei Vögeln aber auch bei Katzen, Hunden, Ziegen, Schafen oder anderen Haustieren vor. Bakterienstämme von Vögeln, insbesondere von Papageienartigen weisen eine höhere Humanpathogenität auf als Stämme anderer Tiergruppen.

Vögel spielen als Infektionsquelle für den Menschen die wichtigste Rolle (daher auch der Begriff "Ornithose").

Chlamydophila psittaci ist ein intrazellulär lebender Parasit und wird von infizierten Tieren z. B. mit dem Kot ausgeschieden. Das Bakterium kann in Staub, getrocknetem Kot oder auf Federn mehrere Monate außerhalb des Wirtes überleben. Bei Raumtemperatur kann Chlamydophila psittaci selbst bei Austrocknung ungefähr vier Wochen infektiös bleiben. Infizierte Vögel müssen selbst nicht unbedingt Krankheitssymptome zeigen. Dennoch scheiden sie den Erreger v. a. mit dem Kot aus.

Menschen infizieren sich mit der Ornithose v. a. durch das Einatmen von kontaminiertem Staub, z. T. aber auch nach direktem Kontakt mit infizierten Tieren, bzw. deren Ausscheidungen. Bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen beim Menschen zwischen vier und 15 Tage, in Extremfällen bis zu einem Monat. Vor Einführung der Antibiotika starben rund 40 Prozent der Erkrankten. Heute sind Todesfälle zwar mit einem Prozentsatz von unter fünf Prozent selten, die Krankheit nimmt aber immer noch häufig einen schweren Verlauf.

Das Krankheitsbild ist vielfältig - fast jedes Organ kann betroffen sein. Vorherrschend ist eine fieberhafte Lungenentzündung. Daneben können Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen, eine Lebervergrößerung und Entzündungen des Herzens, des Gehirns und der Bindehäute auftreten. Bis heute wurde die Übertragung der Ornithose von Straßentauben auf den Menschen 101-mal dokumentiert. In zwei Fällen nahm die Erkrankung dabei einen tödlichen Ausgang.

Schädlingsbekämpfer gehören berufsbedingt zu den Personengruppen, für die ein besonders hohes Risiko besteht sich mit der Papageienkrankheit anzustecken.

Besonders bei der mechanischen Beseitigung von getrocknetem Taubenkot auf Dachböden entstehen große Mengen an Staub, der hochgradig mit dem Erreger der Papageienkrankheit kontaminiert sein kann. Wird dieser Staub eingeatmet, so ist das Risiko an Ornithose zu erkranken relativ hoch.

Nur die konsequente Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), sowie die Benutzung einer Partikel filtrierenden Atemschutzmaske (FFP2) bietet unter solchen Umständen Schutz davor an der Papageienkrankheit zu erkranken.

Eine weitere bakterielle Erkrankung, die von Straßentauben auf den Menschen übertragen werden kann, ist das Q-Fieber (englisch: Query fever), welches durch das Bakterium Coxiella burnetii verursacht wird. Das Bakterium kommt in zahlreichen Vogel- und Säugetierarten vor. Coxiella burnetii konnte häufig auch aus Läusen, Milben, Fliegen sowie über 40 Zeckenarten isoliert werden. Zecken gelten zugleich als Reservoir wie auch als wichtige Vektoren (Überträger) des Erregers. So konnte zweifelsfrei belegt werden, dass der Kontakt mit Coxiella burnetii-infiziertem Taubenkot und Taubenzecken den Ausbruch von Q-Fieber beim Menschen verursachen kann. Das Bakterium vermehrt sich in den Zellen seines Wirtsorganismus.
Außerdem besitzt es die Fähigkeit Dauerformen zu bilden wodurch es z. B. in Staub, auf Heu oder Wolle jahrelang überleben kann. Coxiella burnetii wird v. a. durch Inhalation von infektiösem Staub oder durch direkten Kontakt zu infizierten Tieren übertragen.
Aus diesem Grund sollte bei der Beseitigung von Taubenkot, der potenziell Dauerformen von Coxiella burnetii enthalten kann, unbedingt auf entsprechende Schutzmaßnahmen geachtet werden.
Eine Infektion von Menschen, die durch das Einatmen von Coxiella burnetii-haltigem Staub ausgelöst wurde, wurde schon bis zu zwei Kilometer entfernt von infizierten Tierherden verzeichnet.
Beim Menschen vergehen zwischen zwei bis drei Wochen bis die Krankheit ausbricht. Rund die Hälfte aller Infektionen verlaufen unbemerkt oder mit milden, grippeähnlichen Symptomen und heilen in ein bis zwei Wochen wieder aus.
Die akute Infektion beginnt meist mit hohem Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen und ausgeprägten Stirnkopfschmerzen. Im weiteren Verlauf können Lungen- oder Leberentzündung hinzukommen. Seltener sind Herzmuskel- oder Hirnhautentzündungen. Ungefähr ein Prozent aller Infektionen verlaufen chronisch. Unter Umständen kann der Erreger in bestimmten Zellen im Blut, den sog. Makrophagen überleben. In diesen Fällen kann die Krankheit spontan wieder ausbrechen. Dies geschieht v. a. während der Schwangerschaft oder wenn das Immunsystem der betroffenen Personen geschwächt ist.
Salmonellosen sind Erkrankungen, die durch Bakterien der Gattung Salmonella verursacht werden und vorwiegend den Darm betreffen. Salmonellen kommen weltweit unter anderem in Geflügel, Schweinen, Rindern, aber auch in Reptilien vor. Sie werden meist durch den Verzehr verunreinigter Lebensmittel auf den Menschen übertragen. Bisher wurden über 2.000 verschiedene Salmonella-Serotypen gefunden.
Bei Straßentauben wurden bis heute 19 dieser Serotypen nachgewiesen. Eine Salmonellen-Erkrankung bricht in der Regel 12 bis 72 Stunden nach Aufnahme der Salmonellen aus.

Charakteristisch für das Krankheitsbild ist wässriger Durchfall. Daneben können auch Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber auftreten. 

Die Symptome dauern in der Regel nur wenige Stunden oder Tage an. Bei einer in Kroatien durchgeführten Studie waren bis zu 15 Prozent der untersuchten Straßentauben mit Salmonellen infiziert. Der definitive Nachweis einer Salmonellen-Übertragung von verwilderten Haustauben auf den Menschen gelang bislang erst einmal. Hier kam es zu einer Infektion mit Salmonella enterica (Serotyp Kiambu). Vermutlich spielen Straßentauben bei der Übertragung von Salmonellen aber eine wesentlich größere Rolle.

Humanpathogene Mykosen der Straßentaube
Mykosen sind Erkrankungen, die durch Pilze verursacht werden. Mindestens 55 humanpathogene Pilzarten wurden bislang im Kot, bzw. direkt im Körper der Straßentauben nachgewiesen. Für vier dieser Pathogene konnte bislang eine Übertragung von infizierten Tauben auf den Menschen nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um Cryptococcus neoformans, den Erreger der Cryptococcose, Histoplasma capsulatum, den Erreger der Histoplasmose, Candida parapsilosis, den Erreger der Candidose, sowie um Schimmelpilze der Gattung Aspergillus, die die sog. Aspergillose hervorrufen.
Die Pilze, die diese Krankheiten auslösen, leben meist im Taubenkot, oder aber im Erdreich. Sie gelangen hauptsächlich dann in den menschlichen Körper, wenn Fruchtkörper der Pilze oder aber Pilzsporen inhaliert werden. Die genannten Pilzarten gehören zu den sog. opportunistischen Erregern, die hauptsächlich Menschen mit geschwächtem Immunsystem befallen. Besonders gefährlich ist eine Erkrankung durch Schimmelpilze der Gattung Aspergillus.
In mindestens 13 Fällen wurden derartige Schimmelpilze von erkrankten Straßentauben auf den Menschen übertragen. 9 der erkrankten Patienten starben später an Aspergillose.
Schädlingsbekämpfer gehören berufsbedingt zu den Personen, die besonders häufig mit Taubenkot und den darin enthaltenen humanpathogenen Pilzsporen in Berührung kommen. 

Um eine Ansteckung mit gefährlichen Mykosen zu vermeiden, sollten sich Schädlingsbekämpfer bei der Beseitigung von Taubenkot oder Taubenkadavern unbedingt vor dem Einatmen von Pilzsporen durch die Verwendung einer effizienten Atemschutzmaske schützen.

Cryptococcus neoformans, der Erreger der Cryptococcose ist ein weltweit verbreiteter Hefepilz.
Der Pilz kann beim Menschen und anderen Säugern, nicht aber bei Tauben eine Infektion verursachen. Da Taubenkot ein geeignetes Substrat für das Wachstum von Cryptococcus neoformans darstellt, fungieren Tauben als mechanische Träger des Erregers.

Generell gelten Taubenkot, sowie mit Taubenkot verunreinigte Erde als die wichtigsten natürlichen Infektionsquellen für Cryptococcose.

In einer spanischen Studie konnte Cryptococcus neoformans auch direkt in der Kloake von verwilderten Haustauben nachgewiesen werden. In verschiedenen Untersuchungen lag der Prozentsatz, mit dem Cryptococcus neoformans in Taubenkot nachgewiesen werden konnte, zwischen sechs und 87,5 Prozent.
Der Mensch infiziert sich mit Cryptococcose hauptsächlich durch das Einatmen von Staub, der mit Cryptococcus neoformans kontaminiert ist. Daneben kann eine Infektion über den Darm oder die Haut erfolgen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kann ausgeschlossen werden. Im Körper verbreitet sich der Erreger über Blut und Lymphe.
Die Krankheit bricht in der Regel nur bei Immungeschwächten Personen, wie z. B. AIDS-Patienten aus. Die primäre Cryptococcose der Lunge selbst ist in der Regel symptomlos, führt aber zur Streuung in den übrigen Körper, v. a. ins Zentralnervensystem mit der Folge einer Hirnhautentzündung. Auch Haut- und Schleimhaut-Infektionen treten häufig bei Cryptococcose häufig auf.
Histoplasma capsulatum, der Erreger der Histoplasmose, wurde bislang bei mindestens zwei Gelegenheiten von Straßentauben auf den Menschen übertragen. Insgesamt erkrankten dabei 91 Personen an Histoplasmose. Die Histoplasmose ist eine Infektionskrankheit, bei der vorwiegend die Lunge befallen wird.
Die Ansteckung mit dem im Erdboden oder in Vogelkot lebenden Pilz erfolgt durch Einatmen der Sporen. Über den Blutkreislauf kann Histoplasma capsulatum auch in Lymphknoten, Leber und Milz eindringen.
Die Aspergillose ist eine durch Pilze der Gattung Aspergillus hervorgerufene Erkrankung. Aspergillose tritt meist nur bei älteren Menschen oder bei Patienten mit geschwächtem Immunsystem auf. Durch Einatmen der Pilzsporen entsteht eine Entzündung der Atemwege, die sich entweder in Form einer Allergie oder als Bronchitis bzw. Lungenentzündung äußert. Pilze der Gattung Aspergillus können auch außerhalb der Lunge zu Entzündungen führen, wie z. B. im Gehirn oder im Magen-Darm-Trakt. Seltener werden auch Haut, Ohren oder Herzklappen befallen. Die Aspergillose wird mit sog. Antimykotika behandelt.
Candida parapsilosis, der Erreger der Candidose, wurde erwiesenermaßen 12-mal von erkrankten Straßentauben auf den Menschen übertragen.
Die sog. Candidose ist eine Infektion der Haut, der Schleimhäute oder der inneren Organe mit Hefepilzen aus der Gattung Candida. Während eine Candida-Infektion der Haut meist problemlos heilbar ist, können Infektionen von inneren Organen sogar tödlich verlaufen.
Besonders bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem wie z. B. HIV-Patienten können Lungen, Herz, Magen, Darm, Leber, Milz und das Zentralnervensystem betroffen sein. Kandidosen, die den gesamten Organismus betreffen verlaufen in 70 % aller Fälle tödlich.

Von Straßentauben übertragene einzellige Krankheitserreger
In verschiedenen Untersuchungen konnten bislang 6 potenziell humanpathogene Einzellerarten bei Straßentauben nachgewiesen werden. Eine Übertragung dieser einzelligen Parasiten von der Taube auf den Menschen ist v. a. bei einem direkten Kontakt mit erkrankten Tieren möglich.
Eine Übertragung von der Taube auf den Menschen konnte bislang lediglich für den Einzeller Toxoplasma gondii belegt werden, der die sog. Toxoplasmose hervorruft. Dieser Parasit vermehrt sich v. a. in Zellen des Zentralnervensystems, der Leber, der Milz sowie der Lunge. Die Toxoplasmose stellt besonders während der Schwangerschaft ein besonderes Problem dar, da eine Übertragung der Parasiten auf das ungeborene Kind möglich ist. Im schlimmsten Fall stirbt der Embryo noch im Mutterleib ab, oder das Neugeborene kommt mit schweren Schäden zur Welt.

Werden Erwachsene von Toxoplasma gondii infiziert, können sich viele Monate oder Jahre später Schäden einstellen, die besonders das Zentralnervensystem und die Augen (Erblindung) betreffen.
Erste Symptome einer Toxoplasmose sind Fieber, Müdigkeit, Mattigkeit, Kopfschmerzen, Muskel- und Gliederschmerzen oder Durchfälle. Häufig befällt der Erreger auch die Lymphknoten.
Straßentauben als mögliche Überträger von Bandwürmern, Fadenwürmern und Saugwürmern
Straßentauben sind z. T. von Bandwürmern (Cestoden), Fadenwürmern (Nematoden) und Saugwürmern (Trematoden) befallen. Eine Übertragung dieser Parasiten von der Taube auf den Menschen ist zwar denkbar, wurde allerdings bislang noch nicht zweifelsfrei belegt.
Bislang wurden drei Bandwurmarten, neun Arten von Fadenwürmern und eine Saugwurmart bei Tauben nachgewiesen. Die Parasiten leben in verschiedenen Organen ihres Wirtsorganismus und geben ihre Eier über den Kot ab.

Der Mensch kann sich somit durch die Aufnahme von Taubenkot auch mit den verschiedenen bei Tauben vorkommenden parasitischen Würmern infizieren.

Bandwürmer (Cestoden) leben stets parasitisch im Darm ihrer Wirtsorganismen. Ihr Körper besteht aus einem sog. Skolex und zahlreichen, gleichförmig erscheinenden Körpergliedern, die als Proglottiden bezeichnet werden. Die Wachstumszone hinter dem Skolex, der als Verankerungsorgan im Wirtsdarm dient, liefert fortlaufend neue Proglottiden, die alle ein vollständiges, zwittriges Geschlechtssystem besitzen. Proglottiden mit voll entwickelten Eiern lösen sich vom Rest des Tieres ab und werden zusammen mit dem Kot des Wirtsorganismus ausgeschieden.
Wird dieser infizierte Kot beispielsweise über verunreinigte Nahrung von einer anderen Taube oder aber auch von einem Menschen aufgenommen, so schlüpfen aus den Bandwurmeiern im Darm des neuen Wirtes neue Parasiten und ein neuer Vermehrungszyklus beginnt. Bei Straßentauben kommt unter anderem die Bandwurmart Aporina delafondi vor. Geschlechtsreife Individuen dieses weltweit verbreiteten Parasiten erreichen eine Körperlänge von rund 15 cm.

Wesentlich häufiger als von Bandwürmern werden Tauben von Fadenwürmern (Nematoden) befallen. Bislang wurden 9 Nematodenarten in verwilderten Haustauben nachgewiesen. Eine dieser Arten ist Capillaria columbae. Die ausgewachsenen Fadenwürmer leben in der Darmschleimhaut ihrer Wirte, wo sie eine Schädigung und Ablösung der Darmschleimhaut hervorrufen. Die Weibchen der Fadenwürmer produzieren eine große Anzahl von Eiern, die mit dem Kot befallener Tauben ins Freie gelangen. Zu diesem Zeitpunkt enthalten die Eier noch keine Embryonen.
Unter Laborbedingungen reiften bei einer Temperatur von 30°C innerhalb von sechs bis sieben Tagen in den Eiern Embryonen heran. Wurden die Eier in diesem Stadium an Hühner verfüttert, so schlüpften die Embryonen innerhalb von 24 Stunden und ließen sich in der Darmschleimhaut ihrer Wirtsorganismen nachweisen.
In nur 21 Tagen wuchsen die Parasiten dann zu geschlechtsreifen Individuen heran und zu dieser Zeit ließen sich erstmals Nematoden-Eier im Kot parasitierter Wirte finden. Ganz ähnlich ist der Lebenszyklus der Fadenwurmart Ascaridia columbae, die ebenfalls bereits bei verwilderten Haustauben nachgewiesen wurde.
Eine Übertragung von Fadenwürmern von befallenen Tauben auf den Menschen ist denkbar, wenn Nahrungsmittel verzehrt werden, die vom Kot erkrankter Straßentauben verunreinigt wurden.
Saugwürmer (Trematoden) fielen bei der Untersuchung von Straßentauben bislang kaum auf. Lediglich in einer einzigen Studie wurde die Trematodenart Echinoparyphium recurvatum in einer verwilderten Haustaube nachgewiesen. Dies kann entweder bedeuten, dass ein Saugwurmbefall bei verwilderten Haustauben recht selten auftritt, oder aber entsprechende Untersuchungen bislang nicht systematisch durchgeführt wurden.
Eine Übertragung von Saugwürmern von erkrankten Straßentauben auf den Menschen wurde bislang nicht nachgewiesen, ist aber denkbar, falls mit der Nahrung Taubenkot aufgenommen wird, der Saugwurmeier enthält.

Ein Befall des Menschen mit Saugwürmern wird als Echinostomiasis bezeichnet. Meist verläuft diese Erkrankung unbemerkt. Bei starkem Befall können Leibschmerzen, Durchfälle und eventuell auch Blutarmut auftreten.
Quelle: Maiausgabe 2010 des DpS (Der praktische Schädlingsbekämpfer)
@FHP