Freitag, 6. April 2018

Hartz IV: Verfassungsgericht muss handeln!

- Falsche Prioritäten - Das Verfassungsgericht lässt sich Zeit und bringt Betroffene in gesundtheitsbedrohliche Situationen!
Hartz IV:
Das Bundesverfassungsgericht lässt sich bei der Existenzfrage zu SGB II - Sanktionen in unverantwortlicher Art und Weise - zuviel Zeit und verweigert Hundertausenden das Recht auf Schutz und Menschenwürde!

Sehr viele Hartz IV - Betroffene warten auf die - Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionspraxis - durch die Jobcenter!

Obwohl es nachweislich bereits viele Todesopfer durch die Sanktionspraxis gibt und zig tausend Familien / Kinder und Single, obdach - und wohnungslos wurden, muss man feststellen, dass das Gericht offenbar Angst vor einer Konfrontation mit der Politik hat.


Die Fakten, dass Sanktionen schwerste gesellschaftliche und gesundtheitliche Folgen für die betroffenen Familien und Singlehaushalte haben, scheinen den Verfassungsrichtern wenig zu interessieren.
Die Tatsache, dass Hartz IV - Sanktionen gegen die europäischen Menschenrechtskonventionen verstoßen, dass Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf freie Berufswahl sowie Wohnen, verletzen, kann nicht geleugnet werden.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Verfassungsrichter dem Druck der Politik nachgeben und versuchen die Entscheidung zu verzögern. 

Wir fordern das Gericht hiermit öffentlich auf, die Sanktionspraxis zeitnah für Verfassungswidrig zu erklären oder zumindest eine Entscheidung zu treffen, damit ggf. weitere Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht werden können.
Ein weiteres Verzögern dieser wichtigen Entscheidung, bedroht nachhaltig das Leben und die Existenz von Kindern, Familien und allen Betroffenen.

Perry Feth 

Vorstandmitglied von http://elo-leipzig.de/
...

Harald Thome vom Verein Tacheles schreibt dazu:
Wieder mal sind #drei #Monate vorbei, in denen das BVerfG #nicht über den Vorlagebeschluss des Sozialgericht Gotha zu den #Sanktionen im SGB II entschieden hat. Daher stellen wir diesmal eine öffentliche Sachstandsanfrage und weisen darin das BVerfG deutlich auf die Folgen der Sanktionen hin.

Kontakt:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2338/

Dienstag, 3. April 2018

Hartz IV: Die große Arbeitsmarktlüge!

>Unsinnige Zahlen < Es gibt keine 1,1 Millionen offene Arbeitsstellen!
Die große Arbeitsmarktlüge!
Seit Wochen halten sich die Meldungen, dass es in Deutschland über 1,1 Millionen offene Arbeitsstellen gibt, nur ist das schlicht Unsinn!

Denn, aktuell beläuft sich die offizielle Statistik von März 2018 auf 778.158 offene Stellen.
Darin sind alle zur Verfügung stehenden Stellen - Angebote enthalten!
 
Also von Lehrstellen, und geringfügig - / oder zeitlich - befristete Stellen bis hin zur Zeitarbeit!
Auch alle Stellen, welche nicht dem Mindestlohn unterliegen, sondern zum Beispiel mit Umsatzbeteiligung vergütet werden, finden sich dort wieder.

Freiberufliche Stellen wie in der Versicherungs - Vertriebs - und Marketingbranche üblich, sind ebenfalls dort registriert.

https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitsmarkt-im-Ueberblick/Arbeitsmarkt-im-Ueberblick-Nav.html

Woher also Politik und diverse Medien ihre Zahlen nehmen, bleibt wohl deren Geheimnis, denn die offiziellen BA - Zahlen jedenfalls sprechen eine andere Sprache.

Berücksichtigt man nun noch die diversen Tricks, mit denen div. (Zeitarbeit -) Unternehmen ihre Stellenangebote in der Jobbörse einstellen und die mangelhafte Kontrolle durch die BA, kann man wohl von einer realistischen Zahl weit unter 400.000 - anständig bezahlten Arbeitsstellen ausgehen.

Perry Feth