Montag, 9. Juli 2018

Hartz IV: Hartz IV - Empfänger protestieren gegen Sanktionen! 

Sie wollen nicht länger vom Verfassungsgericht vertröstet werden! Bundesweit bekannte Hartz IV - Aktivisten - Gegner treffen sich in Karlsruhe!

Weil das Bundesverfassungsgericht in unverantwortlicher Art und Weise, dass Verfahren zu den Hartz IV - Sanktionen verzögert, wollen nun Hartz IV - Aktivisten direkt am Verfassungsgericht dagegen protestieren!

Zur Vorgeschichte
Das Sozialgericht Gotha hatte die Hartz IV - Sanktionen für nicht Verfassungsgemäß eingestuft und einen Vorlagebeschluss in Karlsruhe eingereicht.
Az.: 1 BvL 7/16
Aktuell wird das Verfahren jedoch verzögert und es ist keine Entscheidung in Sicht.
Wohlwissend, dass jeden Monat viele 1000 Familien mit Kinder und andere Bedarfsgemeinschaften zum Hungern verdammt sind - krank werden können - ja sogar obdachlos werden, lässt sich das Verfassungsgericht viel Zeit.
 
Diese Verzögerung ist im Kontext der Menschen - und Grundrechte, mit Blick auf die gravierenden (Folge-) Schäden, welche durch Sanktionen entstehen, nicht länger zu akzeptieren.
 
In einem Aufruf fordern die Aktivisten:

Der § 31 im SGB II muss weg!

 
Weiter heißt es:
 
Hartz IV - Sanktionen bedrohen unser Leben!
 
Hohes Gericht bitte entscheiden sie JETZT!
Im Jahr 2017 ist die Zahl der Sanktionen von den Jobcentern nochmals gesteigert worden. Aus den bei der Bundesagentur für Arbeit unter Statistik veröffentlichten Daten wird ersichtlich, dass die Sanktionspraxis noch weiter ausgebaut wird.
 
Jede Sanktionen bedeutet auch eine nicht vertretbare Gefahr für unsere Kinder!
 
Sanktionen bedeuten eine Gefahr für Gesundheit, Leben, Wohnraum, Freiheit, Grund - und Menschenrechte. Einschränkungen des Existenzminimums und auch die Drohung mit den Sanktionen - öffnet den Weg für prekäre und prekärste Beschäftigungsverhält-nisse und Existenzvernichtung der 60 % - und 100 % - Sanktionierten.
 
Die Sanktionspraxis fördert den Niedriglohnsektor und macht alle ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchende erpressbar!
 
Es ist von existenzieller Bedeutung, dass das BVerfG jetzt - zumindest aber zeitnah die Sanktionsregeln prüft und klarstellt, was die Jobcenter nicht dürfen.
Es bedarf der Entscheidung unter welchen Voraussetzungen JobcentermitarbeiterInnen was - wann dürfen und das die SGB II-Sanktionen klare Verstöße gegen das Völkerrecht, den UN-Sozialpakt, die Europäische Sozial-charta, die Behindertenkonvention und gegen das deutsche Verfassungsrecht sind!
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie, im Namen der 6.219.544 Menschen (Stand: März 2018), die SGB II-Leistungen beziehen und auch im Namen aller ArbeitnehmerInnen eindringlich bitten, über das Vorlageverfahren zu den Sanktionen im SGB II zeitnah zu entscheiden und dieses nicht länger aufzuschieben!
 
Wir sind das Volk und haben das Recht auf ein Leben in Würde!
  • Montag, 16. Juli 12:00 - 17:00
  • Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Deutschland
     
    Gastgeber: FHP: Freie Hartz IV Presse / Perry Feth

Dienstag, 3. Juli 2018

Hartz IV: Mietbetrug / Skandal durch die BA

  "Analyse und Konzepte" 10 Tausende Mieter / Hartz IV - Betroffene werden durch die Bundesagentur für Arbeit - und das Bundesweit um ihre vollständigen Mietkostenübernahmen betrogen!

Ein bundesweit aktives Unternehmen bringt die Bundesagentur für Arbeit in Erklärungsnot!

Analyse & Konzepte - Tricksereien und Irreführungen schaden 10 Tausenden von Leistungsberechtigten

Essen: LSG NRW | Die Hamburger Firma Analyse & Konzepte hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Konzepten für Städte und Kommunen erstellt, mit denen die Mietobergrenzen für ALG II-Bezieher abgesenkt werden sollen.

Gleichsam als Referenzen stellt die Firma eine Auflistung von 87 Gerichtsurteilen vor mit denen Werbung für die eigene Konzeptherstellung gemacht wird. Die letzte veröffentlichte
Zusammenstellung ist datiert vom 17.05.2017.

Der Versuch 7 Landessozialgerichte und 26 Sozialgerichte zu instrumentalisieren ist allerdings wenig aussagekräftig, weil von insgesamt genannten 89 Urteilen nur 25 veröffentlicht wurden.

Eine eigene Sammlung Urteile zu "Analyse Konzepte", Hamburg zeigt eine Vielzahl von Urteilen die solche Konzepte als nicht schlüssig verwerfen.

Informationsfreiheit schafft Aufklärung

Nachfragen geben Hinweise auf bewusste Irreführungen. So wird das LSG Mecklenburg-Vorpommern in dem Verfahren L 10 AS 72/10 vom 04.12.2013 zur Glaubhaftmachung zitiert, obwohl tatsächlich ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 07. Mai 2010 betreffend einer Anrechnung einer Betriebskostengutschrift im Streit stand. Kosten der Unterkunft waren nicht das Thema, schon gar nicht eine Prüfung des Konzeptes auf Schlüssigkeit wie das Protokoll beweist.

Mit der Übersendung des Sitzungsprotokolls teilte das Büro des Landrates und des Kreistages Vorpommern-Rügen zudem mit:
„Sie stellten am 3. August 2015 auf elektronischem Wege beim Landkreis Vorpommern-Rügen oben genannten Antrag, der an mich zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde.
Nach Rücksprache mit dem Jobcenter des Landkreises Vorpommern-Rügen und dem Landessozialgericht M-V kann ich Ihnen mitteilen, dass es hinsichtlich des Berichtes des Forschungsinstitutes Analyse und Konzepte zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft kein Urteil gibt und somit lediglich die Ausfertigung des Protokolls des Landessozialgerichtes M V. Das entsprechende Protokoll habe ich Ihnen als Anlage beigefügt.“


Das Sozialgericht der 1. Instanz Stralsund ist zuständig für die kreisfreie Städte Greifswald und Stralsund sowie die Landkreise Rügen, Nordvorpommern und Ostvorpommern. Stralsund aber bestreitet Urteile zum schlüssigen Konzept. Um was geht es dann bei den sechzehn von Analyse & Konzepte genannten Urteilen? (S 10 AS 1211/09; S 5 SO 43/15; S 5 SO 67/13; S 5 SO 91/14; S 7 AS 1353/09; S 7 AS 207/11 ER; S 7 AS 487/12; S 7 AS 897/15; S 7 AS 914/13; S 8 AS 640/13; S 8 AS 808/13; S 8 AS 929/12; S 9 AS 1002/13; S 9 AS 197/13; S 9 AS 68/14 ER; S 9 AS 876/12)

Inzwischen liegt tatsächlich zumindest eine Entscheidung des SG Stralsund und des LSG Mecklenburg-Vorpommern zum Konzept Vorpommern-Rügen vor. Bei der Prüfung der Fakten wurde das Konzept von beiden Instanzen als nicht schlüssig verworfen.
Im Weiteren verlangt das BSG, dass der Ermittlung der Angemessenheitsgrenze ein sogenanntes schlüssiges Konzept zugrunde liegt. Dem liegt die zutreffende Vorstellung zu Grunde, dass es sich bei dem Begriff der Angemessenheit um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der vollumfänglich gerichtlich überprüfbar sein muss.“
LSG Mecklenburg-Vorpommern, L 10 AS 333/16, 17.07.2017

BSG rügt verschleiertes Datenmaterial als Vereitelung der Überprüfbarkeit

Eine BSG-Entscheidung vom 16.04.2013, B 14 AS 28/12 R, bestätigt das Sozialgericht Altenburg (S 27 AS 890/09) in der Zurückweisung eines A & K- Konzeptes für den Saale-Holzland-Kreises ebenfalls als nicht schlüssig.

„33 Das SG hat ausführlich begründet, wieso die vom Beklagten seiner Entscheidung zugrunde gelegten Unterkunftsrichtlinie und Überarbeitungshinweise nicht die Voraussetzungen für ein schlüssiges Konzept erfüllen, dass es den Beklagten erfolglos um ergänzende Angaben gebeten habe und auch eigene Ermittlungen keinen Erfolg gezeigte hätten. Dem sind die Beteiligten im Laufe des Revisionsverfahrens nicht entgegengetreten.“

Jetzt Überprüfungsanträge für 2017 stellen

Auch der Märkische Kreis verweigert seit etlichen Monaten die Herausgabe der Datensätze an das LSG NRW in dem Verfahren L 6 AS 120/17 und vereitelt auf diese Weise die geschuldete „vollumfänglich gerichtlich überprüfbare“ Datenerhebung zum Konzept

Diese offensichtliche Missachtung der BSG-Rechtsprechung in Verbindung mit weiter vorgetragenen Argumenten ist ausreichend um das Verfahren zugunsten der Klägerin zu entscheiden und das „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von
Unterkunftskosten im Märkischen Kreis - Endbericht, November 2013“ als „nicht schlüssig“ abzuurteilen.

Nach Einschätzung von RA Lars Schulte-Bräucker hat die Klägerin gute Chancen zu obsiegen.

In der Urteilsbegründung des SG Dortmund vom 16.12.2016, S 19 AS 965/15 ist zu lesen:
„Letzterer Wert ergibt sich aus dem im Auftrag des N Les erstellten
"Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im NL".
Dieses Konzept ist der Entscheidung der Kammer zugrunde zu legen, weil es keinen durchgreifenden Bedenken begegnet.
Das gilt sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht."

„An der Glaubwürdigkeit des Zeugen und der Glaubhaftigkeit seiner Angabe hat die Kammer keinen Zweifel.''


Das klingt gut, ist aber nicht nachvollziehbar.
Bedenkt man, dass das Konzept für den Märkischen Kreis 2013
auf 9 von 65 Seiten (S. 45-53) Graphiken mit der Bezeichnung „Quelle: Mietwerterhebung Saalekreis 2012“ enthält, so kann das kaum schlüssig erklärt werden.

Im besten Falle erklärt das, warum das Konzept nicht von Amt wegen öffentlich gemacht wurde.

Bis Ende 2013 gab es im Märkischen Kreis kein schlüssiges Konzept. Jeder, der in der Zeit Zuzahlungen zur Miete, Heizkosten oder Nebenkostennachforderungen geleistet hat, wurde durch falsche Beratung um ihm zustehende Sozialleistungen betrogen. Das steht fest.

Die Zeitspanne 2014 bis 2017 ist anhängig.
(Quelle: lokalkompass.de)

Anmerkung:
Es ist festzustellen, dass hier ein Unternehmen auf Kosten der Ärmsten - jedes Jahr viele zig Tausende € Umsatz generiert - und die Bundesagentur für Arbeit auf Kosten der Betroffenen zig Millionen € spart.
Solange es nämlich keine vollstreckbaren / abschließenden Urteile durch - von der BA veranlassten Verfahrensverschleppungen und Berufungsverfahren gibt, sind die Mieter gezwungen ggf. aus dem viel zu niedrigen Regelsatz auch noch eigene Mietanteile zu zahlen.

Diese Praxis des Staates ist ein klarer Rechtsbruch gegen das Sozialstaatsprinzip und muss sofort beendet werden!

Jeder betroffene Mieter sollte deshalb sofort einen Überprüfungsantrag stellen und mit Hilfe eines Anwaltes, die vollständigen Mietzahlungen durch das Jobcenter, einklagen! Im Falle eines Obsiegen sind dann vom Jobcenter, zumindest für das Jahr 2017 / 2018, die aufgelaufenen Eigenanteile zu erstatten!

"Nur wer sich wehrt, wird gehört"!
Perry Feth