Sonntag, 27. Januar 2019

Hartz IV: SPD - Leipzig verweigert Hilfe für- über 77.000 Arme! 

Ein SPD - geführtes Derzernat verweigert Leipzig eine wirkungsvolle Unterstützung für die über 77.000 von Armut betroffenen Menschen. Die SPD ist nicht wählbar!


Ausgerechnet ein studierter Psychologe und sein Dezernat für "Soziales" des Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD), der genau wissen sollte - wie sich die über 77.000 von Armut betroffenen Leipziger fühlen - lehnt eine effektive Hilfe für die ärmsten Leipziger ab! 

Sozial geht anders - aber nicht mit der SPD!

Die Steuerverschwendung der SPD in Sachsen - besonders in Leipzig und Dresden - ist kaum noch zu toppen, aber wenn es um die Ärmsten geht - dann wird gespart!

Einige Beispiele: Schwarzbuch

Wer die SPD mit Soziales in Verbindung bringt und glaubt, dass ein Sozialderzernat unter der Führung eines angeblich "sozialen" Parteigenossen wie Fabian - im Interesse der Bürger handelt, der glaubt vermutlich auch noch an den Osterhasen.
Wer bisher hoffte, dass die SPD sich neu- ausrichtet und neu - orientiert, der sieht sich in seinen Erwartungen, massiv enttäuscht! Denn - wo "Sozial" drin oder drauf steht - ist noch lange nichts "soziales" zu erwarten.
Die SPD hat wieder einmal deutlich gezeigt, warum sie nicht mehr wählbar ist!

Perry Feth

SPD - geführtes Sozialdezernat in Leipzig, lehnt ein 20-Euro-Sozialticket aus Kostengründen ab!

Quelle: Erschienen in der Liz
Richtig viel Mühe haben sich die Petenten gegeben, die die Petition eingereicht haben, die Leipzig Pass Mobilcard künftig für 20 Euro anzubieten.
Zehn Seiten Text haben sie verfasst mit jeder Menge Fakten. Am 13. Februar soll der Stadtrat über die Petition abstimmen. Und das Sozialdezernat gibt sich alle Mühe, eine Ablehnung der Petition zu begründen. Die irgendwie vertraut klingt. Leipzig hat sich ja an falsches Denken gewöhnt.
Schon im Oktober hatte das Sozialdezernat vollmundig formuliert: „Der vorliegende Verwaltungsstandpunkt positioniert sich ablehnend gegenüber der Petition. Die geforderte Absenkung des Preises der Leipzig-Pass-Mobil-Card ist finanziell nicht umsetzbar. Weitere Forderungen des Petenten werden im Rahmen der künftigen Vertragsverhandlungen geprüft.“
Die Argumentation der Petenten war übrigens logisch: Seit 2009 gibt es die Leipzig-Pass-Mobil-Card, rund 23.000 Leipziger nutzen sie. Allein von den Sozialleistungen her hätten sogar rund 80.000 Leipziger das Recht, eine LPMC zu erwerben. Das tun aber viele nicht. Viele fahren lieber mit dem Fahrrad oder gehen zu Fuß. Wer SGB-II-Bezieher ist, bekommt in seinem monatlichen Satz nur anteilig 27,85 Euro für ÖPNV und 34,66 Euro für Mobilität insgesamt. Aber die LPMC kostet mittlerweile 35 Euro (ursprünglich waren es 26 Euro). Und die „Hartz-IV“-Sätze sind so knapp berechnet, dass die Bezieher im Grunde gezwungen sind, die Gelder immer wieder anders auszugeben – für Nahrung, Kleidung, Strom.
Und es betrifft ja nicht nur die SGB-II-Bezieher, sondern eben rund 77.000 Leipziger in den verschiedensten Sozialleistungsbezügen.


Wobei die Petition hier sogar zu kurz greift. Denn dazu kommen zehntausende Leipziger, die auf die Beantragung sozialer Unterstützung verzichten, aber trotzdem ein Einkommen deutlich unter 1.100 Euro haben. Das betrifft laut Bürgerumfrage insgesamt 22 Prozent aller Leipziger – also rund 130.000 Menschen, die allesamt die in der Petition geschilderten Probleme haben, ihre Mobilität finanziert zu bekommen. Und die – wenn sie nicht mehr mit dem Rad fahren können – auf die Straßenbahn oder den Bus angewiesen sind.

Denn die Bürgerumfrage zeigte ja auch anschaulich, dass erst Haushaltseinkommen von über 1.100 Euro die Menschen überhaupt in die Lage versetzen, sich ein Auto zuzulegen. Auch so ein Aspekt, der in der Leipziger Mobilitätsdebatte fast immer „vergessen“ wird, dass das Automobil das Fortbewegungsmittel der gut und besser Verdienenden ist. Liegt der Pkw-Besatz in Haushalten bis 1.100 Euro Einkommen deutlich unter 20 Prozent, steigt er danach mit wachsendem Einkommen kontinuierlich an, um ab 2.300 Euro die 70-Prozent-Marke zu überschreiten, ab 2.600 Euro die 80-Prozent-Marke und ab 3.200 Euro die 90-Prozent-Marke.

Das heißt: Wer in Leipzig über ÖPNV debattiert, redet über das wichtigste Fortbewegungsmittel der Menschen mit niedrigem Einkommen, nicht nur derer in „Hartz IV“. Und die Petition schildert recht anschaulich, wie happig die Preise mittlerweile sind und wie wenig das mit den niedrigen Einkommen von mindestens 130.000 Leipzigern vereinbar ist.

Es ist schon beschämend, wenn nach Jahren drastischer Preissteigerungen das Sozialdezernat ausgerechnet mit dem Argument vorprescht, ein preiswerteres Sozialticket sei nicht „finanzierbar“.
Direkt aus dem Beschlusstext, den das Sozialdezernat vorgelegt hat, zitiert: „Die Reduzierung des Preises der Leipzig-Pass-Mobilcard (LPMC) ohne Aboverpflichtung auf 20 Euro monatlich wird aus folgenden Gründen abgelehnt:

Am 27.09.2018 hat die Ratsversammlung die Grundsatzentscheidung getroffen, dass den strategischen Planungen im Mobilitätsbereich der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2030 das Nachhaltigkeitsszenario zugrunde gelegt wird (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01, Ziff. 1). Vor dem Hintergrund dieser strategischen Planungsprämisse hat die Stadt Leipzig verschiedene Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie 2030 formuliert, die der derzeit absehbaren finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig und der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) Rechnung trägt.

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 24.10.2018 (vgl. VI-A-05958) wurde festgelegt, den Kaufpreis für die Leipzig-Pass-Mobilcard in den Jahren 2019 und 2020 nicht zu erhöhen (Tarifmoratorium). Damit wurde der Fahrpreis für die Nutzer der LPMC auf 35,00 Euro pro Monat (Monatskarte LPMC) und 32,80 Euro pro Monat (Abo LPMC) fixiert. Die Stadt Leipzig erhöht in diesem Zusammenhang auch ihre Ausgleichszahlungen an die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) für die Leipzig-Pass-Mobil-Card zur Erreichung einer Kofinanzierungsquote von 50 % und für den Ausbildungsverkehr.“

Eigentlich wollte das die Verwaltung ja nicht. Aber Linksfraktion und CDU-Fraktion preschten vor und verdonnerten mit dem Abstimmungsergebnis Stadt und LVB erstmals in der jüngeren Geschichte dazu, mit dem Automatismus der maximalen Tarifsteigerungen aufzuhören. Wenigstens für zwei Jahre.

Und dann rechnet das Sozialdezernat vor: „Eine Absenkung des Preises der Leipzig-Pass-Mobil-Card auf 20 Euro monatlich ist derzeit nicht finanzierbar. Ausgehend von den Verkaufszahlen des Jahres 2017 wäre eine Absenkung des Preises (ohne Aboverpflichtung) von derzeit 35 Euro auf 20 Euro monatlich mit Zusatzkosten von ca. 1,9 Mio. € p.a. verbunden.“

So rechnen Leute, die sich den Unterschied von 15 Euro im Monat einfach nicht als gravierend vorstellen können. Die Frage darf durchaus sein: Wer zahlt dann die 1,9 Millionen Euro, wenn sie die Stadt nicht zahlt?
Oder zahlt sie keiner, weil dann noch mehr Leute auf die teure Straßenbahnfahrt verzichten und lieber zu Fuß gehen? Die Fahrgastzahlen der LVB im Jahr 2018 deuten darauf hin. Sie haben sich nämlich – trotz weiteren Bevölkerungswachstums 2018 – nicht weiter erhöht.

Natürlich muss die Leistungsfähigkeit der Stadt genauso berücksichtigt werden wie die der LVB. Und Kommunen und ÖPNV waren in den letzten 20 Jahren immer Sparobjekt von Bund und Land. Die Kosten für diese Kürzungen bei Zuschüssen und Fördergeldern landen logischerweise immer bei denen, die sich nicht wehren können, die nur entscheiden können zwischen Mitfahren oder Draußenbleiben.

Erst wer die Sicht derer, die wirklich keine 35 Euro übrig haben jeden Monat, mit einbezieht, merkt, wer die ganze Zeit für die Austeritätspolitik deutscher Finanzminister bezahlt. Und der ahnt auch, wer in Deutschland eigentlich aus lauter Hilflosigkeit nur noch depressiv oder wütend ist.

In Leipzigs Stadtverwaltung findet das Anliegen der Petition zumindest Verständnis.

Neben der Preisreduzierung für die Leipzig-Pass-Mobil-Card fordern die Petenten nämlich noch ein paar andere sinnvolle Dinge:
– die Gültigkeit der Leipzig-Pass-Mobil-Card auf alle Zonen zu erweitern, die an die Zone 110 angrenzen
– ermäßigte Leipzig-Pass-Einzeltickets einzuführen,
– die kostenlose Mitnahme von Kindern oder Enkel/-innen im Alter bis 18 Jahre für Inhaber der Leipzig-Pass-Mobil-Card bzw. von Leipzig-Pass-Einzeltickets,
– die kostenlose Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern für Inhaber der Leipzig-Pass-Mobil-Card bzw. von Leipzig-Pass-Einzeltickets.

„Diese Leistungsausweitungen bei der Leipzig-Pass-Mobil-Card sind sozialpolitisch wünschenswert, jedoch im Rahmen der laufenden Vertragsverpflichtungen nicht umsetzbar“, benennt das Sozialdezernat wieder den Punkt, an dem das Sinnvolle scheitert, weil es nicht finanzierbar zu sein scheint. Aber: „Bei künftigen Verhandlungen zwischen der Stadt Leipzig und der LVV/LVB sowie dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund wird geprüft, ob ein oder mehrere der durch die Petenten benannten Vorschläge aufgegriffen werden kann/können und finanzierbar ist/sind. Mit der Ausweitung der Gültigkeit der Leipzig-Pass-Mobil-Card auf das Umlandgebiet der Stadt wären zudem die Interessen weiterer Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger betroffen. Eine Umsetzung wäre nur im Rahmen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes und unter Zusage umfangreicher Ausgleichsleistungen denkbar.“
Womit wir wieder beim Geld wären, das gerade denen, die keins haben, als letztes Argument immer wieder vorgesetzt wird, dass etwas nicht möglich sein soll.

Logisch, dass immer mehr Menschen das Gefühl bekommen, dass in Deutschland nichts mehr geht.

Samstag, 26. Januar 2019

Hartz IV: Wuppertal macht schwangere Mutter - Obdachlos! 

Die Vorfälle von schwersten Sozialrecht - Grundrechtverletzungen nehmen im Jobcenter Wuppertal bereits "kriminelle" Züge an! Thomas Lenz muss sofort entlassen werden!

Bedauerliche Einzelfälle im Jobcenter Wuppertal – oder wie das Mobcenter rücksichtslos obdachlos macht
Es geht dieses Mal um eine junge Frau, alleinerziehend mit zwei kleineren Kindern und schwanger, die rechtswidrig seit vier Monaten keine Miete erhält, bei der die Kaution noch nicht gezahlt wurde, monatlich werden ihr ein paar 100 EUR an Leistungen vorenthalten und es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann die fristlose Kündigung kommt und das Jobcenter Wuppertal die Familie durch seine Spielchen obdachlos macht.

All diese Punkte sind wieder mal krass und absolut typisch für das Wuppertaler Job- und Mobcenter. Dessen Vorgehen ist rechtswidrig. Im vorliegenden Fall ist der Amtsleiter Thomas Lenz sogar darüber informiert, hat aber inhaltlich damit keine Probleme, wie er in Erwiderung auf eine Beschwerde geschrieben hat.
Das Risiko des Wohnungsverlustes, willkürliche und offen rechtswidrige Praxis kommen bei der Wuppertaler Sozialverwaltung immer häufiger vor. Das darf nicht sein und ist nicht tolerabel.
Neben den notwendigen rechtlichen Schritten gehört das an die Öffentlichkeit. Daher dokumentieren wir diesen und weitere Fälle auf Facebook auf der Seite: "bedauerlichen Einzelfälle des Jobcenters Wuppertal".

Hier der Link: https://www.facebook.com/Bedauerliche-Einzelfälle-im-Jobcenter-Wuppertal-1019523434893560/
(Quelle Harald Thome`Newsletter)

Samstag, 12. Januar 2019

Hartz IV - Umfrage: 80% sind gegen Sanktionen

- Rekordergebnis- Bei einer Umfrage des Verein Tacheles wurde ein Rekordergebnis erzielt - Über 80% der gut 21.000 Teilnehmer sprachen sich gegen die Sanktionen im Hartz- IV aus
Wir kennen sie die Umfragen der Mainstream - und so hat Tacheles im Rahmen der Sanktionsverhandlung am Verfassungsgericht - selbt eine Umfrage gestartet!

Sanktionen in Hartz IV nicht mit der Verfassung vereinbar
Der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wird als sogenannter sachverständiger Dritter am kommenden Dienstag, 15. Januar 2019 an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV teilnehmen.
Dazu Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.:
„Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“
Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt
Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen und dann online zur Verfügung stellen.
Thomé ergänzt: „Unsere Befragung hat ergeben, dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen als nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sanktionen haben verheerende Auswirkungen auf die Lebenssituation der davon betroffenen Leistungsberechtigten. Nicht selten führen sie unmittelbar in Wohnungslosigkeit, Energieverlust und eine Schuldenspirale. Auch die JobcentermitarbeiterInnen sind der Auffassung, dass Arbeitsuchende in erster Linie mehr Unterstützung und bessere Beratung brauchen, um unabhängig von Unterstützung zu werden.“
Neben den Befragungsergebnissen, die statistisch ausgewertet werden können, hat Tacheles fast 7.000 Mitteilungen von Betroffenen erhalten: „Diese werden wir am 15.Januar 2019 dem Verfassungsgericht komplett übergeben. Meist wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet. Wir wollen sie mit der Veröffentlichung der Rückmeldungen selbst beim Gericht zu Wort kommen lassen.“ , so Thomé weiter.
Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass die Sanktionen im SGB II nicht mit der Verfassung vereinbar sind, weil sie denen, die sie treffen, die grundlegende Anerkennung als Menschen versagen. Diese grundlegende Anerkennung steht im Kern des Menschenwürdegrundsatzes aus Art. 1 Abs. 1 GG. Tacheles appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen im SGB II für verfassungswidrig zu erklären.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Harald Thomé unter Handy: 0176 - 240 89 757 zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé / Tacheles e.V. Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein

Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04

info@tacheles-sozialhilfe.den
www.tacheles-sozialhilfe.de

Freitag, 11. Januar 2019

Hartz IV: Das Hartz IV - Memorandum 2019

- Neuauflage - 
Bevor man Hartz IV - Sanktionen befürwortet muss man nachdenken. Was sind eigentlich die tatsächlichen Konsequenzen von Sanktionen für den Betroffenen und Gesellschaft?

Das Hartz IV – Memorandum 2019

Wir wollen leben – wollen nur – unsere Grundrechte

Politik und Wirtschaft zerstören mit ihren unsozialen Handlungsweisen die Solidarität unserer Gesellschaft.
Die deutsche Sozialpolitik missachtet Menschen – Grundrechte, sie verweigert soziale Gerechtigkeit. Viele Gerichtsverfahren belegen, dass Deutschland sich immer weiter von Demokratie und Fairness entfernt.

Armut, Verdrängung, Vertreibung und soziale Ungerechtigkeiten sind seit Jahrhunderten die Triebfeder für Rebellion und Aufstände

Die deutsche Politik muss erkennen, dass sie zu lange gewartet hat. Sie muss jetzt handeln – sonst werden auch in Deutschland solche Krawallen stattfinden – wie wir es in den Nachbarstaaten jeden Tag erleben.

Nahezu 10 Millionen Hartz IV – Betroffene fordern einen Wechsel in der Hartz IV – sozial – und Wohnungspolitik

Fakt ist:
jeder hat nach dem deutschen Grundgesetz und den europäischen Menschenrechtskonventionen ein Recht auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, freie Arbeitsplatz – Wohnort – und Berufswahl. Die europäische Charta für Menschenrechte verbietet Zwangsarbeit, Sklaverei, Folter und Entwürdigung.
Nur für Hartz IV – Empfänger gelten diese Rechte nicht, weil sie mit Sanktionen, Arbeitsmarkt – konform erzogen und erpresst werden!

Die Menschenrechte und das Grundgesetz stehen über dem SGB II – Gesetz Hartz IV – Sanktionen fördern und verstärken gesellschaftliche Ausgrenzung

Feststellung:
vor allem für SPD, CDU / CSU, FDP und AFD gilt – das Bekenntnis zur „christlichen Nächstenliebe“, „soziales Engagement“ oder „demokratische Grundwerte“ ist nur noch eine Farce! Für diese Parteien zählt nur noch die Zufriedenheit der Wirtschaft und das diese ungestört Lohndumping betreiben können.
Hartz IV hat die Gesellschaft gespalten, weil Arbeitnehmer gegen Arbeitssuchende ausgespielt werden und alle mit Sanktionen erpressbar sind.
Leih – und Werkverträge nutzen nur den Arbeitgebern und sind das erfolgreichste Instrument für Lohndumping. Wer sich dem nicht beugt, wird sanktioniert.

Leiharbeit:
diese Form der Beschäftigung muss generell teurer sein, als normale Werktätigkeit und grundsätzlich per Gesetz auf max. 3 Monate beschränkt werden. Betriebe, welche dagegen verstoßen, müssen endlich Strafgelder in Sozialfonds für Arbeitssuchende zahlen und somit einen Beitrag für die Gesamtkosten der Hartz IV – Empfänger und Qualifikationen leisten.
Das Bekenntnis zur „christlichen Nächstenliebe“, „soziales Engagement“ oder „demokratische Grundwerte“ wird in dem Augenblick zur großen Lüge, wenn man: Sanktionen und damit den „Zwang zur Annahme von jeder scheinbar zumutbaren Arbeit“ befürwortet und sogar für sich selbst ausnutzt.

Zeitarbeitsbetriebe erpressen Arbeitsuchende mit Rückmeldungen an die Jobcenter

Ihr, die Politiker:
widersprecht mit eurer Befürwortung der Hartz IV – Sanktionen allen sozialen, christlichen und demokratischen Wertvorstellungen, welche sich aus der Grundrecht – Charta ergeben!

Ihr, die MA in den Jobcentern:
übt Solidarität mit den Arbeitssuchenden /-losen. Beschützt die betroffenen Bedarfsgemeinschaften, dann helft ihr allen! Damit schützt ihr auch euch selbst und eure eigene stets ungewisse Zukunft! Weit über 350.000 Wohnungslose und ca. 40.000 Obdachlose durch Sanktionen im Jahr 2018 und viele (verdeckte) Hartz IV – Tote u. a. durch Suizide.

Fast 1 Million Sanktionen 2018

Wohnen, ein (Schein-) Grundrecht:
mit rechtswidrigen Mietobergrenzen, festgelegt von Städten durch bezahlte Privatunternehmen wie – Analyse und Konzepte, – die sich eine goldene Nase damit verdienen, den Mietspiegel im Sinne der Politik kleinzurechnen bzw. zu manipulieren, werden Menschen verdrängt und oft Obdachlos gemacht.

Zwang zur Klage anstelle gelebter Menschlichkeit:
rechtswidrige Handlungsweisen von Jobcenter, die bundesweit in tausenden von Gerichtsurteilen festgestellt wurden, bringen Menschen in Not und lassen sie verzweifeln. Bittere Armut hat sich in Deutschland breit gemacht. Das ist eine Schande, für eines der reichsten Länder dieser Welt. Es ist eine Schande – mit gerichtlicher Hilfe um sein Recht auf Freiheit, Gesundheit und Leben – um seine Existenz – kämpfen zu müssen. Widersprüche im SGB II müssen wieder aufschiebende Wirkung haben.

Nur mit Widersprüchen und Klagen erhalten Betroffene einigermaßen Schutz und teilweise die ihnen zustehenden Rechte

Eigentum verpflichtet:
viele Wohnungen werden gebaut aber diese sind unbezahlbar! Die sozial – Benachteiligten werden aus ihrem Umfeld vertrieben. Das ist nicht länger zu akzeptieren. Der Staat trägt die Verantwortung für seine Bürger und so muss er ggf. bei den Wohnungskonzernen mit Rechtsmittel ein Umdenken bewirken.

Wohnungsbaugesellschaften und Private müssen gesetzlich verpflichtet werden:
Mindestens 30 % der neuen und alten Wohnräume entsprechend der Mietspiegel in den Gemeinden und Städten, Hartz IV – und Sozialleistungsempfängern zur Verfügung zu stellen.

Zwangsarbeit:
jede angeblich – zumutbare Arbeit – annehmen zu müssen, egal ob diese der persönlichen Leistungsfähigkeit, Qualifikation, persönlichen Wünschen oder der gesundheitlichen Situation entspricht, ist Menschenrechtswidrig. Der Staat muss die Sanktionen abschaffen – denn sie verschlimmern die prekären Lebensverhältnisse massiv.

Alleinerziehende sind entrechtet:
die, die am wenigsten haben – werden gezwungen, bei der Ausübung des Umgangsrechtes durch das andere Elternteil – für 2 Bedarfsgemeinschaften zu zahlen. Alleinerziehende mit Kinder werden u. a. in „Maßnahmen für Alleinerziehende“ gesteckt, welche zeitgleich keine ausreichende Betreuung der Kinder durch ihre Eltern gewährleisten. Das benachteiligt alleinerziehende Eltern und bringt sie in prekäre Lebenssituationen.

Kindeswohlgefährdung:
der Gesetzgeber / die Rechtsprechung, hat die Vollzeit-Zwangsarbeit für alleinerziehende Eltern mit Kindern bis zum 12–13 Lebensjahr kategorisch ausgeschlossen. Und dennoch – werden Alleinerziehende sanktioniert, wenn sie den Forderungen zur Aufnahme einer Vollzeitmaßnahme oder – Arbeit nicht nachkommen (können). Der Grund dafür – ist u.a. die fehlende Kinderbetreuung.

In Deutschland fehlt es eklatant an Ganztagsbetreuung – vor allen auch an den Oberschulen

Sie, die MA der Jobcenter wissen:
die gegen Hartz IV – Bezieher getroffenen Aussagen, hauptsächlich durch die Politik – und wirtschaftsnahen Medien sind im Kern wertlos, ja sogar falsch! Sanktionen sind einfach Gesundheit – und lebensbedrohlich! Sanktionen widersprechen der Charta für Menschenrechte!

Ketzerische Aussagen von Politiker:
welche über ein Jahrzehnt in alle Köpfe der Bevölkerung „eingehämmert“ wurden, u.a: „Wer nicht arbeitet, soll nicht essen“, sind nicht nur denklogisch falsch, sondern einfach menschenverachtend.

1933 – 1945
Wer solche Aussagen heute tätigt oder gar befürwortet, stellt sich ohne Ausnahme auf eine Stufe mit:
  • Adolf Hitler, dem Gründer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP): „Wer nicht arbeitet, soll nicht essen. Und wer nicht um sein Leben kämpft, soll nicht auf dieser Erde leben. Nur dem Starken, dem Fleißigen und dem Mutigen gebührt ein Sitz hienieden.“
  • Stalin, dem Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KpdSU):
    In der sogenannten Stalin-Verfassung der UdSSR von 1936 hieß es: „Artikel 12. Die Arbeit ist in der UdSSR Pflicht und eine Sache der Ehre eines jeden arbeitsfähigen Bürgers nach dem Grundsatz: ‚Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“.
Solche Aussagen sind pure Dummheit und fördern massiv den Sozialrassismus. Auch mit solchen Aussagen habt ihr die AFD stark gemacht

Richtig ist:
wer sanktioniert ist und deshalb nicht genug zu essen hat, kann nicht arbeiten, weil er nämlich keine Energie dazu hat. Das ist ein einfaches, logisch – biologisches Naturgesetz! Das kann man auch mit keinem noch so perfiden A – Sozialgesetz ändern.
Wer seine Wohnung, Strom, Telefon, soziales Umfeld und somit notwendige Lebensgrundlage verliert, kann weder sich selbst, noch seine Familie ausreichend und menschenwürdig schon gar nicht, versorgen. Sanktionen lassen zwangsläufig eine Schuldenspirale entstehen – aus der man kaum noch herauskommt.

Werdet ehrlich:
es ist an der Zeit ehrlich und öffentlich zu bekennen, dass es niemals wieder ausreichend familiengerechte und fair – bezahlte Arbeitsplätze für alle Arbeitssuchenden geben wird. Die Arbeitswelt digitalisiert sich. Die mechanische Arbeitsweise weicht der computergesteuerten und maschinell-elektronischen Zukunft. Damit fallen zwangsläufig immer mehr Menschen aus dem regulären Arbeitsmarkt raus.

Arbeitsmarktlüge:
es fehlen über 5 Millionen vor Armut schützende und familienfreundliche Arbeitsplätze, gemessen an der Zahl der Hartz IV – Bezieher, alleinerziehender Eltern und Aufstocker.

Betreuungsmangel:
in Deutschland fehlen auch weit über 800.000 Kitaplätze + Ganztagsangebote an staatlichen Grund – und Oberschulen. Investiert in die Betreuung unserer Kinder, dann gewinnt ihr wirtschaftliches Potenzial für die Zukunft.

Vollbeschäftigung:
man muss grundsätzlich erst einmal die Voraussetzungen dafür schaffen. Das bedeutet auch für eine „Vollzeitoption in der Kita und Schulbetreuung“ zu sorgen. Das würde zwangsläufig auch die Wochenenden, Früh-, Spät- und Nachtschichten mit einbeziehen.

Frage:
wo sind die Einrichtungen welche am Wochenende, in den Spät-Nacht- und Frühschichten unsere Kinder betreuen, damit Eltern endlich wieder ihren Beruf ausüben können?

Tatsache:
wer keine Betreuung für seine Kinder hat, kann keiner regulären Ganztagsarbeit nachgehen und oft ist nicht einmal eine Halbtagsbeschäftigung möglich, weil Arbeitswege zu lang sind oder Arbeitszeiten dies nicht zulassen. Kinder dürfen nicht ohne Aufsicht sein und bleiben, denn – Kinder sind keine kleinen Erwachsene, sondern eben nur Kinder.

Schutz vor Armut:
es bedarf einer konkret – vollständigen Rentenanerkennung während der Erziehungszeiten für alle Alleinerziehende im Hartz IV Bezug, um Altersarmut zu verhindern. Erziehung findet in der Regel nicht nur 3 Jahre, sondern zumindest bis zum Schulabschluss und in problematischen Fällen auch lange darüber hinaus statt. Kindererziehung muss als Vollzeittätigkeit anerkannt werden!

Das bedeutet auch:
Kindergeld und Unterhaltsvorschuss müssen wieder zusätzlich zu Hartz IV geleistet werden. Das würde die Armut vermindern und Gleichberechtigung zu den Arbeitnehmern schaffen, welche nicht im Leistungsbezug der Jobcenter stehen. Der Kündigungsschutz, Urlaubs- und Krankenzeiten für alleinerziehende Eltern, müssen maßgeblich und dauerhaft verbessert werden. Heute werden Eltern entlassen, wenn sie zu oft ausfallen.

Pflicht der Arbeitgeber:
Arbeitgeber müssen gesetzlich verpflichtet werden, Alleinerziehende mit bestimmten Arbeitszeitmodellen einzustellen. Diese Pflicht gilt bereits auch für Betriebe ab einer bestimmten Betriebsgröße für Menschen mit Behindertenstatus. Warum sollte dies nicht auch für die häufig – gut qualifizierten Alleinerziehenden gelten.

Mobilität und Flexibilität:
der FS – Erwerb muss wieder verstärkt gefördert werden, um Arbeitssuche / Aufnahme zu fördern und zu unterstützen. Der FS bedeutet grundsätzlich größere Flexibilität, unabhängig, ob vom Arbeitgeber verlangt oder nicht. Über 40 % aller Erwerbslosen und geringfügig – prekär Beschäftigten haben keinen Führerschein.

Neue Arbeitszeitmodelle müssen entwickelt werden, mit gleichzeitiger Absicherung im Alter

Wirkungsvolle Soforthilfe für Kinder:
zumindest für Kinder aus sozial – benachteiligten Familien, muss wieder das halbjährliche Bekleidungsgeld und der Weihnachtszuschlag eingeführt werden.

Strom und ÖPNV:
für Sozialleistungsempfänger müssen zwingend bei Strom – und Fahrkosten des ÖPNV, die Preise an die Regelsätze angepasst werden. Alternativ dazu die Regelsätze angepasst oder die Betreiber gezwungen werden, Sozialtarife einzuführen. Dasselbe gilt für alle Telefonanbieter.

Schluss mit den Sanktionen:
es obliegt jedem einzelnen MA selbst, inwieweit er interne Vorgaben umsetzt. Jeder MA der Jobcenter muss sich bewusst sein, dass seine Sanktion eklatante Folgen für die Person selbst, aber auch für dessen ganze Familie hat. Deshalb müssen Sanktionen abgeschafft werden. Hilfsweise, müssen sich alle MA der Jobcenter weigern, solche auszusprechen!

Einige Konsequenzen der täglich 10.000 Sanktionen:
  • Strom, Miete und Telefon können nicht bezahlt werden
  • Kinder bekommen nicht mehr ausreichend Nahrung / Bekleidung oder andere zwingend notwendige Dinge des täglichen Lebens
  • Menschen können u.U. keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen, medizinisch notwendige Versorgung entfällt häufig
Jeder MA ist persönlich verantwortlich, für mehrere 100 Lebensschicksale. Sie, die MA der Jobcenter sind die Menschen, welche das Leben von anderen zerstören oder retten. Nein, ein „dazwischen“ gibt es nicht!

Sie, die Politiker wissen:
jede Sanktion lässt Kinder hungern, Kranke und alte Menschen frieren. Familien werden Obdachlos, stehen ohne Strom da und das „Recht auf Leben“ wird zu einem Existenz – und Überlebenskampf. Wer täglich durch die restriktive Sozialpolitik um seine Existenz, Familie und Überleben kämpfen muss, überwindet schnell die Grenze zwischen Kriminalität und Legalität.

Mitarbeiter der Jobcenter und Politiker:
bedenken sie immer, es könnte auch jeden aus ihrer Familie eines Tages treffen. Essen, Kleidung, Strom, Medizin, Schulsachen und vieles mehr, sind u. a. auch und gerade für Kinder zu Luxusgüter geworden, weil die aktuellen Beihilfen evident unzureichend sind. Deshalb muss wieder das Bekleidungsgeld und die Weihnachtsbeihilfe eingeführt werden.

Mitarbeiter der Jobcenter:
als MA sind sie die „Verantwortlichen für den Kunden“. Wenn Sie ein Gewissen haben dürfen Sie die menschenrechtsverletzenden, gesundheits- und lebensbedrohenden Sanktionen nicht mehr umsetzen. Leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum menschlichen und würdevollen Miteinander und verweigern Sie die Sanktionen. Haben sie keine Angst, denn wenn alle diese Sanktionen verweigern, kann das Jobcenter noch lange nicht alle entlassen. Es würde sich nämlich seiner eigenen Handlungsfähigkeit berauben. Seien sie mutig.

Mitarbeiter der Jobcenter und Politiker:
seien Sie sich bewusst, das Sie tatsächlich jeden Tag, mit Sanktionen und Leistungsverweigerungen (auch bei den Mietkosten) in den Familien, irreparable Schäden in vielfältiger Art und Weise, sowohl gegenwärtig als auch für die Zukunft anrichten. Familien zerbrechen, Erwachsene sowie Kinder werden ausgegrenzt. Und das, in einem der reichsten Länder der Erde.

Eure politische und gesellschaftliche Verantwortung liegt darin, das zu ändern

Steuerflucht:
fast 100 Milliarden Euro Verlust an Staatseinnahmen jedes Jahr und das durch Steuerbetrug / Hinterziehung und sonstige Tricks. Staatseinnahmen, welche vielfach ausreichen, um Arbeitsplätze zu schaffen und Hartz IV ohne Sanktionen zu finanzieren.
Außerdem müssen die Lügen zu „Hartz IV ist ohne Sanktionen zu teuer“, endlich aufhören, denn:
der Hartz IV – Haushalt ist ein fester Bestandteil der Staatsausgaben und muss bereits am Anfang eines Haushaltsjahres in der vollen Summe eingestellt werden. Es wird also nicht „teurer“ wenn es keine Sanktionen gibt – sondern es gibt dann lediglich kein Einsparpotenzial.

Bemerkung:
in Anbetracht der über 20 Milliarden Euro, welche die Arbeitsagentur bis 2018 inzwischen als Guthaben angehäuft hat, muss hinterfragt werden, wo das Geld eigentlich herkommt. Wer auf Kosten der Schwächsten spart – entzieht sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung und gefährdet den sozialen Frieden!

Milliarden für Waffen und Subventionen:
Steuergeschenke für Firmen und Superreiche, milliardenschwere Militärmodernisierungen. Für was? Für einen Krieg, den keiner gewinnen kann? All das sind finanzielle Mittel, welche zu den Ärmsten fließen müssen.

Neue Waffen machen unsere Kinder nicht satt, schützen nicht vor der Kälte im Winter und schaffen keinen Wohnraum

Ihr verweigert:
ausreichend Kleidung, ein warmes Heim, genug und gesunde Nahrung, Chancengleichheit in Beruf und Schule, altersgerechte und würdige Betreuung unserer Kranken und Alten usw. usw. Jede Sanktion fördert massiv Hass, Angst, Verzweiflung, Elend, Hunger und Obdachlosigkeit.

Konsequenzen:
Ausgrenzung durch Sanktionen haben bereits zu schlimmen Reaktionen der Betroffenen gegenüber dritten, sowie unbeteiligten geführt. Die Wahlergebnisse der AFD sprechen ebenfalls Bände und inzwischen sind Amokläufe selbst bei uns, keine Seltenheit oder Einzelfälle mehr.

Armut war schon immer der Nährboden für Rechtsradikalismus und das große Amerika hat es uns gerade wieder einmal bewiesen

Radikalisierung der Bevölkerung:
für die Erfolge der AFD, gerade bei den Ärmsten, Niedrigverdienern und Mittelschicht, seid ausschließlich ihr die Politiker und Jobcenter - Mitarbeiter verantwortlich. Ihr verweigert den Blick auf die Realität und wollt mit allen Tricks das perfide Hartz IV – System aufrechterhalten.

Die Mittelschicht hat Angst vor dem Hartz IV – System

Nur wer den Menschen die Angst vor diesem Hartz IV – System nimmt, wird den Rechtsradikalen die Argumente nehmen können. Nur wer den Menschen die Angst vor prekärer Beschäftigung nimmt, schafft Vertrauen.

Ihr alle:
die Mitarbeiter der Jobcenter, Politiker, Nachbarn und Familien dieses Landes müsst endlich aufwachen. Die Zeit, in der „jeder Arbeit bekommt, wenn er will“, ist lange vorbei.

Jeder bekommt Arbeit:
ist nur noch eine Ausrede der „Ewiggestrigen“, um Leih – Zwangsarbeit und prekäre Arbeitsbedingungen sowie Lohndumping, öffentlich rechtfertigen zu können. Dass es genug und ordentlich bezahlte Arbeit für alle gibt (die wollen), ist eine der schlimmsten Lügen unserer Politik, in der gegenwärtigen deutschen Geschichte
Nein, in Zeiten von digitalen Wandel – gibt es nie wieder genug Arbeit für alle – deshalb muss das Sozialsystem modernisiert und erneuert werden. Ihr Politiker weigert euch, die wichtigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Menschen zu schaffen – verweigert die Realität der Zukunft – und verweigert somit euren Wählern die Wahrheit.

Moderne Sklaverei:
das Hartz – Empfänger zum Beispiel in den ersten 6 Monaten, niedriger als mit dem Mindestlohn bezahlt werden dürfen, öffnet alle Türen für Betrug und hat nur einen Drehtüreffekt. Jeder weiß es aber ihr befürwortet dies noch immer.

Der Mindestlohn muss auf mind. 12,50 Euro erhöht werden und für alle gleichermaßen gelten

Die moderne Sklaverei, unterstützt durch politische Handlanger – machtorientierte Wirtschaftszweige und Mainstream, muss im Interesse aller Menschen und mit Blick auf unsere Zukunft beendet werden. Großkonzerne und Arbeitgeber dürfen nicht länger das Handeln der Politik durch Lobbyismus bestimmen.

10 Millionen Leistungsberechtigte vs. 400.000 echte freie Stellen:
fast die Hälfte der gemeldeten (gut 1. Million) offenen Stellen durch die Bundesagentur für Arbeit, sind doppelt bis mehrfach eingestellt. Besonders Zeitarbeitsfirmen und Personaldienstleister benutzen durch Tricks die Möglichkeit, ihre Stellen doppelt auszuschreiben. Sie schaffen sich damit ein riesigen Bewerberpool und können so die Arbeitnehmer gegeneinander ausspielen sowie den Lohn drücken.

Viele Tausend Stellen existieren nur in der Statistik:
weil die Bundesagentur sich weigert, ein effektives Prüfungsverfahren für die Stellenausschreibungen zu etablieren.

Fakt ist:
fast 40 % der gemeldeten Stellen werden allein dem prekären Arbeitsmarkt (u. a. Zeitarbeit und Werkverträge) und weitere ca. 30 % der Teilzeitarbeit zugeordnet. Jeder weiß, das diese Stellen unterbezahlt sind und direkt in die Altersarmut führen. Außerdem haben Zeit – und Werkverträge nicht im Ansatz die sozialen Sicherungen installiert, wie sie für normale Arbeitsverhältnisse gelten.

Niemand darf zur Zeit – Sklavenarbeit gezwungen werden

Das Märchen vom „Arbeitsunwilligen“ hat ausgedient:
ja, solche Menschen gibt es auch, doch das ist zu akzeptieren, denn diese sind nicht die Regel. Wir leben nicht in der Nazi – Zeit und auch nicht mehr in der DDR

Rechtloser als Kriminelle:
selbst schwerstkriminelle Häftlinge dürfen in Deutschland nicht mit Nahrungsentzug, Entzug der Gesundheitsfürsorge oder Arbeitszwang belegt werden. Für Sozialleistungsempfänger gelten diese Rechte nicht!

Fremdbestimmt:
jeder hat ein Recht auf Selbstbestimmung und diese darf nicht damit enden, dass andere bestimmen, was man für sich selbst (nicht) möchte. Hartz IV bedeutet, fremdbestimmt leben zu müssen und hat nichts mehr mit freie Berufswahl, freie Willensbildung, Freiheit oder gar mit Demokratie zu tun.

Nein, Hartz IV bedeutet schlicht und einfach: DIKTATUR

Die Wahrheit ist:
nur eine völlige Abkehr von der derzeitigen Hartz IV – Sanktionspolitik wird den sozialen Frieden sichern. Den Menschen ist das Recht auf ein „Sanktion – und repressionsfreies Leben“ zu gewähren. Die Praxis der Sanktionen hat viele Menschen in die Hoffnungslosigkeit getrieben und somit zur AFD gebracht.
Die Grundrechte unseres Landes müssen ausnahmslos für alle gleichermaßen gelten – es darf keine Ausnahmen für Arbeitslose geben. Die Armut u. a. von unseren Kindern, welche ihr uns nun seit 15 Jahren mit Zwangs-, Leih- sowie prekärer Arbeit und Sozialabbau aufgedrückt habt, hat massiven Einfluss auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung.

Je härter die Politik und Jobcenter gegen die Schwächsten vorgehen, um so mehr werden diese auch mit aggressiven Mitteln reagieren. Denn – aus Opfer werden oft Täter

Wacht auf:
es sind bereits viele Millionen Geschädigte, die ihr geschaffen habt. Vorwiegend zugunsten von Globalplayer, auch größere mittelständige Betriebe, staatliche Einrichtungen, Zeitarbeitsfirmen und Reiche – werden Menschen ausgenutzt. Diese Betroffenen werden dazu beitragen, dass in Deutschland dasselbe geschieht wie in anderen Ländern. Es wird ein weiterer radikaler Rechtsruck folgen.

Sofort Handeln im Interesse des sozialen Frieden:
stets nur zu fordern, ohne selbst zu fördern, hat weder betriebswirtschaftlich noch gesellschaftlich eine dauerhafte Zukunft. Der digitale Wandel wird neue Wege der sozialen Absicherung erzwingen.

Willkommen in der Realität des Jahres 2019: hört auf, dass Leben unserer Kinder und Familien zu zerstören

Ihr, die Hartz IV – Betroffenen:
rettet die Zukunft unserer Kinder mit aktiven Widerstand gegen Hartz IV – und Sozialabbau. Bedenkt, das selbst 14 – 15-jährige Schüler sanktioniert werden, obwohl sie noch zur Schule gehen und noch Kinder sind.
  • Kämpft gegen eure Verdrängung aus dem sozialen Umfeld, durch immer weiter ansteigende Mieten
  • Solidarisiert euch mit allen euren Nachbarn und vor allem, kämpft gegen den Rechtspopulismus
  • Kämpft gegen unwürdige Arbeit – Bildung – und Lebensbedingungen
Fazit:
wenn wir die Zukunft unserer Kinder, Alten und Familien schützen wollen, bleibt nur der öffentliche aber auch politisch – aktive Widerstand. Geht wieder auf die Straßen und nutzt die Medien. Macht eure Erlebnisse öffentlich.
Wehrt euch gegen das Hartz IV – Sanktionsregime, Kinder – und Altersarmut. Engagiert euch in Vereinen, schließt euch zusammen, sonst werden eure Kinder eines Tages fragen:

„Warum hast du nichts dagegen getan.“



Perry Feth © by FHP: Freie Hartz IV Presse 2019

Donnerstag, 10. Januar 2019

Hartz IV: Gefahren durch Sanktionen!

Böse Folgen von Hartz 4: Ein Sanktionsbefürworter denkt nicht über die Konsequenzen nach, wenn das Geld für Lebensmittel und Rechnungen fehlen - das ist ein klarer Beweis für fehlende Moral!

HartzIV-Sanktionen sind Lebensbedrohlich!

Am 15. - 16 Januar 2019 wird BVerfG in Karlsruhe über Verfassungskonformität beraten - und hoffentlich auch entscheiden!
Das Sozialgericht Gotha benennt in seiner Verfassungklage folgende Punkte: 
Existenzminimum, Berufsfreiheit, Gesundheitsgefährdung!
Am 15. Januar wird nun darüber verhandelt, wie viel Geld Hartz’ern am Ende eines Monats zukünftig noch übrig bleiben muss!
So gut wie nichts bleibt zum Leben bei der Verhängung von Sanktionen ab 30% aber auch die persönlichen Rechte werden massiv beschnitten!

Zum Thema Hartz IV-Sanktionen gehen die Meinungen auseinander, obwohl längst bekannt ist, dass Sanktionen gegen Hartz IV - Empfänger nicht nur arbeitslsuchende Menschen und Aufstocker nicht in dauerhafte Erwerbsarbeit bringen, sondern auch dafür sorgen, dass das Existenzminimum unterschritten wird. Sanktionen dienen einzig dem Grund - den hochprofitablen Niedriglohnsektor aufrecht zu erhalten. Von den Sanktionen profitieren ausschließlich Staat und Wirtschaftsbetriebe.

Das Sanktionsregime spielt Arbeitnehmer gegen Arbeitssuchende aus!

Fast alle Betroffene geraten zwangsläufig in Schulden und und viele erkranken! Man hat bei Vollsanktionen keinen Krankenversicherungsschutz mehr und kann auch schnell obdachlos werden.

Das Paradoxon ist:
Die daraus entstehenden Folgekosten - zB. Neubeschaffung und Einrichtung von Wohnung, Krankheitsbehandlung ect. - sind für die Gesellschaft um ein vielfaches höher, als die Sanktionen eingespart haben.

Das ist Sozialrassismus pur und Armut per Gesetz! Ein Leistungsempfänger hatte sich nun gewehrt. Das Sozialgericht Gotha unterstützt seine Meinung und legte die Sache zur Prüfung vor.

Nach rund vier Jahren ist es nun soweit: Das Bundesverfassungsgericht wird am 15. Januar 2019 darüber entscheiden müssen, ob Sanktionen im SGB II verfassungswidrig oder im Umkehrschluss doch verfassungskonform sind.

Fakt ist:
Wenn die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts nach ihrer auf 2 Tage festgelegte Anhörung am Dienstag und Mittwoch entscheiden sollten, dass Sanktionen bei Hartz IV verfassungswidrig sind, haben sich bundesweit alle Jobcenter an dieses Urteil zu halten.

Vieles wäre für den sozialen Frieden in Deutschland gewonnen!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits mit Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) ausgeführt, dass das Existenzminimum vom Staat gewährleistet sein muss und die Bundesrepublik Deutschland sogar aktiv dafür sorgen muss, dass jedem Hilfebedürftigen die materiellen Voraussetzungen für ein Leben in Würde stets gegeben sind!

Das bedeutet normalerweise, dass Einschränkungen ausgeschlossen, aber so Hoch darf man nicht pokern! Das alle Sanktionen als rechtswidrig angesehen werden , ist so gut wie ausgeschlossen.  
Dennoch haben zumindest die 60% und 100% Sanktionen kaum noch eine Chance weiter bestehen zu bleiben.

Der Dipl.-Ing. Ulrich Engelke hatte das Urteil des BVerfG im derFreitag komplett aufgedröselt. Hartz IV-Sanktionen dürften also „eigentlich“ nicht verhängt werden. Hätte sich das Bundesverfassungsgericht klar verständlich ausgedrückt und diese unmissverständlich für verfassungswidrig erklärt, wären die hohen Sanktionen längst Geschichte.

Bereits die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 5/2010), sagt zumindest im Titel, dass die „Regelleistungen nach SGB II (‚Hartz IV-Gesetz‘) nicht verfassungsgemäß“ seien.

Um was geht es im Termin am 15 - 16.01.2019?
Im Jahr 2014 hat ein Hartz IV-Leistungsempfänger vor dem Sozialgericht Gotha gegen das Jobcenter Erfurt geklagt, weil er sanktioniert wurde. Nach Medienberichten wurden seine ALG II-Leistungen (Regelbedarf) zuerst um 30 Prozent gekürzt, weil er ein Arbeitsangebot ablehnte, und drei Monate später wurden sie um 60 Prozent gekürzt, weil er einen „Gutschein zur Erprobung bei einem Arbeitgeber“ (Probetätigkeit) nicht eingelöst hatte (lt. Bericht Thüringen24).

Um was für ein Arbeitsangebot und eine Probetätigkeit es sich dabei handelte (z.B. 1-Euro-Job, kostenloses ‚Praktikum‘ o.Ä.), darüber findet man keine Informationen. Die Kürzungen hatte das Jobcenter Erfurt damit begründet, dass der Kläger seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.
Der Regelsatz 2014 betrug 391 Euro (für Alleinstehende). Monatlich verblieben ihm nach der 60-Prozent-Kürzung also maximal 156,40 Euro drei Monate lang monatlich zum ‚Leben‘, zuzüglich Kosten der Unterkunft (Miete) und Heizung.
Wären seine Leistungen zu 100 Prozent gekürzt worden, weil er zum Beispiel wieder ein Jobangebot ablehnte, hätte er nichts mehr zum ‚Leben‘ gehabt.

Der Zusammenhang zwischen Armut und gesundheitlichen Risiken ist eklatant. Auch das ist ein Grund, um Fördersätze zu erhöhen.
 

Arme Menschen haben gegenüber den Reichen ein doppelt so hohes Risiko, krank zu werden.

Der Zusammenhang von Armut und schlechter Gesundheit ist vielfach belegt!
So haben arme Menschen gegenüber reichen (unteres verglichen mit oberem Einkommensfünftel in Deutschland) in jeder Lebensphase ein mindestens doppelt so hohes Risiko, zu verunfallen, von Gewalt, Depressionen oder Adipositas betroffen zu sein, schwer oder chronisch zu erkranken, sogar vorzeitig zu sterben. So ist die Lebenserwartung bei den Frauen mehr als fünf Jahre geringer, bei den Männern mehr als zehn.
Bereits der letzte Bericht der UN kritisierte das hartz IV - Sanktionsregime auf schärfste!
Zur Übersetzung des UN - Berichtes Nr. E / C.12 / DEU / CO / 6
Vereinte Nationen:
E / C.12 / DEU / CO / 6
Wirtschafts-und Sozialrat
Distr .: General
12. Oktober 2018
ADVANCE UNEDITED VERSION
Original: Englisch / in Deutsch übersetzt

Ob die Richter aus Karlsruhe sich das zu Herzen nehmen - bleibt abzuwarten!

Tatsache aber ist und bleibt - Sanktionen müssen zwingend weg!

https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-der-sanktionsterror-muss-weg


Perry Feth