Donnerstag, 10. Januar 2019

Hartz IV: Gefahren durch Sanktionen!

Böse Folgen von Hartz 4: Ein Sanktionsbefürworter denkt nicht über die Konsequenzen nach, wenn das Geld für Lebensmittel und Rechnungen fehlen - das ist ein klarer Beweis für fehlende Moral!

HartzIV-Sanktionen sind Lebensbedrohlich!

Am 15. - 16 Januar 2019 wird BVerfG in Karlsruhe über Verfassungskonformität beraten - und hoffentlich auch entscheiden!
Das Sozialgericht Gotha benennt in seiner Verfassungklage folgende Punkte: 
Existenzminimum, Berufsfreiheit, Gesundheitsgefährdung!
Am 15. Januar wird nun darüber verhandelt, wie viel Geld Hartz’ern am Ende eines Monats zukünftig noch übrig bleiben muss!
So gut wie nichts bleibt zum Leben bei der Verhängung von Sanktionen ab 30% aber auch die persönlichen Rechte werden massiv beschnitten!

Zum Thema Hartz IV-Sanktionen gehen die Meinungen auseinander, obwohl längst bekannt ist, dass Sanktionen gegen Hartz IV - Empfänger nicht nur arbeitslsuchende Menschen und Aufstocker nicht in dauerhafte Erwerbsarbeit bringen, sondern auch dafür sorgen, dass das Existenzminimum unterschritten wird. Sanktionen dienen einzig dem Grund - den hochprofitablen Niedriglohnsektor aufrecht zu erhalten. Von den Sanktionen profitieren ausschließlich Staat und Wirtschaftsbetriebe.

Das Sanktionsregime spielt Arbeitnehmer gegen Arbeitssuchende aus!

Fast alle Betroffene geraten zwangsläufig in Schulden und und viele erkranken! Man hat bei Vollsanktionen keinen Krankenversicherungsschutz mehr und kann auch schnell obdachlos werden.

Das Paradoxon ist:
Die daraus entstehenden Folgekosten - zB. Neubeschaffung und Einrichtung von Wohnung, Krankheitsbehandlung ect. - sind für die Gesellschaft um ein vielfaches höher, als die Sanktionen eingespart haben.

Das ist Sozialrassismus pur und Armut per Gesetz! Ein Leistungsempfänger hatte sich nun gewehrt. Das Sozialgericht Gotha unterstützt seine Meinung und legte die Sache zur Prüfung vor.

Nach rund vier Jahren ist es nun soweit: Das Bundesverfassungsgericht wird am 15. Januar 2019 darüber entscheiden müssen, ob Sanktionen im SGB II verfassungswidrig oder im Umkehrschluss doch verfassungskonform sind.

Fakt ist:
Wenn die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts nach ihrer auf 2 Tage festgelegte Anhörung am Dienstag und Mittwoch entscheiden sollten, dass Sanktionen bei Hartz IV verfassungswidrig sind, haben sich bundesweit alle Jobcenter an dieses Urteil zu halten.

Vieles wäre für den sozialen Frieden in Deutschland gewonnen!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits mit Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) ausgeführt, dass das Existenzminimum vom Staat gewährleistet sein muss und die Bundesrepublik Deutschland sogar aktiv dafür sorgen muss, dass jedem Hilfebedürftigen die materiellen Voraussetzungen für ein Leben in Würde stets gegeben sind!

Das bedeutet normalerweise, dass Einschränkungen ausgeschlossen, aber so Hoch darf man nicht pokern! Das alle Sanktionen als rechtswidrig angesehen werden , ist so gut wie ausgeschlossen.  
Dennoch haben zumindest die 60% und 100% Sanktionen kaum noch eine Chance weiter bestehen zu bleiben.

Der Dipl.-Ing. Ulrich Engelke hatte das Urteil des BVerfG im derFreitag komplett aufgedröselt. Hartz IV-Sanktionen dürften also „eigentlich“ nicht verhängt werden. Hätte sich das Bundesverfassungsgericht klar verständlich ausgedrückt und diese unmissverständlich für verfassungswidrig erklärt, wären die hohen Sanktionen längst Geschichte.

Bereits die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 5/2010), sagt zumindest im Titel, dass die „Regelleistungen nach SGB II (‚Hartz IV-Gesetz‘) nicht verfassungsgemäß“ seien.

Um was geht es im Termin am 15 - 16.01.2019?
Im Jahr 2014 hat ein Hartz IV-Leistungsempfänger vor dem Sozialgericht Gotha gegen das Jobcenter Erfurt geklagt, weil er sanktioniert wurde. Nach Medienberichten wurden seine ALG II-Leistungen (Regelbedarf) zuerst um 30 Prozent gekürzt, weil er ein Arbeitsangebot ablehnte, und drei Monate später wurden sie um 60 Prozent gekürzt, weil er einen „Gutschein zur Erprobung bei einem Arbeitgeber“ (Probetätigkeit) nicht eingelöst hatte (lt. Bericht Thüringen24).

Um was für ein Arbeitsangebot und eine Probetätigkeit es sich dabei handelte (z.B. 1-Euro-Job, kostenloses ‚Praktikum‘ o.Ä.), darüber findet man keine Informationen. Die Kürzungen hatte das Jobcenter Erfurt damit begründet, dass der Kläger seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.
Der Regelsatz 2014 betrug 391 Euro (für Alleinstehende). Monatlich verblieben ihm nach der 60-Prozent-Kürzung also maximal 156,40 Euro drei Monate lang monatlich zum ‚Leben‘, zuzüglich Kosten der Unterkunft (Miete) und Heizung.
Wären seine Leistungen zu 100 Prozent gekürzt worden, weil er zum Beispiel wieder ein Jobangebot ablehnte, hätte er nichts mehr zum ‚Leben‘ gehabt.

Der Zusammenhang zwischen Armut und gesundheitlichen Risiken ist eklatant. Auch das ist ein Grund, um Fördersätze zu erhöhen.
 

Arme Menschen haben gegenüber den Reichen ein doppelt so hohes Risiko, krank zu werden.

Der Zusammenhang von Armut und schlechter Gesundheit ist vielfach belegt!
So haben arme Menschen gegenüber reichen (unteres verglichen mit oberem Einkommensfünftel in Deutschland) in jeder Lebensphase ein mindestens doppelt so hohes Risiko, zu verunfallen, von Gewalt, Depressionen oder Adipositas betroffen zu sein, schwer oder chronisch zu erkranken, sogar vorzeitig zu sterben. So ist die Lebenserwartung bei den Frauen mehr als fünf Jahre geringer, bei den Männern mehr als zehn.
Bereits der letzte Bericht der UN kritisierte das hartz IV - Sanktionsregime auf schärfste!
Zur Übersetzung des UN - Berichtes Nr. E / C.12 / DEU / CO / 6
Vereinte Nationen:
E / C.12 / DEU / CO / 6
Wirtschafts-und Sozialrat
Distr .: General
12. Oktober 2018
ADVANCE UNEDITED VERSION
Original: Englisch / in Deutsch übersetzt

Ob die Richter aus Karlsruhe sich das zu Herzen nehmen - bleibt abzuwarten!

Tatsache aber ist und bleibt - Sanktionen müssen zwingend weg!

https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-der-sanktionsterror-muss-weg


Perry Feth

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen