Donnerstag, 22. Juni 2017

1. Hartz IV Sklavenmarkt öffnet in Bremerhaven:

SPD - CDU - Pilotprojekt:

Wer nicht arbeitet, wird krank und muss sterben!?

SPD und CDU kehren zurück in die Nazi - Zeit!

Ab 2018 sollen Hartz-4-Bezieher (ver-) hungern oder (zwangs-) arbeiten!
Wie taz.de berichtet, soll Anfang 2018 in Bremerhaven ein Pilotprojekt der Bundesagentur für Arbeit (BA) starten, bei dem bis zu 3.000 Langzeitarbeitslose den dort ansässigen Firmen und Kommunalbetrieben als kostenlose Arbeitskräfte angeboten werden.

Die Arbeitslosen sollen für 3 Jahre ohne Lohnanspruch lediglich für ihr ALG II arbeiten. Wenn sie sich weigern, wird dieses erst gekürzt und dann gestrichen.

Das ist die praktische Umsetzung eines Slogans aus Hitler´s Zeiten: „Arbeit macht frei“.

Urheber dieses Zwangsarbeits-Konzepts sind Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für (Sklaven-) Arbeit, und die "Bundesarbeitslagerverwalterin" Andrea Nahles.
Beides Mitglieder der Hartz IV-Erfinderpartei SPD.

Der Öffentlichkeit „verkauft“ wird diese de facto Zwangsarbeit von der Geschäftsführerin des Jobcenters Bremen, Susanne Ahlers, und demmit den Behauptungen, dass Arbeitslose so wieder in die Gesellschaft integriert würden, dabei ihren Kindern zeigen könnten, was sie zur Gesellschaft beitragen, was wiederum verhindern soll, das sich die Langzeitarbeitslosigkeit von den Eltern an die Kinder vererbt.

Arbeitslose sollen also stolz auf eine erzwungene Tätigkeit sein, für die sie keinerlei Wertschätzung erfahren?

Stolz ihren Kindern sagen: „Sieh‘ mal, das dort habe ich geschaffen, aber Geld habe ich dafür nicht bekommen, weil ich bin ja nichts mehr wert.“?

Und indem Kindern vor Augen geführt wird, dass Arbeitslose in unserer Gesellschaft vollkommen wertlos sind und ihnen so heillose Panik vor einer möglichen späteren eigenen Arbeitslosigkeit eingeimpft wird, soll verhindert werden, dass sich Arbeitslosigkeit „vererbt“?
Und wieso spricht man hier überhaupt von „vererben“? Seit wann ist Arbeitslosigkeit genetisch bedingt?

Man bedenke, welche gesellschaftlichen Wertvorstellungen und politischen Aussagen die Verantwortlichen damit zum Ausdruck gebracht haben. Hier wird eine unliebsame gesellschaftliche Gruppe entwertet wie eine Fahrkarte.
Glauben die Verantwortlichen wirklich an das, was sie da behaupten? Dann sind sie nur noch zu bedauern.

Die einzigen Aussagen dieses menschenverachtenden Pilotprojekts sind, dass die Arbeitskraft eines Langzeitarbeitslosen in der Gesellschaft nichts mehr wert ist und auch dieser als Mensch nicht mehr wertgeschätzt wird.
Langzeitarbeitslose taugen nur noch zum kostenlosen „Verheizen“?
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Frühe Formen des staatlichen Zwangs, welche mit den heutigen nahezu identisch sind!
https://www.bundesarchiv.de/…/materialien_5_gemeinschaftsfr…
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Arbeitshäuser, Einrichtungen also, in denen vor allem arme Menschen gezwungen wurden, schwere körperliche Arbeit zu verrichten, haben eine lange Tradition.

Anfang des 17. Jahrhunderts gab es ein solches Arbeitshaus zum Beispiel in Amsterdam. "Kuriert" werden sollte dort vor allem die "Abneigung gegen Arbeit" und zwar "in der Weise, daß der Arme bei Arbeitsverweigerung in ein Verlies gesperrt wurde, in das man nach und nach Wasser einließ; um sich vor dem Ertrinken zu retten, mußte der Gefangene ohne Unterlaß eine Pumpe betätigen. Das hielt man für eine wirksame Methode, die Faulheit zu überwinden und die Leute an Arbeit zu gewöhnen."
(Zitat stammt aus dem roten FALZ-Buch)

Auch die Errichtung staatlicher Sozialsysteme ist ganz im Sinne staatlicher Disziplinierung zu sehen und war Teil einer Politik Bismarcks, die gemeinhin als "mit Zuckerbrot und Peitsche" umschrieben wird. In einer Zeit, in der der Unmut der Arbeiterschaft stetig wuchs und die von den Arbeitern selbst eingerichteten Sozialkassen auch für den Streikfall genutzt wurden, erzielte die Einführung staatlicher Versicherungssysteme die erwünschte Befriedung der Arbeiter. Deren Situation verbesserte sich auch tatsächlich. Gleichzeitig wurden allerdings die solidarisch organisierten Streik- und Sozialkassen komplett zerschlagen und die Möglichkeiten staatlicher Maßregelung bei Fehlverhalten wuchsen enorm.

Der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD)
Als eigentlicher Vorläufer der heutigen Zwangsmaßnahmen gegen BezieherInnen staatlicher Sozialleistungen gilt der Freiwillige Arbeitsdienst, den es erstmals in der Weimarer Republik gab.
Trotz der großen Arbeitslosigkeit nach Ende des 1. Weltkrieges war es verhältnismäßig leicht, Gelegenheitsarbeiten zu finden. Die Situation spitzte sich mit der Wirtschaftskrise 1923 zu. Vor allem Jugendliche waren als Erste von Entlassungen und Einstellungsstops betroffen. Durch das unzureichende Angebot an Lehrstellen, war die Arbeitslosigkeit nach Beendigung der Schulzeit vorprogrammiert. Zusätzlich wurde die ökonomische Situation der Betroffenen durch die Veränderung der Regelungen für den Erhalt der Erwerbslosenfürsorge verschärft. Erhielten 1918 noch alle Erwerbslosen, die als bedürftig und arbeitsfähig bzw. arbeitswillig eingestuft wurden, Erwerbslosenfürsorge, so bekamen ab 1923 nur noch diejenigen Unterstützung, die zuvor mindestens 3 Monate einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen waren.

Auch hier trafen die Bestimmungen vor allem Jugendliche besonders hart. Nach dem Schulabschluß durch fehlende
Lehrstellen gänzlich vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, fielen sie völlig aus dem System ohnehin unzureichender staatlicher Leistungen heraus.

Politische Bedeutung erhielt das Problem erst, als man die Jugendarbeitslosigkeit zunehmend als Gefahr der allmählichen Ausgliederung breiter Bevölkerungsschichten aus der Gesellschaft begriff. Vor allem befürchtet wurden Probleme bei der späteren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. In der Konsequenz dieser Überlegungen wurde 1923 die Einführung von Pflichtarbeit beschlossen. Die Verordnung zur Pflichtarbeit legte fest, daß sich jeder Arbeitslose, der nach Auslaufen der Arbeitslosenversicherung auf Krisenunterstützung angewiesen war, für gemeinnützige Arbeit zur Verfügung stellen mußte, ohne dafür entlohnt zu werden.

Eine Sonderregelung für jugendliche Erwerbslose sah die Möglichkeit zum sofortigen Einzug zur Pflichtarbeit vor.
Auf diese Weise wurden nicht nur zahlreiche Produktivkräfte außerhalb geregelter Arbeitnehmerrechte, wie Organisations- und Streikrecht, beschäftigt. Die Verordnung zur Pflichtarbeit sah auch erstmalig den Entzug der Unterstützung bei Arbeitsverweigerung und Sabotage vor, was praktisch der Verurteilung zum Hungertod gleichkam.

Ähnlicher Zwang wurde auch auf die Kriegsheimkehrer ausgeübt. Um auch in ihrem Fall die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu garantieren, wurden sog. Notstandsarbeiten geschaffen, deren Bezahlung unterhalb des Tariflohns lag. Protest gegen diese Ungleichbehandlung oder gar Verweigerung hatten auch in diesem Fall Unterstützungsentzug zur Folge.

Im Zusammenhang mit den Notstandsarbeiten tauchte auch der Begriff der "produktiven Erwerbslosenfürsorge" auf. Im Gegensatz zur "unterstützenden Erwerbslosenfürsorge", die zur Sicherung des Existenzminimums beitragen sollte, war die Sicherung des Überlebens von nun an an die Verrichtung von Notstandsarbeiten gebunden. Auch hier stand weniger der ökonomische denn ein pädagogisch-disziplinierender Faktor im Vordergrund, wie aus dem folgenden Zitat aus der Begründung zum Entwurf der Änderungsbestimmungen von 1925 deutlich hervorgeht:

"Vor allem aber ist die produktive Erwerbslosenfürsorge das beste Mittel, um die Verelendung des Erwerbslosen und den Verfall seiner Arbeitskraft und seines Arbeitswillens zu verhüten; sie wirkt heilend und vorbeugend. (...) Wenn Arbeitslosigkeit in dicht zusammendrängender Bevölkerung in größerem Umfange und mit längerer Dauer eintritt, sind Störungen der öffentlichen Ordnung zu befürchten, besonders dann, wenn unter gewissen bekannten Einwirkungen der Wille der Massen in eine bestimmte Richtung gelenkt wird. (...) Notstandsarbeiten bilden eine Sicherheitsmaßnahme, deren Bedeutung nicht unterschätzt werden darf."

Als die weiter steigende Jugendarbeitslosigkeit eine politische Radikalisierung der Jugendlichen zur Folge hatte, die verstärkt eine Alternative zum bestehenden Gesellschaftssystem suchten, forderten vor allem konservative und faschistische Kräfte die Einführung eines Pflichtarbeitsdienstes.

Dieses Vorhaben traf anfangs auf breite Ablehnung. Statt dessen einigte man sich 1931 auf den Kompromiß eines "Freiwilligen Arbeitsdienst" (FAD). Die Freiwiligkeit der damit bezeichneten Maßnahmen war jedoch rein formaler Natur. Tatsächlich zwangen die schlechten Lebensbedingungen zur Annahme solcher Dienste. Welche Rolle dem FAD in Zukunft zukommen sollte, erklärte der Präsident des Landesarbeitsamtes Nordmark 1932 wie folgt:
"Grundlage für den Freiwilligen Arbeitsdienst muß ernste Arbeit sein, die den ganzen Menschen erfaßt, die ihm gesunden Appetit wiedergibt, seinen Körper wieder strafft, seinen Augen die Leuchtkraft wiedergibt und in ihm das Gefühl erweckt, am Schaffen des Volkes wieder teilhaben zu können."

Die Teilnahme am FAD sollte zunächst nur Empfängern staatlicher Leistungen "ermöglicht" werden. Damit war die Mehrheit der Jugendlichen, die nach dem Gesetz von 1923 keinerlei staatliche Unterstützung erhielten, vom FAD ausgeschlossen. 1932 folgte daraufhin die erste Neuregelung der Teilnahmebestimmungen. Von nun an konnte jeder Deutsche zwischen 18 und 25 Jahren am FAD teilnehmen. Die Dauer der Arbeitseinsätze wurde auf 40 Wochen im Jahr ausgedehnt. Die zumeist körperlich sehr anstrengenden Arbeiten wurden lediglich als "pädagogische Maßnahmen" deklariert.

Die Entlohnung lag bei durchschnittlich 1,53 RM pro Arbeitstag. Ob das Geld bar oder in Form von Sachleistungen ausgezahlt wurde, lag im Ermessen des Arbeitgebers. Von dem bar ausgezahlten Geld mußten Arbeitskleidung und Fahrgeld selbst bestritten werden. Wie schon bei der Pflichtarbeit galten Streik- und Organisationsrecht nicht für Teilnehmer am FAD.

Trotz dieser widrigen Bedingungen waren im November 1932 285 000 Jugendliche im Freiwilligen Arbeitsdienst erfaßt. Zynischerweise ermöglichte der Zustrom von Bewerbern sogar eine Auswahl zwischen den Jugendlichen. Diese Tatsache zog weitere Repressalien nach sich. So wurde z.B. verstärkt ein "Zeugnis über die geistig-charakterliche Eignung zum freiwilligen Arbeitsdienst" verlangt.

Der Freiwillige Arbeitsdienst nach 1933
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde der FAD in seinen Grundstrukturen übernommen. Es erfolgte eine "Säuberung" unter den Trägern und die Besetzung der Trägerschaften zu mindestens 60% mit Mitgliedern aus NS-Vorfeldorganisationen. Die Richtlinien zur Bestrafung bei "Fehlverhalten" wurden verschärft. Strafen von bis zu 4 Wochen Stuben- und Lagerarrest oder 8 Monaten Gefängniszellenarrest konnten verhängt werden. Anfang 1935 war der FAD zu einer einheitlichen, militärisch organisierten Massenorganisation umstrukturiert worden. Da die Ableistung des Wehrdienstes an die vorherige Teilnahme am FAD gebunden war, bestand spätestens ab diesem Zeitpunkt eine allgemeine Arbeitsdienstpflicht, die noch ergänzt wurde durch die "Landhilfe" und das "Hauswirtschaftliche Jahr".

Auch wenn die Nationalsozialisten stärker als zuvor den Zwang durchsetzten, wurde die Akzeptanz für solche Zwangsmaßnahmen schon viel früher geschaffen. Gerade die Begründung des Arbeitszwangs aus disziplinarischer Sicht und die Etablierung einer Arbeits- und Gemeinschaftsethik boten der faschistischen Ideologie fruchtbaren Boden.

Kontinuitäten nach 1945
Im 1961 geschaffenen Bundessozialhilfegesetz (BSHG), durch das erstmals ein Rechtsanspruch auf Sozialhilfe begründet wurde, findet sich die Arbeitsverpflichtung, wie sie in der Weimarer Republik und in den Anfangsjahren des Nationalsozialismus bestand, wieder. Bis 1974 existierte sogar ein Paragraph (§26), der die Arbeitshausunterbringung für diejenigen anordnete, die sich weigerten, "zumutbare" Arbeit anzunehmen. Als sehr beständig erweist sich auch die Drohung, bei Arbeitsverweigerung das zum Existieren Notwendigste zu streichen.

Wer auf staatliche Hilfe angewiesen ist, wird nicht nur rechtlos, sondern steht auch in dem ständigen Zwang, die Berechtigung seiner Existenz legitimieren zu müssen.
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Fazit:
Wer heute noch behauptet, das die LINKE unwählbar ist, sollte bei SPD / CDU anfragen, ob er sich freiwillig zum Arbeitsdienst melden darf. Wer das tut, hat zumindest eine kleine Chance, für die nächsten 3 Jahre den "Lebensberechtigungsschein" zu erhalten!

Mit tiefer Verachtung gegenüber solchen gesellschaftspolitischen Schlächtern wie Nahles und Scheele kann ich jedem nur empfehlen:

Steht auf und wehrt euch!

Euer Perry Feth