Hartz IV: Hartz IV - Empfänger protestieren gegen Sanktionen!
Sie wollen nicht länger vom Verfassungsgericht vertröstet werden! Bundesweit bekannte Hartz IV - Aktivisten - Gegner treffen sich in Karlsruhe!
Weil
das Bundesverfassungsgericht in unverantwortlicher Art und Weise, dass
Verfahren zu den Hartz IV - Sanktionen verzögert, wollen nun Hartz IV -
Aktivisten direkt am Verfassungsgericht dagegen protestieren!
Zur Vorgeschichte
Das
Sozialgericht Gotha hatte die Hartz IV - Sanktionen für nicht
Verfassungsgemäß eingestuft und einen Vorlagebeschluss in Karlsruhe
eingereicht.
Az.: 1 BvL 7/16
Aktuell wird das Verfahren jedoch verzögert und es ist keine Entscheidung in Sicht.
Wohlwissend,
dass jeden Monat viele 1000 Familien mit Kinder und andere
Bedarfsgemeinschaften zum Hungern verdammt sind - krank werden können -
ja sogar obdachlos werden, lässt sich das Verfassungsgericht viel Zeit.
Diese
Verzögerung ist im Kontext der Menschen - und Grundrechte, mit Blick
auf die gravierenden (Folge-) Schäden, welche durch Sanktionen
entstehen, nicht länger zu akzeptieren.
In einem Aufruf fordern die Aktivisten:
Der § 31 im SGB II muss weg!
Weiter heißt es:
Hartz IV - Sanktionen bedrohen unser Leben!
Hohes Gericht bitte entscheiden sie JETZT!
Im
Jahr 2017 ist die Zahl der Sanktionen von den Jobcentern nochmals
gesteigert worden. Aus den bei der Bundesagentur für Arbeit unter
Statistik veröffentlichten Daten wird ersichtlich, dass die
Sanktionspraxis noch weiter ausgebaut wird.
Jede Sanktionen bedeutet auch eine nicht vertretbare Gefahr für unsere Kinder!
Sanktionen
bedeuten eine Gefahr für Gesundheit, Leben, Wohnraum, Freiheit, Grund -
und Menschenrechte. Einschränkungen des Existenzminimums und auch die
Drohung mit den Sanktionen - öffnet den Weg für prekäre und prekärste
Beschäftigungsverhält-nisse und Existenzvernichtung der 60 % - und 100 %
- Sanktionierten.
Die Sanktionspraxis fördert den Niedriglohnsektor und macht alle ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchende erpressbar!
Es
ist von existenzieller Bedeutung, dass das BVerfG jetzt - zumindest
aber zeitnah die Sanktionsregeln prüft und klarstellt, was die Jobcenter
nicht dürfen.
Es
bedarf der Entscheidung unter welchen Voraussetzungen
JobcentermitarbeiterInnen was - wann dürfen und das die SGB
II-Sanktionen klare Verstöße gegen das Völkerrecht, den UN-Sozialpakt,
die Europäische Sozial-charta, die Behindertenkonvention und gegen das
deutsche Verfassungsrecht sind!
Vor
diesem Hintergrund möchten wir Sie, im Namen der 6.219.544 Menschen
(Stand: März 2018), die SGB II-Leistungen beziehen und auch im Namen
aller ArbeitnehmerInnen eindringlich bitten, über das Vorlageverfahren
zu den Sanktionen im SGB II zeitnah zu entscheiden und dieses nicht
länger aufzuschieben!
Wir sind das Volk und haben das Recht auf ein Leben in Würde!
- Montag, 16. Juli 12:00 - 17:00
- Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, DeutschlandGastgeber: FHP: Freie Hartz IV Presse / Perry Feth
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen