Hartz IV: Verfassungsgericht muss handeln!
- Falsche Prioritäten -
Das Verfassungsgericht lässt sich Zeit und bringt Betroffene in gesundtheitsbedrohliche Situationen!
Hartz IV:
Das Bundesverfassungsgericht lässt sich bei der Existenzfrage zu SGB II - Sanktionen in unverantwortlicher Art und Weise - zuviel Zeit und verweigert Hundertausenden das Recht auf Schutz und Menschenwürde!
Sehr
viele Hartz IV - Betroffene warten auf die - Entscheidung zur
Verfassungsmäßigkeit der Sanktionspraxis - durch die Jobcenter!
Obwohl es nachweislich
bereits viele Todesopfer durch die Sanktionspraxis gibt und zig tausend
Familien / Kinder und Single, obdach - und wohnungslos wurden, muss man
feststellen, dass das Gericht offenbar Angst vor einer Konfrontation mit der Politik hat.
Die Fakten, dass Sanktionen
schwerste gesellschaftliche und gesundtheitliche Folgen für die
betroffenen Familien und Singlehaushalte haben, scheinen den
Verfassungsrichtern wenig zu interessieren.
Die Tatsache, dass Hartz IV - Sanktionen gegen die europäischen Menschenrechtskonventionen verstoßen, dass Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf freie Berufswahl sowie Wohnen, verletzen, kann nicht geleugnet werden.
Es
ist nicht nachvollziehbar, warum die Verfassungsrichter dem Druck der
Politik nachgeben und versuchen die Entscheidung zu verzögern.
Wir
fordern das Gericht hiermit öffentlich auf, die Sanktionspraxis zeitnah
für Verfassungswidrig zu erklären oder zumindest eine Entscheidung zu
treffen, damit ggf. weitere Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
eingereicht werden können.
Ein
weiteres Verzögern dieser wichtigen Entscheidung, bedroht nachhaltig
das Leben und die Existenz von Kindern, Familien und allen Betroffenen.
Perry Feth
Vorstandmitglied von http://elo-leipzig.de/
...
Harald Thome vom Verein Tacheles schreibt dazu:
Wieder mal sind #drei #Monate vorbei, in denen das BVerfG #nicht über den Vorlagebeschluss des Sozialgericht Gotha zu den #Sanktionen
im SGB II entschieden hat. Daher stellen wir diesmal eine öffentliche
Sachstandsanfrage und weisen darin das BVerfG deutlich auf die Folgen
der Sanktionen hin.
Kontakt:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2338/
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