Freitag, 5. September 2014

Bewiesen: Jobcenter Leipzig verstieß grob fahrlässig gegen den Datenschutz seiner Kunden!

Leipziger Gericht hebt Hausverbot von Ex-OBM-Kandidat und RA Dirk Feiertag auf!

Der RA Dirk Feiertag hatte auf die Misstände im Bereich Datenschutz und Aufbewahrung von Hartz IV Akten des Jobcenters Leipzig, mit einer mutigen Aktion aufmerksam gemacht.

Während eines Termines im Juli 2012 fiel ihm auf, dass das Jobcenter während einigen Umbaumaßnahmen viele Dokumentenkisten in den Fluren stapelte, in denen sich die Akten von Kunden befanden.
Mit einem Zeugen startete er darauf eine Aktion, die bis heute vermutlich der Behörde sauer aufstößt.
Er griff sich eine Kiste und spazierte damit in Richtung Ausgang. Direkt am Ausgang befindet sich ein kleiner Wachbereich mit Wachleuten, an die er sich dann wendete.
Er dokumentierte dies mit einem Handy. Später hies es; "er hätte diese Kiste entwenden wollen".
Die BA regierte mit Hausverbot, Strafanzeige und Beschwerde an die Anwaltskammer, wollte sich aber nie öffentlich zu dem Vorgang äußern.
Nun hat das Verwaltungsgericht Leipzig, das Hausverbot aufgehoben und seinen Klagen im vollen Umfang stattgegeben.

Das heißt nichts anderes als:


Dass, das Jobcenter Leipzig grob fahrlässig, mit Hunderten von persönlichen Dokumenten ihrer Kunden umgegangen ist und keine Sicherheit für die Daten ihrer Kunden gegeben war!
Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen sich für die verantwortlichen MA des Jobcenters, daraus ergeben.

Dirk Feiertag ist selbst ein Familienvater und gilt, neben seinem politischen Engagement, als einer der unbequemsten Fachanwälte für Sozialrecht in Leipzig.
Es scheint nur eine Frage der Zeit, wann die BA erneut versucht, ihn aus dem Verkehr zu ziehen, zumal er seine Kanzlei direkt gegenüber dem Jobcenters hat und die Betroffenen nur über die Straße gehen brauchen, um ihn um Hilfe zu bitten!

Persönliche Anmerkung:
RA. D. Feiertag ist der Redaktion bestens bekannt, da er auch den Betreiber dieser Plattform bereits seit fast 3 Jahren erfolgreich in der SGB II Thematik vertritt.
Er kann an dieser Stelle von der Redaktion mit besten Gewissen empfohlen werden!

Euer
P.F.
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