Angebliche Hartz IV Regelsatzanpassung:
Eine Scheinstrategie, welche die tatsächliche Wahrheit verschleiern soll.
Wieder einmal fällt die Bild mit "Schlagzeilen pro Regierung" auf, während sie die Anhebung der Regelsätze als Schlagzeile präsentiert, weigert sie sich vehement die Wahrheit zu schreiben;
So heist es u.a.
"Die Bundesregierung will Hartz IV nach Informationen der zum
Jahreswechsel um acht Euro anheben. Demnach soll der Regelsatz von
derzeit 391 Euro auf 399 Euro pro Monat steigen".
Dabei wird natürlich auch verschwiegen das:
Die
Anpassung keine „Wohltat“ der Bundesregierung ist, sondern ein "Muss",
dass der Gesetzgeber vorschreibt. Seit 2012 werden jeweils zum Beginn
des Jahres die Sätze neu erstellt. Die Sozialleistung wird entsprechend
der Entwicklung von Löhnen und Preisen im Verhältnis 70 zu 30
fortgeschrieben. Die letzte Erhöhung fand am 1. Januar 2014 statt.
Damals erhöhte sich der Eckregelsatz um 9 Euro (382 auf 391 Euro).
Selbst für Energiekosten noch viel zu niedrig
Wie der Deutsche Caritasverband berechnete, fehlen einem Hartz
IV-Einpersonenhaushalt im Schnitt 9,30 pro Monat, um die Stromkosten
bezahlen zu können. Damit ist der Betrag für Strom, der derzeit im
Regelsatz festgelegt ist, um 27 Prozent zu niedrig. Zudem stufen Linke,
Gewerkschaften, Erwerbslosen-Beratungen und Sozialverbände den ALG
II-Regelsatz als verfassungswidrig ein, weil dieser viel zu gering und
unsauber berechnet wurde.
"Der Satz für
Kinder von Hartz-IV-Empfängern (0 bis 6 Jahre) werde um 5 auf 234 Euro
angepasst, berichtete das Blatt unter Berufung auf Regierungskreise. Das
Bundeskabinett wolle die Erhöhung am 17. September offiziell
beschließen. Am 10. Oktober soll laut „Bild“ der Bundesrat grünes Licht
geben".
"Die Regelsätze für Langzeitarbeitslose und ihre
Familien werden seit 2012 jeweils zu Jahresbeginn angepasst. Die
Geldleistungen werden entsprechend der Entwicklung von Löhnen und
Preisen im Verhältnis 70 zu 30 fortgeschrieben".
"Zuletzt war Hartz IV zum 1. Januar 2014 erhöht worden. Damals stieg der Regelsatz für Alleinstehende von 382 auf 391 Euro".
Redaktionelle Anmerkung:
Das Zeitgleich aber den Alleinerziehenden der Mehrbedarf gestrichen
wird und den umgangsberechtigten Eltern der "vollständige
Tages-Regelsatz von den Kindern" überlassen werden soll und somit praktisch die Unterhaltspflicht ausgehebelt wird, das verschweigt man
natürlich!
Die geplante Regelsatzüberleitung der Kinder bedeutet nämlich u.a. nichts anderes als:
Das nun die Alleinerziehenden für 2 Bedarfsgemeinschaften, also
zusätzlich auch für die "temporäre BG" aufkommen müssen /sollen.
Es ist einfach nur noch erbärmlich mit welchen Tricks "die Bild" immer
wieder versucht, der Politik die Stange zu halten, wohlwissend:
Das
es bald zu katastrophalen Zuständen innerhalb der Familien kommen wird.
Betroffen werden gut 1.5 mil. Alleinerziehende mit gut 2 mil. Kinder
sein!
Wenn sich die geplanten Kürzungen der in geheimen arbeitenden
Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder, durchsetzen sollten, erwarten
uns nicht nur ein rapider Anstieg von Klagen an den Gerichten!
Eltern-Kindentfremdungen, Kindesentzug durch Jugendämter und verstärkt
Schlagzeilen über fürchterliche Geschehnisse in den Familien, Hunger und
soziale Ausgrenzungen, werden die logischen Folgen sein!
Solche
Auswirkungen sind absehbar, denn es wird u.a. auch zu verstärkten
Umgangsverweigerungen /Boykotts kommen, da die Alleinerziehenden doppelt
bestraft werden!
Der vollständige finanzielle Ruin kann nur
dann teilweise abgefangen werden, wenn eben keine Überleitung des
Tagesregelsatzes an den Umgangsberechtigten stattfindet und es keine
Kürzung des Mehrbedarfes gibt!
Lösungsansatz:
Nur ein "zweckgebundener
Mehrbedarf für das Besuchselternteil", wie es diesen schon für größere
Wohnungen und Besuchsfahrten gibt, kann die Lösung sein, wenn die
Regierung eine verstärkte Klageflut an den Sozial- und Familiengerichten
und eine fortschreitende Kinderarmut vermeiden will!
Momentan sieht es aber leider so aus, als wenn das Unterhalts - und Familienrecht, durch Hartz IV ausgehebelt werden soll!
@
Euer
P.F.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen