Die Hartz IV-Regelsätze
ab 01.01.2015
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass zum Jahresbeginn 2015 die
Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht
selbst bestreiten können, um gut zwei Prozent steigen.
Das gilt für
die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Bundeskabinett hat
die entsprechende Verordnung beschlossen. Der Bundesrat muss dieser noch zustimmen.
Die neuen Leistungssätze für Hartz IV
Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab 01.01.2015 monatlich 399 Euro
Grundsicherung, 2014 sind es 391 Euro. Seit 2011 ist die Grundsicherung
um 35 Euro monatlich gestiegen. Auch die Regelsätze für die im Haushalt
lebenden Partner und Kinder, die sogenannten Mitglieder der
Bedarfsgemeinschaft, erhöhen sich anteilig.
Regelbedarfsstufen im Jahr 2015
Die Höhe der Grundsicherung wird im kommenden Jahr gegenüber 2014 wie folgt verändert:
Alleinstehend/Alleinerziehend 399 Euro (+ 8 Euro)
Regelbedarfsstufe 1
Paare/Bedarfsgemeinschaften 360 Euro (+ 7 Euro)
Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer 320 Euro (+ 7 Euro)
Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 302 Euro (+ 6 Euro)
Regelbedarfsstufe 4
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 267 Euro (+ 6 Euro)
Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahren 234 Euro (+ 5 Euro)
Regelbedarfsstufe 6
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der
tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.
Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.
Jährliche Erhöhung folgt der Preisentwicklung
Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Das ist
im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch festgelegt. Die
Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes
errechnet. Dieser setzt sich zu 70% aus der regelsatzrelevanten
Preisentwicklung und zu 30% aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
Das Statistische Bundesamt ermittelt die Preisentwicklung der Güter und
Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges
Existenzminimum zu sichern. Auch die Entwicklung der Nettolöhne und
-gehälter wird vom Statistischen Bundesamt berechnet. Das BVerfG hat in
seiner Entscheidung vom 09.09.2014 ( 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR
1691/13) den Fortschreibungsmechanismus bestätigt.
(Quelle: juris)
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