Montag, 22. September 2014

Der Kampf gegen Sozialbetrug und die Schwächsten der Gesellschaft nimmt dramatische Ausmaße an,
während Herr Hoeneß jetzt schon seinen 1sten Freigang nach knapp 3 Monaten bei 3,5 Jahre Haftzeit genießen darf!

Üblich ist der Freigang etwa 6-9 Monate vor Haftentlassung

Ungerechter und unterschiedlicher können die Meldungen kaum sein.
Während die Regierung zur verschärften Treibjagd auf Sozialschwache aufruft und zum „Kampf gegen Sozialbetrug“ aufrüstet; sich "Bayrische Politiker" über eventuelle Sanktionserleichterungen für unter 25jährige aufregen, welche eigentlich nur eine Anpassung an den "Gleichheitsgrundsatz" bedeuten:
Genießt der millionenschwere Steuerbetrüger Uli Hoeneß seinen ersten Freigang.

Medienpropaganda funktioniert mal wieder tadellos

Seit der Einführung von Hartz IV ist mit jeder „Erhöhung der Regelsätze“ ein massiver Kaufkraftverlust durch starke Erhöhungen in den Strom- und Lebensmittelpreisen einhergegangen.
Politisch beschlossene „Erhöhungen“, waren somit eine vorsätzliche und fortgeschriebene "Volksverelendung", da selbige keineswegs den tatsächlichen Anforderungen entsprachen.
Im Klartext heißt das u.a.:
Während sich die Politiker mehrmals die Diäten in Regelsatzhöhe einstrichen, senkten sie das soziokulturelle Existenzminimum weiter ab und gehen auf Kuschelkurs mit Schwerstkriminellen.

Während immer mehr Hartz IV-Bezieher wegen Leistungsrechtlicher Angelegenheiten vor den Amtsgerichten angeklagt werden, werden die Steuerkriminellen bevorzugt be- und verurteilt.

Die Ermittlungen gegen Hoeneß wurden eingestellt, bevor das volle Ausmaß des Leistungsbetruges aufgedeckt war. Gegen die kriminellen Hintermänner der Banken, wurde gar nicht erst ermittelt.
Selbst wenn man nur die genannten 28,5 Millionen Euro hinterzogener Steuermittel dem Strafmaß von 3 ½ Jahren gegenüberstellt, so werden für 22.309,20 €,...nur ein Tag Haft fällig!

Ein solch "nettes" Strafmaß kommt für Hartz IV-Bezieher nicht in Betracht!
Warum wohl?

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