Bundesregierung freut sich zu früh!
Nach dem EuGH-Urteil ist der Hartz-IV-Anspruch für Ausländer nämlich weiter offen!
Europas höchstes Gericht hat gerade in einem mit Spannung erwarteten
Urteil gegen eine Rumänin entschieden, die Hartz IV einklagen wollte.
Nun zeigt sich aber : Die Bundesregierung hat sich zu früh gefreut.
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu „HartzIV“ für Ausländer betrifft lediglich einen Sonderfall".
Die Faz schreibt dazu in Interview mit dem Konstanzer Europarechtler Daniel Thym
"Die Erleichterung der Bundesregierung darüber, dass die Europarichter
am Dienstag den Ausschluss einer arbeitslosen Rumänin und ihres Sohnes
von Leistungen des Leipziger Jobcenters gebilligt hatten, dürfte sich
damit als verfrüht erweisen".
Denn in ihrem Fall hatte das Luxemburger Gericht festgestellt:
„Nichts deutet darauf hin, dass sie sich um Arbeit bemüht hätte.“ In
der Regel berufen sich erwerbslose EU-Bürger vor den deutschen Behörden
jedoch darauf, dass sie vergeblich eine Stelle suchten.
„Es ist
relativ eindeutig, dass das aktuelle Urteil solche Fälle nicht
umfasst“, erläutert Thym.
Das Europarecht bezeichne nämlich – im
Gegensatz zum deutschen Sozialrecht – als „nicht Erwerbstätige“
lediglich Menschen, die nicht einmal Arbeit suchen. Für diese habe der
EuGH nun tatsächlich klargestellt, dass Deutschland sie vom Bezug der
Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) ausschließen dürfe. Denn diese
hätten nicht einmal ein Aufenthaltsrecht, wenn sie nicht selbst ihren
Lebensunterhalt bestreiten könnten.
All das hat nach Auskunft
des Hochschullehrers aber nichts mit all jenen Einwanderern zu tun, die
sich beim Jobcenter melden und nach eigenen Angaben eine Arbeit suchen –
auch wenn sie mangels Sprachkenntnissen und Berufsausbildung oft
ohnehin nicht zu vermitteln sind.
Was dann gelte, hätten die
Europarichter in einem Fall aus Nürnberg („Vatsouras“) vor fünf Jahren
noch offengelassen, statt eine entsprechende EU-Richtlinie auf ihre
Vereinbarkeit mit den europäischen Grundfreiheiten zu prüfen.
Demnächst kämen sie jedoch um eine Antwort nicht mehr herum, so Thym,
weil ihnen das Bundessozialgericht im vergangenen Dezember einen solchen
Rechtsstreit vorgelegt habe.
Dort ging es um eine aus Bosnien
stammende Familie mit schwedischer Staatsbürgerschaft, die in Berlin
„HartzIV“ beantragt hat. Im Fall einer rumänischen Familie hatte das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kurz zuvor entschieden, der
Ausschluss von Leistungen im Sozialgesetzbuch II verstoße gegen
Europarecht; das Landessozialgericht Niedersachsen urteilte kurz danach
gegenteilig.
Der Juraprofessor weist allerdings auf eine
Gesetzesänderung hin, die der Bundestag vergangene Woche im Kampf gegen
Armutsmigration beschlossen hat.
Das Aufenthaltsrecht zur
Arbeitssuche wird demnach auf sechs Monate beschränkt, sofern keine
konkrete Aussicht auf Erfolg besteht.
Wenn der Bundesrat
zustimmt, wäre das Problem nach Thyms Ansicht entschärft. Dass dies
zulässig sei, ergebe sich aus anderen EuGH-Urteilen der vergangenen 30
Jahre.
Die Politik müsse aber durch eine Öffnungsklausel
sicherstellen, dass ein Antragsteller für Sozialleistungen im Einzelfall
seine Erfolgsaussichten bei der Stellensuche belegen kann.
Ghettobildungen in Deutschland, besonders in Berlin
Nichts ändert das freilich an den Ansprüchen von EU-Ausländern mit
geringen Einkünften darauf, dass das Jobcenter ihnen den – womöglich
überwiegenden – Teil des Existenzminimums bezahlt.
Das gilt
etwa für bloß geringfügig Beschäftigte mit Teilzeitjob und kargem Lohn.
Solche „Aufstocker-Leistungen“ bekommt zudem, wer hierzulande nur kurz
erwerbstätig war und dann seinen Job verliert.
Auch das
Anmelden eines Gewerbes reicht aus, um einen Rechtsanspruch auf
Unterstützung zu bekommen. Dann zahlen die Behörden außerdem Kindergeld
und gegebenenfalls auch noch einen Unterhaltsvorschuss. Gerade bei
kinderreichen Familien bedeutet dies einen erheblichen Wohlstandszuwachs
gegenüber der Situation in den Heimatländern.
So haben sich
nach Angaben der Berliner Bezirksverwaltung allein im Berliner Stadtteil
Neukölln 3500 Bulgaren und Rumänen auf diese Weise „selbständig“
gemacht – etwa als Entrümpler, Abschleppunternehmer oder
Flugzettelverteiler.
Der Neuköllner Bildungsstadträtin Franziska
Giffey (SPD) zufolge gibt es allein in ihrem Zuständigkeitsbereich rund
30 Häuser, die überwiegend von Roma bewohnt werden.
Dort
funktioniere die Heizung teilweise nicht, es gebe Ratten und anderes
Ungeziefer; die Hinterhöfe seien „vermüllt“. Auf Matratzen kampierten
dann etwa 200 Leute in einem Gebäude, das nur für 60 Leute vorgesehen
sei.
Redaktionelle Anmerkung:
Für mich als geborener
Neuköllner (Urberliner) war diese Ghettobildung bereits vor über 25
jahren deutlich erkennbar. Die daraus entstehenden sozialen Brennpunkte
ebenfalls.
Die Neuköllner / Berliner Regierung hätte dem mit einfachen Mitteln entgegenwirken können, tat dies aber nicht!
Heute zeigen sich die Auswirkungen einer total falschen Wohnungsmarkt- und Integrationspolitik.
Hätte man bereits damals auf die Bedenken der Sozialverbände und
führenden Wohnungsbaugesellschaften, sowie einzelner Schulen gehört,
wären diese prikären Situationen in einzelnen Stadtteilen nicht
entstanden.
Dezentrale Wohnungspolitik und intensive
Integrationspolitik wären der Schlüssel zur Vermeidung einer "Berliner
"Bronx" gewesen!
Heute darüber zu "lamentieren" was bereits vor
über 25 Jahren erkennbar falsch war und nicht geändert wurde, zeigt die
Unfähigkeit der Berliner SPD!
Im übrigen waren meine persönlichen
Erfahrungen mit den Ausländern zum größten Teil positiv, wollten sie
doch nur das selbe, was einem jeden zusteht: Nämlich ein Leben in Würde und Sicherheit!
Dies wurde ihnen verweigert, durch mangelnde Unterstützung seitens des
Senates, Ignoranz der Bildungsverantwortlichen und geldgierige private
Wohnungsvermieter.
Eure FHP
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