Donnerstag, 13. November 2014

Bundesregierung freut sich zu früh!

Nach dem EuGH-Urteil ist der Hartz-IV-Anspruch für Ausländer nämlich weiter offen!

Europas höchstes Gericht hat gerade in einem mit Spannung erwarteten Urteil gegen eine Rumänin entschieden, die Hartz IV einklagen wollte.
Nun zeigt sich aber : Die Bundesregierung hat sich zu früh gefreut.

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu „HartzIV“ für Ausländer betrifft lediglich einen Sonderfall".

Die Faz schreibt dazu in Interview mit dem Konstanzer Europarechtler Daniel Thym

"Die Erleichterung der Bundesregierung darüber, dass die Europarichter am Dienstag den Ausschluss einer arbeitslosen Rumänin und ihres Sohnes von Leistungen des Leipziger Jobcenters gebilligt hatten, dürfte sich damit als verfrüht erweisen".

Denn in ihrem Fall hatte das Luxemburger Gericht festgestellt:

„Nichts deutet darauf hin, dass sie sich um Arbeit bemüht hätte.“ In der Regel berufen sich erwerbslose EU-Bürger vor den deutschen Behörden jedoch darauf, dass sie vergeblich eine Stelle suchten.

„Es ist relativ eindeutig, dass das aktuelle Urteil solche Fälle nicht umfasst“, erläutert Thym. 

Das Europarecht bezeichne nämlich – im Gegensatz zum deutschen Sozialrecht – als „nicht Erwerbstätige“ lediglich Menschen, die nicht einmal Arbeit suchen. Für diese habe der EuGH nun tatsächlich klargestellt, dass Deutschland sie vom Bezug der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) ausschließen dürfe. Denn diese hätten nicht einmal ein Aufenthaltsrecht, wenn sie nicht selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten.

All das hat nach Auskunft des Hochschullehrers aber nichts mit all jenen Einwanderern zu tun, die sich beim Jobcenter melden und nach eigenen Angaben eine Arbeit suchen – auch wenn sie mangels Sprachkenntnissen und Berufsausbildung oft ohnehin nicht zu vermitteln sind. 

Was dann gelte, hätten die Europarichter in einem Fall aus Nürnberg („Vatsouras“) vor fünf Jahren noch offengelassen, statt eine entsprechende EU-Richtlinie auf ihre Vereinbarkeit mit den europäischen Grundfreiheiten zu prüfen.

Demnächst kämen sie jedoch um eine Antwort nicht mehr herum, so Thym, weil ihnen das Bundessozialgericht im vergangenen Dezember einen solchen Rechtsstreit vorgelegt habe.

Dort ging es um eine aus Bosnien stammende Familie mit schwedischer Staatsbürgerschaft, die in Berlin „HartzIV“ beantragt hat. Im Fall einer rumänischen Familie hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kurz zuvor entschieden, der Ausschluss von Leistungen im Sozialgesetzbuch II verstoße gegen Europarecht; das Landessozialgericht Niedersachsen urteilte kurz danach gegenteilig.

Der Juraprofessor weist allerdings auf eine Gesetzesänderung hin, die der Bundestag vergangene Woche im Kampf gegen Armutsmigration beschlossen hat.
Das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche wird demnach auf sechs Monate beschränkt, sofern keine konkrete Aussicht auf Erfolg besteht.

Wenn der Bundesrat zustimmt, wäre das Problem nach Thyms Ansicht entschärft. Dass dies zulässig sei, ergebe sich aus anderen EuGH-Urteilen der vergangenen 30 Jahre.
Die Politik müsse aber durch eine Öffnungsklausel sicherstellen, dass ein Antragsteller für Sozialleistungen im Einzelfall seine Erfolgsaussichten bei der Stellensuche belegen kann.

Ghettobildungen in Deutschland, besonders in Berlin

Nichts ändert das freilich an den Ansprüchen von EU-Ausländern mit geringen Einkünften darauf, dass das Jobcenter ihnen den – womöglich überwiegenden – Teil des Existenzminimums bezahlt.

Das gilt etwa für bloß geringfügig Beschäftigte mit Teilzeitjob und kargem Lohn. Solche „Aufstocker-Leistungen“ bekommt zudem, wer hierzulande nur kurz erwerbstätig war und dann seinen Job verliert.

Auch das Anmelden eines Gewerbes reicht aus, um einen Rechtsanspruch auf Unterstützung zu bekommen. Dann zahlen die Behörden außerdem Kindergeld und gegebenenfalls auch noch einen Unterhaltsvorschuss. Gerade bei kinderreichen Familien bedeutet dies einen erheblichen Wohlstandszuwachs gegenüber der Situation in den Heimatländern.

So haben sich nach Angaben der Berliner Bezirksverwaltung allein im Berliner Stadtteil Neukölln 3500 Bulgaren und Rumänen auf diese Weise „selbständig“ gemacht – etwa als Entrümpler, Abschleppunternehmer oder Flugzettelverteiler.
Der Neuköllner Bildungsstadträtin Franziska Giffey (SPD) zufolge gibt es allein in ihrem Zuständigkeitsbereich rund 30 Häuser, die überwiegend von Roma bewohnt werden.
Dort funktioniere die Heizung teilweise nicht, es gebe Ratten und anderes Ungeziefer; die Hinterhöfe seien „vermüllt“. Auf Matratzen kampierten dann etwa 200 Leute in einem Gebäude, das nur für 60 Leute vorgesehen sei.

Redaktionelle Anmerkung:

Für mich als geborener Neuköllner (Urberliner) war diese Ghettobildung bereits vor über 25 jahren deutlich erkennbar. Die daraus entstehenden sozialen Brennpunkte ebenfalls.

Die Neuköllner / Berliner Regierung hätte dem mit einfachen Mitteln entgegenwirken können, tat dies aber nicht!
Heute zeigen sich die Auswirkungen einer total falschen Wohnungsmarkt- und Integrationspolitik.
Hätte man bereits damals auf die Bedenken der Sozialverbände und führenden Wohnungsbaugesellschaften, sowie einzelner Schulen gehört, wären diese prikären Situationen in einzelnen Stadtteilen nicht entstanden.
Dezentrale Wohnungspolitik und intensive Integrationspolitik wären der Schlüssel zur Vermeidung einer
"Berliner "Bronx" gewesen!

Heute darüber zu "lamentieren" was bereits vor über 25 Jahren erkennbar falsch war und nicht geändert wurde, zeigt die Unfähigkeit der Berliner SPD!


Im übrigen waren meine persönlichen Erfahrungen mit den Ausländern zum größten Teil positiv, wollten sie doch nur das selbe, was einem jeden zusteht: Nämlich ein Leben in Würde und Sicherheit! 


Dies wurde ihnen verweigert, durch mangelnde Unterstützung seitens des Senates, Ignoranz der Bildungsverantwortlichen und geldgierige private Wohnungsvermieter.

Eure FHP

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