Montag, 24. November 2014

Hartz IV: Regierung plant Zerstörung von Familien und Kinderrechten!
Eklatante Kindeswohlgefährdung und Leistungskürzungen bei über 2 Millionen Kinder geplant.
FHP: Freie Hartz IV Presse
Wovor die FHP bereits vor fast einem Jahr warnte, wird nun auch vom djb (deutscher juristenbund) aufgegriffen.

"Hartz IV: ALG II Kürzungen für Alleinerziehende"
Juristinnen warnen vor Kürzungen zu Lasten von Alleinerziehenden bei anstehender Reform
des SGB II

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, im „Hartz IV“-System der Grundsicherung (SGB II) keine faktische Kürzung zu Lasten der Alleinerziehenden vorzunehmen, stattdessen aber einen Mehrbedarf für Umgangsberechtigte einzuführen.

Dieser unbürokratische Zuschlag soll gewährleisten, dass das Existenzminimum der Kinder in beiden Haushalten der getrennt lebenden Eltern sichergestellt ist. Nur so wird gemeinsame Elternverantwortung ermöglicht.

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern und zwar auch nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern.
 

Die Wahrnehmung der Elternverantwortung muss aber auch für die Eltern finanzierbar sein und darf nicht nur in der Theorie bestehen. Dies gilt auch für „Hartz IV“-Empfängerinnen und -Empfänger. Die beabsichtigten Pläne zur gesetzlichen Aufteilung der Kinderregelsätze zwischen getrennt lebenden Eltern bewirken faktisch eine Leistungskürzung bei Alleinerziehenden. Es besteht die Gefahr, dass das Existenzminimum von Kindern, die zwischen zwei Haushalten pendeln, nicht gedeckt ist und die Familien gemeinsame Sorgeverantwortung daher praktisch nicht leben können. Dies widerspricht dem Schutz der Familie nach Artikel 6 Grundgesetz“, erklärt Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

Im Familienrecht ist die gemeinsame elterliche Sorge bereits als Regelfall verankert. Dies muss sich auch im Existenzsicherungsrecht widerspiegeln. Aktuell gibt es im SGB II keine gesetzlichen Regelungen für die Existenzsicherung von Kindern, deren Eltern getrennt leben.

Die Rechtsprechung hat für Streitfälle die Konstruktion der „temporären Bedarfsgemeinschaft“ entwickelt. Für die Zeiten des Aufenthalts beim umgangsberechtigten Elternteil können die Leistungen für das Kind pro Tag berechnet, dem Umgangsberechtigten zugewiesen und in dieser Höhe bei dem anderen Elternteil gekürzt werden. Gegen diese Methode, die jetzt gesetzlich verankert werden soll, spricht viel: Sie bestraft die Bereitschaft, einen großzügigen Umgang zuzulassen, denn dann kommt es zu Leistungskürzungen. Sie belastet die Jobcenter mit einem immensen Verwaltungsaufwand.

Sie geht auch an der Lebenswirklichkeit der Familien vorbei. 

Gerade im Trennungsfall ist von einer Verständigung über die Aufteilung der regelmäßigen Ausgaben für die gemeinsamen Kinder nicht auszugehen. Außerdem bleiben die durch das Pendeln der Kinder verursachten zusätzlichen Kosten unberücksichtigt. Viele Dinge müssen doppelt vorhanden sein, wenn ein Kind abwechselnd in zwei Haushalten lebt.

Der djb fordert daher, in den anstehenden Gesetzentwurf zum SGB II einen Mehrbedarf für Umgangsberechtigte aufzunehmen und von Kürzungsplänen bei Alleinerziehenden Abstand zu nehmen. 

Durch einen pauschalen Zuschlag können die Mehrkosten im Haushalt des Umgangsberechtigten kompensiert und so das Existenzminimum von Kindern in beiden Elternhaushalten sicherstellt werden. (pm)
(Quelle: gegen hartz IV.de)

Redaktionelle Anmerkung:

Es wird ( absichtlich) von der Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder verkannt, das die Fixkosten;
bei dem "Hauptelternteil" an Miete, Strom, das Vorhalten von alltäglichen Bedarf (zB: wegen Umgangsausfall) usw. vollständig bestehen bleiben

Auch die FHP forderte bereits vor langer Zeit einen eigenständigen Mehrbedarf für die Kinder, während der Umgangszeiten. 
Nach dem derzeitig geplanten Model, wird es zu gravierenden Streitigkeiten, u.a. auch rasanten Anstieg von Familiengerichtsverfahren wegen Umgangsverweigerungen kommen, da die hauptsächlich alleinerziehenden Elternteile, die Leistungskürzungen nicht kompensieren können. 
Faktisch müssen diese nämlich dann, für 2 Bedarfsgemeinschaften aufkommen! 
 
Zudem würde das Unterhaltsrecht-/ Pflicht und bestehende Urteile völlig außer Kraft gesetzt werden!
Betroffen wären über 2 Millionen Kinder, die durch staatliche Reglementierung in ihrem "Grundrecht auf beide Elternteile" maßgeblich eingeschränkt würden! 

Somit würde der Staat erneut und massiv, zur Zerrüttung innerhalb der Familien beitragen sowie, Eltern- und Kinderrechte mit Füßen treten!

@FHP


https://www.facebook.com/FHPfreieharzIVpresse

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen