Mittwoch, 12. November 2014


Arbeitsamt schickt das Jugendamt ins Haus!

Die perfiden Machenschaften, vor denen die FHP schon vor langer Zeit gewarnt hatte, nehmen klare Konturen an!

Ursächlch war das Jobcenter Rhein-Sieg-Kreis, für die Notsituation der Familie durch falsche /rechtswidrige Handlungen verantwortlich und anstelle diesen Mangel zu beseitigen;
entschließt man sich, das JA einzuschalten!

Nachdem eine Familie ihre finanziellen Probleme beim Jobcenter dargelegt hatte, entschied sich das Amt, vorsorglich das Jugendamt einzuschalten, statt die Familie mit finanzieller und der zustehenden Hilfe zu unterstützen.
Und schlimmer noch: 
Der Links-Fraktion im Rhein-Sieg-Kreis liegen Beweise/Hinweise vor, dass das Jobcenter gezielt Kontakte zum Jugendamt nutzt, um Eltern unter Druck zu setzen!

Das berichtet die Online-Ausgabe von „Junge Welt“. Im konkreten Fall sollte den Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder nach einer Auseinandersetzung mit dem Jobcenter, entzogen werden.

„Wir sind fix und fertig“, so die Mutter, die gerade das vierte Kind erwartet. Wie sie berichtet, lebe die Familie in einer Wohnung mit Schimmel.
Zwar habe das Jobcenter dem Umzug nach längerem Hin und Her zugestimmt, jedoch kurzfristig die Kostenübernahme verweigert.
(Rechtswidrig und somit Kindeswohlgefährdend)

„Es war uns unmöglich, das Geld selbst aufzutreiben“, so die verzweifelte Frau im Gespräch mit der Zeitung. Zuvor hatte die Familie bereits vergeblich versucht, Leistungen aus dem Teilhabe- und Bildungspaket zu beantragen.
Auch die Fahrkosten für die Kinder seien nicht rechtzeitig bewilligt und das Elterngeld auf die Sozialleistung angerechnet worden, obwohl es noch gar nicht ausgezahlt worden sei, berichtet die Mutter. „Ich war verzweifelt und habe im Jobcenter nachgefragt, wie ich nun die Kinder anständig großziehen soll.“

Fakt ist:
Hier wurden Rechtswidrig, dringend notwendige Leistungen vorenthalten!  

Bei Anspruch auf Elterngeld muss die Leistungsabteilung der BA, in die Vorleistung gehen und dann per "Erstatter" sich an den Leistungsträger des Jugendamtes wenden!

Doch anstelle der Frau zeitnah finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, machte das Amt eine Meldung an das Kreisjugendamt wegen einer "vermuteten Kindeswohlgefährdung".
Plötzlich standen Mitarbeiter des JA vor meiner Tür“, erzählt die Frau.

Das Jobcenter begründet sein Vorgehen mit seiner Verpflichtung: "Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung nachgehen zu müssen"!

Der Abgeordnete Frank Kemper, der die Zeitung "Junge Welt" über den Fall informierte, bestätigt aus ihm vorliegenden Unterlagen, dass die Jugendamtsmitarbeiter jedoch notiert hätten, dass;
„die Kinder nicht verhaltensauffällig wirken und insgesamt einen unauffälligen Gesamteindruck hinterlassen“.
Das Jugendamt ließ es dennoch auf ein Verfahren vor dem Familiengericht ankommen, bei dem die Vorwürfe des Amts jedoch entkräftet werden konnten.

Auf Nachfrage der Linksfraktion beim Kreis, begründete das Jugendamt sein Vorgehen der Zeitung zufolge mit seiner Verpflichtung;
"entsprechende Meldungen machen und Vorwürfen nachgehen zu müssen"!
Es werde jedoch keine Statistik über die Häufigkeit geführt. Zudem handele es sich um einen „standardisierten Verfahrensablauf“, was auch Stellungnahmen an das Familiengericht beinhalte.
"Das Jugendamt nehme aber keinen Einfluss auf das Jobcenter, Zahlungen zu leisten".
 

Fatal dabei ist:
Das genau diese Aussage nicht den regulären Abläufen entspricht, denn:
Das Jugendamt kann und darf in solchen Fällen (so in Leipzig zum Vorteil einer Familie geschehen) Einfluss auf die vorläufigen Leistungsbewilligungen nehmen und schriftlich auf die Dringlichkeit besonderer Leistungen hinweisen. Empfehlungen aussprechen.

Die Erfahrung zeigt, das es oftmals ratsam ist:
Sich vorab die Unterstützung des Jugendamtes zu holen, um bestimmte Ansprüche gegenüber der BA, geltend zu machen!

Interessanterweise sah das Landratsamt, dem Jobcenter und Jugendamt "eigentlich" unterstehen, "keinen Handlungsbedarf".
Dieses hat somit im konkreten Fall, "die Mitwirkung verweigert" und riskiert, das eine Familie auseinander gerissen wird.

In der Konsequenz wäre nämlich folgendes passiert.
Kinder ins Heim, Vater und Mutter stehen uneingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und sie hätten die Heimunterbringung auch noch bezahlen müssen. Sie hätten keinen Anspruch mehr auf eine andere oder wenn, dann nur kleinere Wohnung gehabt.
Unter dem Strich, hätte das Arbeitsamt also eine Menge Geld gespart!

Anmerkung:
Im konkreten Fall kann /muss man also dem Familiengericht seinen Dank und Glückwunsch ausprechen, da es die prekäre Familiensituation;
welche eindeutig erst durch das Arbeitsamt verursacht wurde, richtig einschätzte!

Es wäre der Familie dringend anzuraten,
den / die zuständigen MA des Arbeitsamtes und des JA im Rhein-Sieg-Kreis, strafrechtlich wegen Kindeswohlgefährdung, Rufmord (übler Nachrede) und Nötigung zu belangen sowie, auf Schadensersatz zu verklagen!

Eure FHP


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