Hartz IV-Supergau steht kurz bevor!
Geplante
eklatante und menschenunwürdige Leistungskürzungen vor allem für
alleinerziehende und gravierende Einschränkungen u.a. im Datzenschutz,
sollen laut BMAS noch nicht öffentlich werden!
Dringend teilen und öffentlich machen!
Auf eine Anfrage der Linken zu den Themen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde geantwortet:
"Um
die gleichberechtigte und offene Arbeitsweise auf Fachebene in der AG
Rechtsvereinfachung zu gewährleisten, werden die eingebrachten
Änderungsvorschläge, die Voten und Protokolle grundsätzlich vertraulich
behandelt."
1. Worum geht es eigentlich bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe?
Am
28./29. November 2012 hat die 89. Konferenz der Ministerinnen und
Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder
(ASMK) in Hannover mehrheitlich beschlossen, eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts –
einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II einzurichten.
Die konstituierende Sitzung fand im Juni 2013 in Berlin statt.
Zu
den Teilnehmenden gehören das BMAS (ggf. auch andere Ressorts), die
Länder und darüber hinaus die Bundesagentur für Arbeit (BA), die
kommunalen
Spitzenverbände, also der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und der
Deutsche Städte- und Gemeindebund, sowie der Deutsche Verein für öffentliche und
private
Fürsorge. Neben der Einbeziehung des Bundessozialgerichts wird auch
anderen Institutionen eine Beteiligung an der inhaltlichen Arbeit
angeboten (bislang z.B. dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit).
Bislang gab es eine umfangreiche
Sammlung von Vorschlägen der Bundesländer, der kommunalen
Spitzenverbände, der Bundesagentur für Arbeit und des Deutschen Vereins
für öffentliche und private Fürsorge (ein Dachverband von
Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Trägern der Wohlfahrtspflege).
Möglich
ist, dass die bisherigen "konsensualen" Punkte (Punkt 2.3) später in
Gesetzeswerk gegossen werden. Unklar ist, ob die Bundesregierung auch
Vorschläge aufgreifen wird, die in dieser AG keine einhellige Zustimmung
gefunden haben. Ein derartiges Vorgehen würde zwar den Sinn der AG
konterkarieren, ist aber angesichts der bisherigen Erfahrungen mit dem
SGB II nicht auszuschließen.
Vorschläge zur Vereinfachung des
Leistungsrechts im SGB II sind mit kurzen Hinweisen zum jeweiligen
konkreten Inhalt und zu drei durchgeführten Workshops der Bund-Länder
Arbeitsgruppe in dem nicht öffentlichen "Bericht über die bisherigen
Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven
Leistungsrechts - einschließlich des Verfahrensrechts - im SGB II (AG
Rechtsvereinfachung im SGB II) vom 4. September 2013" dokumentiert.
http://harald-thome.de/media/files/ASMK-Rechtsvereinfachungen-SGB-II---27.09.2013.pdf
2. Was sind die Kritiken?
2.1 Intransparentes Verfahren
Die
Vorgehensweise und bisherigen Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
sind bisher weder der Öffentlichkeit noch den Abgeordneten des Deutschen
Bundestages übermittelt worden.
Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt am 17.02. 2014 auf eine
diesbezügliche Anfrage von Sabine Zimmermann, MdB, Fraktion DIE LINKE:
"Um
die gleichberechtigte und offene Arbeitsweise auf Fachebene in der AG
Rechtsvereinfachung zu gewährleisten, werden die eingebrachten
Änderungsvorschläge, die Voten und Protokolle grundsätzlich vertraulich
behandelt."
Es soll also auch nicht bekannt werden, welche
Institution welche Vorschläge mit welcher Begründung einbringt. Auch
eine von der Fraktion DIE LINKE geforderte Berichterstattung im
Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages durch das
BMAS am 12. März 2914 brachte keine Klarheit. Berichtet wurde zwar, dass
im 1. Halbjahr 2014 ein Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe
fertig sein soll. Ob dieser veröffentlicht wird, wurde nicht erwähnt,
auch nicht welche Bedeutung dieser für die Bundesregierung hat. Ganz
nebenbei wurde erwähnt, dass statt der bisher bekannten drei Workshops
der Bund-Länder Arbeitsgruppe bereits acht Workshops stattgefunden
hätten. Eine Angabe wozu und mit welchen Schwerpunkten und Ergebnissen
erfolgte nicht.
Ein intransparentes Verfahren höchsten Grades.
2.2 Undemokratisches Verfahren
Grundsätzlich
ist zu kritisieren, dass weder Gewerkschaften noch die Vertreter/-innen
der von Erwerbslosigkeit und Hartz IV Betroffenen in den
Diskussionsprozess eingebunden worden sind.
Die von
Erwerbslosigkeit und Hartz IV Betroffenen erleben tagtäglich die
Bürokratie des Repressionssystems Hartz IV und könnten ihre Erfahrung
und ihren Sachverstand einbringen. Dies ist scheinbar nicht gewollt. Das
trifft ebenso für die Nichtbeteiligung der Opposition an dem
Diskussionsverfahren zu. Sie soll offensichtlich mit entsprechenden
Anträgen im Deutschen Bundestag vor vollendete Tatsachen gestellt
werden.
Demokratische Prozesse sehen anders aus.
2.3 Beispiele für bisherige Konsenspunkte
Die
bisher bekannt gewordenen Konsenspunkte beinhalten Verschlechterungen
und einige kleine Verbesserungen für die von Hartz IV Betroffenen.
Beispiel Verschlechterungen:
Das
Bundessozialgericht hat festgestellt, dass der Ausschluss einer
rückwirkenden Korrektur von zu geringen Leistungsansprüchen (im Sinne
höherer Leistungsansprüche) nur möglich ist, wenn eine
bundeseinheitliche Rechtsauslegung aller Jobcenter die geringeren
Leistungsansprüche nach bisherig geltendem Recht rechtfertigte (Urteil B
AS 118/10 R). Die neue von der Bund-Länder-AG vorgeschlagene
"konsensuale Vereinfachung" möchte diese klare Aussage umgehen. Sie
macht rückwirkende Korrekturen nur nach vorherigem Widerspruch gegen die
zu geringe Leistung möglich. Das heißt zum Beispiel: Wer von einem
bestimmten Jobcenter zu gering festgelegte Kosten für die Unterkunft
erhielt (eine nicht bundesweit einheitlich geregelte Leistung), erhält
rückwirkend nach einer Korrektur dieser falschen Festlegung nur dann den
rechtswidrig vorenthaltenem Leistungsbetrag, wenn er schon zu Beginn
der Leistung einen Widerspruch eingelegt hatte.
Beispiele für kleine Verbesserungen:
Abschaffung des Zusammentreffens von Sanktionen und Aufrechnungen
(zum Beispiel von Erstattungsansprüchen) um eine sehr hohe Minderung der
Leistungen zur Existenzsicherung zu vermeiden. Dies ist zwar ein
minimaler richtiger Schritt. ABER: Leistungskürzungen sind grundsätzlich
grundrechtswidrig, weil sie dazu führen, dass das Existenzminimum nicht
gewährleistet wird.
Der Bewilligungszeitraum für die Grundsicherung soll von 6 auf 12 Monate erweitert werden.
2.4 Beispiele für skandalöse Vorschläge
Skandalöse
Vorschläge finden sich großer Menge in dem Katalog der diskutierten
Rechtsvereinfachungen. Sie laufen alle auf Sozialabbau und Abbau von
Grundrechten derjenigen hinaus, die Hartz IV beziehen. Auch wenn diese
Vorschläge (bislang noch) nicht zu den konsensualen Änderungsvorschlägen
gehören oder bisher mehrheitlich abgelehnt worden sind, ist äußerste
Vorsicht geboten. Der eine oder andere Wunsch könnte auch in Form einer
"Überraschungsgesetzgebung" am Ende doch noch realisiert werden.
Vier Beispiele:
Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit:
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende soll nur noch denjenigen
zugestanden werden, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder an einer
Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnehmen.
Hintergrund
ist die Einschätzung, dass die lange Verweildauer von Alleinerziehenden
im Leistungsbezug durch die Möglichkeit des Mehrbedarfs verursacht ist.
Die lange Verweildauer hat aber andere Gründe: prinzipiell nicht
ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen für alle, die eine Erwerbsarbeit
suchen, erst recht nicht für Alleinerziehende, die auf dem Arbeitsmarkt
benachteiligt sind, fehlende Zugänge zu Kindertagesstätten, keine
Unterstützung bei der Betreuung und Erziehung durch
Partner/-innen(einkommen) usw. usf.
Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit:
Es soll eine vorläufige Leistungseinstellung gesetzlich verankert
werden, wenn sich Leistungsbeziehende trotzt dreimaliger Aufforderung
nicht beim Jobcenter melden. Nicht einmal erwähnt wird die zwingende
Voraussetzung einer solchen Leistungseinstellung, nämlich die Einräumung
des Rechts auf eine Anhörung des Leistungsbeziehenden. Eine
automatische Leistungseinstellung ohne Anhörungsmöglichkeit würde
rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügen.
Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit:
Das Bundeszentralamt für Steuern solle ermächtigt werden,
grundsätzlich Daten über Internethandel und damit verbundene Einnahmen
von Leistungsbeziehenden zu erfassen (also Internetseiten wie ebay
diesbezüglich auszuwerten) und den Leistungsträgern weiterzugeben, damit
entsprechende Anrechnungen und Rückforderungen durchgeführt werden
können. Mit der routinemäßigen und anlasslosen Ermittlung werden
Grundrechte ausgehebelt. Der anlasslose Datenabgleich ist ein
unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung.
Vorschlag von Sachsen-Anhalt:
Selbständige sollen nur noch 24 Monate einen (ergänzenden) Leistungsanspruch haben.
Vorschlag Sachsen und Rheinland-Pfalz:
Sachsen – Einführung einer Gebühr für Klagen der Betroffenen
Rheinland-Pfalz – Einführung einer Gebühr für Klagen und Widersprüche
der Betroffenen (z. B. 20 Euro).
(Quelle linksfraktion.de)
Anmerkung:
Es bleibt abzuwarten, in wie weit sich der Widerstand organisieren lässt nach der Verbreitung dieser Info:
Dieser
Artikel muss in allen Medien und Plattformen seinen Platz finden denn
nur durch die breite Öffentlichkeit, kann sich der Widerstand formieren,
bevor diese kastastrophalen Änderungen in ein Gesetz gegossen werden!
In
jahrelangen Prozessen müssten dann erst wieder die Rechtswidrigkeiten
dieser vermeintlichen "Gesetzesvereinfachungen" festgestellt werden und
diese Zeit haben die Betroffenen nicht!
Der Arbeitsgruppe ist dies sehr wohl bekannt und deshalb ist diese "Geheimnisskrämerei"
als umso verwerflicher anzusehen, da hier millionen von Betroffenen auf das mieseste "ausgetrickst" werden!
Euer
P.F.
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