Aktuell: EU stärkt Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Damit werden der Bundesrepublik nun klare Grenzen in ihren
"Wunschvorstellungen" gesetzt, zeitgleich kann dies aber auch zu
verschärften Repressalien und Lohndumping gegenüber den eigenen
Staatsbürgern führen;
Bisher ist es ja der Bundesregierung dank
"Bild"-ungszeitung bestens geglückt, die arbeitende Bevölkerung gegen
die "Arbeitssuchenden" auszuspielen, bzw. gegeneinander auf zu hetzen!
Denn nun sollen,
EU-Bürger ihr Recht, in einem anderen Mitgliedsland zu leben und zu arbeiten, künftig besser durchsetzen können.
Der EU-Ministerrat hat am 14.04.2014 neuen Regeln zugestimmt, die die
noch bestehenden rechtlichen Barrieren im Arbeitsalltag mobiler
EU-Bürger abbauen sollen.
Sozialkommissar László Andor
betonte, dass dies für alle, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten
wollen oder dies bereits tun, eine gute Nachricht sei.
Die neuen
Rechtsvorschriften, die im April 2013 von der Kommission vorgeschlagen
wurden, sollen bewirken, dass die bisher oft nur auf dem Papier
vorhandenen Rechte tatsächlich ausgeübt werden können. Bei der
Entscheidung, ob eine Arbeit in einem anderen EU-Land in Frage kommt,
könnten sich mobile Arbeitnehmer jetzt besser über ihre Rechte
informieren und juristische Beratung aufsuchen.
Derzeit lebten
und arbeiteten acht Mio. EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat.
Weitere 1,2 Mio. lebten in einem EU-Land, arbeiten jedoch in einem
anderen. Vielen fehlten Informationen über ihre Rechte im Aufnahmestaat,
sie hätten Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder ihnen
würden nicht dieselben Arbeitsbedingungen oder sozialen Vergünstigungen
gewährt wie inländischen Arbeitnehmern.
Mit den Vorschriften
verpflichteten sich Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass mobile
Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte juristisch beraten würden
und ihnen wirksamer Rechtsschutz zustehe, so die Kommission.
Die Richtlinie muss nun binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Gericht/Institution: Europäische Kommission
Erscheinungsdatum: 14.04.2014
(Quelle: Juris)
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