Dienstag, 15. April 2014

Aktuell: EU stärkt Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Damit werden der Bundesrepublik nun klare Grenzen in ihren "Wunschvorstellungen" gesetzt, zeitgleich kann dies aber auch zu verschärften Repressalien und Lohndumping gegenüber den eigenen Staatsbürgern führen;

Bisher ist es ja der Bundesregierung dank "Bild"-ungszeitung bestens geglückt, die arbeitende Bevölkerung gegen die "Arbeitssuchenden" auszuspielen, bzw. gegeneinander auf zu hetzen!

Denn nun sollen,
EU-Bürger ihr Recht, in einem anderen Mitgliedsland zu leben und zu arbeiten, künftig besser durchsetzen können.
Der EU-Ministerrat hat am 14.04.2014 neuen Regeln zugestimmt, die die noch bestehenden rechtlichen Barrieren im Arbeitsalltag mobiler EU-Bürger abbauen sollen.

Sozialkommissar László Andor betonte, dass dies für alle, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen oder dies bereits tun, eine gute Nachricht sei.
Die neuen Rechtsvorschriften, die im April 2013 von der Kommission vorgeschlagen wurden, sollen bewirken, dass die bisher oft nur auf dem Papier vorhandenen Rechte tatsächlich ausgeübt werden können. Bei der Entscheidung, ob eine Arbeit in einem anderen EU-Land in Frage kommt, könnten sich mobile Arbeitnehmer jetzt besser über ihre Rechte informieren und juristische Beratung aufsuchen.

Derzeit lebten und arbeiteten acht Mio. EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat. Weitere 1,2 Mio. lebten in einem EU-Land, arbeiten jedoch in einem anderen. Vielen fehlten Informationen über ihre Rechte im Aufnahmestaat, sie hätten Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder ihnen würden nicht dieselben Arbeitsbedingungen oder sozialen Vergünstigungen gewährt wie inländischen Arbeitnehmern.

Mit den Vorschriften verpflichteten sich Mitgliedstaaten,
dafür zu sorgen, dass mobile Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte juristisch beraten würden und ihnen wirksamer Rechtsschutz zustehe, so die Kommission.

Die Richtlinie muss nun binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.


Gericht/Institution: Europäische Kommission
Erscheinungsdatum: 14.04.2014
(Quelle: Juris)

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