Bravo: Jobcenter muss jährliche Indonesien-Reise für Hartz-IV-Bezieher zahlen!
Redaktionelle Anmerkung;
Diese Entscheidung ist entgegen der "Klatschpresse" wie Bild usw. und
vielseitigen empörten Aufschrei u.a. vom Bund der Steuerzahler,
ersteinmal "grundsätzlich zu begrüßen" und zwar aus vielfältigen
Gründen, die hier nicht alle aufgeführt werden können.
Einige sollten jedoch genannt werden!
1) Grundsätzlich haben Kinder ein Recht auf ihre, also beide Eltern und die meisten "empörten Leser" verkennen:
Das hier ein Kind rechtswidrig einem Elternteil entzogen wurde! Der
daraus entstandene seelische Schaden für das Kind, ist für einige
offenbar völlig unrelevant und auch finanziell nicht heilbar!
Dem Vater muss Anerkennung gezollt werden, das er diesen schwierigen Kampf bei Gericht für das Kind und sich, aufnahm!
2) Es muss auch konkret die Frage gestellt werden, was der Deutsche Staat bisher unternommen hat:
Dass, das Kind welches deutscher Staatsbürger ist, wieder in sein
soziales Umfeld/Vater und Großeltern + Freunde zurückkehren kann!?
Vermutlich nichts und so ist die Übernahme der Flugkosten, mehr als nur gerechtfertigt!
3) Einige Stimmen sagen; "Das geschehe zu Lasten des Steuerzahlers"
Ich sage, zu Recht, denn:
Ein Menschen- und Grundrecht sowie die Vater-Kind-Bindung ist mehr
wert, als gut 2000€ und offenbar ist die deutsche Familienrechtsprechung
nicht in der Lage:
Diese Situation für das betroffene Kind und dem Vater so zu ändern, das dieser finanzielle Aufwand unnötig werden würde!
Ich setze diesen hetzerischen Argumenten auch entgegen;
Das jährlich millionen von € durch die Flüge der Politiker innerhalb
unseres Landes, vom Steuerzahler finanziert werden und da regen sich
selbige Stimmen auch nicht auf!
4) Es gibt auch Stimmen die sagen:
"ich kann auch nicht fliegen, weil ich zu wenig verdiene" und der fliegt auf "Staatskosten"
Das ist grundsätzlich falsch, denn:
- Jeder, der ein Umgangs- und Besuchsrecht oder gar Sorgerecht hat und
dieses aus finanziellen Gründen nicht tragen bzw. selbst finanzieren
kann, ist berechtigt:
- Entsprechende Beihilfen zu beantragen;
Sei es Benzingeld oder Umgangsbeihilfe aber auch Übernachtungskosten am
jeweiligen Aufenthaltsort des Kindes bei mehrtägigen Besuchen:
- Auch hier kommen sehr schnell über das Jahr 2000 € und mehr zusammen!
- Welche Argumente also sprechen gegen diese Zahlung, wenn es letztlich
sich doch um die Ausübung eines Grund- und Menschenrechtes handelt?
...Keine!
Zur Geschichte:
Ein arbeitsloser Vater will einmal im Jahr sein Umgangsrecht mit seinem
in Indonesien lebenden zehnjährigen Sohn nachkommen! Das Jobcenter ist
zur Übernahme der Reisekosten verpflichtet worden.
Dies ist
erforderlich, wenn die zuvor in Deutschland lebende Mutter das Kind nach
Indonesien entführt hat, entschied das Landessozialgericht (LSG)
Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag, 1. April 2014,
bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 7 AS 2392/13 B ER).
Die Essener Richter gaben damit einem Hartz-IV-Bezieher im einstweiligen Rechtsschutzverfahren recht.
Der Mann ist Vater eines zehnjährigen Sohnes. Als die Mutter mit dem
Kind ohne Zustimmung des Vaters nach Indonesien zog, wollte der
Hartz-IV-Bezieher zumindest einmal im Jahr sein Kind sehen. Um sein
Umgangsrecht wahrnehmen zu können, beantragte er bei seinem zuständigen
Jobcenter erfolglos die Übernahme der Reisekosten für einen dreiwöchigen
Aufenthalt in Indonesien. Das Jobcenter sollte nicht nur die
Flugkosten, sondern auch Verpflegung, Transferkosten, Unterkunft und
Reisegebühren erstatten.
Das LSG entschied in seinem Beschluss
vom 17. März 2014 per einstweiliger Anordnung, dass die Behörde
weitestgehend die Kosten übernehmen muss. Das Umgangsrecht des
Hartz-IV-Beziehers mit seinem Sohn sei für die Entwicklung des
Zehnjährigen eine „wichtige Stütze“, zumal die Reise zum bevorstehenden
Geburtstag des Kindes stattfinden sollte.
Die Essener Richter
hielten dabei einmal im Jahr eine Reise nach Indonesien auf
Jobcenter-Kosten für gerechtfertigt. Als Begründung führten sie an, dass
der familiäre Kontakt im Grundgesetz besonders geschützt sei. Auch das
Kindeswohl sei hier zu berücksichtigen. Der Vater könne zudem nichts
dafür, dass die Mutter das Kind nach Indonesien entführt habe. Dies
müsse ebenfalls berücksichtigt werden.
Wäre das Kind
beispielsweise in Indonesien geboren und aufgewachsen, könnte die
Entscheidung dagegen anders aussehen, so der Sprecher des LSG.
Am 20. Juni 2012 hatte das LSG Rheinland-Pfalz in Mainz in einem
vergleichbaren Fall entschieden (Az.: L 3 AS 210/12 B ER;
JurAgentur-Meldung vom 28. Juni 2012). Hier wollte ein Hartz-IV-Bezieher
allerdings jedes Quartal für sieben Tage in die USA fliegen, um dort
seinen siebenjährigen Sohn sehen zu können. Die Mutter war mit dem Kind
von Deutschland dorthin gezogen.
Die Mainzer Richter
entschieden, dass der Arbeitslose nur einmal jährlich auf
Jobcenter-Kosten in die USA fliegen dürfe, um dort sein Umgangsrecht
wahrnehmen zu können. Ein regelmäßiger Kontakt könne auch über das
Internet mit einer Videokonferenzsoftware erfolgen. Die vom Vater
geforderte jährliche viermalige Ausübung des Umgangsrechts sei aber zu
viel. Die Kosten machten allein rund 35 Prozent des Einkommens eines
Durchschnittsverdieners aus. Angemessen sei nur einmal im Jahr eine
Reise in die USA.
Diese Entscheidung ist vollumfänglich zu begrüßen und wird hoffentlich Schule machen!
https://www.facebook.com/pages/1-%C3%96ffentlicher-Widerstand-gegen-die-ARGE/710450658981366?hc_location=timeline
Euer
P.F.
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