Samstag, 5. April 2014

Bravo: Jobcenter muss jährliche Indonesien-Reise für Hartz-IV-Bezieher zahlen!

Redaktionelle Anmerkung;

Diese Entscheidung ist entgegen der "Klatschpresse" wie Bild usw. und vielseitigen empörten Aufschrei u.a. vom Bund der Steuerzahler, ersteinmal "grundsätzlich zu begrüßen" und zwar aus vielfältigen Gründen, die hier nicht alle aufgeführt werden können.
Einige sollten jedoch genannt werden!

1) Grundsätzlich haben Kinder ein Recht auf ihre, also beide Eltern und die meisten "empörten Leser" verkennen:
Das hier ein Kind rechtswidrig einem Elternteil entzogen wurde! Der daraus entstandene seelische Schaden für das Kind, ist für einige offenbar völlig unrelevant und auch finanziell nicht heilbar!
Dem Vater muss Anerkennung gezollt werden, das er diesen schwierigen Kampf bei Gericht für das Kind und sich, aufnahm!

2) Es muss auch konkret die Frage gestellt werden, was der Deutsche Staat bisher unternommen hat:
Dass, das Kind welches deutscher Staatsbürger ist, wieder in sein soziales Umfeld/Vater und Großeltern + Freunde zurückkehren kann!?
Vermutlich nichts und so ist die Übernahme der Flugkosten, mehr als nur gerechtfertigt!

3) Einige Stimmen sagen; "Das geschehe zu Lasten des Steuerzahlers"
Ich sage, zu Recht, denn:
Ein Menschen- und Grundrecht sowie die Vater-Kind-Bindung ist mehr wert, als gut 2000€ und offenbar ist die deutsche Familienrechtsprechung nicht in der Lage:
Diese Situation für das betroffene Kind und dem Vater so zu ändern, das dieser finanzielle Aufwand unnötig werden würde!
Ich setze diesen hetzerischen Argumenten auch entgegen;
Das jährlich millionen von € durch die Flüge der Politiker innerhalb unseres Landes, vom Steuerzahler finanziert werden und da regen sich selbige Stimmen auch nicht auf!

4) Es gibt auch Stimmen die sagen:
"ich kann auch nicht fliegen, weil ich zu wenig verdiene" und der fliegt auf "Staatskosten"

Das ist grundsätzlich falsch, denn:
- Jeder, der ein Umgangs- und Besuchsrecht oder gar Sorgerecht hat und dieses aus finanziellen Gründen nicht tragen bzw. selbst finanzieren kann, ist berechtigt:
- Entsprechende Beihilfen zu beantragen;
Sei es Benzingeld oder Umgangsbeihilfe aber auch Übernachtungskosten am jeweiligen Aufenthaltsort des Kindes bei mehrtägigen Besuchen:
- Auch hier kommen sehr schnell über das Jahr 2000 € und mehr zusammen!
- Welche Argumente also sprechen gegen diese Zahlung, wenn es letztlich sich doch um die Ausübung eines Grund- und Menschenrechtes handelt?
...Keine!

Zur Geschichte:

Ein arbeitsloser Vater will einmal im Jahr sein Umgangsrecht mit seinem in Indonesien lebenden zehnjährigen Sohn nachkommen! Das Jobcenter ist zur Übernahme der Reisekosten verpflichtet worden.
Dies ist erforderlich, wenn die zuvor in Deutschland lebende Mutter das Kind nach Indonesien entführt hat, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag, 1. April 2014, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 7 AS 2392/13 B ER).
Die Essener Richter gaben damit einem Hartz-IV-Bezieher im einstweiligen Rechtsschutzverfahren recht.

Der Mann ist Vater eines zehnjährigen Sohnes. Als die Mutter mit dem Kind ohne Zustimmung des Vaters nach Indonesien zog, wollte der Hartz-IV-Bezieher zumindest einmal im Jahr sein Kind sehen. Um sein Umgangsrecht wahrnehmen zu können, beantragte er bei seinem zuständigen Jobcenter erfolglos die Übernahme der Reisekosten für einen dreiwöchigen Aufenthalt in Indonesien. Das Jobcenter sollte nicht nur die Flugkosten, sondern auch Verpflegung, Transferkosten, Unterkunft und Reisegebühren erstatten.

Das LSG entschied in seinem Beschluss vom 17. März 2014 per einstweiliger Anordnung, dass die Behörde weitestgehend die Kosten übernehmen muss. Das Umgangsrecht des Hartz-IV-Beziehers mit seinem Sohn sei für die Entwicklung des Zehnjährigen eine „wichtige Stütze“, zumal die Reise zum bevorstehenden Geburtstag des Kindes stattfinden sollte.

Die Essener Richter hielten dabei einmal im Jahr eine Reise nach Indonesien auf Jobcenter-Kosten für gerechtfertigt. Als Begründung führten sie an, dass der familiäre Kontakt im Grundgesetz besonders geschützt sei. Auch das Kindeswohl sei hier zu berücksichtigen. Der Vater könne zudem nichts dafür, dass die Mutter das Kind nach Indonesien entführt habe. Dies müsse ebenfalls berücksichtigt werden.

Wäre das Kind beispielsweise in Indonesien geboren und aufgewachsen, könnte die Entscheidung dagegen anders aussehen, so der Sprecher des LSG.

Am 20. Juni 2012 hatte das LSG Rheinland-Pfalz in Mainz in einem vergleichbaren Fall entschieden (Az.: L 3 AS 210/12 B ER; JurAgentur-Meldung vom 28. Juni 2012). Hier wollte ein Hartz-IV-Bezieher allerdings jedes Quartal für sieben Tage in die USA fliegen, um dort seinen siebenjährigen Sohn sehen zu können. Die Mutter war mit dem Kind von Deutschland dorthin gezogen.

Die Mainzer Richter entschieden, dass der Arbeitslose nur einmal jährlich auf Jobcenter-Kosten in die USA fliegen dürfe, um dort sein Umgangsrecht wahrnehmen zu können. Ein regelmäßiger Kontakt könne auch über das Internet mit einer Videokonferenzsoftware erfolgen. Die vom Vater geforderte jährliche viermalige Ausübung des Umgangsrechts sei aber zu viel. Die Kosten machten allein rund 35 Prozent des Einkommens eines Durchschnittsverdieners aus. Angemessen sei nur einmal im Jahr eine Reise in die USA.

Diese Entscheidung ist vollumfänglich zu begrüßen und wird hoffentlich Schule machen!

https://www.facebook.com/pages/1-%C3%96ffentlicher-Widerstand-gegen-die-ARGE/710450658981366?hc_location=timeline
Euer
P.F.

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