Freitag, 29. August 2014


AUFRUF an alle aus und um Wupperttal und aus den anderen deutschen Städten: ( Wichtig unbedingt Teilen)

SPD und CDU planen weit über 1 Million Kinder und Alleinerziehende in den Hunger zu treiben! Steht auf und unterstützt den Verband Tacheles und Harald Thome` am 1. September
Helft den tausenden von alleinerziehenden Eltern, helft den Kindern und Arbeitslosen/Arbeitsuchenden!

»Volles Programm von Hartz-IV-Schikanen«


Eilklage auf Versammlungsrecht, weil Polizei Proteste am Jobcenter Wuppertal untersagt.
Ein Interview von Gitta Düperthal mit Harald Thomé

Harald Thomé ist Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal

Die Erwerbsloseninitiative Tacheles will am 1. September einen »Zahltag« vor einem Wuppertaler Jobcenter abhalten, damit Erwerbslose das ihnen zustehende und nicht ordnungsgemäß ausgezahlte Geld gemeinsam abholen können (siehe jW vom 26.8.). Nun hat die Polizei dies untersagt – was nun?
Zunächst der Stand der Dinge: Wir als Anmelder haben eine Untersagungsverfügung von der Polizei bekommen. Der Behördenleiter und der Grundstückseigentümer wünschten nicht, daß unser Protest auf dem privaten Grundstück stattfindet, wo sich das Jobcenter befindet. Wir werden eine Eilklage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Düsseldorf dagegen einreichen und diese Entscheidung, die unser Versammlungsrecht einschränkt, prüfen lassen – nötigenfalls durch alle Instanzen.

Die Polizei meinte gegenüber junge Welt, Sie könnten auf der Straße demonstrieren, die sei öffentlich. Das wollen Sie nicht?
Nein, wir lassen uns nicht einfach auf die Straße versetzen. Zunächst ist es so: Im Versammlungsrecht muß gar keine Begründung angegeben werden, um eine Versammlung abzuhalten: Es reicht zu sagen: »Wir wollen es machen!« Das ist grundgesetzlich geschützt. Ich sehe mich nicht in der Pflicht, gegenüber der Polizei etwas zu rechtfertigen. Tatsächlich ist es so: Bei der Hartz-IV-Gesetzgebung gibt es eklatante Mißstände; insbesondere das Wuppertaler Jobcenter hat einen grottenschlechten Umgang mit seinen Kunden.

Deswegen wollen wir im Eingangsbereich des Jobcenters mit Transparenten demonstrieren »Sie verlassen den grundgesetzlichen Sektor – und landen nunmehr im Jobcenter Wuppertal«. Das macht nur dort Sinn, nicht auf der Straße.

Wie begründen Sie Ihre Klage?
Immer mehr öffentliche Einrichtungen mieten sich auf privatem Gelände ein, auch das Jobcenter Wuppertal. Nun geht es um die Grundsatzentscheidung: Ist hier Privatrecht vorrangig oder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit? Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem sogenannten »Fraport-Urteil« Maßstäbe gesetzt. Im Fall des Rhein-Main-Flughafens hat es 2011 dem Mitglied einer Initiative gegen Abschiebung Recht gegeben, das gegen die Flughafengesellschaft geklagt hatte, weil diese die Versammlungsfreiheit dort untersagen wollte. Die Richter entschieden: An Orten des allgemeinen kommunikativen Verkehrs besteht Anspruch auf Versammlungsfreiheit, wenn diese für die Öffentlichkeit allgemein geöffnet und zugänglich sind. Im Wuppertaler Jobcenter ist das der Fall.

Zum Anliegen des geplanten Protests am 1. September: Hebt sich das Wuppertaler Jobcenter durch besonders schikanöses Handeln hervor?
Ja, diese Geschäftsstelle ist wirklich mies: Der Umgangston übel, Unterlagen verschwinden ständig, viele Leute müssen auf Bearbeitung ihrer Anträge wochen- oder monatelang warten. Ganze Familien müssen mitunter ausharren, ohne das ihnen zustehende Geld von mehreren hundert Euro zu erhalten. Das volle Programm von Hartz-IV-Schikanen ist hier zu erleben.

Weshalb sorgt auch für Aufregung, daß die Bundesregierung sogenannte »Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch« beschließen will?
Im Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles (SPD) werden derzeit Verschärfungen der Sozialgesetzgebung diskutiert: Zu etwa 30 Prozent tatsächliche Verbesserungen, 70 Prozent sind problematisch: Zum Beispiel soll der Zuschlag für alleinerziehende Hartz-IV-Bezieher mit Kindern unter sieben Jahren von 140,76 Euro gestrichen werden. Begründung: Frauen würden nur Kinder gebären, um den Zuschlag zu kassieren. Solch ein Vorschlag, bei den Armen zu sparen, ist ein Bruch mit der Solidargemeinschaft. Weiteres Beispiel: Statt die fehlerhafte Verwaltungspraxis der Jobcenter zu ändern, gibt es den Plan, das Widerspruchsrecht der Betroffenen einzuschränken. Es soll erst in Kraft treten, wenn der Kläger 20 Euro zahlt. Dabei muß man sehen: Unser Verein Tacheles in Wuppertal produziert etwa 80 Widersprüche pro Woche. Wer den Zwanziger nicht hat, kann sein Recht künftig nicht mehr geltend machen. Nun sagen ungefähr 80 Erwerbsloseninitiativen bundesweit: Es reicht! Zwischen dem 22. September und 1. Oktober wird es dezentrale Proteste geben. Unsere Aktion am 1. September sehen wir bereits als einen ersten Aufschlag.
(Quelle: Junge Welt)

Anmerkung:
Hier ist jeder einzelne von euch angesprochen denn;
Arbeitslosigkeit kann euch alle treffen. Jeder weiß: Es gibt nicht genug ordentlich bezahlte Arbeit, (für Alleinerziehende erst recht nicht) und jetzt sollen auch noch bei unseren Kindern (weit über 1 Million werden betroffen sein) dringend notwendige Gelder eingespart werden! Das ist nicht länger hinnehmbar!

Euer


P.F.

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