Nächster Hartz IV Skandal:
Göppinger Jobcenter will zukünftig keine Vorschusszahlungen mehr leisten!
Rechtswidrig:
Im Zuge der Softwareumstellung soll es künftig im Jobcenter des
Landkreises Göppingen nicht mehr möglich sein, einen Vorschuss zu
erhalten
Laut „Kundeninformation für Leistungsempfängerinnen
und Leistungsempfänger des SGB II“ (Hartz IV) des Jobcenters im
Landkreis Göppingen soll es im Zuge der
Softwareumstellung auf das neue System „Allegero“ zukünftig nicht mehr
möglich sein, einen Vorschuss zu bekommen. Der Arbeits- und
Sozialrechtler Harald Thomé weist daraufhin, dass eine solche Praxis
rechtswidrig ist. Denn Hilfebdürftige haben ein Anrecht auf schnelle
Hilfe, wenn akute Not besteht. Doch bürokratische Gründe sind mal wieder
wichtiger.
Keine Vorschüsse mehr für Hartz IV-Bezieher im Landkreis Göppingen?
Jeder Leistungsbezieher hat das Recht auf einen Vorschuss. In § 42 Abs.
1 SGB I heißt es dazu: „Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem
Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse
zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat
Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die
Vorschusszahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats
nach Eingang des Antrags.“
In § 37 S. 1 SGB I ist zudem
geregelt, dass von diesem Recht abgewichen werden kann, sofern es
gesetzlich vorgeschrieben ist. Im SGB II gibt es Thomé zufolge aber
keine solcher Abweichungen. Folglich ist die Information des Jobcenters
im Landkreis Göppingen, dass zukünftig keine Vorschüsse mehr für Hartz
IV-Bezieher gewährt werden können, rechtswidrig. Betroffene sollten auf
ihr Recht beharren, sofern sie einen Vorschuss benötigen, und dieses -
falls notwendig - auch juristisch durchsetzen. (ag)
(Quelle: gegen hartz IV.de)
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