Dienstag, 5. August 2014

Ehrlichkeit ist bei der BA und ihrem Vorstand ein Fremdwort! 
 
Man könnte zu dem Schluss kommen, das mit den Jobcentern unter dem Dach der BA sich ein "selbständiges Staatsorgan" entwickelt hat, für das es keine Regeln und Gesetze gibt.

BA manipuliert sogar die internen Fall-Zahlen bei den eigenen Angestellten und täuscht so die Öffentlichkeit!
Nach meiner Erkenntniss ist arglistige Täuschung allerdings ein Straftatbestand und so bleibt abzuwarten:
Welcher engagierte Anwalt sich die BA endlich richtig zur "Brust" nimmt!

Eklatanter Fachkräftemangel auch in den Jobcentern

Personalmangel, hoher Krankenstand und überlastete Mitarbeiter in den Jobcentern titeln die Medien. Aus dieser Summe heraus scheinen die gemeinsamen Einrichtungen (gE) der Jobcenter durch eine beharrliche Unterbesetzung gekennzeichnet zu sein.

Nach den internen Personalstrukturdaten des zweiten Quartals dieses Jahres arbeiten 56.431 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Einrichtungen. Dabei sind die selbstverwalteten Optionskommunen ausgenommen. Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus der Umrechnung aller Beschäftigten auf eine volle Arbeitszeitleistung bei gleichzeitigem Lohnbezug. Erkrankte Mitarbeiter mit Krankengeldbezug, Elternzeit, Wiedereingliederungen und andere Ausfallzeiten ohne Entgelt fallen aus der Statistik heraus. Derzeit sind rund 4,4 Millionen in der Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II gemeldet. Zwar gibt die Bundesagentur für Arbeit rund davon die Hälfte als arbeitslos an und somit für den Arbeitsmarkt vermittelbar, jedoch sind die restlichen 2,4 Millionen Gemeldeten, oftmals arbeitsuchend, auch in der Betreuung. Das bedeutet, auch diese werden eingeladen, beraten und unterstehen denselben Richtlinien und den damit verbunden Konsequenzen eines Jobcenters.

Neue Jobsuche für über 2.000 Mitarbeiter im Jahr 2015


Die Quote der befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt knapp zehn Prozent, wobei der größte Anteil die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers ausmacht. Von den derzeit 5.575 befristeten Arbeitnehmern laufen zum Jahresende 976 Verträge aus.
Für das Jahr 2015 dürfen rund 2.250 Mitarbeiter auf eigene Jobsuche gehen, sofern keine kurzfristige Verlängerung angesetzt wird. Die Mitarbeiteranzahl schlängelt sich jedoch auch an der Arbeitslosenquote entlang. Sollte diese zu diesem Zeitpunkt fallen, fällt mehr oder weniger linear die Anzahl der Beschäftigten in den Jobcentern. Unberücksichtigt bleiben dabei oftmals die als arbeitsuchend Gemeldeten oder Aufstocker. Allerdings gibt die Bundesagentur für Arbeit bereits jetzt schon zu, dass rund 1800 Arbeitsverträge nicht verlängert werden. Die Berliner Morgenpost berichtete im Juni 2013 von der prekären Situation in den Berliner Jobcentern und zitiert einen Mitarbeiter, der davon spricht, dass jeder sechste Kollege nur einen Zeitvertrag habe, der maximal zwei Jahre laufe.

18.000 Mitarbeiter verwalten über vier Millionen Erwerbslose

Mit Beginn der Jobcenter im Jahr 2005 lautete das ursprüngliche Ziel, dass der Mitarbeiterstamm jeweils zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen besetzt wird.
Dieses Verhältnis hat sich inzwischen auf zwei Drittel Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und ein Drittel Kommunenmitarbeiter verschoben.
Entsprechend des Personalschlüssels verteilt sich die Befristung auf 7,4 Prozent der hauseigenen Mitarbeiter und auf 2,5 Prozent der ausgeliehenen Mitarbeiter durch die Kommunen. Insgesamt sind 18.320 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeitsvermittlung und Fallmanagement damit beschäftigt, die Arbeitslosengeld II-Berechtigten zu betreuen und zu verwalten. Die Differenz zur Gesamtanzahl des Personals in den Jobcentern verteilt sich auf die Führungsebenen, den Telefon-Service, die Ordnungswidrigkeiten, die Rechtsstellen, die Leistungsabteilungen, die Eingangszonen, den Außendienst, die Personalvertretungen sowie weitere interne Dienste.

Nach Auswertung der Zahlen lässt sich feststellen, dass die über vier Millionen Berechtigten nach Arbeitslosengeld II von rund 18.000 Mitarbeitern verwaltet werden,
was einem durchschnittlichen Betreuungsschlüssel von rund 240 „Kunden“ entspricht. Die Bundesagentur für Arbeit zieht als Grundlage mehrheitlich die reinen erwerbsfähigen „Kunden“ ein, unterteilt in unter 25 Jahre und über 25 Jahre und vergisst dabei die Arbeitsuchenden.

Diese Taktik führt dazu, dass intern niedrige Fallzahlen transportiert werden und häufig auch nach außen. Dem gegenüber stehen jedoch die Überforderung des Personals und ihre berechtigte Kritik daran.
Somit stellt der angegebene erreichte Betreuungsschlüssel eine Farce dar, welcher die einzelnen Jobcenter nicht berücksichtigt und eine Situation, die am Tagesgeschäft vorbeiläuft.

Aber dieses kennen wir ja schon aus den beschönigten medialen Arbeitslosenzahlen: „The same procedure as every day.“
(Quelle: Altonablogg / Inge Hannemann)

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