Der perfide Trick der Jobcenter
Leistungsempfänger werden mit Absicht kriminalisiert!
Jobcenter versuchen mit Strafanzeigen wie zB: "angeblichen Betrug" zurück zu schlagen.
Dabei steht die Manipulation der öffentlichen Meinung im Vordergrund!
Jedoch hat die Vergangenheit gezeigt, das es durchaus Richter gibt, die den Ambitionen der Jobcenter, einen Riegel vorschieben!
Betrug?
Der Briefkasten des Jobcenters … ein schwarzes Loch?
Ein Bericht von RA Thorsten Haßiepen:
Aus aktuellem Anlass möchte ich an dieser Stelle auf eine aus meiner Sicht schlimme Entwicklung hinweisen.
Immer öfter fragen Mandanten nach einer Strafverteidigung an, weil sie von der Staatsanwaltschaft Betrug vorgeworfen bekommen.
Der Betrug soll dadurch begangen worden sein, dass Belege z.B. über
Einkommen den Jobcentern nicht vorgelegt worden sein sollen und es
dadurch zu Überzahlungen gekommen ist.
Wenn man z.B.
schwankendes Einkommen hat oder gar einen neuen Job annimmt, muss man
dem Jobcenter regelmäßig und unverzüglich das Einkommen bzw. die
Jobaufnahme anzeigen. Das versteht sich von selbst.
Doch was
passiert, wenn man die Belege abgeben möchte, aber der oder die
Sachbearbeiter/in keine Zeit hat und anweist, man solle die Belege doch
in den Briefkasten des Jobcenters einwerfen.
Manchmal hat man
dann den Eindruck, man habe damit den ersten Beweis für ein “schwarzes
Loch” gefunden. Immer wieder kommen nämlich Mandanten zu mir mit
Problemen, weil solche Belege, welche in die Briefkästen der Jobcenter
eingeworfen wurden, abhanden gekommen sind.
Im schlimmsten Fall hat man (naturgemäß) keinerlei Nachweis dafür, die Belege tatsächlich eingeworfen zu haben.
Wenn es dann zu Überzahlungen gekommen ist, tendieren offenbar immer
mehr Jobcenter dazu, Strafanzeige wegen Betruges (Irrtumserregung durch
Nichtmitteilung des Einkommens) zu stellen. Die Staatsanwaltschaften
klagen diese Sachen dann meist auch an, so dass es zu einer Vielzahl von
Strafverfahren kommt. Oft erfolgt eine Verurteilung oder bei
Einstellung bleibt man auf den Verfahrenskosten sitzen.
Nun
wissen aber viele Hilfeempfänger, dass leider immer wieder Papiere bei
den Jobcentern abhanden kommen oder einfach in falsche Akten abgeheftet
werden. Auch das ist dem Grunde nach menschlich, denn bei einer solchen
Vielzahl von Akten, welche in den Jobcentern verwaltet werden, kann dies
einfach passieren. Sicherlich könnten wir an dieser Stelle über die
Häufigkeit lange diskutieren, doch führt dies weg von dem, was Ihnen im
Leistungsbezug dringend anzuraten ist.
Bei Verlust solcher
Dokumente sind nämlich zunächst einmal Sie in der Beweispflicht, die
Dokumente ordnungsgemäß jedenfalls in den Briefkasten eingeworfen zu
haben.
Doch einmal ehrlich … wer macht sich darüber zunächst
einmal Gedanken. Wenn ich etwas in einen Briefkasten einwerfe, gehe ich
davon aus, dass es auch angekommen ist.
Aus diesem Grunde
empfehle ich bei wichtigen Unterlagen, welche den Jobcentern
nachgewiesen werden müssen, den Einwurf oder die Abgabe belegen zu
können.
Hierzu sollten Sie sich, sofern die Sachbearbeiter es
tatsächlich durchführen, entweder den Erhalt quittieren lassen (z.B. auf
einem Satz Kopien) oder die Übergabe/den Einwurf in den Briefkasten
unter Zeugen vornehmen. Die Zeugen sollten dabei im Übrigen nicht nur
aussagen können, dass “ein Briefumschlag” eingeworfen wurde, sondern
auch, welcher Inhalt darin enthalten war. Also sollte der Umschlag am
besten im Beisein des Zeugen gepackt und eingeworfen werden.
Eine Alternative wäre es u.U., den Einwurf in den Briefkasten z.B. auf
Video aufzunehmen. Dabei sollte zum einen darauf geachtet werden, dass
auch hier der Inhalt erkennbar ist und zum anderen, dass der Datenschutz
anderer Personen unbedingt gewährleistet bleiben muss. Videoaufnahmen
Dritter sind i.d.R. nur mit deren ausrücklicher Genehmigung zulässig.
Bitte, nehmen Sie diesen Ratschlag nicht zu sehr auf die leichte
Schulter. Die Mandate wegen Betrugsanzeigen häufen sich und ich bin mir
auch bei einer gewissen Quote von berechtigten Anzeigen sicher, dass
diese Menge von Betrugsvorwürfen schon statistisch sehr unwahrscheinlich
sein dürfte.
Sorgen Sie für einen Nachweis des Zugangs der Unterlagen beim Jobcenter … und bewahren Sie den Nachweis gut auf!
Wenn der Staatsanwalt dann dennoch dreimal klingelt und die
Anklageschrift ins Haus flattert, fragen Sie unbedingt einen
Rechtsanwalt, wie Sie sich verhalten sollen. Er weiss, wie die Sache
vielleicht doch noch gerettet werden kann!
http://rechtsanwalthassiepen.wordpress.com/author/thassiepen/
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