Endlich:
"ver.di Mittelfranken" geht auf die Barrikaden: "Hartz IV ist Schikane"
Die Dienstleistungsgewerkschaft erhebt Stimme gegen eingeschränkte Grundrechte
NÜRNBERG
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di macht mobil: Der
Bezirkserwerbslosenausschuss Mittelfranken startet eine bundesweite
Petition, die sich gegen die Hartz-IV-Gesetzgebung richtet. Seit 2005
würden die Grundrechte der sogenannten Leistungsempfänger immer mehr
eingeschränkt.
Rund zehn Jahre nach Einführung der von Anfang
an umstrittenen Hartz-Gesetze spricht der stellvertretende
ver.di-Geschäftsführer Ulli Schneeweiß von einer "Sonderrechtszone
Hartz-IV". Und er warnt vor weiteren Verschärfungen: "Die Zügel werden
noch straffer angezogen, wir sind der festen Meinung, dass
Hartz-IV-Empfänger innerhalb der Sozialgesetzgebung abgehängt und
prekarisiert werden."
Wie die von ver.di beklagte "eklatante
Schlechterbehandlung gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen" im Alltag
aussieht, erläuterten bei einem Pressegespräch vier Betroffene aus
Nürnberg. Der erwerbslose Willi Ludwig stört sich auch am durch Medien
vermittelten Zerrbild: Nicht "Florida-Rolf" sei der typische
Leistungsbezieher, sondern Langzeitarbeitslose, die - weil sie älter als
50 sind - kaum mehr eine Chance auf Arbeit hätten.
Thomas de
Buhr kann davon ein Lied singen: Der 55-jährige Offset-Drucker, der auch
Technischer Kaufmann und Druck- und Medientechniker ist, hat vor vier
Jahren seinen Job verloren und seither 900 Bewerbungen geschrieben. Ohne
positives Ergebnis. Stattdessen muss er von 384 Euro im Monat und mit
einer ständigen Kontrolle seitens der zuständigen Behörden leben.
"Unter Generalverdacht"
Wie die im Alltag aussieht, erläutert Uwe Darius. Der 61-Jährige war
früher bei der AEG beschäftigt und hat kürzlich wegen Zinseinkünften in
Höhe von zwölf Euro zwei Monate lang auf staatliche Zahlungen verzichten
müssen. Warum? Weil er versäumt hatte, die Einkünfte rechtzeitig zu
melden und weil Hartz-IV-Empfänger "gläserne Bankkunden" sind. In
regelmäßigen Abständen wird ihr Konto vom Jobcenter überprüft.
"Hartz-IV-Empfänger stehen offenbar unter Generalverdacht", kritisiert
ver.di-Rechtsexperte Schneeweiß dieses Vorgehen. Gerda Prögel
untermauert diesen Verdacht mit einem anderen Beispiel: Sie konnte an
einem vom Jobcenter vermittelten Bewerbungsgespräch nicht teilnehmen,
weil sie krankgeschrieben war. Die dafür notwendige
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hatte sie vorgelegt.
"Erpressungsversuch"
Trotzdem wurde ihr eine Sanktion, sprich: die Kürzung ihrer staatlichen
Unterstützung, angedroht. Sie musste detailliert Auskunft geben, warum
sie krankgeschrieben war. Dies sei "Schikane". Die gelernte Bürokauffrau
Prögel hat auch auf anderem Gebiet Ärger mit dem Jobcenter gehabt: Sie
wollte innerhalb Nürnbergs umziehen, in eine etwas teurere, aber immer
noch unterhalb der derzeit gültigen Mietobergrenze von derzeit 374 Euro
pro Monat liegende Wohnung.
Daraufhin sollte sie
unterschreiben, dass sie die Mehrkosten selbst trage - Gerda Prögel
spricht ebenso wie ver.di-Jurist Schneeweiß von einem
"Erpressungsversuch". Die Mentalität der Jobcenter-Mitarbeiter, auch da
sind sich Gewerkschaft und Betroffene einig, habe sich in den
vergangenen Jahren verändert: "Früher, vor 2005, zu Zeiten der alten
Sozialhilfe, hatten die Mitarbeiter noch mehr Verständnis für ihre
Klientel." Schneeweiß führt dies unter anderem darauf zurück, dass in
den Jobcentern immer mehr befristete Stellen besetzt würden.
Aus Sicht der Gewerkschaft gibt es viele Beispiele, die die
Sonderstellung von Hartz IV untermauern. Insgesamt acht Punkte listet
die Begründung der Petition auf, die bereits an den Deutschen Bundestag
gesandt wurde. Ganz oben steht dabei die Einschränkung des Rechts auf
freie Berufswahl und das Unterschreiten des Existenzminimums durch
Sanktionen: "Das darf es nicht geben, dass ein Existenzminimum noch
gekürzt wird", fordert Schneeweiß. Und rechnet mit einer raschen
Verbreitung der von ver.di Mittelfranken ausgehenden Petition. Der
Landes- und der Bundesverband hätten bereits Interesse bekundet.
Im Text heißt es u.a.: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle
Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen,
welche besondere Einschränkungen der Rechte von LeistungsempfängerInnen
zum Inhalt haben."
(Michael Husarek -Nürnberger Nachrichten)
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