Hartz IV: Arbeitsamt Nürnberg
Arbeitsagentur Nürnberg begeht Grausamkeiten
gegen schwerbehinderten Rentner (Bitte teilen und Aktionen in Nürnberg
organisieren)
Unmenschliche Grausamkeit
Herr Thomas Müller pflegte und unterstützte seine alte und gebrechliche Mutter über
Jahre in der gemeinsamen Wohnung in Nürnberg. Er selbst war bereits
seit 1997 arbeitsunfähig erkrankt, aber noch nicht Rentner. 2006
versuchte die ARGE Nürnberg rechtswidrig eine Senkung der
Unterkunftskosten zu erzwingen, obwohl diese nachweislich gar nicht zu
hoch waren. Man hatte übersehen, dass Frau Müller keine Leistungen bezog
und die hälftigen KdU Kosten des Sohnes Herrn Müller deutlich unter den
erlaubten KdU Kosten lagen. Man blieb gegenüber Argumenten jedoch stur.
Erstaunlicherweise hatte die ARGE sogar das Schreiben rückdatiert, so
dass für die KdU Senkung nur noch wenige Wochen geblieben wären. Erst
das Eingreifen des ZDF brachte die Stadt Nürnberg zum Einlenken. Es war
ein Bericht mit 12 Minuten Dauer im April 2006 in der Sendung
„Drehscheibe“ im ZDF. Für die Mutter waren die Abläufe so erschreckend,
dass ihr Gesundheitszustand sich deutlich verschlechterte.
Die
Arge ließ im Anschluss eine arbeitsmedizinische Begutachtung des Herrn
Müller durchführen. Hierbei stellte sich heraus, dass eine
Arbeitsfähigkeit nicht gegeben war und das für einen längeren Zeitraum,
so dass man auf die Stellung eines Rentenantrags bestand.
Im
September des selben Jahres verursachte eine häusliche Pflegekraft
fahrlässig einen Unfall bei dem sich die Mutter den Oberschenkel brach.
Bei der folgenden OP kam es zu einem Zwischenfall durch den diese sehr
viel Blut verlor und an den Folgen 12 Tage später verstarb. Schuld war
im Wesentlichen auch ihr schlechter Allgemeinzustand, der auch auf den
Ärger einige Monate vorher mit der ARGE zurückzuführen war.
Herr Müller erhielt am Tag der Trauerfeier eine weitere Aufforderung die
Kosten der Unterkunft zu senken d.h. Umzuziehen mit Frist von 6
Monaten. Ab Ende des selben Jahres musste er über 8 Wochen klinisch in
der psychosomatischen Tagesklinik des Klinikums Nürnberg Nord behandelt
werden. Er bat darum, dass man die Frist vorerst einmal um den Zeitraum
der klinischen Behandlung verlängerte. Dies wurde abgelehnt. Die
Nürnberger Zeitung berichtete hierüber unter der Überschrift „Man lässt
mir nicht einmal Zeit zu trauern.“ Der damalige Chef der ARGE Nürnberg
meinte hierzu im Zeitungsinterview: „Man könne keine Rücksichten nehmen,
es ginge hier schließlich um viel Geld für den Steuerzahler.“
Die Feststellung seiner 100% Erwerbsunfähigkeit brachte ihn schließlich
von der ARGE (heute Jobcenter) zum Sozialamt. Hier wurde seine
Umzugsfähigkeit von Gesundheitsamt geprüft und er vorerst in seiner
Wohnung belassen. Einerseits aufgrund seiner gesundheitlichen Situation,
aber auch andererseits weil er in seiner näheren Umgebung von mehreren
Menschen unterstützt wurde und diese Unterstützung bei einem Umzug
wegfallen würde.
Durch die zuerst weiterbetriebene Belastung
bezüglich eines Umzug waren die Erfolge der achtwöchigen Behandlung im
Klinikum Nürnberg zerstört worden. Es ging Herrn Müller schlechter als
davor. Er konnte die Wohnung über Monate nicht verlassen.
Weiterhin versuchte seither das Amt regelmäßig dennoch einen Umzug zu
erzwingen, obwohl sich der Gesundheitszustand des Herrn Müller über die
Jahre ständig verschlechterte. Und obwohl dies von behandelnden Ärzten
bestätigt wurde. Zu Beginn hatte er noch keinen GdB. Heute hat er die
Pflegestufe Null und einen GdB von 70. Bis heute hat er 18 Operationen
hinter sich. Darunter einige mehrstündige. Ein dauerhafter Grad der
Behinderung von Zeitpunkt der Erstbegutachtung von 30 erhöhte sich bis
heute auf 70. Er leidet u.a. unter chronischer Depression, chronischen
Angst- und Panikstörungen, PTBS (posttraumatische
Belastungstörungen/schwere Traumata), chronischen Schmerzen,
orthopädischen Problemen u.a. Einschränkungen der Beweglichkeit der
rechten Schulter, Defekten in der Halswirbelsäule
(Nervenwurzelläsionen). chronischen Lendenwirbelsäulenproblemen,
retropatellar Arthrose beidseitig (Knie), akuter Entzündung der linken
Schulter mit starker Bewegungseinschränkung seit April 2014, sehr
starker Hausstaubmilbenallergie mit Asthma. Aufgrund dieser Probleme ist
er dauerhaft zu 100% erwerbsgemindert und Rentner.
Die
Versuche des Sozialamts einen Umzug durchzusetzen wurden immer brutaler.
Obwohl seit der ursprünglichen Aufforderung durch die ARGE, keine KdU
Senkung mehr verlangt worden war, stellte das Amt mehrfach, zuletzt 2012
einen Teil der Mietzahlungen ohne Vorwarnung ein. In jedem Fall musste
sein Anwalt Herr H. tätig werden. Einsicht oder Verständnis zeigte das
Amt nie.
Bei einer der ständig vom Nürnberger Sozialamt
geforderten Begutachtungen durch das Gesundheitsamt Nürnberg kam es vor
einem Zeugen zu einer Körperverletzung im Amt.
Diese wurde angezeigt und
gegen den Arzt ermittelt. Das Gesundheitsamt entschuldigte sich
schließlich für das Ereignis und andere „Unannehmlichkeiten“ darunter
u.a. ein Arzt, der sich über die Behinderungen von Herrn Müller lustig
gemacht hatte und eine Mitarbeiterin, die durch behinderten-feindliche
Äußerungen (vor Zeugen) aufgefallen war.
Der Arzt hatte, obwohl
Herr Müller ausdrücklich vorher auf die Probleme seiner Halswirbelsäule
hingewiesen hatte, den Kopf von Herrn Müller während der Untersuchung
ohne Vorwarnung plötzlich mehrfach hin und her gedreht. Die Schmerzen
waren über Wochen sehr heftig und mit u.a. starker Übelkeit und
Schwindel verbunden. Die dem Amt vorliegenden Befundberichte hatten klar
die Probleme gezeigt und der Arzt hatte ebenso Röntgenbilder vorliegen.
Im Anschluss verweigerte Herr Müller weitere Begutachtungen durch das
Gesundheitsamt, verweigerte aber nicht grundsätzlich Begutachtungen,
falls nötig. Nur bestand er auf unabhängigen Gutachtern.
Im Jahr
2013 wurde die rechte Schulter des Herrn Müller operiert. Grund war eine
Frozen Shoulder mit Impingement Syndrom. Man verweigerte ihm die nach
der OP nötige häusliche Hilfe, obwohl ein Attest der Klinik vorlag, das
die Notwendigkeit ab dem Tag der Entlassung bescheinigte und das Amt
bereits Monate vor der OP von der späteren Notwendigkeit wusste. Herr
Müller musste per Sozialgericht im Eilverfahren Hilfe einklagen. Dies
dauerte rund zwei Wochen. D.h. das Sozialamt lies einen frisch
operierten Schwerbehinderten zwei Wochen ohne jegliche Hilfe.
Menschenverachtend und vorsätzlich gesundheitsgefährdend.
Das
Amt betrieb den Versuch ihn aus der Wohnung zu zwingen trotz
Bescheinigungen seiner behandelnden Ärzte, dass ein Umzug für ihn eine
massive Gesundheitsgefährdung darstellen würde und er gar nicht in der
Lage sei die Vorbereitungen dafür vorzunehmen, weiter. Ab 2012 mit Hilfe
zweier Richterinnen, die deutlich den Eindruck der Befangenheit
erweckten. Es wurde ein Gutachten des Gerichts in Auftrag gegeben. Die
Gutachterin erstellte daraufhin ein "Geisterfahrergutachten". Das heißt,
dass dieses Gutachten alle vorliegenden sonstigen Befunde, Atteste und
Gutachten ignorierte. Alle Fakten sprechen für Herrn Müller bis auf das
Gutachten der Frau Dr. Z. (Hinweis: Nachgewiesen sind rund 30% der
Sozialgerichtsgutachten sogenannte Gefälligkeitsgutachten zum Nachteil
der Kläger.)
Es wurde viel krudes Zeug zusammenphantasiert,
aber nicht belegt, Fakten weggelassen, Fakten verdreht. Sie stellte alle
vorherigen Gutachten, Befunde und Atteste in Frage auch die anderer
Fachrichtungen inkl. Des Abschlußberichts der klinischen Behandlung an
der diverse Ärzte beteiligt gewesen waren. Letztendlich behauptete sie
Herr Müller wäre umzugsfähig in einigen Monaten. Gutachten können aber
für die Zukunft keine expliziten Aussagen machen, sie können lediglich
Wahrscheinlichkeiten beschreiben. Das Amt nahm nun dieses Gutachten als
Basis seiner Vorgehensweise und forderte dieses Mal offiziell eine
Senkung der Kosten der Unterkunft. Das entsprechende Schreiben strotzte
nur vor bösartigen Formulierungen und Hohn. Dem Gutachten war vom Anwalt
des Herrn Müller beim Gericht widersprochen worden. Die Fehler im
Gutachten wurden aufgezeigt. Es entstanden aus anderen Gründen in den
nächsten Monaten zwei weitere Sozialgerichtsgutachten. Diese zeigten
ebenfalls deutlich, dass das Gutachten der Frau Dr. Z. falsch war/ist.
Die Gutachterin hatte z.B. behauptet, Herr Müller könne problemlos den
sogenannten Schürzengriff durchführen. Das ist unwahr. Bei der
Untersuchung wurde dies gar nicht geprüft. Der Griff war weder bei
Begutachtungen durch den MdK für die Pflegeversicherung möglich, noch
bei einer Kontrolluntersuchung der Schulter in der Klinik, noch bei den
anderen Gerichtsgutachten. Bei ihr sei er angeblich möglich gewesen. Die
Gutachterin behauptete auch ihre Untersuchungen hätten keine Probleme
der Halswirbelsäule gefunden. Diese Probleme sind seit Jahrzehnten
bekannt und weiter fortgeschritten. Sie zeigten sich schon früher auf
CTS des Klinikums Nürnberg und Röntgenbildern. Der Gutachterin waren
neue Untersuchungen bekannt, so ein MRT und eine Nervenmessung durch
einen renommierten Neurologen und Rehamediziner, Dr. S.. Sowohl das MRT,
als auch die Messungen bestätigen die Beschwerden des Herrn Müller und
sind nicht widerlegbar. Er leidet unter sehr schmerzhaften
Nervenwurzelläsionen im Bereich der Halswirbelsäule die eben genau die
beschriebenen Probleme verursachen. Die Gutachterin ignorierte diese
Befunde, da sie wohl nicht in das von ihr gewünschte Bild passten. Die
neuen Gutachten und Befunden wurden ebenso sowohl vom Gericht, als auch
vom Sozialamt Nürnberg ignoriert. Sie seien ja nicht zum Thema
Umzugsfähigkeit erstellt worden. Das ist allerdings unerheblich, wenn in
beiden Fällen identische Krankheiten und Beschwerden geprüft wurden.
Die Gutachterin stellte die Schwere eine Depression ohne die hierfür
vorhandenen Fragebögen oder andere Hilfsmittel und ohne Erhebung der
aktuellen Symptome allein durch Augenschein fest. Des weiteren machte
sie das Vorhandensein der Angst- und Panikstörung von der Tatsache
abhängig, dass Herr Müller während seiner Untersuchung keine
entsprechenden Probleme hatte. (Hinweis: Herr Müller stand hierbei unter
dem Einfluss eines Beruhigungsmittels. Dieses kann aber nicht ständig
genommen werden, weil es eine sehr starke Suchtgefährdung aufweist)
Diese Erkrankung ist auch nicht davon gekennzeichnet, dass es ständige
Attacken gibt. Ein Epilepsiepatient hat auch nicht zu jeder Zeit Anfälle
und ist dennoch an Epilepsie erkrankt.
Das Gutachten wäre im
Übrigen selbst dann nicht mehr verwendbar, wenn es korrekt erstellt
worden wäre, denn es ist über ein Jahr alt.
Inzwischen hat man
Teile der KdU Zahlungen eingestellt und Herr Müller ist nur mittels des
noch vorhandenen Dispokredits seiner Bank in der Lage die Miete in
voller Höhe zu bezahlen. Dies kann er aber nur noch wenige Monate tun.
Das SG Nürnberg verweigert eine Weiterzahlung bis zur Klärung in einem
Hauptverfahren auch dann, wenn der Betrag als Darlehen gegeben würde.
Ebenso verweigert man ihm die Prozesskostenhilfe im Eilverfahren,
wodurch sein Grundrecht auf ein korrektes rechtsstaatliches Verfahren
massiv verletzt wird. Er selbst ist aus gesundheitlichen Gründen nicht
mehr in der Lage dies ohne Anwalt zu bewältigen. Ebenso wird sein
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und dies schon seit
Jahren, das auch die psychische Unversehrtheit einschließt.
Es handelt
sich inzwischen um einen großen sowohl Verwaltungs- als auch Gutachter-,
sowie Justizskandal in Nürnberg.
Der Gesundheitszustand des
Herrn Müller ist schlecht. Inzwischen (ab April 2014) kann er seine
linke Schulter aufgrund einer starken Entzündung kaum noch bewegen und
leidet unter starken Schmerzen. Wirksame Schmerzmittel kann er nur
bedingt nehmen, da sie seine Atmung verschlechtern. Er muss Nachts mit
Überdruckbeatmung schlafen. Herr Müller braucht über 10 Medikamente um
über den Tag zu kommen. Von Antidepressiva bis Beruhigungsmitteln, von
Blutdruckpräparaten bis Allergiemitteln, von Schmerzmitteln bis
Kortison. Er ist kaum noch handlungsfähig. Er kann nicht mehr selbst
Baden, sich nur noch bedingt selbst pflegen. Arbeiten im Haushalt sind
ihm ohne Hilfe ebenfalls weitgehend unmöglich. Aufgrund der
Panikattacken und Ängste kann er seine Wohnung nur noch selten
verlassen. Er hat gelegentliche Hilfe durch Herrn B. der in er Nähe
wohnt und für Herrn Müller Arbeiten ausführt, die dieser nicht mehr
ausführen kann. Diese Hilfe würde durch einen Umzug u.U. wegfallen, wenn
eine neue Wohnung nicht in der direkten Nähe liegen würde. Herrn Müller
wurde die Pflegestufe Null (noch ohne Berücksichtigung der aktuellen
Schulterprobleme) bewilligt. Zusätzlich ergänzende Hilfe aufgrund einer
starken Einschränkung der Alltagskompetenz (hat nichts mit einer
Betreuung zu tun). Es geht hier um die Ängste, die ihn am Verlassen der
Wohnung hindern und die Blockaden, die ihn am Öffen u.a. diverser
Amtsschreiben hindern. Hiergegen wurde ihm Hilfe gewährt.
Ein
Umzug oder die nötigen Vorarbeiten können von ihm nicht durchgeführt
werden. Ein Verlassen seiner gewohnten Umgebung unter Verlust der noch
verbliebenen wenigen Sozialkontakte würde seine Gesundheit weiter
verschlechtern, könnte sogar lebensbedrohende Folgen haben. Das
Verhalten des Sozialamts Nürnberg hatte bereits in den Jahre 2008 zu
mehreren Notarzteinsätzen aufgrund lebensgefährlicher hypertensiver
Krisen geführt und im Jahr 2009 zu einem (glücklicherweise leichten)
Schlaganfall. 2009 berichteten die Nürnberger Nachrichten in drei
Artikeln über den Fall des Herrn Müller. Auf das Amt hatte das keine
Wirkung. Sozialrassistische Reaktionen einiger Nürnberger Bürger führten
zu weiteren Verschlechterungen seiner Gesundheit. So fand er unter
anderem Drohungen und Beleidigungen in seinem Briefkasten vor. Bei der
Tageszeitung gingen entsprechende Leserbriefe und Kommentare ein. Die
selbsternannte Stadt der Menschenrechte zeigte sich von der übelsten
Seite.
Das Gesetz spricht von der Zumutbarkeit eines Umzugs.
Herrn Müller ist ein Umzug unter keinen Umständen zuzumuten.
Das Gericht
und das Amt hingegen prüfen rechtswidrig die Fähigkeit aber nicht die
Zumutbarkeit umzuziehen und selbst diese Prüfung entspricht nicht der
geforderten Sorgfalt, im Gegenteil wird diese durch das Gutachten der
Frau Dr. Z. dem Anschein nach zwecks bewusster Schädigung des Herrn
Müller manipuliert. Der Verdacht der bewussten Schädigungswunsches
leitet sich u.a. auch daraus ab, dass im Gutachten über die
Fragestellungen des Gerichts hinaus versucht wurde Herrn Müller die
Notwendigkeit der Pflegeleistungen als auch der hauswirtschaftlichen
Leistungen abzusprechen. Ein Gutachten eines gerichtlichen bestellten
Pflegegutachters widerlegte die Ansichten der Frau Dr. Z. und kam zum
Ergebnis, das sogar mehr Leistungen nötig seien. Die Gutachterin sprach
sogar davon, dass es sie ärgere, dass sie ihm nicht auch noch die
Erwerbsminderungsrente nehmen könne.
Entgegen der „Meinung“ der
Frau Dr. Z. Auf Fachgebieten, zu denen sie gar keine Fachkompetenz
besitzt, folgten andere Gutachter den abstrusen Argumentationen nicht
und kamen bei Prüfung der Fakten und eigenen Untersuchungen zu völlig
anderen Ergebnissen. Monate nach der Begutachtung durch Frau Dr. Z.
wurde der Grad der Behinderung (GdB) des Herrn Müller aufgrund eines
Sozialgerichtsgutachtens von 50 auf 70 erhöht und dies Rückwirkend bis
deutlich vor den Untersuchungszeitpunkt der Frau Dr. Z. Einer teilweisen
Wunderheilung per Gutachten wurde deutlich widersprochen.
Das
BSG hat vor einigen Jahren ein Grundsatzurteil gefällt, das bei
derartigen Erkrankungen mit dem Risiko der Verschlechterung ein Umzug
nicht verlangt werden darf. Diverse LSGs, wie u.a. das LSG Bayern haben
sich dieser Meinung in diversen Verfahren angeschlossen. Dem müssten
normalerweise auch das SG Nürnberg und das Sozialamt Nürnberg folgen.
Man umgeht es mittels des Geisterfahrergutachtens der Frau Dr. Z. und
dem Ignorieren aller Fakten die nicht in den Kram passen.
Die
Gerichte haben sich zudem auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
schützend und fördernd vor die Grundrechte der hilfebedürftigen Menschen
zu stellen (BVerfG a.a.O.). Gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG)
hat jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Diesem Grundrecht
und seiner Bedeutung ist im Rahmen der gemäß § 86b Abs. 2 SGG
vorzunehmenden Interessenabwägung Rechnung zu tragen.
Die wurde vom zuständigen SG Nürnberg ignoriert.
Unan ge messen hohe Unter kunfts kosten müssen nicht innerhalb von 6
Monaten durch Umzug abgesenkt werden, wenn ein Wohnungswechsel die
gesundheitliche Situation des Leistungsberechtigten verschlimmern würde.
Diesen vom Bundesso zialgericht (Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R)
geprägten Grundsatz haben untere Instanzen für mehrere Fallvarianten
konkretisiert.
Wurde vom SG Nürnberg ignoriert.
Für
einen Betrag von rund 210 Euro monatlich ist man bereit die Gesundheit
bis zur Lebensbedrohung des Herrn Müller zu gefährden und bisherige
Behandlungserfolge zu zerstören. Diese können, wie u.a. die
Rentengutachterin Frau Dr. L. Bestätigte, auch zu keiner Heilung führen.
Lediglich sei u.U. eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen.
Statt ihn hierbei zu unterstützen, versucht man nun seine
Lebensqualität dauerhaft zu zerstören. Und das offenbar mit Vorsatz in
Kenntnis der gesundheitlichen Situation. (Gemeinsam erstellt von Herrn
Hans-Jürgen Graf (Bevollmächtigter) mit Herrn Müller.)
(Quelle: http://www.gegen-hartz.de/)
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