Freitag, 12. Dezember 2014


FHP: Freie Hartz IV Presse
Unfassbar: Die perfiden Tricks von Arbeitgebern, den Mindestlohn zu umgehen

Während Wissenschaftler noch über etwaige Auswirkungen des Mindestlohns streiten, reiben sich Unternehmen längst die Hände

Dass sie handeln werden, war zu erwarten. Dies ergab jüngst eine Umfrage des Münchner ifo-Instituts. Und, ihre Maßnahmen, den Mindestlohn nicht zahlen zu müssen, nehmen nach Recherchen der ARD-Sendung "Monitor" perfide Züge an.
Selbst vor Betrug und Arbeitsrechtlichen Missbrauch von Minderjährigen, scheuen die großen Unternehmen offenbar nicht!

Hier mal ein 1ster Überblick

1. Lkw-Fahrer
Beim der Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG), einem Branchenverband für Lkw-Unternehmer und Spediteure, informiert man in Seminaren bereits über "praktische Tipps" für das Mindestlohn-Jahr 2015. Diskutiert wird ein Musterarbeitsvertrag. Der hat es in sich. Denn er sieht vor, dass es zwar für die "normale Arbeitszeit" 8,50 Euro gibt, für die Bereitschaftszeit künftig jedoch nur noch 2,55 Euro.
"Dann hätte ich ja weniger als jetzt, dann kann ich in Rente gehen oder Hartz-IV-Empfänger" werden, sagt ein Lkw-Fahrer, der von "Monitor" mit so einem Vertrag konfrontiert wird.

Uwe Michalk, von der SVG Sachsen und Thüringen, kann die Aufregung der Mitarbeiter nicht so recht verstehen. "In dieser Zeit (der Bereitschaftszeit) ist der Mitarbeiter nicht vollständig tätig gewesen, er hat gewartet, bis er wieder arbeiten darf, wenn man es übertreiben will.
Und diese Zeiten können, sollten, müssen anders vergütet werden." Ändere man nichts, käme man auf Bruttolöhne von über 2000 Euro - "das wird hier in den neuen Bundesländern keiner erwirtschaften können", sagte Michalk im "Monitor"-Interview.

Experten sehen die Pläne kritisch. "Nicht nur die Vollzeit ist Mindestlohn-pflichtig, sondern auch die Bereitschaftszeit," sagte der ehemalige Bundesrichter, Professor Franz Josef Düwell, jahrelang vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Seine Meinung: So ein Vertrag hält sich nicht an die "gesicherte Rechtslage".

2. Die Fleischbranche:
Die "Monitor"-Redaktion recherchierte im Umfeld von Deutschlands größtem Schlachtbetrieb Tönnies. In dieser Branche gilt der Mindestlohn schon - wird aber umgangen, so ein häufiger Vorwurf. Mitarbeiter eines polnischen Subunternehmens berichten, dass in ihren Verträgen eine sogenannte "Lohnminderungsklausel" sei: Wenn der Arbeitgeber nicht zufrieden sei, könne die Vergütung reduziert werden.
So etwas ist "unzulässig", erklärt Franz Josef Düwell. Das sei nur eine "Verschleierung", um den Mindestlohn zu umgehen.

Tönnies distanzierte sich von dem Vertrag des polnischen Subunternehmens. Und auch dieses wiederum betonte, dass es solche Verträge nicht geben würde.
Aha: Also
lügen die Mitarbeiter, mit denen "Monitor" gesprochen hatte?

3. Zustelldienst
Zusteller werden nach Stück bezahlt. Da kommt es schon mal vor, dass jemand 40 Stunden in der Woche arbeitet und nur 600 bis 700 Euro brutto im Monat bekommt.
Da das nicht zum Leben reicht, kommt der Rest vom Staat. Ältere Zusteller müssen sich im kommenden Jahr möglicherweise auf harte Zeiten einstellen.

Das zur Bauer Media Group gehörende Unternehmen Bauer Postal Network (BNP)
versucht nach einem "Spiegel"-Bericht gezielt, die Arbeit der Rentner oder Hinzuverdiener durch minderjährige Boten zu ersetzen.
In einem Leitfaden werden Szenarien entwickelt. In einem soll zum Beispiel ein Rentner namens Gerd durch einen Jugendlichen ersetzt werden, um den Mindestlohn zu umgehen.
In dem Beispiel hat BNP laut "Spiegel" empfohlen, dem eigentlich zuverlässigen Gerd wegen Reklamationen keine Ware mehr zu geben. "Vielleicht ist Gerd sauer, vielleicht erleichtert, in den meisten Fällen war's das aber!", zitiert der "Spiegel" das Fallbeispiel.

Auch das ARD-Magazin "Monitor" berichtete über die "Spiegel"-Recherche. Die Bauer Media Group betonte: Der Leitfaden werde nicht eingesetzt. Er sei entwickelt worden, "um die gesetzlichen Ausnahmen vom Mindestlohn zu illustrieren", zitiert "Monitor" aus einem Schreiben des Unternehmens.

Sehen Sie hier den vollständigen Beitrag

http://www.ardmediathek.de/tv/Monitor/Mindestlohn-die-perfiden-Tricks-der-Ar/Das-Erste/Video?documentId=25295778&bcastId=438224

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen