Samstag, 20. Dezember 2014

FHP: Freie Hartz IV Presse

Hartz IV-Eilnachricht:
Leipzig passt nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten die Miet-Richtwerte für Hartz IV - und sonstige Sozialleistungsempfänger an.

Ob
es sich dabei dann (endlich) um ein schlüssiges, auch von Gericht anerkannten Konzept handeln wird, werden die nächsten Gerichtsverfahren zeigen. Bei einem Gesamtvolumen von "nur" 1,9 Millionen € darf dies bereits jetzt schon bezweifelt werden, haben doch Untersuchungen aus der Vergangenheit ergeben;
das eine Gesamtsumme von etwa 5 Millionen € erforderlich wären.

Anmerkung:
Diese "erstmalige Anpassung" wurde auch Zeit, denn Leipzig hatte jahrelang rechtswidrig und vorsätzlich, höhere Mietzahlungen durch "Tricksereien" versucht zu verhindern und damit Tausenden von Betroffenen u. Familien massiv geschadet!


Es ist davon auszugehen, dass das neue Verfahren ebenfalls vom Sozialgericht kassiert wird, denn im Durchschnitt liegt die Kaltmiete bereits bei weit über 5,10 €. und nicht wie jetzt "berechnet", bei 4,60 €!
Hier kann also von einer weiteren Verzögerungstaktik und Trickserei der SPD regierten Stadt Leipzig ausgegangen werden und jede Klage macht Sinn!

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"In knapp 42.000 Haushalten in der Messestadt wird die Miete teilweise oder ganz von der Kommune bezahlt".

Das sagte Sozialbürgermeister Thomas Fabian am Freitag. Die entsprechend zulässige Maximalhöhe wird dabei durch kommunale Richtwerte bestimmt. Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt wurden die Eckdaten für Kaltmieten und Nebenkosten nun angehoben.
Zuvor war die mehrfach von Sozialgerichten kritisierte Methode zur Ermittlung der Richtwerte in Leipzig überarbeitet worden, so der Bürgermeister.

Leipzig boomt, auch auf dem Arbeitsmarkt zeigt der Trend in Leipzig nach oben. Allerdings kommt der Aufschwung noch nicht bei allen Messestädtern an, auch bei vielen nicht, die Arbeit haben. Neben den 26.000 Haushalten von Hartz-IV-Empfängern und anderen Arbeitslosen gibt es auch 16.000 Bedarfsgemeinschaften in Leipzig, in denen zwar Erwerbstätige wohnen, die aber trotzdem nicht genug Geld für ihre Miete verdienen. „Die eine Hälfte der Betroffenen hat sozialpflichtige Jobs, die andere eine geringfügige Beschäftigung“, sagte der Bürgermeister. Ingesamt müssen in Leipzig jährlich 150 Millionen Euro Mietzuschüsse aufgewendet werden. Etwa Zweidrittel des Geldes kommt aus der Stadtkasse.

Jahrelange Kritik vom Sozialgericht und viele Gerichtsurteile gegen die Stadt führten zu einer neuen Ermittlungsmethode
Grundlage für die Wohngeldzahlungen liefere der Gesetzgeber. Die Frage der Angemessenheit sei aber nicht geregelt. Deshalb müsse jede Kommune und Gemeinde selbst Richtlinien finden, ein „schlüssiges Konzept“ aufstellen, sagte Fabian. In den vergangenen Jahren sondierte die Stadtverwaltung dazu die Angebotsmieten und versuchte die Erkenntnisse mit eigenen, gegenläufigen Anforderungen in Einklang zu bringen.
„Wir wollten vermeiden, dass in einzelnen Stadtgebieten mehr bedürftige Menschen leben als in anderen. Andererseits sollte die Höhe unserer Eckwerte auch keinen Mietpreis treibenden Einfluss haben“, so Fabian. Die dadurch gewonnen Richtwerte wurden allerdings mehrfach vom Sozialgericht als unangemessen kritisiert.

„Wir haben uns deshalb für einen Methodenwechsel entschieden“, sagte der Bürgermeister. Mit Hilfe empirischer Daten aus dem jüngst vorgestellten Mietspiegel sowie aus der ebenfalls neuen Betriebskostenbroschüre für Leipzig wurden die neuen Maximalwerte gefunden, die Mieter mit zu geringem Einkommen bei der Kommune beantragen können. Im Vergleich zu den bisherigen Eckwerten fallen die neuen merklich höher aus.

- Kaltmieten stiegen um fünf Prozent,
- zulässige Nebenkosten um acht Prozent.
Auch, weil sich der Wohnungsmarkt in der Stadt verändert habe. „Der aktuelle Mietspiegel zeigt, dass es einen moderaten Anstieg im Wohnungsmarkt gegeben hat“, ergänzte Stefan Adams, zuständiger Abteilungsleiter im Sozialamt.

Die neue Methode, so ist sich Sozialbürgermeister Thomas Fabian sicher, wird auch bei den Sozialgerichten Anklang finden. „Ich gehe davon aus, dass unser schlüssiges Konzept nun auch dort anerkannt wird“, sagte der Sozialdemokrat.
Sicher ist zumindest jetzt schon:
Die Steigerung der Richtwerte für Wohngeldzahlungen wird jährlich etwa 1,9 Millionen Euro zusätzlich aus der Stadtkasse verlangen.
(Quelle: LVZ)

Neue Richtwerte für das Stadtgebiet Leipzig:

Haushaltsgröße Wohnfläche Bruttokaltmiete Heiz- & Warmwasser
1 Person 45 m2 269,57 € (+8,12 €) 58,43 € (+4,43 €)
2 Personen 60 m2 354,50 € (+5,90 €) 77,91 € (+5,91 €)
3 Personen 75 m2 446,95 € (+11,20 €) 97,38 € (+7,38 €)
4 Personen 85 m2 518,63 € (+24,78 €) 110,36 € (+8,36 €)
5 Personen 95 m2 581,13 € (+29,18 €) 123,35 € (+9,35 €)
jede weitere Person 10 m2 61,18 € (+3,08 €) 12,99 € (+0,99 €)

Beträge je Quadratmeter

Haushaltsgröße Wohnfläche Grundmiete Betriebskosten Heizkosten
1 Person 45 m2 4,60 € 1,39 € 1,30 €
2 Personen 60 m2 4,52 € 1,39 € 1,30 €
3 Personen 75 m2 4,57 € 1,39 € 1,30 €
4 Personen 85 m2 4,71 € 1,39 € 1,30 €
5 Personen 95 m2 4,73 € 1,39 € 1,30 €
jede weitere Person 10 m2 4,73 € 1,39 € 1,30 €

Alle Angaben: Stadtverwaltung Leipzig
Wenn ihr dem Link folgt, findet ihr auf der rechten Seite, die PDF Datei mit dem neuen Konzept und Eckdaten.
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@ FHP

http://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/arbeiten-in-leipzig/jobcenter/leistungen-fuer-arbeitsuchende/kosten-der-unterkunft-im-arbeitslosengeld-ii/


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