Freitag, 5. Dezember 2014

FHP: Freie Hartz IV Presse
Hartz IV

Anpassung der Mietregelsätze in Dresden 

Im neuen Jahr dürfen sich Bedürftige über einen satten Mietzuschuss freuen.
Im Schnitt erhöhen sich die Richtwerte für die angemessen Kosten der Unterkunft ab 1. Januar um 12 Prozent!

Betroffen sind alle Dresdner Haushalte, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen.

Rund 3200 der knapp 30 000 Dresdner Bedarfsgemeinschaften profitieren von der Anhebung - bezahlt werden immer nur die Mietkosten, die tatsächlich anfallen.

Single-Haushalte können zukünftig bis zu 342,21 Euro statt bisher 304,79 Euro abrechnen (siehe Tabelle).

Die Anpassung erfolgt durch Jobcenter und Sozialamt automatisch.

Redaktionelle Anmerkung:

Da man sich jedoch nicht darauf verlassen sollte, ist jedem Leistungsempfänger, der bisher selber noch Miete zuzahlen musste, zu empfehlen; seine Bescheide zu überprüfen.


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