"Die neue psychologische Kriegsführung von Regierung und Arbeitsamt"?
Stromsperre: Schlimmer als Knast
Zur Situation der Menschen, denen der Strom gesperrt worden ist
Anmerkung der Redaktion;
Wer nach diesem Artikel noch immer nicht bereit ist, den Kampf gegen den Hartz IV - Irsinn,
im Interesse aller Betroffenen und der Zukunft unserer/seiner Kinder aufzunehmen, dem mögen auch bald "die Lichter" ausgehen.
Meine Mutter sagte früher immer: "Wer nicht hören will, muss fühlen"!
Dieser
Satz gewinnt umso mehr an Bedeutung, wenn man sich bewusst wird: Mit
welcher Ignoranz sich die "Bessergestellten", aus der Politik einem
Thema (eben nicht) widmen, welches über Hunger, Frieren, Leben und Tod
entscheidet!
Die Älteren unter uns erinnern sich noch: als
eine damals noch junge Umwelt-Bewegung die Abschaltung der AKWs
forderte, holte die Atomindustrie in enger Kumpanei mit zahlreichen
Politikern unverzüglich zum propagandistischen Gegenschlag aus. Wenn die
AKWs abgeschaltet würden, so der Slogan, gingen in Deutschland „die
Lichter aus“. Mitte, Ende der siebziger Jahre war das, und lange Zeit
verfing diese Drohung durchaus.
Doch mittlerweile duldet die
herrschende Politik – außer der Linken sind alle im Bundestag
vertretenen Parteien dabei (und die FDP ja ohnehin!) -, daß für rund
700.000 Menschen in der Bundesrepublik die Lichter tatsächlich
ausgegangen sind. Und die meisten Wahlbürger nehmen das ungerührt hin,
die meisten Tageszeitungen haben um Ostern herum, wenn überhaupt, nur in
Kürzestform darüber berichtet, und heute, wenige Wochen danach, kümmert
sich kein Mensch mehr darum.
Der dreifache Skandal
Ich
spreche davon, daß im Jahre 2012 rund 322.000 Privathaushalte von
Stromsperren betroffen waren, rund 657.000 BürgerInnen unseres
Sozialstaates also. Das bedeutet, daß damit rund 30.000 Menschen mehr
als noch im Vorjahr 2011 im Dunkeln saßen, und das bedeutet, daß gemäß
dieser Anstiegsziffer heute - im Jahr 2014 - knapp 700.000
MitbürgerInnen in diesem unseren Lande nicht mehr über genügend Geld
verfügen dürften, um ihre Stromrechnungen bezahlen zu können. Und das
ist mindestens ein dreifacher Skandal:
In der Bundesrepublik,
deren oberstes Verfassungsziel Achtung und Schutz der „Menschenwürde“
ist (Grundgesetz-Artikel 1), leben rund 700.000 BewohnerInnen unter
Verhältnissen, die eine Gewährleistung selbst fundamentaler
Grundbedürfnisse nicht mehr zu garantieren vermögen;dies geschieht in
einem Land, daß gemäß der Hartz-IV-Gesetze jedem Bürger doch zumindest
die sogenannte „Grundsicherung“ zu garantieren verspricht;und dies
geschieht in einem Land, das mit seiner Mehrheit einen solchen
Menschenrechtsskandal vollkommen gleichgültig hinnimmt und eines schon
gar nicht tut: dagegen mit aller Entschiedenheit aufzubegehren.
Es
sieht finster aus in der Bundesrepublik, und das in doppelter Hinsicht:
finster, was die realen Lebensverhältnisse der von Stromsperre
betroffenen Menschen betrifft, finster aber auch, was das Desinteresse
fast aller Parteien und einer übergroßen Bevölkerungsmehrheit am
Schicksal der drangsalierten Menschen betrifft. Ende 2013 feierte ganz
Deutschland wieder mal das Weihnachtsfest, das Fest des Lichts und der
Liebe. Die Kirchen waren voll, die Gabentische und die Bäuche auch,
traulich brannten bei den meisten die Kerzen am Tannenbaum. Aber einen
Blick hinaus zu den Fenstern des Nachbarn, wo es die schönen Feiertage
über dunkel blieb, den gab es nicht. Und jetzt, beim Osterfest, da
hatten halt ebenfalls nur die Sozialstaatsversorgten gedarbt. Ansonsten
gab’s Eiersuchen im Garten und Lammkotelett.
An dieser Stelle erstmal die folgenden Fakten:
Information
eins: Stromsperre, das ist pro Haushalt erst ab 100,- Euro
Verschuldungssumme erlaubt. Heißt: wenn das Licht bei den betroffenen
Menschen ausgeht, lag im Durchschnitt bereits über viele Monate hinweg
eine immer bedrängender werdende Notsituation vor.
Information
zwei: bedroht von der Stromsperre waren im Jahr 2011 nicht nur die
312.000 tatsächlich davon betroffenen Haushalte (sprich: über 633.000
Menschen), nein, insgesamt war in diesem Jahr 6 Millionen Haushalten
gegenüber diese Warnung ausgesprochen worden. 6 Millionen! - Das heißt:
sage und schreibe fast 12,2 Millionen Menschen in der Bundesrepublik
Deutschland bangten 2011 davor, in allernächster Zukunft über keinen
Strom mehr verfügen zu können, fast 12,2 Millionen Menschen schnürte
bereits 2011 diese Drohung die Kehle zu, das entspricht einem
Bevölkerungsanteil von rund 15 Prozent!
Information drei: Damit
war die Bundesrepublik im Jahre 2011 „Europameister“ beim Stromsperren –
so die Fraktion der LINKEN am 28. November 2012 im Bundestag, in einem
Antrag, dieser Praxis unverzüglich ein Ende zu setzen und Stromsperren
generell zu verbieten. Nebenbei: in einem Antrag gemäß der EU-Vorgabe
für schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Jahre 2009
(= Artikel 3, Absätze 7 und 8 der „Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie
2009/72/EU“), einer Schutzmaßnahme, die in zahlreichen anderen
europäischen Staaten, so in Großbritannien und Frankreich, zumindest in
großen Teilen bereits umgesetzt worden ist.
Information vier: Zu
den Zeiten vor Hartz-IV, als noch das altes Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) Gültigkeit hatte, vor dem 1. Januar 2005 also, durfte jeder
Hilfsbedürftige bis zu 148,4 Kilowattstunden Strom im Monat verbrauchen,
seit Hartz-IV-Beginn aber nur noch 47,49 kWh/Monat. Heißt: schlagartig
wurden nur noch die Kosten für maximal 32 Prozent des vorher erlaubten
Stromverbrauchs von den Behörden übernommen, nichtmal ein Drittel also
jener Beträge, die vor diesem furchtbaren 1. Januar 2005 - vielleicht -
für Stromverbrauch zu zahlen waren. Der Absturz in äußerste Not war
damit – per Gesetz – für viele Menschen vorprogrammiert.
Information
fünf: Trotz der Selbstanpassung der meisten Menschen an diese neue,
erheblich verschlechterte Situation ergab sich aber praktisch für alle
ein Defizit. Laut Angaben der Bundesnetzagentur hatte jeder
Einzelhaushalt in der Bundesrepublik 2011 durchschnittlich 37 Euro pro
Monat für Stromkosten aufzubringen (das entsprach damals einem
durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 1.500 kWh). Berücksichtigt
wurden in dem für 2011 geltenden Regelsatz aber lediglich knapp über 30
Euro pro Monat und Einzelhaushalt. Auch so programmiert man von
Staatsseite aus die Lebensnot innerhalb der armen Bevölkerung vor.
Und
schließlich Information sechs: im Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 9. Februar 2010 zur Hartz-IV-Gesetzgebung war noch einmal deutlichst
aufgelistet worden – in Absatz 135 -, was als „menschenwürdiges
Existenzminimum“ zu gewährleisten ist, ohne Abstriche und jederzeit:
physisches Existierenkönnen – dazu zählt auch das menschenwürdige Wohnen
-, soziokulturelle und politische Teilhabmöglichkeit, Pflege
zwischenmenschlicher Beziehungen. Und: das Bundesverfassungsgericht
hatte in seinem Urteil eindeutig vorgeschrieben, daß andauernd
unvermeidbare Mehrkosten – das können auch die Stromkosten sein –
ebenfalls von den sogenannten „Leistungsträgern“ – sprich: den Behörden –
zu übernehmen sind (in Randnummer 206 sowie in Leitsatz IV des
betreffenden Urteils). Wie das funktionieren kann - das Existierenkönnen
zu menschenwürdigen Bedingungen -, wenn nichtmal die Haustürklingel
mehr geht, wenn nicht mehr gekocht werden kann, wenn der Fernseher
ausbleiben muß und auch das Telefon keinen Anruf mehr erlaubt, wird wohl
nur das Bundessozialministerium beantworten können, das jede Hilfe für
die Betroffenen, nach Bekanntwerden der oben genannten Elendszahlen,
abgelehnt hat. Ob man darauf setzen kann, daß die betreffende
Ministerin, Andrea Nahles – ehemals linke Juso-Politikerin -, daran was
ändern wird, darf wohl bezweifelt werden. Und ebenso unsicher auch, ob
diese Frau nur eine Minute lang über die Realsituation von Menschen
nachgedacht hat, die von Stromsperre betroffen sind (womöglich über
Monate hinweg). Nehmen wir ihr also diese empathische Fantasiearbeit an
dieser Stelle einmal ab:
Wie lebt es sich ohne Strom?
Natürlich,
nicht alle Haushalte, von denen hier die Rede sein wird, dürften in
allen Bereichen von diesen Negativfolgen betroffen gewesen sein. Aber
ungeheuer viele eben doch. Also vergegenwärtigen wir uns:
Der
Lichtschalter beschert in keinem Raum des Haushalts Licht, wenn man ihn
zu betätigen versucht. Im Sommer mag das bei den meisten Räumlichkeiten
noch angehen, aber in zahlreichen Haushalten bleibt es auch dann in
Korridoren, Badezimmer und Toiletten dunkel.
Verfügt der Haushalt
nur über die Möglichkeit, mit Strom Warmwasser zu erzeugen und zu
kochen, gibt’s keine warmen Getränke und Mahlzeiten mehr, Babynahrung
kann nicht angewärmt werden, es gibt kein warmes Wasser mehr fürs
Duschen, Baden oder Zähneputzen, auch keines fürs Haarewaschen, und
Strom fürs Trockenfönen gibt’s ebenfalls nicht mehr (in einer womöglich
nicht mehr beheizbaren Wohnung läuft man dann also stundenlang mit
nassen Haaren umher). Auch Rasieren ist unmöglich geworden, Abwasch des
schmutzigen Geschirrs, Wäschewaschen und Bügeln. Doch weiter:
Kühle
Aufbewahrung von Esswaren im Eisschrank: unmöglich. Einfrieren von
Vorräten in der Tiefkühltruhe: ebenfalls. Dann: keinerlei Informationen
mehr über Radio, Fernsehen, keine Kommunikation mehr übers Internet
(Ausfall des Telefons erwähnte ich bereits), ausgedient haben darüber
hinaus CD-Player, gegebenenfalls vorhandener DVD-Player oder
Plattenspieler. Und wenn der Postmann dreimal klingelt, klingelt es halt
dreimal nicht, dasselbe gilt für Besuchsversuche von Nachbarn,
Freunden, Verwandten (in Hochhäusern funktionieren dann zusätzlich die
Türöffner nicht). Und was ist mit jenen Haushalten, in denen die
Heizungsanlage nur mithilfe elektrischer Steuerungselemente betrieben
werden kann? Dann bleibt es eben, selbst bei klirrenden Frosttagen, in
den Räumlichkeiten kalt – eiskalt wie die Hilfsverweigerung der
erwähnten Ministerin. Und schließlich: wer dieses hier liest und/oder
überhaupt ein Leser ist (und sei es nur der seiner Tageszeitung): auch
Lesen ist im Winter bei Stromsperre nur stundenweise noch erlaubt. Aber
sagte ich: erlaubt?
Man vergegenwärtige sich auch das: jeder
Strafgefangene in der Bundesrepublik hat es bei den aufgezählten
Grundbedürfnissen besser als die von der Stromsperre betroffenen
Menschen. Man erkundige sich gegebenenfalls bei der nächstgelegen
Justizvollzugsanstalt (wie ich es, bei jener in Rosdorf nahe Göttingen,
gestern getan habe, zusätzlich dann noch beim Justizminister in
Niedersachsen): kein Häftling muß nach dem Duschen stundenlang warten,
bis seine Haare wieder trocken sind, kein Häftling bekommt nur kaltes
Essen, kalten Tee, kalten Kaffee, noch jeder Häftling kann sich
rasieren, mit warmem Wasser die Zähne putzen, noch jeder Häftling kann
seine Wäsche waschen undundund… Kurz: in den Haushalten ohne Strom geht
es schlimmer zu als im Knast! Ist also Hartz-IV nicht nur „offener
Strafvollzug“, wie der Befürworter des Bedingungslosen Grundeinkommens
und Eigentümer einer Drogeriekette Götz Werner im Jahre 2006 in einem
STERN-Interview zu Recht formulierte, sondern sogar „verschärfter
Strafvollzug“? Sieht so ein Wohnen aus, das noch der Menschenwürde
entspricht (siehe oben Information sechs!)?
Oder ist das alles vielleicht recht so? Gerechte Strafe sogar?
Verrohte Reaktionen – wenn überhaupt!
Ich
komme damit zu einem besonders erschütternden Kapitel bei diesem Thema
Stromsperre für Menschen im Zahlungsverzug, zu einigen Gesprächen, die
ich über diese Thematik mit Zeitgenossen zu führen versuchte. Um es kurz
zu machen: nicht gerade wenige flüchteten in Vergeltungsfantasien,
heißt – aus ihrer Sicht – in herbeihalluzinierte Rechtfertigungsgründe
für all diese Unmenschlichkeiten. Nahezu alles wurde mir aufgetischt:
die Betroffenen seien selber Schuld, daß sie Schuldner wurden. Sie
könnten halt nicht mit Geld umgehen, sie saufen zu viel, sie rauchen zu
viel, sie kaufen zu viel (Handys, Laptops, PKWs…). Not lehrt treten –
vor allem jene Menschen fernab der Not! Oder anders gesagt: behandelt
der Staat bestimmte Bürger - die Arbeitslosen, die Armen, die Alten –
schlecht, so sind diese auch schlecht! Nicht wenige Bürger in der
Bundesrepublik verfügen zur Selbstrechtfertigung ihrer Gleichgültigkeit
über ein prachtvoll funktionierendes Assistenzsystem. Wenn wer am Boden
liegt, ist er für diese Menschen nur noch Dreck. So einfach ist das. Daß
diese Verwahrlosungsbedingungen tatsächlich, unvermeidbar und
zwangsläufig, auf Dauer verwahrlosen lassen: kein Gedanke, der dieser
Großfraktion völliger Empathielosigkeit in der Bundesrepublik kommen
würde. Im Gegenteil: begegnet man den betroffenen Menschen in deren
stinkender Kleidung, mit unzureichend gewaschenem Haar, diesen
unrasierten Männern und Frauen in ungebügelten Blusen und Kleidern,
zeigen diese doch selber, daß sie nur noch Pack sind. Und irgendwie
passt es dann ganz gut zusammen, daß dieser Menschenmüll in den
Mülleimern wühlt. Das zunehmend verrohende Bürgertum, das von den
WissenschaftlerInnen um den Bielefelder Gewaltforscher Wilhelm Heitmeyer
in ihren Berichten über „deutsche Zustände“ während der letzten zehn
Jahre in wachsendem Maße ausgemacht worden ist: ich bin ihm in den
letzten Wochen gleich mehrfach begegnet.
Der Parlamentarische
Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Uwe
Beckmeyer (SPD), beantwortete übrigens die Anfrage der Linkspartei nach
der Situation der von Stromsperre betroffenen Menschen vor einigen
Wochen so:
„Durch das Sozialrecht wird <…> der Strombedarf
von Empfängern staatlicher Transferleistungen angemessen gesichert.
<…> Kosten für Strom zu Heizzwecken werden daneben im Rahmen der
Kosten der Unterkunft im SGB II wie auch im SGB XII in tatsächlicher
Höhe übernommen, soweit die Aufwendungen angemessen sind.“ (Brief vom
14. April 2014 an MdB Caren Lay, Linkspartei).
Der Umstand, daß
Millionen von Menschen in der Bundesrepublik von Stromsperre bedroht,
rund 700.000 Menschen davon real betroffen sind, ist also ein
„angemessener“ Sachverhalt. Das ist nicht anderes mehr als die vom
Heitmeyer-Team diagnostizierte Menschlichkeitsverrohung im
Juristendeutsch. Um so bemerkenswerter deshalb, daß wenigstens eine
Partei im Bundestag noch dagegenhält, mittlerweile seit einigen Jahren
schon: die LINKE. Lediglich diese politische Kraft vertritt noch die
Position, daß Sicherheit bei der Energieversorgung ein Grundrecht ist
und zum menschenwürdigen Existenzminimum zählt.
In Deutschland
gehen für immer mehr Menschen die Lichter aus. Jobbcenter befördern es,
Sozialgerichte heißen es gut, Politiker und Mitmenschen schauen tatenlos
zu, und kaum jemandem geht ein Licht auf, in welch entmenschlichter
Republik wir mittlerweile leben.
Es läßt sie kalt – so kalt, wie oft die Wohnungen der betroffenen Mitmenschen sind. -Mitmenschen?
Nun,
Adorno hat über diesen Begriff einmal gespottet, in seinem „Jargon der
Eigentlichkeit“, und dieses Wort als einen „weißen Schimmel“ bezeichnet,
als einen Pleonasmus, wie das die Literaturwissenschaft nennt.
Doppeltgemoppelt sei da was ausgedrückt, meinte der Frankfurter
Sozialphilosoph, denn ein Mensch sei immer auch Mitmensch – wie eben der
Schimmel auch immer weiß ist. Adorno hatte, als er das schrieb,
offenkundig nicht mehr parat, daß es auch Gegenmenschen gibt.
(Autor: Holdger Platta)
Worte, die euch liebe Leser nicht nur mahnen sollen, sondern euch auffordern:
Leistet
endlich gewaltfreien und demokratischen Widerstand und geht wieder auf
die Strassen, bevor die Lichter ausgehen und der Magen knurrt!
Die Zeit ist reif!
Euer
P.F.
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