BA entscheidet über Leben und Tod
Sie versucht beim Thema Totalsanktion zu "Beschwichtigen" und verschleiert Tatsachen:
Verharmlosend behauptet sie: "Man streiche Sozialleistungen angeblich nur im Extremfall"!
Wer sich nicht kooperativ zeigt bekommt auch kein Geld, so sieht es auf
jeden Fall die Bundesagentur für Arbeit (BA). Anfang April wurden Pläne
bekannt, Hartz-IV-Empfängern die Sozialleistungen
drastisch zu kürzen oder sogar ganz zu streichen, wenn diese sich
weigern an den Arbeitsmarkt(auch zu Dumpinglöhnen) zurückzukehren .
Streichung der Bezüge war angeblich bisher das letzte Mittel
Eine Maßnahme, die nur bei einem Bruchteil der Empfänger angewandt
wurde. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Donnerstag berichtet, strich die
BA 2013 im Jahresdurchschnitt
8900 Empfängern von Hartz IV die
staatliche Grundsicherung komplett. 2013 wurden insgesamt 1,01 Millionen
neue Sanktionen ausgesprochen, deutlich mehr als im Jahr zuvor.
Zu
den häufigsten Vergehen von Hartz-IV-Empfänger gehört, dass sie sich
nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, wenn sie einen
Termin nicht wahrnehmen können.
Mehr als die Hälfte dieser
total Sanktionierten, etwa 5000, waren unter 25 Jahre, weil für sie
verschärfte Sanktionsregeln gelten. Die Zeitung beruft sich auf eine
Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen.
Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, der
die Anfrage gestellt hatte, nannte dies ein „Vergehen an der Zukunft
dieser jungen Menschen“. Er verlangt von der Bundesregierung, die harten
Sanktionsregeln für die unter 25-Jährigen sofort abzuschaffen, um deren
Grundrecht auf Existenzsicherung nicht auszuhöhlen.
Und, Zahl der Sanktionen stieg zuletzt schneller an
Was aber immer wieder der Öffentlichkeit verschwiegen wird, ist folgende Tatsache
- Bei einer Totalsanktion (immer mind. 3 Monate) wird auch keine Miete mehr bezahlt;
- Das nach 2 Monaten bereits die Kündigung der Wohnung erfolgt.
- Wer die Kraft findet eine Kündigungsschutzklage einzureichen, sieht sich einem zusätzlichen großen Kostenfaktor ausgesetzt.
- Neben der fehlenden Miete welche dann beim Vermieter ja als Schulden
auflaufen, fallen dann auch noch div. Gerichts-Anwaltskosten an, welche
die Schuldenlage verschlimmern und keine Garantie gewährt, die Wohnung
erhalten zu können!
Der Betroffene wird in einen Kreislauf der
Schuldenspirale gedrückt, aus der es kein Entkommen gibt, sofern man
nicht auf Verwandte oder Gnade des Vermieters hoffen kann;
Von den fast 9000 Betroffenen verlieren über die Hälfte dann ihre Wohnung und werden Obdachlos;
Der Kostenaufwand für die Anschaffung eines neuen Wohnraumes, der
Einrichtung sowie die Kosten für eine eventuelle Notunterkunft,
übersteigen bei weitem die Kosten für den Erhalt der Wohnung, zumal dann
diese ebenfalls durch öffentliche Mittel finanziert werden!
Der Sinn einer Totalsanktion darf und muss in Frage gestellt werden, da
sich der Kosten und Nutzenfaktor sehr deutlich und ganz einfach
widersprechen und unter dem Strich somit dem "Steuerzahler" sehr viel
teurer kommen!
Neben dieser Tatsache bleiben dann aber weitere Fragen
offen:
- Wie geht es mit einen Menschen dessen Zukunft bei Obdachlosigkeit ungewiss ist, weiter und auch die Frage:
- Können und dürfen wir als Gesellschaft tatenlos zusehen, wie der
Staat aufgrund seiner Sanktionspolitik über Schicksale entscheidet, die
jederzeit jeden von uns treffen können?
Ich sage nein, denn der Staat hat kein Recht:
Menschen ein sicheres Leben und vernünftige Existenz zu verweigern und
sich als Schicksalsbote über Leben und Tod, aufzuspielen!
Euer P.F.
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