Donnerstag, 15. Mai 2014

BA entscheidet über Leben und Tod

BA entscheidet über Leben und Tod
 
Sie versucht beim Thema Totalsanktion zu "Beschwichtigen" und verschleiert Tatsachen:
Verharmlosend behauptet sie: "Man streiche Sozialleistungen angeblich nur im Extremfall"!

Wer sich nicht kooperativ zeigt bekommt auch kein Geld, so sieht es auf jeden Fall die Bundesagentur für Arbeit (BA). Anfang April wurden Pläne bekannt, Hartz-IV-Empfängern die Sozialleistungen drastisch zu kürzen oder sogar ganz zu streichen, wenn diese sich weigern an den Arbeitsmarkt(auch zu Dumpinglöhnen) zurückzukehren .

Streichung der Bezüge war angeblich bisher das letzte Mittel

Eine Maßnahme, die nur bei einem Bruchteil der Empfänger angewandt wurde. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Donnerstag berichtet, strich die BA 2013 im Jahresdurchschnitt
8900 Empfängern von Hartz IV die staatliche Grundsicherung komplett. 2013 wurden insgesamt 1,01 Millionen neue Sanktionen ausgesprochen, deutlich mehr als im Jahr zuvor.
Zu den häufigsten Vergehen von Hartz-IV-Empfänger gehört, dass sie sich nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen können.

Mehr als die Hälfte dieser total Sanktionierten, etwa 5000, waren unter 25 Jahre, weil für sie verschärfte Sanktionsregeln gelten. Die Zeitung beruft sich auf eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen.

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, der die Anfrage gestellt hatte, nannte dies ein „Vergehen an der Zukunft dieser jungen Menschen“. Er verlangt von der Bundesregierung, die harten Sanktionsregeln für die unter 25-Jährigen sofort abzuschaffen, um deren Grundrecht auf Existenzsicherung nicht auszuhöhlen.
Und, Zahl der Sanktionen stieg zuletzt schneller an

Was aber immer wieder der Öffentlichkeit verschwiegen wird, ist folgende Tatsache

- Bei einer Totalsanktion (immer mind. 3 Monate) wird auch keine Miete mehr bezahlt;
- Das nach 2 Monaten bereits die Kündigung der Wohnung erfolgt.
- Wer die Kraft findet eine Kündigungsschutzklage einzureichen, sieht sich einem zusätzlichen großen Kostenfaktor ausgesetzt.
- Neben der fehlenden Miete welche dann beim Vermieter ja als Schulden auflaufen, fallen dann auch noch div. Gerichts-Anwaltskosten an, welche die Schuldenlage verschlimmern und keine Garantie gewährt, die Wohnung erhalten zu können!

Der Betroffene wird in einen Kreislauf der Schuldenspirale gedrückt
, aus der es kein Entkommen gibt, sofern man nicht auf Verwandte oder Gnade des Vermieters hoffen kann;
Von den fast 9000 Betroffenen verlieren über die Hälfte dann ihre Wohnung und werden Obdachlos;

Der Kostenaufwand für die Anschaffung eines neuen Wohnraumes, der Einrichtung sowie die Kosten für eine eventuelle Notunterkunft, übersteigen bei weitem die Kosten für den Erhalt der Wohnung, zumal dann diese ebenfalls durch öffentliche Mittel finanziert werden!

Der Sinn einer Totalsanktion darf und muss in Frage gestellt werden, da sich der Kosten und Nutzenfaktor sehr deutlich und ganz einfach widersprechen und unter dem Strich somit dem "Steuerzahler" sehr viel teurer kommen! 


Neben dieser Tatsache bleiben dann aber weitere Fragen offen:
- Wie geht es mit einen Menschen dessen Zukunft bei Obdachlosigkeit ungewiss ist, weiter und auch die Frage:
- Können und dürfen wir als Gesellschaft tatenlos zusehen, wie der Staat aufgrund seiner Sanktionspolitik über Schicksale entscheidet, die jederzeit jeden von uns treffen können?

Ich sage nein, denn der Staat hat kein Recht:
Menschen ein sicheres Leben und vernünftige Existenz zu verweigern und sich als Schicksalsbote über Leben und Tod, aufzuspielen!

Euer 
P.F.
.https://www.facebook.com/pages/1-%C3%96ffentlicher-Widerstand-gegen-die-ARGE/710450658981366

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