Montag, 5. Mai 2014

Absurde Sanktion für einen -Gehbehinderten Mann- der in einem 18 - geschossigen Hochhaus, Treppenbilder fotografieren sollte

Ein 59-jähriger Hartz IV Bezieher mit einer Gehbehinderung sollte im Treppenhaus über 18 Etagen Kunst abfotografieren. 

Den Job für den „Kulturring in Berlin e.V." vermittelte das Jobcenter Treptow-Köpenick.
Obwohl der Mann große Schmerzen hatte, absolvierte er tapfer zwei Arbeitstage. Als er danach aber nicht mehr bei der Arbeit erschien, sanktionierte ihn das Jobcenter sofort mit 30 Prozent weniger Leistung im neuen Bescheid der Behörde. 

Über den Fall berichtete ausnahmsweise auch mal die regierungtreue „Berliner Zeitung“ (BZ).

Jobcenter verhängt Sanktion trotz triftigem Grund für Pflichtverstoß, scheinbar ohne den Fall zuvor zu prüfen.
Dieser Fall ist besonders brisant, da die Behörde nicht nur rechtswidrig sondern auch gesundheitsgefährdend und menschenverachtend handelte.
Bereits das Jobangebot selbst, war für einen Erwerbslosen mit Gehbehinderung völlig ungeeignet und möglicherweise sogar rechtswidrig.

Dem gehbehinderte Hartz IV-Bezieher
den Regelsatz um 30 Prozent zu kürzen weil er nicht in der Lage war;
Einen Job aufgrund seiner körperlichen Einschränkung bei dem er in einem 18 Etagen-Treppenhaus Kunst abfotografieren sollte, wahrzunehmen,
ist einfach nur noch abartig und sollte / muss auch strafrechtlich geprüft werden.

Den Sachverhalt konnte auch der Rechtsanwalt des Leistungsbeziehers anfänglich kaum glauben. „Die Sanktionen kamen sehr schnell. Man hätte sorgfältiger prüfen müssen“, erklärte der Anwalt gegenüber der Zeitung B.Z.

Damit war aber noch lage nicht genug und das Martyrium ging noch weiter!

Das Sozialgericht entschied wie zu erwarten zugunsten des Hartz IV-Beziehers.
 

Dennoch war der Fall mit dem Urteil noch nicht abgeschlossen, denn:
Das Jobcenter ließ sich über drei Wochen Zeit, die zuvor einbehaltenen Beträge zu überweisen.
Der Zeitung zufolge habe die Behörde angeblich mehrmals Termine genannt, die der Betroffene aber nicht eingehalten habe.

Als dem 59-Jährigen nun das Geld fehlte, um sich etwas zu essen zu kaufen, gab ihm das Jobcenter zwei Sodexo-Scheine im Wert von insgesamt 30 Euro, die er im Supermarkt für Lebensmittel einlösen sollte.

Bei dem Discounter Netto wurden die Gutscheine jedoch nicht akzeptiert,
so dass der gehbehinderte Mann unverrichteter Dinge - ohne Lebensmittel – hungrig und beschämt nach Hause gehen musste.
 

In welchen Supermärkten die Lebensmittelgutscheine einlösbar sind, hatte das Jobcenter dem Leistungsbezieher nämlich nicht mitgeteilt.
„Wir werden uns dafür bei Herrn B. entschuldigen," erklärte der Sprecher des Amtes, Uwe Mählmann, gegenüber der Zeitung.
Auf eine freiwillige Entschädigung für all die diese Erniedrigungen braucht der gehbehinderte Hartz IV-Bezieher wohl nicht hoffen, denn die Systhematik hinter diesem Vorgang ist offensichtlich.

Bleibt dem Mann nur zu wünschen:
Das sein Anwalt mit aller Härte gegen das Jobcenter vorgeht und auch Strafantrag wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung im Amt stellt!

Euer
P.F.

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