Sonntag, 18. Januar 2015

Hartz IV
FHP: Freie Hartz IV Presse
Wieder SPD - Mietskandal in Leipzig
Leipzig begeht wiederholt und bewusst Rechtsbruch in großen Umfang um;
-auf Kosten der Ärmsten zu sparen-

"Bürgermeister Jung (SPD) kann/will nichts dazu sagen"

Man muss hier inzwischen von bewussten Straftaten in großen Umfang reden, denn: Rechtsbeugung ist eine straftbare Handlung verursacht durch die SPD.
Alle Betroffenen müssen weiterhin klagen, denn auch der "neue Mietspiegel" ist erneut eklatant Rechstswidrig!

Die Linken sagen:
Zunächst: Das System Hartz IV & Co, das vor zehn Jahren von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt wurde, ist menschenunwürdig. "Hartz IV ist Ausdruck einer Gesellschaft im prähumanen Zustand." so die LINKE-Chefin Katja Kipping jüngst aus Anlass dieses fragwürdigen "Jubiläums".
Hartz-IV degradiert Millionen von Menschen, die sich dem Regime von Arbeitsagentur/ Jobcenter unterwerfen müssen, die jede Arbeit annehmen müssen, um nicht die Kürzung des Existenzminimums bis auf Null in Kauf zu nehmen. Die durchleuchtet und "aktiviert" werden bis auf die Knochen. Auch der ureigenste Rückzugsraum, die eigene Wohnung, gerät hier in den Fokus. Die Kosten der Unterkunft gibts nur, wenn bestimmte Wohnungsgrößen zu bestimmten, gedeckelten Preisen eingehalten werden. Sonst drohen Zwangsumzüge oder eben keine Unterstützung. In Leipzig lag der Satz für die Kosten der Unterkunft bis dato bei 4,48/ qm bei maximal 45 qm Wohnfläche smile emoticon 201,60 Euro Grundmiete). Diese durch die Richtlinien der Stadt festgelegten 4,48 EURO/m² hielten 2013 nur etwas über 40 Prozent der Ein-Personen Haushalte ein. Bei den Ein-Personen Haushalten lagen nur knapp 20 Prozent innerhalb der vorgegeben 45 m² Wohnfläche.

DIE LINKE hat lange kritisiert, dass die Stadt Leipzig kein schlüssiges Konzept hat, nach dem ein angemessener Satz für die Kosten der Unterkunft festgesetzt wird. Ein solches Konzept, dass die Berechnung der Mietobergrenzen schlüssig nachweist, muss nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes 2009 an bestimmte Voraussetzungen (maßgeblich örtlicher Vergleichs- und Beobachtungsraum, Ausstattung der Wohnungen, Validität etc.) gebunden sein. Leipzig hat sich dem verweigert und lieber darauf gesetzt, dass Menschen, die auf KdU angewiesen sind, nicht klagen. Damit werden jährlich immerhin fünf Millionen Euro gespart, heißt es im Plusminus-Beitrag.

Nun hat die Stadt Leipzig kurzerhand eine neue KdU-Richtlinie vorgelegt, die eine Erhöhung des qm-Preises auf 4,60 Euro und einen "Methodenwechsel zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft" vorsieht. Von nun an sollen die Angemessenheitsgrenzen auf den empirischen Daten des aktuellen Leipziger Mietspiegels und den Ergebnissen der Betriebskostenbroschüre basieren.

Der Pferdefuss: Damit kommt Leipzig nicht zu einem schlüssigen Konzept. Das Bundessozialgericht hat klar festgelegt, dass ein Mietspiegel als Bemessungsgrundlage eben nicht zu einem gültigen schlüssigen Konzept führen muss. Es müsse zudem nachgewiesen werden, dass ALG-II-EmpfängerInnen innerhalb einer angemessenen Zeit eine Wohnung finden können müssen, die den Richtlinien entspricht.

Der angekündigte "Methodenwechsel" beim Schlüssigen Konzept in Leipzig wird diesen Anforderungen wiederum nicht gerecht. Und so muss es wohl weiter Klagen geben, zu denen die Betroffenen unbedingt ermutigt werden müssen!
Schlussendlich bleibt dieses Abfallprodukt von Hartz-IV vor allem eines: Menschenunwürdig!


Die Grünen meinen:
Eine solche Praxis ist nicht zu rechtfertigen. Die Regelung im SGB spricht von einer angemessenen Wohnung. Was angemessen ist richtet sich nach der Stadt und dem bisherigen Wohnumfeld. Allerdings passt diese Praxis in das System Hartz IV, welches durchgängig von Rechtswidrigkeiten, Diskreditierungen, Kontrollen und Strafen durchzogen ist. Man setzt auf die Unwissenheit und die Unterdrückung, nicht nur von der Behörde, auch von der Gesellschaft. Solange es nur ein paar Leistungsempfänger sind - die gesamtgesellschaftlich als Sozialschmarotzer abgestempelt werden - klagen, spart das immer noch Millionen. Dadurch wird eine soziale Spaltung sondergleichen vorangetrieben, die sich auch auf die vom Grundgesetz geschützte Wohnsphäre ausbreitet. Man sanktioniert, schont auch das Budget und mach gleichzeitig den unterdrückten Leistungsempfänger gefügig für spätere Arbeitsmaßnahmen. Hartz IV in Gänze muss abgeschafft werden, Schönheitskorrekturen helfen keinem und es muss endlich ein neuer Blick auf die Arbeitswelt gerichtet. Die Politik muss hier handeln, aber grundlegend. Wir dürfen es nicht weiter zu lassen, dass Menschen unterdrückt, gegängelt und verdrängt werden. Demokratie heißt auch, die Teilhabe alle (egal ob erwerbstätig oder nicht) sicherzustellen.

Die Piraten:
Aaaaach, da können wir alle ganz beruhigt sein, das ist alles nicht so schlimm - die Stadt hat ja nachgebessert und wir Stadträte dürfen es nicht mal abnicken, sondern können es nur schlichtweg zur Kenntnis nehmen. Also, nicht dass jetzt auch nur ein Hartz-IV-Empfänger eine signifikante Menge mehr an Mietgeld erhalten würden, aber immerhin sind die Berechnungen jetzt gesetzeskonform und werden nicht jedesmal wieder vom Sozialgericht kassiert.

Das muss sich schon nicht so gut angefühlt haben für die Beauftragten der Stadt, immer wieder und wieder die Prozesse zu verlieren. Aber es muss lukrativ gewesen sein, denn nur wenige Harzt-IV-Empfänger halten bis vors Gericht durch. Die meisten resignieren bereits vor dem ersten Schritt: dem Amt in seinen Berechnungen zu widersprechen. Sie fürchten Sanktionen fürs "Aufmüpfigsein" und nimmt man Ernst, was man unter der Hand erzählt bekommt, so haben sie leider recht mit ihrer Angst.

Nun gibt es also eine neue Richtlinie, die nachvollziehbarer sein soll, sich aber zahlenmäßig auch nur an die Vorgaben aus der Stadtkämmerei hält. Die Miete darf einfach nicht mehr kosten, genauso wie schon Hartz IV nicht mehr kosten dürfte als damals das Bundesverfassungsgericht sein Grundsatzurteil sprach. Hernach wurde einfach der Berechnungsschlüssel den Vorgaben des Gerichtes angepasst und wundersamerweise gab es nur ein paar läppische Euro mehr.

Fakt ist: viel Augenwischerei, dafür wenig echte Erleichterung bei den Betroffenen. Will man nicht die überzählige Miete aus eigener Tasche drauflegen, so bleibt nur die Übersiedlung woanders hin, weg aus dem Zuhause, wo man sich wohlfühlt.

Ich überlege immer: kann man nachts noch ruhig schlafen, wenn man beim Jobcenter arbeitet?

Die FDP
Grundsätzlich gilt, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. Das heißt, zum einen muss sie sich an geschriebene Gesetze halten und kann diese nicht willkürlich anders anwenden, auch wenn es dafür Gründe gibt und diese Feststellung nicht befriedigt. Korrigieren kann man das auf zwei Wegen: Entweder man nimmt gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch. Ein erfolgreiches Urteil gilt dann aber nur im Einzelfall und für den jeweiligen Bescheid, der angegriffen wurde. Der andere Weg ist die Änderung der für die Verwaltungsentscheidung maßgeblichen rechtlichen Grundlagen, der Gesetze also und ihrer Ausführungsbestimmungen oder Richtlinien. Recht zu setzen oder zu ändern ist ein parlamentarischer Vorgang.

Alles in allem, liebes Weltnest, bezeichnet man das auch als Gewaltenteilung. Das mag im Einzelfall unbefriedigend sein. Aber gegen rechtswidrige Gesetze und falsche Verwaltungsbescheide gibt es die Gerichtsbarkeit, die im Beispielsfall für die Betroffene auch kostenlos ist.

Aber zum Schluss: Meine Fraktion im letzten Stadtrat hat gefordert, endlich einen qualifizierten Mietspiegel einzuführen. Das hätte zwei Vorteile gehabt: Zum einen hätten wir endlich einen Überblick über die doch recht unterschiedlichen Mietniveaus im Stadtgebiet, was Rechtsstreite zwischen Vermietern und Mieter bei Mieterhöhungen vermeiden helfen könnte. Und zum zweiten gäbe es damit eine Handhabe, angemessene Mieten für Bezieher von Sozialleistungenrechtssicherer zu bestimmen. Abgelehnt wurde der Antrag übrigens mehrheitlich von denen, die mit dem Dilemma zu niedrig angesetzter Mieten für Kosten der Unterkunft gerne Politik machen...

Die CDU

Zu allererst ist es mir unverständlich, dass eine Verwaltung einen eindeutigen rechtswidrigen Zustand aufrecht erhält. Besonders im sozialen Bereich ist es wichtig, den Menschen durch die Verwaltung Rechtssicherheit zu bieten, damit diejenigen, die gerade ihre Arbeit verloren haben oder arbeitssuchend sind, sich darauf verlassen können, dass ihnen in der schwierigen Situation keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden.

Besonders bedenklich finde ich es, dass die Verwaltung höchstrichterliche Rechtssprechung nicht anerkennt, insbesondere wenn es deutlich ist, dass man die Gerichtsverfahren, die durch die Betroffenen angestrebt werden verlieren wird. Zum Glück ist die Verwaltung nun dabei diesen Missstand zu beheben. In einer aktuellen Stadtratsvorlage soll die Ermittlung der Mietobergrenzen an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

Da passt das Sprichwort: "Besser spät als nie"...

Fazit:

Man stelle sich vor, dass auf einmal alle Leipziger Harz IV Empfänger auf die verrückte Idee gekommen wären, ihr Recht einzuklagen. Die Gerichte wären noch verstopfter als sonst und die dort anfallenden Kosten wären immens. Da ist mal wieder eine schöne Milchmädchenrechnung aufgestellt worden. Um ein paar Euro Miete zu sparen, verbrennt man das Geld lieber vor Gericht. Die Stadt konnte bisher aber darauf bauen, dass "zum Glück" nur wenige versuchen ihre Ansprüche durchzusetzen. Unwissenheit und Angst sorgen dafür. So spart man in leipzig Geld!

Interessant allerdings ist auch:
Das von der "SPD" keine Stellungnahme zur bewussten Rechtsbeugung zu bekommen war. Liegt das vielleicht daran, das Leipzig....SPD regiert ist?

Also hier die Aufforderung an alle Hartz IV Bezieher in Leipzig,...klagt und stellt Strafanzeigen was "das Zeug hält". In jedem Fall wird Prozesskostenhilfe bewilligt und einer der besten und bei der BA "unbeliebtesten Rechtsanwälte" zB: Dirk Feiertag ist spezialsiert darauf, der Stadt das Leben schwer zu machen.
Eure
@FHP


https://www.youtube.com/watch?v=tRkXCONTw8c


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