Dienstag, 14. Oktober 2014

Hartz IV Eilmeldung:


"BILD" polarisiert mit "Hartz IV - Rassismus"  (Teilen)

Erneut muss festgestellt werden, das die BILD-Zeitung aktiven Hartz IV- Rassismus betreibt.

In der heutigen Ausgabe titelt sie:
"Fast 500 000 Strafen für Hartz-IV-Empfänger"
"Die Jobcenter haben von Januar bis Juni schon knapp eine halbe Million Strafen gegen unwillige Hartz-IV-Bezieher verhängt"

Die Betonung liegt dabei auf "unwillige". Es ist natürlich offensichtlich welche Strategie dahinter steht, aber was da praktisch steht, ist leider wieder einmal fachlich unzureichend und falsch!

Denn, völlig unreflektiert sowie falsch interpretiert, gibt sie die "Statistik" und Informationen der BA wieder, welche zwar vom Zahlenwert stimmen mag, aber keineswegs tatsächliche Hintergründe wiederspiegelt.

Fakt ist;
- Nur max. 3% der Leistunskürzungen sind auf "Unwilligkeit" zurück zu führen. Dh: max und theoretisch 15.000 könnten als "unwillig" bezeichnet werden!
- Fast 50% aller Leistunskürzungen müssen zurück genommen werden.
Das bedeutet Denklogisch;
das "nur" 7.500 Leistunskürzungen auf "Unwilligkeit" beruhen.

Zwischen etwa 7500 und 500.000 liegen aber Welten und es ist absolut - UNVERANTWORTLICH -, das eine Tageszeitung solche perfiden LÜGEN verbreitet.

In einer Zeit, wo solche Schlagzeilen maximal der rechten Szene noch nutzen, sollte "die BILD" über ihre gesellschaftliche sowie politischene Verantwortung nachdenken und aufhören;
die Gesellschaftsschichten gegeneinander auszuspielen.

Wer in seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung nicht bereit ist, sich mit der Wahrheit auseinander zu setzen, wird einen erheblichen Anteil dazu beitragen:
Das soziale Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewaltpotenzial, einen Nährboden in der rechtspopulistischen und ausländerfeindlichen Szene findet. Wer sich mit solchen populistischen Schlagzeilen bzw. "Dauerparolen" profelieren will, mus sich darüber im klaren sein:
Das der nächste Hartz IV - Tote oder Übergriff, ganz klar auf sein Konto geht!

In einer Zeit, in der nur wenige Zeitungen den Mut finden, die Wahrheit über das wirkliche Ausmaß der Hartz IV Agenda zu schreiben, sollte gerade von den großen Medien der Schritt gewagt werden, hinter die Kulissen zu schauen, denn die Wahrheit sieht anders aus!

Die Wahrheit wäre zB.
- Das minderjährige Schulkinder rechtswidrig sanktioniert und drangsaliert werden werden. Ja, sogar auch mit strafrechtlicher Relevanz genötigt werden, die Schule vorzeitig zu beenden um "Arbeiten" zu gehen!
- Das über 50 % der Sanktionen rechtswidrig sind und diese sogar auf interne Arbeitsanweisungen der BA, zurückzuführen sind.
- Das es für über 6,1 Millionen Leistungsberechtigte nur etwa 450.000 freie Arbeitsplätze gibt.
- Das es keine ausreichenden Fördermittel gibt, um sich zB: selbstständig machen zu können oder den Führerschein zu erwerben.
- Das bereits kleine Kinder rechtswidrig mit Erstattungsansprüche durch die BA belegt werden.
- Das es jedes Jahr im Durchschnitt 1000 Hartz IV-Tote gibt.
- Das es auf Grund einer technologisierten Lebenswelt garnicht genug "anständig bezahlteArbeit für alle" geben kann!

Und was gerne bei "der BILD" und einigen (zu vielen) Politikern vergessen wird:

Das der Slogan; "wer nicht arbeitet, braucht nicht essen" und der politisch erzeugte Zwang jede Arbeit annehmen zu müssen, ein Relikt aus der NAZI - Zeit ist, welches sich Heute hinter der "Agenda-2010" versteckt!

Aber auch schon davor gab es die Zeit der "Sklaverei". Man erinnere sich an die amerikanische Geschichte!
 

Ehrliche Arbeit für gerechten Lohn? JA...gerne!
Das setzt aber mindestens 5 Millionen neue und familiengerechte Arbeitsplätze vorraus.
Versklavung im Sinne, "Arbeite oder Stirb"? NEIN...Danke!

Man muss sich ernsthaft die Frage stellen.

Darf eine so große Tageszeitung ungestraft und weiterhin, solche Hetz-Kampagnen gegen Leistungsbezieher starten?

Oder wird es Zeit, dieses Blatt in die Schranken zu verweisen, welche erforderlich sind;
um gesellschaftliche Unruhen zu vermeiden und gesellschaftsverantwortliche sowie ehrliche Aufklärung als Berufsethik zu etablieren?

Es wäre wirklich wünschenswert, wenn alle betroffenen "unwilligen" 500.000 Hartz IV Leistungsempfänger den Mut finden würden, gegen diese Hetzerei endlich Strafanzeigen zu erstatten.

Die Möglichkeiten sind Vielfältig und so sollte jeder für sich und vor allem im Interesse seiner Kinder entscheiden:
Ob er sich endlich gegen diese "LÜGEN" wehrt! 



Nutzt den § 130
Volksverhetzung


(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Steht auf und wehrt euch endlich!


®
P.F

 


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