Hartz IV: Jobvermittler bestätigen: EGV ist nicht Zielführend!
Hartz IV - Eingliederungsvereinbarung zu mindestens 50% nicht hilfreich
Umfragestudie:
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die
Universität Mannheim führten eine Befragung über den Nutzen von
Eingliederungsvereinbarungen unter Arbeitsvermittlern im Jobcenter
durch. Das Ergebnis: Nicht bei jedem Erwerbslosen ist die gesetzlich
vorgegebene Regelung von Vorteil. Knapp 50 Prozent der Umfrageteilnehmer
gaben an, "den Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen bei
Arbeitsuchenden ohne Vermittlungshemmnisse sowie bei schwer in den
Arbeitsmarkt zu integrierenden Erwerbslosen nicht als sinnvoll
anzusehen".
Knapp die Hälfte der Arbeitsvermittler wünscht sich mehr Spielraum bei Eingliederungsvereinbarungen
Viele Arbeitsvermittler in den Jobcenter wünschen sich mehr
Flexibilität beim Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen. Das geht
aus einer Studie des IAB und der Universität Mannheim hervor. Bei der
Befragung, die im Rahmen eines Modellprojekts in zwölf Arbeitsagenturen
durchgeführt wurde, gab fast die Hälfte der Teilnehmer an, dass die
Eingliederungsvereinbarung für bestimmten Gruppen von Erwerbslosen nicht
sinnvoll sei. Die große Mehrheit wünscht sich deshalb mehr Spielraum
bei der Anwendung von Eingliederungsvereinbarungen. Derzeit ist der
Abschluss gesetzlich verpflichtend. Weigert sich der Erwerbslose, die
Vereinbarung zu unterzeichnen, kann sie im Rahmen eines Verwaltungsakts
erlassen werden.
In der Eingliederungsvereinbarung werden
sowohl die "Pflichten des Erwerbslosen" (Eigenbemühungen und
Nachweispflichten) als auch die "Unterstützungsaktivitäten der Agentur
für Arbeit" dokumentiert.
Arbeitsvermittler befürworten Eingliederungsvereinbarung nur bei Erwerbslosen mit Motivierungs- oder Förderbedarf
Laut der Studie bewerten die meisten Arbeitsvermittler die
Eingliederungsvereinbarung bei Erwerbslosen mit Motivierungs- oder
Förderbedarf als sinnvolles Instrument. Dagegen sehen fast 50 Prozent
der Studienteilnehmer keinen Nutzen bei Arbeitsuchenden ohne
Integrationshemmnis sowie bei schwer vermittelbaren Erwerbslosen. Auf
motivierte Menschen ohne Arbeit könne die Eingliederungsvereinbarung
irritierend wirken, berichten die Arbeitsmarktforscher. Schwer zu
vermittelnde Erwerbslose müssten dagegen zunächst an den Arbeitsmarkt
herangeführt werden. Eine Eingliederungsvereinbarung könne dabei auch
kontraproduktiv sein.
Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer
gaben an, dass sie sich wünschen, bei der Eingliederungsvereinbarung
individuell und fallbezogen entscheiden zu können. Die aktuelle
Gesetzeslage lässt derzeit wenig Spielraum.
Im Rahmen der
Studie wurden auch unterschiedliche Zeitpunkte für den Abschluss von
Eingliederungsvereinbarungen getestet. Wie sich herausstellte, wurde die
Vereinbarung im Schnitt innerhalb der ersten beide Monate nach Eintritt
der Erwerbslosigkeit abgeschlossen, wenn die Arbeitsvermittlung den
Vereinbarung für sinnvoll erachteten. Inwieweit sich der Zeitpunkt des
Abschlusses in der Praxis auswirkt, soll in weiteren Studien untersucht
werden. (ag)
(Quelle: gegen hartz IV.de)
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