Sonntag, 19. Oktober 2014

Gewalttätige Angriffe auf öffentliche Bedienstete und wie sich heute; sogenannte "Sozialpolitiker",
die Ansichten eines Diktator´s mit dem Namen "Adolf Hitler", zu eigen machen!


Die FHP meint dazu;
Betrachtet man die Definition von "Gewalt", dann geht die "erste Gewalt" in den meisten Fällen nicht von den betroffenen Sanktionierten, sondern tatsächlich von den Angestellten der Behörden aus und diese setzen widerum "nur die Vorgaben der Politik" um! Es wäre also auch in ihrem Interesse, das Sanktionssysthem zu verweigern, könnten sie doch selbst, ihre Kinder und Familienangehörige;
schon Morgen, die nächsten "Hartzer" sein!

Aussagen und somit auch persönliche Ansichten, demokratisch gewählter Politiker,
aber auch einschlägige Inhalte von Tageszeitungen wie die "BILD" "wer nicht arbeitet, braucht nicht essen", oder immer wieder Berichte über sogenannte "Sozialschmarotzer", sind nicht länger tragbar!

Als Gewalt (von althochdeutsch waltan „stark sein, beherrschen“) werden Handlungen, Vorgänge und soziale Zusammenhänge bezeichnet, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren oder wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft.

Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt ändert sich im historischen und sozialen Kontext. Auch wird er je nach Zusammenhang (etwa Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft) in unterschiedlicher Weise definiert und differenziert. Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden. Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (potestas). Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot

Und so beklagt sich der Deutsche Beamtenbund wohl nur "bedingt zurecht" wenn er schreibt;

„Die Gewalt gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes nimmt drastisch zu", warnt der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in der „Welt am Sonntag“ (Ausgabe vom 12. Oktober 2014). Dies habe eine Umfrage des gewerkschaftlichen Dachverbandes in seinen Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften ergeben. Bei den verbalen und physischen Übergriffen, von denen die „eindeutige Rückmeldung“ berichte, handle sich nicht um ein Großstadtphänomen, sondern um eines, das keine regionalen Grenzen kenne, betonte Dauderstädt.

Auch in Verwaltungsbereichen, in denen es um Hartz IV oder andere Zweige der Sozialversicherung gehe, erlebe man ein Ausufern der Gewalt."

Unter anderem verweist der Bericht auf eine beachtenswerte Studie der Hochschule Darmstadt: „Empirische Untersuchung zur Aggressivität und Gewalt in der Kundenbeziehung - Kunden-Konfliktmonitor 2012“.

Bereits die Begriffsdefinitionen „Aggression“, „Aggressivität“, „Gewalt“, „Konflikt“ sind sehr aufschlussreich.
So heißt es z.B. „Eine andere Begriffsdefinition, fasst den Gewaltbegriff etwas weiter und berücksichtigt zusätzlich auch die Fahrlässigkeit: „Gewalt liegt immer dann vor, wenn Menschen gezielt oder fahrlässig physisch (körperlich) oder psychisch (seelisch) geschädigt werden. Gewalt ist immer an Macht geknüpft.“

Nach dieser Definition erleben Jobcenter-Kunden durch die Sanktionspraxis des SGB II, durch spontane Leistungseinstellung und Gängelung verschiedenster Art (Eingliederungsvereinbarungen, Gutschein-Vergabepraxis, nutzlose Maßnahmen, Hausarrest, u.s.w.) regelmäßig Gewaltanwendung durch Jobcenter-Mitarbeiter in Form von direkter Existenzbedrohung.

Vor dem Hintergrund der hohen Erfolgsquoten in der Sozialrechtsprechung stellt die Verfahrenspraxis der Jobcenter eine offene Missachtung des Rechtsstaates dar, weil existenzvernichtende Strafen vollstreckt werden, die im Falle kompetenter Rechtsverteidigung zuhauf als rechtswidrig abgeurteilt werden.

Die überwiegende Zahl der Übergriffe auf Jobcentermitarbeiter resultiert aus solchen direkten Existenzbedrohungen und der Angst zu Hungern bzw. Obdachlos zu werden!
Ein aktuelles Beispiel wurde jetzt vor dem Landgericht München II neu verhandelt. Dabei wurde das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Einer Mutter von drei Kindern wurden 2012 die Leistungen komplett versagt und die Existenz der Familie war bedroht. Die Mutter ging zum Angriff über und griff die Sachbearbeiterin an. In der Berufungsinstanz wurde sie freigesprochen!

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht". sagte schon Bertolt Brecht!
Dabei ist die bereits vorhandene Aggression in beide Richtungen, stets gleichermaßen zu verurteilen.

Vergessen wir nie, dass zu allen Zeiten:
Immer wieder Gesetze erlassen wurden, die im Laufe der Geschichte an ihrem Ende, als Menschenverachtend verurteilt wurden. Und so bleibt abzuwarten, wann unsere Politik erkennt;
das die Hartz IV Gesetze eine täglich fortwährende, "massive Gewalt und Existenzbedrohung" für uns alle bedeutet, besonders vor dem Hintergrund:
Das es in unserer hochtechnologischen Bundesrepuplik, nie wieder genug Arbeit für alle geben kann!

Es erschreckt zutiefst, das sich heutige "Sozialpolitiker" einen Ausspruch auf die Fahne geschrieben haben, der in der Nazi-Zeit zu fatalen Konsequenzen führte!

Denn: Adolf Hitler, der Gründer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)sagte : "Wer nicht arbeitet, soll nicht essen". Und, "wer nicht um sein Leben kämpft, soll nicht auf dieser Erde leben". "Nur dem Starken, dem Fleißigen und dem Mutigen gebührt ein Sitz hienieden". (1925)

In diesem Sinne, allen die "jetzt erst aufgewacht" sind;
ein herzliches Willkommen im Hartz IV - Widerstand!

Euer
P.F.
 

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