Donnerstag, 26. Juni 2014

Neuer Jobcenterskandal aus Neubrandenburg: Anwälte müssen trotz gewonnenen Prozess bis zu 2 Jahre auf ihre Gelder warten!

Hinter einem perfiden "Scheinargument" verstecken sich die Jobcenter in Neubrandenburg; " Die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten müsse natürlich überprüft werden. „Wir wollen uns nicht mangelhafte Sorgfalt im Umgang mit Steuergeldern vorwerfen lassen“,
teilte ein Sprecher der Arbeitsagentur Nord dazu mit.

Die vielen Klagen gegen Sanktionsbescheide der Jobcenter bescheren den Juristen zwar reichlich Arbeit, doch bis sie Geld sehen, kann viel Zeit vergehen. Das bringt gerade Berufseinsteiger in Bedrängnis. Schuld an dem Dilemma sind aber nicht die Mandanten.

Die betroffenen Anwälte:

Sie klagen erfolgreich für ihre Mandanten gegen Hartz-IV-Bescheide, gehen dann aber oft erst einmal leer aus: Anwälte von Hilfsempfängern müssen in Mecklenburg-Vorpommern bis zu zwei Jahre und länger auf die Auszahlung ihrer Honorare warten. „Das sind keine Einzelfälle“, räumt Axel Wagner, der Vizepräsident des Landessozialgerichtes in Neubrandenburg, ein. In den vergangenen Jahren hat es laut Wagner einen drastischen Anstieg von Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter gegeben.

Ist eine Klage gegen die Behörde erfolgreich, muss sie auch die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Erkennt ein Jobcenter die in Rechnung gestellten Auslagen aber nicht an, weil sie überdurchschnittlich hoch, nicht nachvollziehbar oder unangemessen erscheinen, kann der Rechtsanwalt beim Sozialgericht eine Kostenfestsetzung beantragen.

Bei der Bearbeitung dieser Verfahren „gab es auch wegen personeller Engpässe in den vergangenen Jahren einen extremen Rückstau“, erklärt Vizepräsident Wagner. Alleine am Neubrandenburger Sozialgericht stapelten sich Ende 2012 rund 2000 offene Anträge. In der Regel handele es sich um Summen zwischen 300 und 700 Euro.

Scheinheiligstes Argument: Sorgfaltspflicht im Umgang mit Steuergeldern

In der Kritik der Anwälte stehen in erster Linie die Jobcenter. Einige betroffene Juristen werfen diesen eine schlechte Zahlungsmoral vor. „Die Rechnungen wurden willkürlich gekürzt und alle Register gezogen, um möglichst lange nichts erstatten zu müssen“, beklagt eine Anwältin im Gespräch mit dem Nordkurier.

Problematisch sind die langen Wartezeiten insbesondere für Berufseinsteiger mit wenigen Mandanten und Juristen, die sich auf Fälle im Sozialrecht spezialisiert haben. „Gerade junge Kollegen könnten das auf Dauer gar nicht durchhalten“, schildert Rechtsanwalt Manfred Kersten das Dilemma. Die Bundesagentur für Arbeit weist die Kritik an der Zahlungsmoral der Jobcenter zurück:

"Die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten müsse natürlich überprüft werden. „Wir wollen uns nicht mangelhafte Sorgfalt im Umgang mit Steuergeldern vorwerfen lassen“, so ein Sprecher der Arbeitsagentur Nord.

Bei diesem Argument kann man nur noch den Kopf schütteln;


Die Gerichtsgebühren und erstattungsfähigen Auslagen sind nämlich normiert und werden gemäß BRAGO oder RVG abgerechnet. Dabei ist der Streitwert entscheidend!

Der Willkür durch die Jobcenter sind also, sowohl bei den Mandanten als auch bei den Anwälten, offenbar keine Grenzen gesetzt!

Verhöhnung Kostenlos;

Laut Gerichtssprecher Wagner gibt es mittlerweile Licht am Horizont. Aktuell ist der Verfahrensberg am Neubrandenburger Gericht auf 800 Fälle geschmolzen. Angestrebt wird eine Bearbeitungsdauer von sechs Monaten. „Das ist eine Spanne, mit der alle Seiten leben können“, glaubt der Vizepräsident des Landessozialgerichtes.

Da kann man dem Herren eigentlich nur noch wünschen;
Das auch er mal 6 Monate ohne Einnahmen leben muss!



Und es gäbe wohl weniger Klagen, wenn die Jobcenter nicht tagtäglich "Menschenrechte" verletzen würden!

Sorgfalts- und Fürsorgepflicht sind bei den Arbeitsagenturen, offenbar aus dem Vokabular gestrichen!   


Auffallend ist:
Wenn es allein in Neubrandenburg 2000 unbezahlte Rechnungen gab und die Jobcenter Bundesweit so agieren dann kann man hochgerechnet davon ausgehen: Das mindesten 250.000 offene Rechnungen durch mindestens 10.000 Anwälte existieren;

Die Bundesagentur entwickelt sich also nicht nur zu einem gigantischen Schuldner, sondern bedroht auch die Existenz bei Hunderten von Fach-Anwälten!

Wer jetzt ganz böse Vorahnungen dabei entwickelt, könnte auf den Gedanken kommen;
Das die Idee der geplanten "Rechtsvereinfachung" und der Plan den Rechtsweg zu erschweren, einen weitaus umfangreicheren Hintergrund hat!

Da die Fachanwälte offenbar finaziell kaltgestellt werden sollen, um die Klageflut einzudämmen und somit den Betroffenen Hartz IV-Empfängern auch in diesem Bereich der Verteidigungsmöglichkeit, jede Chance zunehmen, ist in diesem Kontext: 

Die menschenverachtende A-Sozialpolitik, kaum noch zu überbieten!

Euer
P.F.

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