Neuer Jobcenterskandal aus Neubrandenburg: Anwälte müssen trotz gewonnenen Prozess bis zu 2 Jahre auf ihre Gelder warten!
Hinter einem perfiden "Scheinargument" verstecken sich die Jobcenter in
Neubrandenburg; " Die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten müsse
natürlich überprüft werden. „Wir wollen uns nicht mangelhafte Sorgfalt
im Umgang mit Steuergeldern vorwerfen lassen“,
teilte ein Sprecher der Arbeitsagentur Nord dazu mit.
Die vielen Klagen gegen Sanktionsbescheide der Jobcenter bescheren den
Juristen zwar reichlich Arbeit, doch bis sie Geld sehen, kann viel Zeit
vergehen. Das bringt gerade Berufseinsteiger in Bedrängnis. Schuld an
dem Dilemma sind aber nicht die Mandanten.
Die betroffenen Anwälte:
Sie klagen erfolgreich für ihre Mandanten gegen Hartz-IV-Bescheide,
gehen dann aber oft erst einmal leer aus: Anwälte von Hilfsempfängern
müssen in Mecklenburg-Vorpommern bis zu zwei Jahre und länger auf die
Auszahlung ihrer Honorare warten. „Das sind keine Einzelfälle“, räumt
Axel Wagner, der Vizepräsident des Landessozialgerichtes in
Neubrandenburg, ein. In den vergangenen Jahren hat es laut Wagner einen
drastischen Anstieg von Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter
gegeben.
Ist eine Klage gegen die Behörde erfolgreich, muss
sie auch die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Erkennt ein
Jobcenter die in Rechnung gestellten Auslagen aber nicht an, weil sie
überdurchschnittlich hoch, nicht nachvollziehbar oder unangemessen
erscheinen, kann der Rechtsanwalt beim Sozialgericht eine
Kostenfestsetzung beantragen.
Bei der Bearbeitung dieser
Verfahren „gab es auch wegen personeller Engpässe in den vergangenen
Jahren einen extremen Rückstau“, erklärt Vizepräsident Wagner. Alleine
am Neubrandenburger Sozialgericht stapelten sich Ende 2012 rund 2000
offene Anträge. In der Regel handele es sich um Summen zwischen 300 und
700 Euro.
Scheinheiligstes Argument: Sorgfaltspflicht im Umgang mit Steuergeldern
In der Kritik der Anwälte stehen in erster Linie die Jobcenter. Einige
betroffene Juristen werfen diesen eine schlechte Zahlungsmoral vor. „Die
Rechnungen wurden willkürlich gekürzt und alle Register gezogen, um
möglichst lange nichts erstatten zu müssen“, beklagt eine Anwältin im
Gespräch mit dem Nordkurier.
Problematisch sind die langen
Wartezeiten insbesondere für Berufseinsteiger mit wenigen Mandanten und
Juristen, die sich auf Fälle im Sozialrecht spezialisiert haben. „Gerade
junge Kollegen könnten das auf Dauer gar nicht durchhalten“, schildert
Rechtsanwalt Manfred Kersten das Dilemma. Die Bundesagentur für Arbeit
weist die Kritik an der Zahlungsmoral der Jobcenter zurück:
"Die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten müsse natürlich überprüft
werden. „Wir wollen uns nicht mangelhafte Sorgfalt im Umgang mit
Steuergeldern vorwerfen lassen“, so ein Sprecher der Arbeitsagentur
Nord.
Bei diesem Argument kann man nur noch den Kopf schütteln;
Die Gerichtsgebühren und erstattungsfähigen Auslagen sind nämlich
normiert und werden gemäß BRAGO oder RVG abgerechnet. Dabei ist der
Streitwert entscheidend!
Der Willkür durch die Jobcenter sind also, sowohl bei den Mandanten als auch bei den Anwälten, offenbar keine Grenzen gesetzt!
Verhöhnung Kostenlos;
Laut Gerichtssprecher Wagner gibt es mittlerweile Licht am Horizont.
Aktuell ist der Verfahrensberg am Neubrandenburger Gericht auf 800 Fälle
geschmolzen. Angestrebt wird eine Bearbeitungsdauer von sechs Monaten.
„Das ist eine Spanne, mit der alle Seiten leben können“, glaubt der
Vizepräsident des Landessozialgerichtes.
Da kann man dem Herren eigentlich nur noch wünschen;
Das auch er mal 6 Monate ohne Einnahmen leben muss!
Und es gäbe wohl weniger Klagen, wenn die Jobcenter nicht tagtäglich "Menschenrechte" verletzen würden!
Sorgfalts- und Fürsorgepflicht sind bei den Arbeitsagenturen, offenbar aus dem Vokabular gestrichen!
Auffallend ist:
Wenn
es allein in Neubrandenburg 2000 unbezahlte Rechnungen gab und die
Jobcenter Bundesweit so agieren dann kann man hochgerechnet davon
ausgehen: Das mindesten 250.000 offene Rechnungen durch mindestens
10.000 Anwälte existieren;
Die Bundesagentur entwickelt sich
also nicht nur zu einem gigantischen Schuldner, sondern bedroht auch die
Existenz bei Hunderten von Fach-Anwälten!
Wer jetzt ganz böse Vorahnungen dabei entwickelt, könnte auf den Gedanken kommen;
Das
die Idee der geplanten "Rechtsvereinfachung" und der Plan den Rechtsweg
zu erschweren, einen weitaus umfangreicheren Hintergrund hat!
Da
die Fachanwälte offenbar finaziell kaltgestellt werden sollen, um die
Klageflut einzudämmen und somit den Betroffenen Hartz IV-Empfängern auch
in diesem Bereich der Verteidigungsmöglichkeit, jede Chance zunehmen, ist in diesem Kontext:
Die menschenverachtende A-Sozialpolitik, kaum noch zu überbieten!
Euer
P.F.
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