BA missachtet vorsätzlich und täglich, viele Tausend mal geltende Gesetze und Urteile!
Willkürlich niedrige Mietobergrenzen bei Hartz IV: Verein Tacheles wehrt sich!
Gerade einmal 138,83 Euro bekommen alleinstehende Hartz-IV-Bezieher
fürs Essen, 32,68 Euro für Strom und Instandhaltung, 24,62 Euro für
Nahverkehr: Der monatliche Regelsatz von 391 Euro ist eng bemessen. Doch
viele der bundesweit rund 3,33
Millionen von Hartz IV oder Grundsicherung betroffenen Haushalte müssen
daraus zusätzlich einen Teil für die Miete abzwacken. Denn während
Wohnkosten steigen, sind anerkannte Mietobergrenzen über Jahre
gleichgeblieben. Ob in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) oder Magdeburg
(Sachsen-Anhalt): Hartz-IV-Bezieher sollen Bleiben suchen, die es nicht
gibt – oder sparen und zuzahlen.
In Wuppertal hat der
Erwerbslosenverein »Tacheles« jetzt eine Kampagne »gegen rechtswidriges
Kürzen der Unterkunftskosten« für Hartz-IV-Beziehende gestartet. Die
Sozialbehörden der 350000-Einwohner-Stadt ignorierten permanent die
aktuelle Rechtsprechung, kritisierten Harald Thomé und Frank Jäger von
Tacheles am Sonntag. »Immer wieder seit 2011 hat das Sozialgericht
Düsseldorf das Jobcenter Wuppertal dazu verurteilt, höhere Mieten zu
übernehmen«, erklären sie. Den Beschlüssen sei durchweg ein Vorwurf zu
entnehmen: Die Behörde halte sich nicht an die Vorgabe des
Bundessozialgerichts, Wohnbedarfe nach einem »schlüssigen Konzept« zu
ermitteln. Dies müsse »unverzüglich« geändert werden, fordern Thomé und
Jäger. Betroffenen rät der Verein, sich zu wehren.
So ist zum
Beispiel einem Gerichtsurteil vom Januar 2013 zu entnehmen, daß das
Wuppertaler Jobcenter für Alleinlebende eine Kaltmiete von maximal
242,50 Euro anerkennt. Gerechnet wird mit maximal 4,85 Euro pro
Quadratmeter. Zahlen Betroffene mehr, werden sie aufgefordert, innerhalb
der nächsten sechs Monate in günstigere Räumlichkeiten umzuziehen.
Ansonsten wird gekürzt. Das Gericht hält die Obergrenze für viel zu
niedrig. Seiner Auffassung nach sind Quadratmeterpreise von bis zu 5,86
Euro angemessen. Dabei beruft es sich auf den städtischen Mietspiegel,
laut dem für Wohnungen je nach Größe zwischen 5,49 und 6,11 Euro fällig
sind. »Ist der Leistungsträger nicht in der Lage, ein schlüssiges
Konzept zu präsentieren, muß er tatsächliche Kosten tragen«, gab das
Sozialgericht vor. Die Obergrenze markierten Tabellenwerte im
Wohngeldgesetz, zusätzlich seien konkrete örtliche Verhältnisse zu
berücksichtigen. Die Sozialbehörde hält sich bisher nicht daran: Allein
im März 2014 erkannte sie Mietkosten von insgesamt 257 216 Euro nicht
an, wie eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt. Pro Jahr
spart das Jobcenter damit über drei Millionen Euro; betroffen sind
23422 Haushalte. »Für sie heißt das, daß sie die Beträge aus ihren
ohnehin zu niedrigen Regelleistungen aufbringen und sich die Unterkunft
mithin vom Munde absparen müssen«, rügten Thomé und Jäger.
In
Magdeburg kämpfen Hartz-IV-Bezieher seit langem mit dem Problem. Seit
2005 hat das Jobcenter der 230000-Einwohnerstadt die Richtwerte für die
Mieten nicht angehoben. Maximal 4,60 Euro Kaltmiete plus 2,40 Betriebs-
und Heizkosten pro Quadratmeter gibt es dort für die 19400 von
Grundsicherung abhängigen Haushalte, mehr nicht. Diese Werte stammen
sogar noch aus dem alten Sozialhilferecht. Wie der MDR am Montag
berichtete, »will« die Stadt die Zahlen, die bis heute jeder Grundlage
entbehren, nun erstmal überprüfen. Gerade werde an einem schlüssigen
Konzept gearbeitet, sagte Magdeburgs Sozialdezernent Hans-Werner Brüning
(Linke) dem Sender. Die derzeitige Diskrepanz macht auch hier eine
BA-Statistik deutlich: Tatsächlich zahlten Hartz-IV-Betroffene im
September 2013 insgesamt etwa 7,5 Millionen Euro Warmmiete; erstattet
wurden ihnen aber nur 7,1 Millionen. So »spart« das Jobcenter pro Monat
rund 390000 Euro. Im Jahr summiert sich das immerhin auf knapp 4,7
Millionen. Brüning blieb theoretisch: Jobcenter zahlten ja nicht
abstrakte Summen aus, sondern reale Mieten.
(Von Susanne Bonath Junge Welt)
https://www.facebook.com/pages/FHP-Freie-Hartz-IV-Presse/710450658981366?ref=hl&ref_type=bookmark
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen