Samstag, 19. Juli 2014

ASMK beabsichtigt massive Kindeswohlgefährdung und wird millionen betroffene Hartz IV Familien zerstören!                      (unbedingt verteilen)

Dringend sind eine Normenkontrollklage (falls möglich) und /oder ähnliches auf den Weg zu bringen!
Die angedachte folgende Rechtsvereinfachung würde schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Grundrechte aber auch in das Unterhalts -und Familien- sowie Umgangsrecht bewirken bzw. diese außer Kraft setzen!

Punkt 1
Im Punkt 23 der ASMK wird vorgeschlagen:
Den Anteil einer Haupt-Bedarfsgemeinschaft während der Umgangszeit bei der temporären Bedarfsgemeinschaft über die Kinder einzubehalten und dem anderen Elternteil zu zuführen;
Dies würde in vielfacher Hinsicht zu negativen Auswirkungen führen und der Hauptbedarfsgemeinschaft, irrparablen schweren wirtschaftlichen Schaden, ja; massive Leistungskürzungen zufügen!

Denn:
a) Die laufenden Kosten einer Hauptbedarfsgemeinschaft bleiben in den Punkten: Miete, Heizung, Strom, Kleidung, Fahrkosten, Lebensmittel, Schulbedarf, uvm. die selben. Sie sind grundsätzlich in voller Höhe unabhängig davon; ob die Kinder mal 2 tage beim anderen Elternteil verbringen, immer vorzuhalten. Die Kosten veringern sich nicht!
Bei regelmäßigen Umgängen könnte sich dies maximal auf einen geringen Prozentsatz im Stromverbrauch in den Kindernzimmern auswirken, mehr jedoch in keinen Fall! (Die Kosten für den anderen Elternteil würden anteilig mit ansteigen!)
Zudem fallen Umgänge immer wieder aus den unterschiedlichsten Gründen aus; So das allein schon aus diesem Grund, ein Vorhalten aller notwendigen Fixkosten, in der Hauptbedarfsgemeinschaft unabdingbar und notwendig, auch aus elterlichen Fürsorgeflichten ist!

b) Die hier jedoch angedachte "Rechstvereinfachung" würde in der Hauptbedarfgemeinschaft entsprechend der Anzahl der Umgänge und Anzahl der Kinder eine derart hohe Kürzung der Leistung bedeuten, das ein Vorhalten aller notwendigen laufenden und festen Fixkosten unmöglich wird!
Das kann soweit führen, das sogar die Miet -oder Stromzahlungen aber auch andere Verpflichtungen, nicht mehr gewährleistet sind!

c) Sehr bedenklich und gravierend ist auch: Das mit dieser geplanten Rechstsvereinfachung das tatsächliche Unterhaltsrecht / Pflicht gegenüber den Kindern ausgehebelt wird!

Denn:
Ein umgangsberechtigter Elternteil ist in der Regel auch der Unterhaltspflichtige.
Beziehen nun beide Elternteile Alg II, würde der alleinerziehende Elternteil erhebliche Einbußen hinnehmen während der Umgangsberechtigte, von seiner Unterhaltspflicht befreit ist, da die Kinder ihr eigenes Geld mitbringen!
Dieses widerspricht in völlig inakzeptabler Weise allen bisherigen Rechsprechungen und dem Gleichheitsgrundsatz gegenüber Eltern, die nicht im Hartz IV-Bezug stehen!
Vielmehr ist es so:
Das Eltern die Unterhaltsfähig-pflichtig sind, selbst für den Bedarf aufkommen müssen und diesen zB: über die Steuern und / oder Kinderfreibeträge ausgleichen können. Wenn kein "Wechselmodell" besteht, dennoch zur vollen Unterhaltsleistung verpflichtet sind!

Lösungsansatz:
Als einzige Lösung kann nur ein aduäquater und eigener Mehrbedarfsanspruch für die umgangsberechtigten Kinder selbst, in Frage kommen.

Im Umkehrschluss bedeutet nämlich diese Rechtsvereinfachung;
Das der alleinerziehende Elternteil nun für 2 Bedarfsgemeinschaften aufkommen muss! Eklatant und Existenzgefährdend wird dies dann: Wenn es um längere Umgangszeiten wie zB. Ferien geht!

Punkt 2
a) Mit den geplanten Kürzungen in der Hauptbedarfsgemeinschaft und der Tatsache, das der Alleinerziehende (in Folge die Kinder) die Fahrten und Kosten bei dem umgangsberechtigten Elternteil nun selber tragen sollen, wird zudem verkannt, das:

b) Die aktuelle Rechtsprechung und Rechtslage einen Mehrbedarf für umgangsberechtigte Eltern zulässt:
So werden den Umgangsberechtigten Eltern u.U.die Fahrtkosten erstattet und größerer Wohnraum sowie ein höherer Mehrbedarf zugebilligt. Diese Kosten würden nun auf den Alleinerziehenden abgewälzt werden!

c) Die weiteren Folgen, das nun der Hauptbedarfsgemeinschaft dieser Grundbedarf der Kinder und des anderen Elternteiles abgezoggen werden soll, wären natürlich ...

Umgangsverweigerungen!

Fazit:

Eltern die nun mit einen mal für 2 Bedarfsgemeinschaften aufkommen und massive Kürzungen hinnehmen sollen, werden natürlich umgehend die schweren finanziellen Belastungen ausgleichen müssen!
Damit wird ein ganz erheblich großes und "indirekt neues" gesellschaftliches Problem erzeugt bzw. ein schon bestehendes, gefördert!

Die Folgen sind absehbar:
Umgangsberechtigte Elternteile würden nunmehr klagen wegen der Umgangsverweigerung des anderen Elternteiles und "dem Recht der Kinder auf beide Elternteile":
Während der Alleinerziehende zwangsläufig argumentieren muss,"das er nicht 2 Bedarfgemeinschaften der Kinder finanzieren kann"!

Die Klagen an den Familiengerichten würden erheblich ansteigen und zu einer Flut von Zusatzkosten führen. Zudem würde das Problem dann nur verlagert, nämlich von SGB II auf das Familienrecht!

Im Kontext bedeutet dieses angedachte Konzept der ASMK einen massiven Eingriff in die Elterrechte, dem Familienrecht, der Unterhaltspflicht und der Rechte der Kinder selbst.
Es bedeutet aber auch;
einen massiven Verstoß gegen das Grundgesetz, der europäischen Menschenrechtscharta sowie der Rechtsprechung des EuGh!

Der bewusste Rückzug aus der Verantwortung gegenüber Trennungskinder und den Hartz IV Betroffenen ist in keiner Weise zu akzeptieren:
Denn hier werden nun die Familien gegeneinander aufgehetzt und die Ungleichbehandlung zwischen Hartz IV -und berufstätigen Familien eklatant gefördert!

Das ist unverantwortlich!
Hier soll nun auf Kosten der Kinder und betroffenen Hartz IV Familien /Eltern menschenrechtswidrig Geld gespart werden, welches bisher allen Parteien unabdingbar zustand!
Für die Linke Partei, allen Sozialverbänden sowie für Betroffene kann dies nur bedeuten, ummittelbar und schnell, sowie in der Öffentlichkeit zu agieren und zu intervenieren!

Euerhttps://www.facebook.com/pages/FHP-Freie-Hartz-IV-Presse/710450658981366?ref_type=bookmark
P.F.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen