ASMK
beabsichtigt massive Kindeswohlgefährdung und wird millionen betroffene
Hartz IV Familien zerstören! (unbedingt verteilen)
Dringend sind eine Normenkontrollklage (falls möglich) und /oder ähnliches auf den Weg zu bringen!
Die angedachte folgende Rechtsvereinfachung würde schwerwiegende
Eingriffe in die bestehenden Grundrechte aber auch in das Unterhalts
-und Familien- sowie Umgangsrecht bewirken bzw. diese außer Kraft setzen!
Punkt 1
Im Punkt 23 der ASMK wird vorgeschlagen:
Den Anteil einer Haupt-Bedarfsgemeinschaft während der Umgangszeit bei
der temporären Bedarfsgemeinschaft über die Kinder einzubehalten und dem
anderen Elternteil zu zuführen;
Dies würde in vielfacher Hinsicht
zu negativen Auswirkungen führen und der Hauptbedarfsgemeinschaft,
irrparablen schweren wirtschaftlichen Schaden, ja; massive
Leistungskürzungen zufügen!
Denn:
a) Die laufenden Kosten
einer Hauptbedarfsgemeinschaft bleiben in den Punkten: Miete, Heizung,
Strom, Kleidung, Fahrkosten, Lebensmittel, Schulbedarf, uvm. die selben.
Sie sind grundsätzlich in voller Höhe unabhängig davon; ob die Kinder
mal 2 tage beim anderen Elternteil verbringen, immer vorzuhalten. Die
Kosten veringern sich nicht!
Bei regelmäßigen Umgängen könnte sich
dies maximal auf einen geringen Prozentsatz im Stromverbrauch in den
Kindernzimmern auswirken, mehr jedoch in keinen Fall! (Die Kosten für
den anderen Elternteil würden anteilig mit ansteigen!)
Zudem fallen
Umgänge immer wieder aus den unterschiedlichsten Gründen aus; So das
allein schon aus diesem Grund, ein Vorhalten aller notwendigen
Fixkosten, in der Hauptbedarfsgemeinschaft unabdingbar und notwendig,
auch aus elterlichen Fürsorgeflichten ist!
b) Die hier jedoch
angedachte "Rechstvereinfachung" würde in der Hauptbedarfgemeinschaft
entsprechend der Anzahl der Umgänge und Anzahl der Kinder eine derart
hohe Kürzung der Leistung bedeuten, das ein Vorhalten aller notwendigen
laufenden und festen Fixkosten unmöglich wird!
Das kann soweit
führen, das sogar die Miet -oder Stromzahlungen aber auch andere
Verpflichtungen, nicht mehr gewährleistet sind!
c) Sehr
bedenklich und gravierend ist auch: Das mit dieser geplanten
Rechstsvereinfachung das tatsächliche Unterhaltsrecht / Pflicht
gegenüber den Kindern ausgehebelt wird!
Denn:
Ein umgangsberechtigter Elternteil ist in der Regel auch der Unterhaltspflichtige.
Beziehen nun beide Elternteile Alg II, würde der alleinerziehende
Elternteil erhebliche Einbußen hinnehmen während der Umgangsberechtigte,
von seiner Unterhaltspflicht befreit ist, da die Kinder ihr eigenes
Geld mitbringen!
Dieses widerspricht in völlig inakzeptabler Weise
allen bisherigen Rechsprechungen und dem Gleichheitsgrundsatz gegenüber
Eltern, die nicht im Hartz IV-Bezug stehen!
Vielmehr ist es so:
Das Eltern die Unterhaltsfähig-pflichtig sind, selbst für den Bedarf
aufkommen müssen und diesen zB: über die Steuern und / oder
Kinderfreibeträge ausgleichen können. Wenn kein "Wechselmodell" besteht,
dennoch zur vollen Unterhaltsleistung verpflichtet sind!
Lösungsansatz:
Als einzige Lösung kann nur ein aduäquater und eigener
Mehrbedarfsanspruch für die umgangsberechtigten Kinder selbst, in Frage
kommen.
Im Umkehrschluss bedeutet nämlich diese Rechtsvereinfachung;
Das der alleinerziehende Elternteil nun für 2 Bedarfsgemeinschaften
aufkommen muss! Eklatant und Existenzgefährdend wird dies dann: Wenn es
um längere Umgangszeiten wie zB. Ferien geht!
Punkt 2
a)
Mit den geplanten Kürzungen in der Hauptbedarfsgemeinschaft und der
Tatsache, das der Alleinerziehende (in Folge die Kinder) die Fahrten und
Kosten bei dem umgangsberechtigten Elternteil nun selber tragen sollen,
wird zudem verkannt, das:
b) Die aktuelle Rechtsprechung und Rechtslage einen Mehrbedarf für umgangsberechtigte Eltern zulässt:
So werden den Umgangsberechtigten Eltern u.U.die Fahrtkosten erstattet
und größerer Wohnraum sowie ein höherer Mehrbedarf zugebilligt. Diese
Kosten würden nun auf den Alleinerziehenden abgewälzt werden!
c) Die weiteren Folgen, das nun der Hauptbedarfsgemeinschaft dieser
Grundbedarf der Kinder und des anderen Elternteiles abgezoggen werden
soll, wären natürlich ...
Umgangsverweigerungen!
Fazit:
Eltern die nun mit einen mal für 2 Bedarfsgemeinschaften aufkommen und
massive Kürzungen hinnehmen sollen, werden natürlich umgehend die
schweren finanziellen Belastungen ausgleichen müssen!
Damit wird ein
ganz erheblich großes und "indirekt neues" gesellschaftliches Problem
erzeugt bzw. ein schon bestehendes, gefördert!
Die Folgen sind absehbar:
Umgangsberechtigte Elternteile würden nunmehr klagen wegen der
Umgangsverweigerung des anderen Elternteiles und "dem Recht der Kinder
auf beide Elternteile":
Während der Alleinerziehende zwangsläufig argumentieren muss,"das er nicht 2 Bedarfgemeinschaften der Kinder finanzieren kann"!
Die Klagen an den Familiengerichten würden erheblich ansteigen und zu
einer Flut von Zusatzkosten führen. Zudem würde das Problem dann nur
verlagert, nämlich von SGB II auf das Familienrecht!
Im Kontext
bedeutet dieses angedachte Konzept der ASMK einen massiven Eingriff in
die Elterrechte, dem Familienrecht, der Unterhaltspflicht und der Rechte
der Kinder selbst.
Es bedeutet aber auch;
einen massiven Verstoß gegen das Grundgesetz, der europäischen Menschenrechtscharta sowie der Rechtsprechung des EuGh!
Der bewusste Rückzug aus der Verantwortung gegenüber Trennungskinder
und den Hartz IV Betroffenen ist in keiner Weise zu akzeptieren:
Denn hier werden nun die Familien gegeneinander aufgehetzt und die
Ungleichbehandlung zwischen Hartz IV -und berufstätigen Familien
eklatant gefördert!
Das ist unverantwortlich!
Hier soll nun
auf Kosten der Kinder und betroffenen Hartz IV Familien /Eltern
menschenrechtswidrig Geld gespart werden, welches bisher allen Parteien
unabdingbar zustand!
Für die Linke Partei, allen Sozialverbänden
sowie für Betroffene kann dies nur bedeuten, ummittelbar und schnell,
sowie in der Öffentlichkeit zu agieren und zu intervenieren!
Euerhttps://www.facebook.com/pages/FHP-Freie-Hartz-IV-Presse/710450658981366?ref_type=bookmark
P.F.
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