Montag, 8. Juni 2015

Schluss mit den perfiden Lügen

...gegen Kriegsflüchtlinge 
Gelinde gesagt, es "kotzt" mich an und mir wird übel wenn ich Sprüche wie: "Asylanten raus" oder: " die bekommen mehr als ein Deutscher" höre!

Das ist einfach nur "rechtspopulistischer Schwachsinn" ...

Und, wo wären wir eigentlich heute, wenn unsere Großeltern und Eltern dem 2t Weltkrieg nicht entkommen wären, nicht überlebt hätten? Was wäre, wenn unsere Vorfahren keine Zuflucht gefunden hätten?
Eine der größten Stärken unserer Geschichte war die Solidarität der Menschen untereinander und das Miteinander. So und nur so gelang es den Überlebenden des 2Weltkrieges, eine neue Heimat und Zukunft aufzubauen!

Da ist der kleine Junge mit seinem Großvater, der nach einer mehrmonatigen Flucht seine Geschwister und Eltern nie mehr wiedersehen wird, weil sie starben. Da ist die Mutter mit ihrem Baby, die mehrmals auf der Flucht vergewaltigt wurde usw. usw.

Nein, Kriegsflüchtlinge sind keine "Schmarotzer"
Sie erhalten bei weitem auch nicht die Sozialleistungen, welche uns als Bundesbürger zustehen.
Keine Frage, es geht den Hartz IV Betroffenen und Geringverdienern und vor allem den Kindern, alles andere als gut, aber:
Es ist erbärmlich zu beobachten, wie betroffene Menschen;
anstatt sich für soziale Verbesserungen aller Armen in Deutschland politisch sinnvoll und aktiv zB: in Vereinen einzusetzen, in ihrer "Engstirnigkeit" noch schwächere Opfer suchen und mal eben in Kriegsfklüchtlingen die "Täter" sehen, welche ihnen etwas "wegnehmen".

Dem ist nicht so und die Wahrheit sieht anders aus:
1. Ein gängiges Vorurteil ist: Flüchtlinge bekommen mehr Leistungen gezahlt, als Arbeitslose.
"Stimmt nicht", meint Jürgen Blechinger, Referent für Migration und Flüchtlinge des Diakonischen Werks Baden und Jurist im Bereich Migration und Interkulturelle Kompetenz des Evangelischen Oberkirchenrats Karlsruhe. Wenn ein Flüchtling in einer Landeserstaufnahmestelle ankommt, bezieht er zunächst Sachleistungen - wie beispielsweise Kleidung oder Nahrung.
Zusätzlich stehen jedem alleinstehenden Asylbewerber 143 Euro pro Monat als Taschengeld als Barbetrag zu- bei Familienangehörigen ist der Betrag geringer. Erst in der weiteren Unterbringung kann der Asylbewerber Geldleistungen beziehen. "Diese liegen aber leicht unter dem Hartz IV-Satz." Ausgezahlt werde ihm die Differenz zwischen diesem Satz und der fälligen Miete.

2. Was versteht man unter Residenzpflicht?
Die Residenzpflicht ist eine Auflage für alle Asylbewerber und Geduldete. Für die Betroffenen hat das ganz praktische Konsequenzen: "In den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft dürfen sie das zuständige Gebiet bzw. den Kreis nicht verlassen", meint Blechinger, "in Karlsruhe bedeutet das zum Beispiel, dass der Asylbewerber für drei Monate das Stadtgebiet nicht verlassen darf." Der Bundesgesetzgeber hatte diese im vergangenen Jahr auf drei Monate verkürzt.

3. Dürfen Asylbewerber mitentscheiden, wo sie nach dem Aufenthalt in der LEA anschließend untergebracht werden?
Nein, meint unser Rechtsexperte. Asylsuchende müssen in der Stadt oder Gemeinde wohnen, welche ihnen nach ihrem Aufenthalt in einer Landeserstaufnahmestelle vom zuständigen Regierungspräsidium zugewiesen wird. Dies entscheidet sich wiederum anhand einer Quote, wo noch Plätze frei sind. Jeder Kreis muss entsprechend seiner Einwohnerzahl Asylbewerber aufnehmen. "Es bei der Verteilung nicht möglich, dass jeder Wunsch berücksichtigt wird", meint Blechinger.
Nur in Ausnahmefällen gebe es hier Spielraum. "Die meisten, die in Baden-Württemberg ankommen, bleiben auch hier."

4. Dürfen Asylbewerber überhaupt arbeiten?
Grundsätzlich ja, meint Jurist Blechinger. Für die ersten drei Monate gelte ein Arbeitsverbot, danach stehe es dem Asylsuchenden frei, sich eine Ausbildung oder einen Beruf zu suchen. Will der Asylsuchende allerdings innerhalb der ersten 15 Monate direkt in den Arbeitsmarkt einsteigen, benötigt der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde.

5. Werden Asylbewerber bei der Vergabe von Jobs bevorzugt behandelt?
Nein, man könnte sogar sagen, dass das Gegenteil der Fall ist.

Der Grund: Innerhalb der ersten 15 Monate nach der Registrierung steht laut Rechtsexperte Blechinger eine Vorrangprüfung an, wenn der Asylbewerber direkt, ohne eine Ausbildung zu machen, in den Arbeitsmarkt einsteigen will. Die Auflage: Für das konkrete Stellenangebot durften keine deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger oder entsprechend rechtlich gleichgestellte Ausländer zur Verfügung stehen.
Blechinger macht dies an einem Beispiel fest: "Schwierig kann es zum Beispiel werden, wenn der Asylbewerber in einer Fastfoodkette arbeiten will." Wenn die Agentur für Arbeit in ihrer Kartei beispielsweise einen deutschen Arbeitssuchenden finden würde, hätte dieser bei bei der Fastfoodkette den Vorzug. "Gerade bei Berufen, für die es keiner Spezialisierung bedarf, stehen die Chancen für den Asylsuchenden eher schlecht." Nach 15 Monaten Aufenthalt entfällt die Vorrangprüfung. Dann wird nur noch geprüft, ob der Tariflohn und Mindestlohn bezahlt werden, um Lohndumping zu verhindern. (ka.news)

Anmerkung:
Wir sind alle Opfer einer Agendapolitik, welche vorrangig der Wirtschaft billige Arbeitskräfte sichern soll und durch medial gesteuerte Hetztkampagnen, (u.a. BILD) sollen wir gegeneinander ausgespielt werden.
Für die Wirtschaft und ihre Bosse gibt es nichts gefährlicheres als eine in sich geeinte und solidarische Gemeinschaft.                                                                                                  

Das wird von deren Seiten mit allen Mitteln u.a. durch Medienpropaganda über die "faulen Hartz IV Bezieher" verhindert!
Wenn wir das ändern wollen, müssen wir bei uns selbst anfangen und umdenken.
Auch und gerade deshalb, liegt es in unserem Interesse, Kriegsflüchtlingen eine Heimat zu schenken mit der sie sich verbunden fühlen, denn:                                                                            
Sie werden eines Tages unsere Mitstreiter, für eine gerechtere Gesellschaft werden.

@FHP by Perry Feth

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