Samstag, 13. Juni 2015

Hartz IV

Wirtschaft fürchtet Verlust von Lohnsklaven

Die Maske ist endlich gefallen: Deutsche Wirtschaft outet sich und zeigt nun ihre wahren Wertevorstellungen!
Lohndumping und Sklavenhaltung muss erhalten bleiben
 
Man möchte seine "Sklaven" nicht verlieren und
Mitarbeiter müssen erpressbar bleiben.

"Wirtschaft sieht in den Hartz IV- Sanktionen den Anreiz zur Arbeit"


Erfurt.
Um die Entscheidung der Gothaer Sozialrichter gegen Sanktionen von Hartz-IV-Empfängern ist in Thüringen eine heftige Diskussion entbrannt.

Nachdem ein Erwerbsloser zwei Arbeitsangebote abgelehnt hatte, kürzte ihm das Erfurter Jobcenter das Geld. Das sei verfassungswidrig, sagten die Richter. Die Grundsicherung, also die komplette Summe von Hartz IV, müsse durch den Staat jederzeit gewährt werden.
„Es ist unglaublich, was da entschieden wurde“, meint Günther Richter, Landesgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft. „Es muss Sanktionen geben, damit der Anreiz erhalten bleibt, eine Arbeit aufzunehmen. Hartz IV bezahlen ja alle, die arbeiten gehen.“ (Außer die Reichen)


Anmerkung: Eine Aussage die so nicht stimmt!

Das soziale Netz sei für diejenigen da, die aus gesundheitlichen Gründen gar nicht oder kaum erwerbstätig sein können. „Alle anderen sollten arbeiten gehen, zumal wir in einer Zeit leben, da Leute gesucht werden und die Bezahlung mit 8,50 Euro als Mindestlohn recht ordentlich ist“, so Richter.
Außerdem sei Arbeit für den Menschen psychologisch wichtig. „Er merkt, er wird gebraucht und erfährt Wertschätzung.“ (Mit legalen Lohndumping für Hartz IV Empfänger)

Ganz anders sieht Thüringens Arbeits- und Sozialministerin Heike Werner (Linke) das Urteil.
Sie begrüßt die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts. „Das Gothaer Gericht bringt es auf den Punkt:
Wer bei Hartz IV kürzt, verletzt die Menschenwürde der Betroffenen. Die Bundesregierung sollte deshalb die Bundesagentur für Arbeit unverzüglich anweisen, bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine weiteren Sanktionen zu verhängen.“

Wenige Thüringer von Sanktionen betroffen Das Zweite Sozialgesetzbuch regelt alles, was mit dem Themenkomplex der Grundsicherung – im Volksmund Hartz IV genannt – zusammenhängt. Im SGB II ist der Grundsatz des Förderns und Forderns festgeschrieben. Leistungsberechtigte Personen sollen individuell unterstützt werden. Gleichzeitig wird von ihnen gefordert, dass sie alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern beziehungsweise zu beenden. Dabei seien die entsprechenden „Spielregeln“ für alle Parteien einzuhalten, unterstreicht Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit. „Wenn der Anspruchsberechtigte seine Rechte verletzt sieht, hat er die Möglichkeit der Beschwerde, des Widerspruchs oder der Klage. Beim Verletzen der Pflichten hat der Gesetzgeber den Sanktionsmechanismus vorgesehen, der anzuwenden ist“, so der Arbeitsmarktexperte. „Der Einsatz von Sanktionen kann auch etwas mit dem Gerechtigkeits-Empfinden der Steuerzahler zu tun haben. Fakt ist, dass die Steuerzahler die Grundsicherung finanzieren. Ihre Erwartung an Leistungsbezieher, dass diese Regeln und Pflichten einhalten, um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können, kann ich nachvollziehen“, sagt Becker. „Der überwiegende Teil unserer Kunden in der Grundsicherung erfüllt diese Pflichten ganz selbstverständlich.“ So waren im Dezember 3,1 Prozent der 126 000 Harz-IV-Bezieher in Thüringen von Sanktionen betroffen. Sollen diese wegfallen, müsste eine richterliche Entscheidung auf höchster Ebene getroffen und das Gesetz in dem Sinne geändert werden.

Sollte das Bundesverfassungsgericht zum gleichen Schluss wie die Gothaer kommen, „müsste die Bundesregierung die Sanktionen dauerhaft aus dem Gesetz streichen, was ich ausdrücklich begrüßen würde“, so die Ministerin.
(Quelle: otz.de)
@FHP

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