Sonntag, 7. Juni 2015

Hartz IV: Stellungnahme SG Gotha

Richter Petermann Hartz IV Sanktionen bringen Betroffene in Lebensgefahr 

EILMELDUNG:
1ste öffentliche Stellungnahme des Sozialgerichtes Gotha
zur Verfassungswidrigkeit von Leistungskürzungen im SGB II und zu Sanktionen

1) Die Erklärung des Richters Jens Petermann in einem MDR Gespräch:
http://www.mdr.de/nachrichten/video275314.html

2) Schriftliche Stellungnahme:
http://www.sggth.thueringen.de/…/Medieninformation%20SG%20G…
Ergänzende Hinweise zum Beschluss des SG Gotha, nach dem der Sanktionsparagraf des SGB II gegen das Grundgesetz verstößt

3) Interview mit Roland Rosenow auf Radio Dreyeckland vom 29.5.2015: [Radio Dreyeckland] [Interview] mit den RA Christian L. Fritz und Kollegen
http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/
und die RAin Corinna Unger, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Gera Unger, Wipper & Kollegen in Infobrief SGB II Kurzmitteilungen für Praktiker Blitzausgabe 6/2015 (http://www.anwaltverlag.de/epages/AnwaltVerlag.sf/de_DE/…)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie mit dieser Blitzausgabe unseres Infobriefs SGB II auf eine beachtenswerte Entscheidung eines Sozialgerichts aufmerksam machen, das hiermit die bestehenden Regelungen bei der Kürzung von ALG II grundsätzlich infrage stellt.

Wie in den letzten Tagen der Presse zu entnehmen war, hat das SG Gotha dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren vorgelegt, in welchem die Verfassungswidrigkeit der Sanktionsvorschriften geprüft werden soll.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Entscheidung des SG Gotha begrüßt, dem Bundesverfassungsgericht die Sanktionspraxis der Jobcenter gegen Hartz-IV- Empfänger zur Prüfung vorzulegen. Der Gerichtsbeschluss sei „möglicherweise bahnbrechend", erklärte der Paritätische am Donnerstag in Berlin.
Dieser Vorlagebeschluss kommt zu einem brisanten Zeitpunkt. Er belegt, dass ernsthafte juristische Zweifel an den geltenden Sanktionsregelungen bestehen, die eine Kürzung des Leistungsanspruchs bis auf null Euro rechtfertigen. Auch die Sanktionen der Unterkunftskosten sowie die Ungleichbehandlung von Unter-25- Jährigen im Bereich der Sanktionen sollen auf den Prüfstand gestellt werden. Sozialverbände und LINKE lobten die Entscheidung des Sozialgerichts. Denn die Sanktionen, so Kipping, Vorsitzende der Linkspartei, seien „juristisch und politisch falsch".
(Quelle:u.a. RA Corinna Unger / Tacheles.ev.)

@FHP by Perry Feth

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