Donnerstag, 20. Juli 2017

Hartz IV: LVB Leipzig sperrt Schulkinder aus

- "Kinder sollen laufen"! 
Wegen einem 10 Jahre alten Vorgang verweigern die Leipziger Verkehrsbetriebe einer Familie den Zugang zum Schülermonatskarten - ABO.

Warum zeigen die Leipziger Verkehrsbetriebe ein unmenschliches Verhalten und schließen Kinder vom zwingend notwendigen öffentlichen Nahverkehr aus?!

Der Sachverhalt:
Vor einigen Jahren im Jahr 2007 bestand bei einer Leipziger Familie ein Erwachsenen - Abo für die Verkehrsbetriebe.
Die Familie trennte sich mit vielen Problemstellungen und Konflikten, so das im Jahre 2008 eine vereinbarte Ratenzahlung ins Stocken geriet bzw. dann nicht mehr bezahlt werden konnte. Durch div. familienrechtliche - und gesundtheitliche - Problemstellungen geriet die Zahlungspflicht in Laufe der Zeit ins vergessen. (Vorgangsnummer 2258 /08)
 
Das nunmehr alleinerziehende Elternteil versuchte erstmals in diesem Jahr für die Kinder aufgrund von Schulwechsel und sehr langen Schulwegen Schülermonatskarten im ABO zu bekommen, weil diese einfacher zu finanzieren sind.
 
2 Monatskarten im ABO würden rund 28,00 Euro kosten, während 2 einfache Jahreskarten 280 Euro mit einem Schlag kosten. Dies ist aus einem Harz IV - Regelsatz schlicht nicht zu bezahlen und deshalb kamen nur Schüler - ABO - Karten in Frage.
Also sprach das Elternteil bei der LVB- Verkaufstelle vor und beantragte die 2 Monatskarten mit der monatlichen Abbuchung in entsprechender Höhe.
Bei der Dateneingabe wurde festgestellt, das noch Restschulden vorhanden sind und deshalb ein ABO nicht möglich wäre.
 
Darauf begab sich das Elternteil in die LVB - Zentrale und sprach dort bei den Verantwortlichen mit der Fragestellung:
"Was das für Schulden wären und wie die Kinder jetzt zur Schule kommen sollen", vor.
 
Die Antworten können nur wütend machen:
 
- "Ihre Kinder können ja auch laufen".
- "Dann müssen sie eben 2 Jahreskarten gleich ganz bezahlen".
 
Auf die Erklärung das 280,00 Euro nicht vom Hartz - Regelsatz bezahlt werden können, weil es ja auch andere laufende Zahlungsverpflichtungen gibt und zudem mit Schuljahresbeginn sowieso schon enorme Mehrbelastungen durch die vielen Schulmaterialen auf die Familie zukommen, reagierte man mit:
- "ist ja nicht unser Problem".
 
Auf die Feststellung:
Das Kinder nicht haftbar dafür gemacht werden können, dass noch "persönliche Altlasten" vorliegen und man ja gerne wieder in Raten die Altschulden abträgt, die Kinder nicht im Winter, bei Regen und Dunkelheit stundenlang laufen können, reagierte man nur mit:
- "Ja, sie können gerne wieder Ratenzahlung bekommen, aber ein ABO für ihre Kinder gibt es nicht, bevor alles vollständig bezahlt ist".
 
Auf die nochmalige Feststellung, diesmal schon etwas ungehaltener, dass die Kinder zur Schule fahren müssen, reagierte man dann mit:
- "Dann kaufen sie Einzelfahrscheine".
 
Das Elternteil war sprachlos über soviel Unverfrorenheit, denn das würde täglich bei einem Einzelfahrpreis von 1,10 x 4 x mindestens 20 Schultage im Monat, nicht mehr gut 28,00 Euro sondern gleich über 80,00 Euro jeden Monat kosten.
 
Fazit:
Die Tatsache das "Altlasten" aufgrund verschiedener Ursachen vergessen wurden, berechtigt ein Unternehmen nicht, Kinder zu bestrafen und mit in die Haftung zu nehmen.
Es kann wohl regelmäßig davon ausgegangen werden, dass ein Elternteil sich darum kümmert das die Kinder zur Schule fahren können und deshalb den monatl. Verpflichtungen auch nachkommt.
Noch unmoralischer ist aber der ausgesprochene Gedanke mit der "Notsituation" auch noch gleich den 4 - fachen Umsatz einfahren zu wollen!
 
In Anbetracht der öffentlichen und gesellschaftlichen Verantwortung sollte man davon ausgehen können, das die LVB neben der Ratenzahlung zumindest den Kauf der Monatskarten zulässt.
 
Im vorliegenden Fall hat sich die LVB nicht mit "Ruhm" bekleckert und die scheinbare Kinderfreundlichkeit, welche immer gerne bei politischen und gesellschaftlichen Veranstaltungen hervorgehoben wird, vollständig ad absurdum geführt!
 
Natürlich ist im Kern das Elternteil verantwortlich für persönliche "Altlasten", schulpflichtige Kinder aber vom Bahnverkehr auf diese unmenschliche Art auszuschließen, bzw. das Elternteil zu nötigen, jetzt andere Zahlungsverpflichtungen (wie Strom , Tel. oder Miete) auszusetzen um diese Bahnkarten komplett kaufen zu können, ist schlicht untragbar!
 
FHP: Freie Hartz IV Presse
 

Dienstag, 18. Juli 2017

Hartz IV: Aktuelle Studie der Hans Böckler Stiftung beweist:
Jobcenter fördern durch Sanktionen den Billiglohnsektor!

 Das haben wir SPD - CDU /CSU und Grüne zu verdanken!
Endlich ist es wissenschaftlich erwiesen, was aktive Erwerbslose schon immer sagen:
Jede Billig-Arbeit für jedes kleine Geld anzunehmen schadet nicht nur den Betroffenen selbst, sondern - allen!


Die Spirale nach unten wird immer weiter gedreht. Welches Jobcenter und welches Gericht kann sich da noch mit klaren Verstand diesen Argumenten verschliessen?

Jobsuche:
Warten kann sich lohnen - Doch die Jobcenter drohen mit Sanktionen und führen somit den Unternehmen die Billiglohnkräfte zu!

Jobs unterhalb der Qualifikation erleichtern Arbeitslosen zwar den Zugang zum Arbeitsmarkt, jedoch erweisen sie sich regelmäßig als berufliche Sackgasse.

Historiker, die Taxi fahren, zugewanderte Ärztinnen mit Minijobs, Facharbeiter in Hilfstätigkeiten!
Das Beschäftigte sich unter ihrem Niveau verdingen, ist keine Seltenheit, sondern betrifft inzwischen rund 25% der Berufstätigen!

Die Nachteile inadäquater Beschäftigung sind hinreichend dokumentiert.

Studien der Böckler - Stiftung haben nun gezeigt, dass Betroffene die mit niedrigeren Löhnen auskommen müssen, sich seltener weiterbilden und weniger zufrieden mit ihrer beruflichen Tätigkeit sind, so Jonas Voßemer und Bettina Schuck von den Universitäten Bamberg und Heidelberg.
Ungeklärt ist allerdings noch, wie sich die Situation für Arbeitslose darstellt: Ist ein unterwertiger Arbeitsplatz in jedem Fall besser als gar keiner? Oder lohnt es sich, auf ein passendes Angebot zu warten?

Die Soziologen sind dieser Frage empirisch nachgegangen. Ihre Antwort fällt zweischneidig aus:
- Einerseits erhöht es die langfristigen Beschäftigungschancen, wenn Arbeitslose einen Job unter ihrer Qualifikation akzeptieren. Das gilt jedoch nicht für die Zeitarbeitsbranche!
- Andererseits verschlechtern sich die Aussichten auf eine angemessene Stelle.
(Quelle: Hans Böckler Stiftung > https://www.boeckler.de/14_109897.htm)

Fazit:
Was wir alle wussten ist nun offiziell bestätigt!
Die perfide Sanktionspolitik der aktuellen Regierung hat den Arbeitgebern alle Türen zum Lohndumping geöffnet.

Dem können und dürfen wir nicht länger zusehen und deshalb müssen alle Betroffenen endlich öffentlich und medial Widerstand leisten!

Macht die Dumpinglohnzahler öffentlich!

Eure FHP

 https://pics.me.me/pgz-nie-hatten-so-viele-menschen-arbeit-wie-jetzt-stimmt-21368754.png

Donnerstag, 13. Juli 2017

Hartz IV: Die Stellungnahmen zu Sanktionen:

Affront gegen Ärmste! Die Stellungnahme der "regierungsfreundlichen Sachverständigen" ist mit der Politik von 1933 vergleichbar. Aber die Mehrheit aller Experten ist gegen die Sanktionspraxis!

Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied FHP: Freie Hartz IV Presse

Hartz IV
Aktuelles zur Verfassungsklage gegen die Hartz IV - Sanktionen!
Alle Stellungnahmen der befragten "Parteien" liegen nun auch öffentlich vor!

Auffallend ist, das manche sich weigern die Realität zu erkennen, schädliche Auswirkungen vollständig ignorieren und andere schlicht über keine "Erkenntnisse" verfügen und die Koorperation verweigern!

Hier eine Zusammenstellung aller Stellungnahmen der sachverständigen Dritten beim BVerfG von Tacheles

Der DGB sieht keine Möglichkeit die Sanktionen zu rechtfertigen, weder verfassungsrechtlich, noch sozialpolitisch.

Stellungnahme DGB: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/Dies_un…/DGB_31-03-2017.pdf

Der SoVD geht davon aus, dass sich das derzeitige Sanktionssystem als verfassungswidrig erweist.

Stellungnahme SoVD: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/Dies_u…/SoVD_28-04-2017.pdf

Der VdK stellt fest, dass durch Sanktionen ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben nicht möglich ist und es zu einer Gefährdung der physischen Existenz kommen kann. Daher sei das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.

Stellungnahme VDK: http://harald-thome.de/…/Stellungnahme_zum_Verfahren_zur_ve…

Das BSG hat im Falle von Leistungsminderungen hohe Anforderungen gestellt und darauf verwiesen, dass das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen habe.

Stellungnahme BSG: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/Dies_u…/BSG_21-01-2017_.pdf

Der BDA hält Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar und sieht keinen Verstoß gegen das Recht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums. „Besonders bei Jugendlichen sei eine positive Wirkung der Sanktionen besonders stark“. Zudem bestehen bei jungen Arbeitslosen ausreichend Sicherungsmechanismen, die stets sicherstellen, das ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um den Betroffenen eines menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten.
Stellungnahme BDA: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/Dies_un…/BDA_13-02-2017.pdf

Der DPWV sieht in der Gesamtwürdigung Sanktionen als unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen.

Stellungnahme DPWV: http://infothek.paritaet.org/…/Paritaet-2017-BVerfG_Sanktio…

Der Deutsche Sozialgerichtstag hält eine differenzierte Betrachtung für geboten und hält an früherer uneingeschränkter Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregeln nicht fest. Das Grundrecht auf Unversehrtheit erfordert nicht den Verzicht auf Sanktionen, Leistungskürzungen die in das physische Existenzminimum um mehr als 30 % eingreifen, sind jedoch in der bestehenden Ausgestaltung verfassungswidrig.

Stellungnahme deutscher Sozialgerichtstag: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/Deutscher_Sozialgerichtsta…

Die Erlacher Höhe zeigt an einem Fall welches menschliche Leid, aber auch welche volkswirtschaftlichen Folgen die „elende“ Sanktionspraxis auslöst und würde es daher begrüßen, wenn das BVerfG die jetzige Regelung für verfassungswidrig erklärt.

Stellungnahme Erlacher Höhe: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/Erlacher_Hoehe_-__11-05-20…

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein hat keine Position zu den Sanktionen.
Weist aber darauf hin, dass Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Personen mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Schichten, sowie psychisch Erkrankte besonders häufig sanktioniert werden. Ebenso unter-25Jährige, bei denen nach anwaltlicher Praxis eher kontraproduktiv sei und sich bei dem Personenkreis vielmehr die Haltung einstelle, dass „jetzt sowieso alles egal ist“.

Stellungnahme AG Sozialrecht im DAV: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Dies_und_das/AG_Deutschen_Anwaltverein_14-02-2017.pdf

Der Deutsche Verein teilt nicht die Auffassung, dass Sanktionen „generell verfassungswidrig“ sind. Das Existenzminimum müsse aber unangetastet bleiben und die Regelungen müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Eine Minderung um 30 % wertet der DV nicht als Eingriff in die Grundrechte. Eine Zulässigkeit der Minderung um 60 % ist fraglich, für eine verfassungskonforme Auslegung ist es erforderlich, dass dann ergänzende Sachleistungen gewährt werden. Die starre Dauer der Minderung von drei Monaten sei zudem problematisch.
Stellungnahme DV: http://tinyurl.com/h4s5jmg

Der Caritas Verband hat eine sehr umfangreiche Stellungnahme, einschließlich Reformvorschlägen vorgelegt und dabei gefordert das die Minderung 30 % des Regelbedarfes nicht überschreiten darf, nicht in die KdU und Heizung gehen darf, die Sanktionsregeln flexibler ausgestaltet werden sollen, Widersprüche und Klagen gegen Minderungen aufschiebende Wirkung haben sollen, Sachleistungen von Amts wegen zu erbringen sind und die 1 Euro Jobs aus der Liste der Sanktionstatbestände gestrichen werden sollen.
Stellungnahme Caritas: https://www.caritas.de/…/02-28-2017-sind-die-sanktionen-im-…

Der Deutsche Städtetag gibt keine explizite Position ab, er beschreibt aber, dass die Wirkung von Sanktionen überwiegend als positiv beschrieben wird, denn die Grundsicherung für Arbeitssuchende stelle kein bedingungsloses Grundeinkommen da. Zu den 100 % igen Sanktionen wird das Entstehen von Mietschulden befürchtet, die wiederum zum Vermittlungshemmnis werden und bis zur Wohnungslosigkeit führen können. Bei 100 % - Sanktionen kann häufig vermutet werden, dass Einkommen und Vermögen aus unbekannten Quellen vorhanden ist.

Stellungnahme Deutscher Städtetag: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/Deutscher_Staedtetag_08-02…

Der Deutsche Landkreistag stellt fest, dass das Grundgesetz nicht die Gewährung voraussetzungsloser Sozialleistungen erfordert. Nach Überzeugung des Landkreistag erfüllen Sanktionen eine wichtige sozialpolitische Funktion. Der LKT hält die Sanktionsregeln mit dem Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar. Im Übrigen kommen Sanktionen in der Praxis der Jobcenter eher selten vor.
Anmerkung: Stellt sich natürlich die Frage, "auf welchen Planeten die Herrschaften leben"?!

Stellungnahme Deutscher Landkreistag: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/Deutscher_Landkreistag_13-…

Der Freistaat Thüringen stellt fest, dass Sanktionen zu teilweise erheblichen Leistungseinschränkungen führen, diese werden nicht vollständig durch Sachleistungen ausgeglichen. Daher ist die Frage, ob das vom GG garantierte menschenwürdige Existenzminimum zur Verfügung steht, grundsätzlich berechtigt. Die Landesregierung begrüßt daher, dass sich das BVerfG mit dem Thema beschäftigt. Der Freistaat weist darauf hin, dass ein Antrag des Landes auf Entschärfung im Rahmen des 9. SGB II-ÄndG keine Mehrheit gefunden hat.
Stellungnahme Freistaat Thüringen: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/Fristaat_Thueingen_27-02-2…

Die Diakonie Deutschland stellt fest, dass das Sanktionsregime weder geeignet, noch erforderlich, noch angemessen ist. Es stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums dar.
Stellungnahme Diakonie: https://info.diakonie.de/…/Diakonie_STN_Sanktionen_BVerG_17…

Die Hessische Staatskanzlei hat keine Erkenntnisse zu den angefragten Aspekten und stellt fest, dass eine darüber hinausgehende Stellungnahme des Landesregierung nicht beabsichtigt ist.
Anmerkung: Auch hier bleibt dann nur die Frage zu stellen, wo die Herrschaften leben?!
Stellungnahme Hessische Staatskanzlei: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/Dies…/Hessen_04-01-2017.pdf

Die Bundesagentur für Arbeit, Zentrale sieht in den Sanktionen ein wichtiges Lenkungsinstrument. Durch die Möglichkeit den Leistungsberechtigten für einen vorrübergehenden Zeitraum die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zu kürzen, ist es den JC MA’s möglich, eine Verweigerung der Zusammenarbeit zu ahnden und den Leistungsberechtigten dadurch zur besseren Zusammenarbeit zu motivieren.

Von 2007 – 2015 wurden jährlich durchschnittlich 887.104 Sanktionen festgestellt. Im Jahr 2016 gab es über 50.805 Widersprüche, davon 17.794 vollumfängliche und 873 teilweise Stattgaben. In 29.432 Fällen wurden die Widersprüche zurückgewiesen. Die Aufhebungsquote lag bei 37 %.
Gesamtschau der Zahlen ergeben, dass die Verhängung von Sanktionsentscheidungen überwiegend den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Mitarbeiter der Dienststellen vor Ort arbeiten im Bereich der Sanktionen zuverlässig.
Statistische Daten zur Erbringung von Sachleistungen werden „leider“ nicht erhoben.
Stellungnahme Bundesagentur für Arbeit: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/BA_fuer_Arbeit_10-02-2017.…

Anlage 1 Zeitreihe zu Sanktion Jan. 2007 bis Okt. 2016
http://tacheles-sozialhilfe.de/…/BA_-_fuer_Arbeit_-_Anlage_…
Anlage 2 Widerspruchsstatistik Sanktionen Nov. 2012 bis Dez. 2016
http://tacheles-sozialhilfe.de/…/BA_-_fuer_Arbeit_-_Anlage_…
Anlage 3 Statistik Widersprüche und Klagen Sanktionen Nov. 2012 bis Dez. 2012
http://tacheles-sozialhilfe.de/…/BA_-_fuer_Arbeit_-_Anlage_…
Anlage 4 Unterrichtung Bundesrechnungshof über die Prüfung der Umsetzung der Sanktionsmöglichkeiten, Gz. 31170-2010-0783 v. 01.03.2012 / keine Veröffentlichung weil urheberrechtlich geschützt
Anlage 5 IAB Stellungnahme, Sanktionen im SGB II und ihre Wirkung 2/2014
http://tacheles-sozialhilfe.de/…/BA_-_fuer_Arbeit_-_Anlage_…
Anlage 6 IAB Stellungnahme Sanktionen im SGB II und die Situation der Leistungsberechtigten nach den Hartz IV-Reformen 2/2015
http://tacheles-sozialhilfe.de/…/BA_-_fuer_Arbeit_-_Anlage_…
Anlage 7 IAB Sanktionen bei jungen Arbeitslosen im SGB II 2/2013
http://tacheles-sozialhilfe.de/…/BA_-_fuer_Arbeit_-_Anlage_…

Anlage 8 IAB Wirkung von Sanktionen für junge ALG II-Bezieher 5/2017
http://tacheles-sozialhilfe.de/…/BA_-_fuer_Arbeit_-_Anlage_…
(Dazu gibt es Anlagen, diese sind vom Scann her so groß das sie nicht downloadbar sind oder urheberrechtlich geschützt, daher werden diese nicht veröffentlicht).

Für die Bundesregierung nimmt die Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs aus Berlin Stellung. Es bestehen gegen die Zulässigkeit der Vorlage durchgreifende Bedenken, denn das SG Gotha hätte eine im Internet speziell für den Zweck von Richtervorlagen Musterbegründung einer „Bürgerinitiative Grundeinkommen“ nahezu wörtlich übernommen. Die Normenkontrollklage stelle keine eigenverantwortliche Überzeugsbildung dar. Dazu hat die Kanzlei Grundrechtsbriefe von Ralf Boes zitiert. Dann wird im Einzelnen dargelegt, warum nach Ansicht der Bundesregierung das Sanktionsrecht verfassungsrechtlich vertretbar ist.

Stellungnahme der Bundesregierung: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/REDEKER-SELLNER-DAHS_20-03…

Der Erwerbslosen Verein Tacheles hält Sanktionen für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Europäische Sozialcharta, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht und ist überzeugt, dass die Auswirkungen der Sanktionen den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden und bereits geschädigt haben.

Stellungnahme Tacheles: http://tacheles-sozialhilfe.de/…/Tacheles_Stellungnahme_an_…
_________________________________________________________________________


Fazit:
Regierungs - und Sozialverbände stehen sich gegenüber und es ist bisher nicht absehbar, welche Entscheidung fallen wird!

Eines ist jedoch interessant:
Nämlich, dass das BSG sehr hohe Anforderungen an die Zulässigkeit von Sanktionen in verschiedene Urteile gestellt hat und diese nochmals einzeln aufführt!
Nun heißt es abwarten und Daumen drücken!

Unsere Prognose?

- Sanktionen bis 30% bleiben zulässig.
- Bei Sanktionen ab 30% - bis 60% müssen sofortige Schutzmechanismen greifen und zwingend Sachleistungen erbracht werden. Außerdem müssen Familien ergänzende Leistungen erhalten wenn Kinder (ab 14) von Sanktionen und somit die ganze Bedarfsgemeinschaft betroffen ist. (zB: höhere Mietanteilzahlungen für die übrige Bedarfsgemeinschaft)
- Sanktionen mit 100% werden für Verfassungswidrig erklärt

Eure FHP: Freie Hartz IV Presse