Hartz IV: LVB Leipzig sperrt Schulkinder aus
- "Kinder sollen laufen"!
Wegen einem 10 Jahre alten Vorgang verweigern die Leipziger
Verkehrsbetriebe einer Familie den Zugang zum Schülermonatskarten - ABO.
Warum
zeigen die Leipziger Verkehrsbetriebe ein unmenschliches Verhalten und
schließen Kinder vom zwingend notwendigen öffentlichen Nahverkehr aus?!
Der Sachverhalt:
Vor einigen Jahren im Jahr 2007 bestand bei einer Leipziger Familie ein Erwachsenen - Abo für die Verkehrsbetriebe.
Vor einigen Jahren im Jahr 2007 bestand bei einer Leipziger Familie ein Erwachsenen - Abo für die Verkehrsbetriebe.
Die
Familie trennte sich mit vielen Problemstellungen und Konflikten, so
das im Jahre 2008 eine vereinbarte Ratenzahlung ins Stocken geriet bzw.
dann nicht mehr bezahlt werden konnte. Durch div. familienrechtliche -
und gesundtheitliche - Problemstellungen geriet die Zahlungspflicht in
Laufe der Zeit ins vergessen. (Vorgangsnummer 2258 /08)
Das nunmehr alleinerziehende
Elternteil versuchte erstmals in diesem Jahr für die Kinder aufgrund
von Schulwechsel und sehr langen Schulwegen Schülermonatskarten im ABO
zu bekommen, weil diese einfacher zu finanzieren sind.
2 Monatskarten
im ABO würden rund 28,00 Euro kosten, während 2 einfache Jahreskarten
280 Euro mit einem Schlag kosten. Dies ist aus einem Harz IV - Regelsatz
schlicht nicht zu bezahlen und deshalb kamen nur Schüler - ABO - Karten
in Frage.
Also sprach
das Elternteil bei der LVB- Verkaufstelle vor und beantragte die 2
Monatskarten mit der monatlichen Abbuchung in entsprechender Höhe.
Bei der Dateneingabe wurde festgestellt, das noch Restschulden vorhanden sind und deshalb ein ABO nicht möglich wäre.
Darauf begab sich das Elternteil in die LVB - Zentrale und sprach dort bei den Verantwortlichen mit der Fragestellung:
"Was das für Schulden wären und wie die Kinder jetzt zur Schule kommen sollen", vor.
"Was das für Schulden wären und wie die Kinder jetzt zur Schule kommen sollen", vor.
Die Antworten können nur wütend machen:
- "Ihre Kinder können ja auch laufen".
- "Dann müssen sie eben 2 Jahreskarten gleich ganz bezahlen".
Auf die Erklärung das 280,00 Euro
nicht vom Hartz - Regelsatz bezahlt werden können, weil es ja auch
andere laufende Zahlungsverpflichtungen gibt und zudem mit
Schuljahresbeginn sowieso schon enorme Mehrbelastungen durch die vielen
Schulmaterialen auf die Familie zukommen, reagierte man mit:
- "ist ja nicht unser Problem".
Auf die Feststellung:
Das Kinder nicht haftbar dafür gemacht werden können, dass noch "persönliche Altlasten" vorliegen und man ja gerne wieder in Raten die Altschulden abträgt, die Kinder nicht im Winter, bei Regen und Dunkelheit stundenlang laufen können, reagierte man nur mit:
Das Kinder nicht haftbar dafür gemacht werden können, dass noch "persönliche Altlasten" vorliegen und man ja gerne wieder in Raten die Altschulden abträgt, die Kinder nicht im Winter, bei Regen und Dunkelheit stundenlang laufen können, reagierte man nur mit:
-
"Ja, sie können gerne wieder Ratenzahlung bekommen, aber ein ABO für
ihre Kinder gibt es nicht, bevor alles vollständig bezahlt ist".
Auf die nochmalige Feststellung, diesmal schon etwas ungehaltener, dass die Kinder zur Schule fahren müssen, reagierte man dann mit:
- "Dann kaufen sie Einzelfahrscheine".
Das Elternteil war sprachlos
über soviel Unverfrorenheit, denn das würde täglich bei einem
Einzelfahrpreis von 1,10 x 4 x mindestens 20 Schultage im Monat, nicht
mehr gut 28,00 Euro sondern gleich über 80,00 Euro jeden Monat kosten.
Fazit:
Die Tatsache das "Altlasten" aufgrund verschiedener Ursachen vergessen wurden, berechtigt ein Unternehmen nicht, Kinder zu bestrafen und mit in die Haftung zu nehmen.
Die Tatsache das "Altlasten" aufgrund verschiedener Ursachen vergessen wurden, berechtigt ein Unternehmen nicht, Kinder zu bestrafen und mit in die Haftung zu nehmen.
Es kann wohl
regelmäßig davon ausgegangen werden, dass ein Elternteil sich darum
kümmert das die Kinder zur Schule fahren können und deshalb den monatl.
Verpflichtungen auch nachkommt.
Noch unmoralischer ist aber der ausgesprochene Gedanke mit der "Notsituation" auch noch gleich den 4 - fachen Umsatz einfahren zu wollen!
In Anbetracht der öffentlichen und gesellschaftlichen Verantwortung sollte man davon ausgehen können, das die LVB neben der Ratenzahlung zumindest den Kauf der Monatskarten zulässt.
Im
vorliegenden Fall hat sich die LVB nicht mit "Ruhm" bekleckert und die
scheinbare Kinderfreundlichkeit, welche immer gerne bei politischen und
gesellschaftlichen Veranstaltungen hervorgehoben wird, vollständig ad
absurdum geführt!
Natürlich
ist im Kern das Elternteil verantwortlich für persönliche "Altlasten",
schulpflichtige Kinder aber vom Bahnverkehr auf diese unmenschliche Art
auszuschließen, bzw. das Elternteil zu nötigen, jetzt andere
Zahlungsverpflichtungen (wie Strom , Tel. oder Miete) auszusetzen um
diese Bahnkarten komplett kaufen zu können, ist schlicht untragbar!
FHP: Freie Hartz IV Presse
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