Hartz IV: Jobcenter benutzen ganz miese Tricks um Sozialschutzpaket zu umgehen!
Verkürzung der Bewilligungszeiträume bzw. vorsätzliches rechtswidriges Handeln einzelner Jobcenter
Tacheles
e.V. und Harald Thome machen auf Phänome aufmerksam, bei denen div.
Jobcenter leider regelmäßig - auch in der Vergangenheit, bewusst und
vorsätzlich - Rechtsbrüche in begehen.
Er schreibt dazu:
Aktuell
bekomme ich vermehrt mit, dass Jobcenter die Bewilligungszeiträume von
zwölf bzw. sechs Monaten auf Zeiten, die für die Leistungsbeziehenden
nachteilig sind, verkürzen.
Generell gilt:
§ 41 Abs. 3 SGB II bestimmt, dass in der Regel für ein Jahr zu
entscheiden ist. Bei vorläufiger Leistungsgewährung oder bei
unangemessenen KdU ist regelmäßig auf sechs Monate zu verkürzen (§ 41a
Abs. 3 S. 2 Nr. 1 u. 2. SGB II).
Ich bekomme mit,
dass die Bewilligungszeiträume bereits vorsorglich bis entweder
Jahresende oder jetzt bis Ende März 2022 verkürzt werden. Siehe
beispielshaft folgenden Vorgang des Jobcenters aus dem Kreis Mettmann: https://t1p.de/1yqg, bei dem grundlos der Bewilligungszeitraum zum Jahresende auf zwei Monate verkürzt wurde.
Mit dieser Verkürzung soll vorsorglich
die begünstigende Regelung der sog. »Angemessenheitsfiktion« der
Unterkunftskosten in § 67 Abs. 3 SGB II umgangen werden. Zum Zeitpunkt
des Erlasses des Bescheides galt die Angemessenheitsfiktion für alle
Bescheide, die bis Ende Dez. 2021 begonnen haben. Die
Angemessenheitsfiktion bestimmt, dass alle Unterkunftskosten für
Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dez.
2021, verlängert auf 31. März 2022, beginnen für die Dauer von sechs
Monaten gesetzlich bestimmt als angemessen gelten.
Wenn
wir mal den „Mettmanner Fall“ nehmen würde der Bewilligungszeitraum im
Nov. 2021 beginnen und bis Nov. 2022 fortwirken und alle anfallenden
Unterkunftskosten müssten aufgrund der Angemessenheitsfiktion, zumindest
für sechs Monate und dann nochmal sechs Monate nach
Kostensenkungsverfahren, übernommen werden. Durch die rechtswidrige
Verkürzung sollte diese begünstigende Reglung nur bis Dez. 2021 gelten.
Praktisch
aber doch länger, weil das Sozialschutzpaket nun vorerst bis März 2022
verlängert wurde (§ 67 Abs. 1 SGB /§ 141 Abs. 1 SGB XII).
Intention
des Gesetzgebers zum Sozialschutzpaket und darin der
Angemessenheitsfiktion war, dass sich SGB II-Leistungsbeziehende in der
Zeit der Pandemie "nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen"
(vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 19/18107, S 25).
Diese Schutzregelung wird mit der absichtlichen Verkürzung umgangen.
Wenn dies der Fall ist, sollte gegen den verkürzten Bescheid immer
Widerspruch eingelegt werden. Hier würde ich empfehlen, jeden einzelnen
Fall an einen Anwalt oder eine Anwältin zu geben, damit dieses
rechtswidrige Verhalten das Jobcenter dann die Anwaltskosten kostet.
Auch können bestandskräftige Verkürzungsbescheide mit
Überprüfungsanträgen angegriffen werden, damit für den Fall, dass es
nachfolgende durch Umzug zu höheren Unterkunftskosten kommt, die
Betroffenen durch diese Regelung nicht benachteiligt werden.
Ansonsten möchte ich auf den Artikel zur Angemessenheitsfiktion verweisen und darauf, dass da etwas getan werden sollte: https://t1p.de/xvjd
(Quelle: Harald Thome)
Fazit:
Wenn der alte und nun neue Bundesarbeitsminister Heil, seine Angestellten und Jobcenterleiter:Innen nicht die Zügel anlegt, dann muss man über einen Führungswechsel nachdenken.
Es kann nicht sein, dass die Handlungen der einzelnen Jobcenter gerade die Menschen in Not bringen, für die der Herr Minister eine besondere Fürsorgepflicht hat!
Herr Heil, legen sie ihren Jobcenter - Bossen endlich die Zügel an und sorgen sie mit bundesweit - einheitlich geltenden Arbeitsanweisungen endlich für Ordnung und Ruhe.
Ein trauriges Beispiel ihrer Unachtsamkeit (oder Unfähigkeit?) war zuletzt nicht nur das verweigerte Sozialgeld für über 160.000 Kinder in Deutschland, sondern ein besonderes Beispiel für ihre Ignoranz bietet wieder einmal Leipzig. Aktuell gibt es dort (Stand 2019) 55.481 Leistungsberechtigte im SGB II - Kontext.
Gerade mal 1 Notschalter für 55.481 Betroffene, wurde vor etwa 3 Wochen eröffnet. Man bedenke aber, die pandemische Notlage besteht bereits seit fast 2 Jahren.
Persönliche Frage an Herrn Heil:
Herr Heil, im Kontext ihrer Aufgabenstellung und Verantwortung haben sie bisher der Daseinsvorsorge von Leistungsbeziehern in vielfältiger Art und Weise bereits großen Schaden zugefügt. Wie lange benötigen sie noch, um zu erkennen, dass schöne Worte in den Medien, den Betroffenen vor Ort nichts nutzen, wenn ihnen ihre Jobcenterleiter :Innen als obersten Chef, ganz offensichtlich immer wieder auf der Nase rumtanzen und Vorschriften nach eigenen Ermessen auslegen?
Meinen sie nicht auch, dass solche MA, dann endlich entlassen und durch emphatische, sozial - eingestellte MA ersetzt werden sollten? Allein dadurch ließen sich viele schlimme Erfahrungen vermeiden. Die Menschen gewinnen wieder mehr Vertrauen in die SPD, wenn die Führung der BA dem Sozialstaatsprinzip und Grundgesetz verpflichtet ist(wird) und eben nicht mehr macht, was sie will.
Fordern und fördern darf eben nicht nur für Hilfesuchende gelten, sondern muss bei den eigenen MA anfangen!
Perry Feth
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