Hartz IV: Schulz / SPD opfert 10 Millionen Wähler!
Große Sozialdemokratische Lüge:
Sozial war gestern, denn mit keinen Wort, egal bei welchen
Fernsehformat äußert Schulz sich zu den fast 10 millionen Hartz IV -
Betroffenen.
Hartz IV: Darum verliert die SPD /Schulz immer mehr Wählerstimmen!
Sie
hat den Pfad sozialdemokratischer Menschlichkeit verlassen und ist
Schuld an der Verelendung von fast 10 Millionen - Hartz IV- Betroffenen.
Mit keinen Wort stellt sich Schulz dem Thema Hartz IV - Sanktionen oder
gar dem Thema Hartz IV - Mieten!
Die Wähler bestrafen die SPD für Hartz IV!
Die
SPD trägt die Verantwortung für Hartz IV - und Leihsklavengesetze,
Lohndumping, Kinder - Familienarmut und Hartz IV -
Versklavungssanktionen im Kontext der Gefahr für Gesundtheit und Leben.
Grundgesetz und Verfassung wurden und werden von der SPD völlig
ignoriert, zumal sie die Hartz IV - Gesetze gemacht hat.
Anstatt sich neu
auszurichten und die Menschen zu schützen, zumal es nicht genug Arbeit
für alle gibt, stellt sich die SPD wie ein trotziges Kind gegen jede
Neuorientierung und hält an Hartz IV fest!
Auch ist sie verantwortlich für über 330.000 Obdach - und Wohnungslose, und einen Wohnungsmarkt der die sozial - abgehängten von dem "Recht auf wohnen", ausschliest!
Die SPD ist verantwortlich für Verfassungsbrüche perfidester Art!
„Menschenunwürdiger Verfassungsbruch“: nennt es das Bundessozialgericht und rügt Gesetze von SPD-Ministerin Nahles...
„Menschenunwürdiger Verfassungsbruch“: nennt es das Bundessozialgericht und rügt Gesetze von SPD-Ministerin Nahles...
Das Bundessozialgericht rügte (nicht nur) ein Gesetz der SPD-Ministerin Nahles.
Laut
dem Beschluss des Gerichts, muss das Sozialamt mittellosen EU-Bürger im
Härtefall helfen. Betroffene in ihrer Existenz zu gefährden, verstoße
gegen das Grundgesetz.
Nach einem neuen
Gesetz von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles haben arbeitssuchende
EU-Bürger seit Ende 2016 fünf Jahre lang keinen Anspruch auf Sozialhilfe
in Deutschland. Die SPD-Frau wollte damit eine befürchtete
„Einwanderung ins Sozialsystem“ verhindern. Das Bundessozialgericht
hielt dem scharf kritisierten Regelwerk nun entgegen: Betroffene
dauerhaft von Mitteln zum Lebensunterhalt auszuschließen, verstoße gegen
verfassungsrechtliche Grundsätze, urteilten die Kasseler Richter (B 14
AS 31/16 R).
Geklagt hatte eine Frau aus
Bulgarien. Im Jahr 2014 war die damals 35-Jährige in die Bundesrepublik
eingereist, um dort zu arbeiten. Nach einigen Monaten verlor sie ihre
Stelle. Das Jobcenter Hamm gewährte ihr ein halbes Jahr lang
Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Weitere Leistungen wurden ganz versagt,
obwohl die Frau erst sechs Monate später eine neue Stelle fand. Mit
ihrem Anwalt Burkhard Großmann klagte sie sich durch die Instanzen.
Das Sozialgericht Hamm hatte zuvor auf Nahles´ Gesetz gepocht.
Die
Bundesrichter beriefen sich hingegen auf ihr eigenes Urteil vom
Dezember 2015. Danach hätten EU-Bürger zwar keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sei ihre Existenz jedoch gefährdet und
ihr Aufenthalt gefestigt, was nach spätestens einem halben Jahr
angenommen werden müsse, habe das Sozialamt einzuspringen. Alles andere
sei menschenunwürdig und ein Verfassungsbruch. Auf dieses Urteil, so das
BSG, gingen weder das Sozialgericht noch andere kritische Stimmen
differenziert ein, sondern äußerten lediglich eine gegenteilige
Überzeugung.
Mehr Kosten für die Kommunen?
Das schriftliche Urteil soll in zwei Monaten vorliegen. Was dieses für die Kommunen bedeuten könnte, erklärt Arbeitsrechtsanwalt Thorsten Blaufelder in seinem Internet-Blog. Möglicherweise werde es sie dazu anhalten, Überbrückungshilfen in absoluten Härtefällen länger als einen Monat zu zahlen.
Das schriftliche Urteil soll in zwei Monaten vorliegen. Was dieses für die Kommunen bedeuten könnte, erklärt Arbeitsrechtsanwalt Thorsten Blaufelder in seinem Internet-Blog. Möglicherweise werde es sie dazu anhalten, Überbrückungshilfen in absoluten Härtefällen länger als einen Monat zu zahlen.
Die Richter könnten zudem,
so Blaufelder weiter, die minimale Hilfe weit unter Hartz-IV-Niveau für
zu niedrig halten und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
vorlegen. Für die Kommunen könne das teuer werden, denn für Sozialhilfe
sind sie, nicht der Bund zuständig. Anwalt Großmann zeigte sich im Sinne
seiner bulgarischen Mandantin vorerst zufrieden!
Den
Menschen, die sich hier legal aufhalten, entspannt zuzusehen, wie sie
allmählich verderben, hätte ich für unwürdig gehalten, sagte er dem
Westfälischen Anzeiger.
"Ein kompletter Ausschluss von Menschen, die von Verelendung bedroht seien, trete die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip mit Füßen."
"Ein kompletter Ausschluss von Menschen, die von Verelendung bedroht seien, trete die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip mit Füßen."
Ein Vertreter der Stadt Hamm gab sich weniger erfreut. Die Richter hätten ihn „nicht restlos überzeugt“, meinte dieser.
Ein Grundsatzurteil hatten die Bundesrichter
zum Beispiel vor drei Jahren für Menschen mit Behinderung in
Wohngemeinschaften gefällt. Für sie hatte die Bundesregierung einen um
80 Euro geringeren Sozialhilfesatz als für Menschen ohne Behinderung
gesetzlich verankert. Das Gericht hatte die SPD-Ministerin aufgefordert,
das Gesetz zu ändern.
Ein Dreivierteljahr ließ sie sich damit Zeit. Erst auf massiven Druck von Behinderten- und Sozialverbänden lenkte Nahles im Frühjahr 2015 ein.
Ein Dreivierteljahr ließ sie sich damit Zeit. Erst auf massiven Druck von Behinderten- und Sozialverbänden lenkte Nahles im Frühjahr 2015 ein.
Druck auf den Niedriglohnsektor
Ihr EU-Bürger-Ausschlussgesetz hatte Nahles im vergangenen Jahr auf vor allem auf Druck ihres Koalitionspartners, der Unionsparteien CDU und CSU schreiben lassen. Auch Politiker der nicht im Parlament vertretenen AfD hatten mit derartigen Forderungen Stimmung gemacht.
Ihr EU-Bürger-Ausschlussgesetz hatte Nahles im vergangenen Jahr auf vor allem auf Druck ihres Koalitionspartners, der Unionsparteien CDU und CSU schreiben lassen. Auch Politiker der nicht im Parlament vertretenen AfD hatten mit derartigen Forderungen Stimmung gemacht.
Nicht
nur Sozialverbände, auch die Linkspartei und Menschenrechtler
kritisierten das Pamphlet. Juristen der Neuen Richtervereinigung gingen
auf die Barrikaden. Damit führe die Bundesregierung „sozialrechtliche
Apartheid“ ein und untergrabe deutsche Grundrechte, schrieben sie in
einer Mitteilung.
Damit, so die Richter,
schaffe die Regelung „eine Gruppe moderner Sklaven, die alle
Arbeitsbedingungen und jedes Lohnniveau akzeptieren müssen, um hier zu
überleben“.
Nicht zuletzt drohe dadurch deutschen Lohnabhängigen
schwerer Schaden. Sie erklärten:
Das Gesetz erhöht den Druck auf jene, die zur Zeit regulären Beschäftigungen im untersten Lohnbereich nachgehen.
Arm, krank und nicht versorgt
Wie sich der Ausschluss von der Sozialhilfe real auswirkt, zeigt ein Beispiel. Ende August berichtete die Süddeutsche Zeitung vom Fall der Bulgarin Ivanka R. In ihrer Heimat habe die 54-Jährige einst als Näherin gearbeitet. Dann sei sie arbeitslos geworden und habe als Angehörige der Roma keinen neuen Job gefunden.
Als Obdachlose habe sie bei Verwandten und Bekannten geschlafen. Von 18 Euro Arbeitslosengeld habe sie nicht überleben können. Aus der Not heraus sei sie 2016 nach München gegangen.
Wie sich der Ausschluss von der Sozialhilfe real auswirkt, zeigt ein Beispiel. Ende August berichtete die Süddeutsche Zeitung vom Fall der Bulgarin Ivanka R. In ihrer Heimat habe die 54-Jährige einst als Näherin gearbeitet. Dann sei sie arbeitslos geworden und habe als Angehörige der Roma keinen neuen Job gefunden.
Als Obdachlose habe sie bei Verwandten und Bekannten geschlafen. Von 18 Euro Arbeitslosengeld habe sie nicht überleben können. Aus der Not heraus sei sie 2016 nach München gegangen.
In der Bayernmetropole habe R.
einen Minijob für 450 Euro und ein 300 Euro teures Zimmer in einem
heruntergekommen Haus gefunden. Damit habe sie sich über Wasser
gehalten. Eine Gasexplosion in dem maroden Wohnhaus habe schließlich
ihre Hoffnungen auf einen zweiten Minijob zunichte gemacht.
Mit
schwersten Verbrennungen kam R. laut Bericht in ein Krankenhaus, wie
die Zeitung berichtete. Das gewährte ihr aber lediglich eine minimale
Notfallbehandlung. Medikamente habe sie sich nicht leisten können,
selbst die Kosten für den Krankenwagen sei sie schuldig geblieben.
Der Grund: R. war nicht krankenversichert. Nur dank der Hilfsorganisation „Ärzte der Welt“ konnte die Frau operiert werden.
Der Grund: R. war nicht krankenversichert. Nur dank der Hilfsorganisation „Ärzte der Welt“ konnte die Frau operiert werden.
Die
Organisation wies nun das Münchner Sozialreferat auf die dramatischen
Auswirkungen des Ausschluss-Gesetzes hin. Zusammen mit dem
Gesundheitsreferat will dieses jetzt in Berlin eine Regelung für
Härtefälle einfordern. Es seien nur wenige Personen betroffen, sagte
eine Sprecherin der Süddeutschen. Das Gesetz sei aber problematisch,
„zumal es Menschen in prekären Arbeits- und Wohnverhältnissen trifft“.
Die Behördensprecherin betonte:
Der Gesetzgeber irrt in seiner Annahme, dass EU-Bürger wegen des Ausschlusses von Sozialleistungen Deutschland verlassen würden.
Der Gesetzgeber irrt in seiner Annahme, dass EU-Bürger wegen des Ausschlusses von Sozialleistungen Deutschland verlassen würden.
Denn dort erwartet die Menschen in der Regel kein geringeres Elend.
Fazit:
Die
Tatsache das Schulz das grundsätzliche Versklavungssystem nicht mal im
Ansatz in Frage stellt und somit die existenziellen Nöte der Betroffenen
ignoriert, kosten ihn nun fas 10 Millionen Wählerstimmen!
Soziale Politik muss für die Schwächsten und Benachteiligten und nicht für die Starken gemacht werden,...Herr Schulz!
Sie und die SPD haben jede Glaubwürdigkeit verloren!
Perry Feth
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