Merz und Söder wollen die Deportation von Armutsbetroffenen vorantreiben!
Statt Mietendeckel und und klare Ansage an Miethaie - sollen nun über 17 Millionen Armutsbetroffene aus den Ballungsgebieten und Städten vertrieben bzw. auf die Dörfer zwangsumgesiedelt werden!
Beweis siehe Link: Minute 32:10
https://www.youtube.com/watch?v=Ved6t_YWpJY
Merz und Söder - CDU/ CSU in Zusammenarbeit mit der AFD - als neue Bundesregierung, werden großes Leid über Deutschland bringen.
Mit ihren Kampf gegen die Ärmsten - ihren Deportationsgelüsten, reihen sie sich jetzt nahtlos in die Geschichte der Nazis von 1933 ein!
Wer diese Parteien wählt, wählt seine eigene Vertreibung und entscheidet sich für die Zerstörung seiner Existenzgrundlagen!
Keine Stimmen für die Geschwisterparteien CDU / AFD / CSU!
Merz-Aussage zu Wohnkostenpauschale für Bürgergeldempfänger:
Der Staat zahlt derzeit 1,77 Milliarden Euro für die Kosten der Unterkunft von 2,73 Millionen Bedarfsgemeinschaften, also zusammenlebenden Familien.
Bei der Vorstellung des Wahlprogramms hat CDU-Chef Friedrich Merz den Eindruck erweckt, die Union wolle eine Wohnkostenpauschale für Bürgergeldempfänger einführen.
Er begründete dies mit den Wohnraumkosten in den Ballungsräumen von bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die über die Sozialämter und die Wohnungsbauämter erstatten werden müssten.
Seine Aussage: "Es müsse dann andere Wohnraummöglichkeiten außerhalb der Ballungsräume geben," - die jedoch gar nicht ausreichend zur Verfügung stehen."
Das heißt Deportation = Zwangsumsiedlung der Armutsbetroffenen!
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Der Merz-Vorschlag steht nicht im Wahlprogramm,
obwohl Merz diesen Eindruck erweckt hat!
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Es ist in der Bürgergeldreform zum geplanten „Neuen Grundsicherung“ zu finden:
Die Aussagen zur Begrenzung der Übernahme von Wohnkosten ergeben sich aus der Bezugnahme im Wahlprogramm auf die „Neue Grundsicherung“.
Denn die sieht vor, dass unverhältnismäßige Wohnkosten nicht mehr so lange wie bisher übernommen werden sollen.
In diesem Konzept heißt es:
„Ebenso wollen wir die lange Karenzzeit für die Übernahme der Unterbringungskosten in unverhältnismäßig großem und teurem Wohnraum abschaffen. Dabei gilt es, Obdachlosigkeit zu vermeiden.“
In der Karenzzeit von einem Jahr werden die Kosten der Unterkunft für Bürgergeldempfänger egal welcher Höhe übernommen – die Union will diese Übergangsphase demnach streichen- und widerspricht sich damit gleich wieder selbst. Denn eine Streichung von bestimmten Miethöhen - hat die zwangsweise die Obdach - Wohnungslosigkeit zur Folge!
Ein Beispiel: Wenn eine Familie ins Bürgergeld rutscht und in einer teuren Wohnung wohnt, müsste sie sofort ausziehen.
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Auch FDP forderte bereits Wohnkostenpauschale!
Bereits die FDP hatte im Oktober eine Unterkunftskostenpauschale gefordert und Kritik ausgelöst.
Bürgergeldempfänger erhalten neben dem Regelsatz eine Erstattung der Miet- und Heizkosten.
Diese müssen „angemessen“ sein – was das genau bedeutet, entscheiden die jeweiligen Kommunen.
„Dann können die Leistungsempfänger entscheiden, ob sie eine kleinere Wohnung beziehen und wie sie heizen“, sagte Parteichef Christian Lindner damals.
Gegner der Idee warnen bereits jetzt vor einer Zunahme von Obdachlosigkeit, wenn sich die Betroffenen die Mieten nicht mehr leisten können.
Fazit:
Wer diese Parteien wählt - entscheidet sich für seine eigene Vertreibung aus dem gewohnten Umfeld und wird sich einreihen in die Schlange der inzwischen über 500 tausend Wohnungslosen!
Perry Feth
Donnerstag, 19. Dezember 2024
Dienstag, 20. August 2024
Bürgergeldsanktionen = vorsätzlicher Totschlag!
Die Hartz IV - Debatte muss endlich auf ein höheres Level gehoben, und medizinisch / biologische Fakten akzeptiert werden!
Die Geschwisterparteien CDU/ AFD und CSU verweigern grundlegende Naturgesetze und medizinische Fakten anzuerkennen. Sich einer grundlegenden Debatte zu den Auswirkungen von Sanktionen zu stellen - haben sie sich bis zum heutigen Tag nicht getraut!
Zusammengefasst lässt sich feststellen:
Mit der Verweigerung einer grundlegenden Debatte über die biologisch - / medizinische Fakten bei Sanktionen - machen sich die Geschwisterparteien CDU/AFD und CSU schlicht des vorsätzlichen Totschlages schuldig.
Medizinische Fakten zum Hunger!
https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/sanktionenregime-abschaffen-buergergeld-bis-2-monate-vollsperre-bedeutet-hunger-mithin-tod-und-erpressung
Sie fordern mit Sanktionen die Erpressbarkeit aller Bürger und zeitgleich untergraben sie alle christlichen und humanen Werte unserer Gesellschaft.
Diese 3 Parteien fordern nicht weniger als die Hunger - und mithin Todesstrafe für "Arbeitsfaule".
Sie deklassieren sich selbst und verweigern die Tatsache anzuerkennen, dass man den Sozialstaat sogar ausbauen könnte - würde man endlich an den Reichtum der Steuerbetrüger gehen und die Vermögenssteuer wieder einführen.
Selbige wurde von CDU/ CSU abgeschafft, und genau diese Parteien schreien nun nach noch härteren Strafen für die Ärmsten. Ausgerechnet die Parteien mit dem C für "christlich" im Parteiennamen - beweisen, dass sie vom Christentum keine Ahnung haben, zumindest aber zu Antichristen mutiert sind.
Anstatt sich endlich notwendige Einnahmen von den Reichen zu holen - wollen sie die Ärmsten hungern, und somit vorzeitig und ggf. auch sterben lassen!
Für mich ist das vorsätzlicher Totschlag - wenn nicht sogar Mord!
Perry Feth
Dienstag, 6. August 2024
Mangelhafte und häufig fehlende Mitwirkung der Jobcenter - sollten endlich auch sanktioniert werden - denn: Es gilt der Grundsatz - vor dem Gesetz sind alle gleich!
Wie könnten also Sanktionen gegen die Jobcenter aussehen?
Sanktionsleitfaden bei Verletzung der Mitwirkungspflichten von JobcentermitarbeiterInnen!
1) Annahmeverweigerung von Anträgen oder deren zu späte Bearbeitung, bewirken einen Schadensersatzanspruch:
- Den gibt es teilweise schon, durch Gerichtsurteile auch bestätigt, ist aber noch völlig unzureichend, weil der Grundsatz des "Fördern und Fordern" nicht genügend Beachtung bzw. Anwendung findet.
- Damit sollen MA der Jobcenter besonders motiviert werden, ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen.
2) Verweigerte Koorperation und Mitwirkung sollte, wie eben auch auf der anderen Seite - zur sofortigen Sperre, zumindest aber eine 30% Kürzung des Lohnes zur Folge haben:
- Diese kann dann bei sofortiger Mitarbeit zum Folgemonat wieder aufgehoben werden.
3) Widerholtes Fehlverhalten und aggresive Ansprachen gegenüber Leistungsberechtigte muss zum sofortigen Hausverbot führen, und so auch mit einer 30% Lohnkürzung sanktioniert werden:
- In der Regel besteht Anwesenheits - und Mitarbeitspflicht.
- Wer also durch sein Fehlverhalten eine Sanktion und ggf. das Fernbleiben von seiner Arbeit bewirkt, muss mit Lohnkürzung bestraft werden.
- Diese Sanktionen könnten durch die schriftliche Entschuldigung und Schadenswidergutmachung an die Betroffenen - zeitnah, spätestens aber zum Folgemonat aufgehoben werden.
Eine Nachschulung zum Thema "Sozialkompetenzen", ist dann zwingend erforderlich.
4) Durch MA unterlassene Hilfeleistungen sind von den Vorgesetzten sofort zu überprüfen und ggf. zu sanktionieren:
- Erfolgt eine Bestätigung der rechtswidrigen Handlungen durch die Vorgesetzten, sind diese im vollem Umfang für das weitere Geschehen haftbar zu machen.
- Die Sanktionen gehen dann auch auf sie über. (Sippenhaftung)
5) Verletzungen des Grundsatzes "pflichtgemäße Ermessensausübung" und Verweigerung des nutzbaren Ermessenspielraumes, hat nach 3 maligen Wiederholungen Konsequenzen:
- Eine 100% Sanktion in der Lohnzahlung.
- Die fristlose Kündigung.
Es folgt eine 3 monatige Sperrung des Arbeitslosengeldanspruches, wenn durch schuldhaftes Verhalten, Sozialstaatsleistungen in Anspruch genommen werden müssen.
6) Haben falsches Handeln und Entscheidungen gravierende Folgen für die AntragstellerInnen, wie zum Beispiel:
- Erkrankung, Hunger, Mittellosig - oder gar Obdachlosigkeit zur Folge, sind die Verursacher bis in alle Ebenen der Jobcenterhierachie strafrechtlich zu verfolgen.
- Zur privaten Haftung / Schadenswidergutmachung verpflichtet.
7) Grundsätzlich gilt natürlich auch immer die Beweislastumkehr, und das bedeutet:
- Die Jobcenter und ihre MA haben den Beweis zu erbringen, dass sie bei den Antragstellerinnen keinen potenziellen, gesundheit - existenz - und lebensbedrohlichen Schaden angerichtet haben!
Fördern
Alle MA der Jobcenter, welche durch eine besonders emphatische und freundliche Koorperation mit den LeistungsbezieherInnen auffallen, die wenigsten Sanktionen aussprechen und sich durch große Hilfsbereitschaft hervortun, sollen im Kontext des Fördern, höhere Löhne bekommen.
Auch ein Bonus bei der Urlaubszeit und bei hausinternen Beförderungen kann in Betracht kommen.
Text: © By Perry Feth
Link: https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-diese-auswertung-zeigt-haeufiges-fehlverhalten-der-jobcenter