Ein perfides und extrem bösartiges Strafsystem und für "säumige" Hartz-IV-Bezieher gelten Grundrechte nach "dem Willen der Bundesregierung" nicht.
Neben der gesellschaftlichen Isolation,
(vor allem für Kinder) wird Konsequent das
"vorzeitige Ableben" in Kauf genommen!
Das Bundesarbeitsministerium argumentiert immer wieder mit
"möglichen Sachleistungen" für sanktionierte Hartz-IV-Bezieher, verschweigt aber:
Das diese nur
"Kannleistungen"
sind. Leistungen, welche nur nach Antrag und freien Ermessen zu
bewilligen sind und die vielen Grundbedürfnisse und (Zahlungs-)
Verpflichtungen sowie täglichen Fixkosten natürlich nicht decken!
Deshalb sagen wir von der FHP:
Seit der Einführung von Hartz IV, leistet die Bundesregierung aktive Sterbehilfe!
Um die Sanktionspraxis der Jobcenter gegen
"säumige Kunden" wird jetzt wieder aktiver gestritten.
Gegner mahnen, hier werde grundlos und willkürlich ein zum Überleben unerlässliches, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als
"unverfügbar" deklariertes Minimum gekürzt.
Selbst die Grünen welche zu den "Baumeistern des Hartz IV - Regimes" gehören, melden sich nun zu Wort...
was für ein Witz!
Befürworter begreifen die Strafen als
"Erziehungsauftrag" Mit welchem Recht
"erziehen" einfache Sachbearbeiter beauftragt vom Staat über 7 Millionen Erwachsene?
Betroffene könnten Sachleistungen,
"in der Regel Lebensmittelgutscheine",
beantragen und müssten nicht hungern, rechtfertigt das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelung über
"Pflichtverletzungen und Sanktionen" im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB
II).
Das die "Gutscheine" nicht die
Grundbedürfnisse decken, stellten demgegenüber bereits viele Angestellte
der Behörde auf Nachfragen von den Medien fest, die namentlich oft
nicht genannt werden wollen, weil Sie dann Repressalien zu befürchten
haben.
Über eventuelle Sachleistungen entscheiden Jobcenter
"nach Ermessen ausschließlich auf Antrag", teilen die Sprecher immer wieder mit.
Und:
"Die Bewilligung setzt voraus, dass weder sofort verwertbares
Schonvermögen noch Einkommen, auch anrechnungsfreies, zur Verfügung
stehen."
Im Klartext: Auch das Blindengeld oder Rücklagen für die Altersvorsorge müssen zunächst aufgebraucht werden.
Lehnen die Jobcenter die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen ab, so die BMAS weiter, könne der Sanktionierte
"die gleichen Rechtsmittel einlegen wie gegenüber allen anderen Entscheidungen".
Betroffene müssten also Widerspruch einlegen und dessen Bearbeitung abwarten. Dies kann bis zu sechs Monaten dauern.
Das heißt: Mindestens
6 Monate Zeit zum hungern
und mit allen Konsequenzen auch Obdachlos - Strom- und Telefonlos
werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit an Mangelerscheinungen und div.
anderen Erkrankungen, langsam aber sicher zu erkranken und ggf. sterben!
Hinzu kommt: Lebensmittelmärkte sind
nicht
verpflichtet, Gutscheine vom Jobcenter zu akzeptieren. Die meißten
Sprecher in den Agenturen können keine entsprechenden Handelsketten
benennen.
Auch beklagen Betroffene immer wieder, dass mit Gutscheine lediglich das Bedürfnis nach Nahrung gestillt wird.
Busfahrkarten, Seife, Zahnpasta oder Toilettenpapier und andere zB: für Frauen wichtige Hygieneartikel gibt es nicht.
Der Sprecher der Rewe Group, Andreas Krämer, kennt ebenfalls
"keine Gutscheine von Jobcentern für andere Dinge als Lebensmittel", wie er einst auf Nachfrage bestätigte.
Dies habe eine stichprobenartige interne Recherche ergeben. Die zur
Gruppe gehörenden Rewe- und Penny-Filialen akzeptierten das Papier aber,
versicherte er.
Die Erfahrungen zeigen etwas
anderes, zumal nicht eben mal an jeder Ecke ein Rewe oder Penny steht
und somit das nächste "Bußgeld für Schwarzfahren", dann auch schon
wartet.
Bei den Edeka-Märkten entschieden dies
die Filialen eigenständig, erläuterte Unternehmenssprecherin Kerstin
Hastedt. Andrea Kübler, Pressereferentin der Kaufland GmbH & Co. KG.
In Neckarsulm, sind unterdessen auch Einkaufsscheine bekannt, die Waren des täglichen Bedarfs auflisten. Teilweise seien diese
"explizit für Kindernahrung und –pflege oder Schulartikel ausgestellt", fügte sie an.
Was nichts anderes bedeutet: Auch Eltern von Klein- und Schulkindern werden sanktioniert.
Laut BMAS-Sprecher
betragen die Sachleistungen für Vollsanktionierte maximal die Hälfte
der Hartz-IV-Regelleistung, Abschläge für Strom entrichte das Amt nur,
wenn Versorger
"die Unterbrechung der Energielieferung ankündigen".
Das bedeutet:
Neben den Sanktionen auch noch weitere Schulden zu bekommen, denn die
Sperrandrohung gibt es erst nach mind. 1 Monat Zahlungsverzug.
Das Jobcenter Berlin-Mitte erklärte, dass es Betroffene, die obdachlos würden, an
"die Stelle für Wohnungsnotfälle" überweise.
Im Widerspruch zu dieser Praxis urteilte das BVerfG 2010:
"Das
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen
zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe
am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich
sind."
Konkret nennt es:"Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie und persönliche Bedürfnisse".
Jeder hat einen "absolut wirkenden Anspruch" darauf, bekräftigte das Gericht.
Und:
Bei Hartz IV sei für jeden die minimale Untergrenze zu beziffern. Für
säumige Hartz-IV-Bezieher gelten diese Grundrechte nach dem Willen der
Bundesregierung nicht.
Das bedeutet für die Sanktionspraxis, welche durch die Regierung jetzt noch einmal verschärft wurde:
Die aktuelle Bundesregierung von SPD und CDU / CSU - Grüne / AFD leistet aktive Sterbehilfe!Gefährdet
die Gesundheit aller Betroffenen und begeht somit millionenfach schwere
Verbrechen gegen die europäischen Menschenrechte!
Steht endlich auf und wehrt euch Eure FHP
© by
Perry Feth