Dienstag, 26. Januar 2016

Hartz IV: Bescheide 2016 sind Rechtswidrig!

Rechtsbruch im Hartz IV: Regierung von SPD und CDU missachtet widerholt gesetzliche Vorgaben zum SGB II.
Ein Beitrag von FHP: Freie Hartz IV Presse

Bereits im Dezember hatte u.a. das Erwerbslosen Forum Deutschland dazu geraten, gegen die seit 01.01.2016 geltenden Hartz IV Regelsätze Widerspruch einzulegen und dazu einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt.
Hier noch einmal der Link>>>http://www.erwerbslosenforum.de/…/widerspruch_regels%C3%A4t…

Nach dem Hartz IV Musterwiderspruch erfolgt nun die Musterklage gegen den Widerspruchsbescheid.

Es ist natürlich zu erwarten, dass die Jobcenter bzw. Sozialhilfe dem Widerspruch nicht abhelfen, sondern sich entweder für unzuständig halten oder keinen Fehler vom Gesetzesgeber erkennen wollten. Inzwischen haben schon einige Jobcenter die Widersprüche als unbegründet abgelehnt, wobei die Textinhalte der Widerspruchsbescheide weitestgehend identisch sind.

Gegen den Widerspruchsbescheid kann / muss nun innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden.

Aus diesem Grund hat das Erwerbslosenforun einen Musterklageantrag entwickelt, der übernommen werden kann. Bitte beachtet, dass es sich erst mal nur um einen Klageantrag handelt und eine weitere Begründung erst danach erfolgt. Damit ist aber dann die Frist gewahrt. Gleichzeitig wird das Gericht aber schon jetzt mit der Frage befasst, ob der Gesetzgeber berechtigt war, die Regelsätze „gesetzesunkonform“ nur fort zuschreiben.

Verwendet den Mustertext nur dann selbst, wenn ihr genau wisst, was ihr machen müsst.

Alle, die unsicher sind, sollten lieber vor Ort eine Erwerbsloseninitiative, unabhängige Beratungsstellen oder Anwalt aufsuchen um dann gemeinsam den Text auf Euch anzupassen.

In Leipzig habt ihr die http://elo-leipzig.de/ und oder auch,
die https://www.facebook.com/FHPfreieharzIVpresse/ als mögliche Ansprechpartner.

Als Fachanwalt in Leipzig empfehlen wir: Dirk Feiertag von http://fsn-recht.de/?id=23

Wer ersteinmal abwarten und beobachten möchte, wie die Sozialgerichte auf Klagen reagieren und ggf. die Widerspruchsfrist verstreichen lässt, hat das ganze Jahr dann noch;
in Form eines Überprüfungsantrages, die neuen Bescheide anzufechten.

Ihr könnt natürlich auch gleich einen Anwalt nehmen. Beachtet aber, dass es nicht sicher ist, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird. Dann müsstest ihr den Anwalt nämlich selbst bezahlen. Vielleicht habt ihr ja eine Rechtsschutzversicherung. Dann gibt es kein Problem.

Die weitere Begründung wird bis etwa Mitte März erarbeitet und dann zur Verfügung stehen. Diese wird dann auch etwas umfangreicher ausfallen, da man hier Verfassungsfragen mit einbeziehen muss.
Den Musterklageantrag findet Ihr hier.

http://www.erwerbslosenforum.de/…/Musterklageantrag_regelsa…

Viel Erfolg
Eure
FHP: Freie Hartz IV Presse

©by Perry Feth
FHP: Freie Hartz IV Presses Foto.

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