Donnerstag, 30. Juli 2015

Hartz IV: Sterbende Mutti soll arbeiten gehen

Jobcenterskandal:
Während du auf den Tod wartest, musst du noch "vermittelbar" bleiben

Jobcenter immer Perverser
Während du auf den Tod wartest,  bist du noch "vermittelbar"

Antje Wunderlich aus Dessau ist unheilbar an Krebs erkrankt. Die zweifache alleinerziehende Mutter hat ein ärztliches Gutachten des Jobcenters erhalten, nach dem sie bald wieder arbeiten gehen soll. Das ärgert die 37-Jährige.

Dessau.
Antje Wunderlich hat einen Aktenordner vor sich liegen. Die Frau, die in die Kamera lächelt, den kahlen Kopf unter einem Tuch verborgen, hat in den vergangenen Wochen ungeahnte Kräfte in sich entdeckt. „Aus allem Negativen versuche ich was Positives zu ziehen“, sagt die 37-Jährige. Und das Negative, das sie im Moment so wurmt, liegt zwischen den Aktendeckeln. Ein ärztliches Gutachten vom Jobcenter. „Ich weiß nicht, was ich damit anfangen soll.“

Vor einem halben Jahr hätte Antje Wunderlich nicht geglaubt, überhaupt in eine solche Situation zu kommen. Doch Ende April, nach dem Plasmaspenden, ist sie umgekippt. Die Diagnose konnte für die zweifache alleinerziehende Mutter kaum niederschmetternder sein: Metastasen in beiden Lungenflügeln, Lungenkrebs im vierten Stadium. Unheilbar. Ausgelöst durch eine Gen-Mutation.

„Dabei war ich doch gesund“, schüttelt sie den Kopf. Nur wenige Wochen zuvor hatte die gelernte Ergotherapeutin bei Kaufland an der Kasse angefangen zu arbeiten („da verdiene ich einfach mehr als in meinem Beruf“) und gedacht, jetzt könne sie auch endlich anfangen, ihre Schulden abzubezahlen. „Eine super Arbeit, tolle Kollegen“, schwärmt sie noch immer.

Wer ist erwerbsfähig?
Erwerbsfähig ist laut Sozialgesetzbuch II, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein. Der Begriff der vollen Erwerbsminderung lehnt sich an die Bestimmungen des Rentenrechts an. Danach ist Erwerbsfähigkeit nur dann zu verneinen, wenn der Hilfebedürftige wegen Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, in absehbarer Zeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Bei der Entscheidung sind die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit der Person und damit eventuell in Verbindung stehende rechtliche Einschränkungen zu berücksichtigen.

Alle sonstigen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit hindernden bzw. einschränkenden Tatbestände (z. B. Kindererziehung) stellen folglich keine Ausschlusstatbestände in diesem Sinne dar.
Sofern die Prognose aufgehobener Leistungsfähigkeit im Gutachten des Ärztlichen Dienstes auf eine Dauer von mehr als sechs Monaten abzielt, ist die Kundin/ der Kunde zur Rentenantragstellung, sofern nicht bereits geschehen, aufzufordern. Die vom Jobcenter bewilligten Leistungen zur Grundsicherung werden mindestens bis zur abschließenden Entscheidung bzw. zur Klärung der Zuständigkeit zwischen den Sozialleistungsträgern weiter gewährt. (mz)

Arbeiten gehen? „Nichts lieber als das, aber ich kann nicht sagen, wie es mir am nächsten Tag geht. Ich kann nichts planen. Ich schlafe viel, und wenn ich mein Bad putze, bin ich fertig für den ganzen Tag.
“ Sie bekommt eine palliative Chemotherapie in einer Lungenspezialklinik in Treuenbrietzen, „um den Krankheitsverlauf zu verlangsamen und mir mehr Zeit zu verschaffen.“ Auch Antikörper erhält sie.
Der Befund, freut sie sich, habe sich leicht verbessert. Noch Zeit zu haben für ihre Familie sei das, was sie sich wünscht.
Dass sie aber bald wieder arbeiten gehen könnte, liest sie fassungslos aus dem Gutachten des Jobcenters heraus. Voraussichtlich über sechs Monate, aber nicht auf Dauer sei die Prognose ihrer aufgehobenen Leistungsfähigkeit.
Antje Wunderlich lacht bitter auf.
"Bin dabei meine Beerdigung zu planen"

Aufgrund ihres geringen Krankengeldes hatte die Mutter einer Tochter (12 Jahre) und eines Sohnes (18) ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen müssen. „Ich bin dabei, meine Beerdigung zu planen, meine Kinder so gut es geht auf alles vorzubereiten - und die machen mir immer wieder das Leben noch schwerer“, wirft sie dem Jobcenter vor. Da geht es nicht nur um das Gutachten, auch um Termine. Sie weiß nicht, wie sie in ihrer Verfassung zum Amt kommen soll.
Antje Wunderlich geht offen mit ihrer Krankheit um, sie versteckt sich nicht.
Viele, weiß sie, kämen damit nicht klar. „Mir hilft es aber, auch, um gegen Widerstände anzukämpfen.“

Frau Wunderlich, erklärt Martina Huth, Bereichsleiterin Markt und Integration beim Jobcenter, „kann sich jederzeit an uns wenden, auch an den Gutachter“.
Der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur werde in vielen Fällen des Beratungs- und Integrationsprozesses eingeschaltet, um die Rechtslage bestätigen zu lassen.
Zum Fall Wunderlich könne sie sich nicht äußern, bestätigte aber, dass sie so lange Geld vom Jobcenter bekomme, bis ihr Antrag beim Rentenversicherungsträger geklärt ist.

...Wie "beruhigend"...
(Quelle: mz-web.de)

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